Ein Land ohne Luftwaffe ist schutzlos

Ein Land ohne Luftwaffe ist schutzlos

Ja zur Armee heisst: Ja zu Gripen

Die immer wichtiger werdende Verteidigung der Lufthoheit kann die Armee nur mit neusten modernen Kampfjets dauerhaft sicherstellen. Daher ist der Ersatz dreissigjähriger F-5 Tiger-Flieger zwingend. Der Kampfjet Gripen E weist laut Evaluation das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, weshalb er für die Schweiz die richtige Wahl ist. Neben der sicherheitspolitischen Logik der Ersatzbeschaffung sprechen auch wirtschaftspolitische Überlegungen für die Annahme des Gripen-Fonds-Gesetzes am Urnengang vom kommenden 18. Mai.

Ein militärkritisches Bündnis, dem SP, Grüne, linke Jungparteien, die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) sowie andere friedenspolitische Organisationen angehören, ergriff das Referendum gegen das Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Damit soll der Ersatz von 54 Stück dreissigjähriger Flieger des Typs Tiger F-5 durch 22 moderne Kampfjets des Typs Gripen E finanziert werden. Diese neuen Kampfjets kosten 3,126 Milliarden. Das Gripen-Fonds-Gesetz ermöglicht der Armee für diese Beschaffung von 2014 bis 2024 pro Jahr durchschnittlich knapp 300 Millionen vom jährlichen Gesamtetat abzuzweigen. Dieser Betrag entspricht 0,5% der 2012 getätigten gesamten Bundesausgaben. Die Armee erhält somit nicht zusätzlich 3,126 Milliarden, sondern die Finanzierung erfolgt aus ihrem ordentlichen Budget. Letzte Woche eröffnete Bundesrat Maurer mit einer Pressekonferenz den Abstimmungskampf. Der Urnengang findet am kommenden 18. Mai statt.
Laut Art. 2 der Bundesverfassung hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Pflicht, «die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes» zu wahren. Dies ist die Aufgabe der Armee. Sie hat gemäss Verfassung Land und Bevölkerung zu verteidigen. Bei diesen Aufgaben wird die Verteidigung der Lufthoheit immer zentraler. Kampfflugzeuge gehören deshalb zu den wichtigsten Mitteln der Armee. Sie sind notwendig, um die Aufgabenbereiche Luftpolizeidienst, Luftverteidigung sowie Aufklärung abdecken zu können.
Leider hat die jüngere Geschichte gezeigt, dass diese Aufgaben nicht bloss hypotheti- scher Natur sind, sondern sehr wohl real sein können. Denken wir in diesem Zusammenhang nur an terroristische Angriffe wie 9/11, Volksaufstände oder kriegerische Auseinandersetzungen. Ein Land ohne effiziente Luftwaffe ist Angriffen aus der Luft schutzlos ausgeliefert. Um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden, braucht die Schweiz deshalb eine genügende Anzahl adäquater Kampfjets.

Ersatz der F-5 Tiger ist notwendig

Die durch den Gripen zu ersetzenden F-5 Tiger können die Aufgaben der Luftwaffe in der Nacht oder bei schlechtem Wetter nicht mehr erfüllen. Dreissig Jahre nach ihrer Beschaffung leisten sie fast keinen Beitrag mehr zum Schutz der Schweiz. Ein dreissigjähriges Auto interessiert ja auch nur mehr Oldtimerfreunde.
Die ebenfalls zur Luftwaffe gehörenden 32 F/A-18-Kampfjets können die Lufthoheit nur bei «Schönwetterlage» gewähren. Bei einer konkreten Bedrohung (ausserordentliche Lage mit eingeschränktem Luftverkehr) resultierten gemäss Spezialisten empfindliche Einbussen in der Durchhaltefähigkeit der Luftwaffe in den Bereichen Luftpolizeidienst und Luftverteidigung. Die Kampfjets der Schweiz dürfen aber nicht bloss symbolischen Charakter haben. Niemand fährt bei Regenwetter Cabrio. Werden die F-5 Tiger nicht ersetzt, ist die Schweiz bei einer anhaltenden Bedrohung nicht mehr in der Lage, ihren Luftraum länger als zweieinhalb Wochen eng zu kontrollieren und zu schützen. Es braucht deshalb eine Ersatzbeschaffung, um alle verfassungsrechtlich geforderten Aufgaben in jeder Lage ausreichend erfüllen zu können.

Gripen ist die adäquate Wahl

Nach einer langandauernden Evaluation wurde der Kampfjet Gripen E ausgewählt. Gemäss Armee beinhaltet er als Mehrzweck-Kampfflugzeug (Luft-Luft, Aufklärung, Luft-Boden) modernste Radarausstattung und Bewaffnung, ausgeklügelte Aufklärungs- und Kommunikationsfähigkeiten, Elektronikausrüstung der neusten Generation und ein umfassendes Selbstschutzsystem. Das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis zeichnet den Gripen aus. Der zuständige Bundesrat äussert sich wie folgt: «Der Gripen E ist die richtige Wahl für die Schweiz.» Dieser Typenwahl der Spezialisten ist zu vertrauen. Den Enttäuschten und Perfektionisten, die den Gripen E schlecht reden und ohne Rücksicht auf die Kosten immer noch das technisch Beste beschaffen wollen, ist entgegenzuhalten: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Denn scheitert die Vorlage vor dem Volk, ist die Ersatzbeschaffung des F-5 Tigers für eine ganz lange Zeit (wenn nicht gar endgültig) vom Tisch.
Nach diesen sicherheitspolitischen Aspekten folgen abschliessend noch zwei wirtschaftspolitische Überlegungen. Einerseits resultieren vertraglich zugesichert aus der Beschaffung des Gripen für die Schweizer Industrie Gegengeschäfte (Offset) von rund 2,5 Milliarden, die zu 5% in der italienisch-, zu 30% in der französisch- und zu 65% in der deutschsprachigen Schweiz anfallen sollen. Andererseits ist Vertragspartner der Schweiz nicht Saab als Hersteller, sondern der schwedische Staat, was bezüglich Garantie und Haftung zweifelsohne Vorteile hat. Zudem stehen nach der letzten Volksabstimmung schwierige Verhandlungen mit der EU an. Da kann es sicher nicht von Nachteil sein, mit Schweden einen durch die Gripen-Beschaffung verbündeten Staat am Tisch zu wissen.
Dem Gripen-Fonds-Gesetz ist deshalb zuzustimmen.    •

Quelle: Centre Patronal, Presse- und Informationsdienst vom 19.2.2014 / Nr. 2066

Werden die alten dreissigjährigen Flieger nicht durch moderne Gripen E Kampfjets ersetzt, kann die Schweiz ihren Luftraum nicht dauerhaft angemessen kontrollieren und schützen.

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