HarmoS und Lehrplan 21: Nicht mit unseren Kindern!

HarmoS und Lehrplan 21: Nicht mit unseren Kindern!

In verschiedenen Kantonen laufen Volksinitiativen

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Überall im Land tun sich Eltern, Lehrer und andere Bürger zusammen zum Kampf gegen den Lehrplan 21. Eine Gruppe von Eltern hat einen sehr informativen und eindrücklichen Elternbrief geschaffen, in dem sie sich gegen den jedem Bildungsideal spottenden Lehrplan 21 stellen und statt dessen eine gute Schulbildung für ihre Kinder fordern. (www.elternfuereinegutevolksschule.ch/)
Verschiedene Volksinitiativen sind im Gange, damit die Stimmbürger künftig selber darüber entscheiden können, welche Schule und welchen Lehrplan sie für ihre Kinder wollen. Im Kanton Baselland sind zwei Initiativen für den Austritt aus HarmoS1 und für eine gute Lehrerbildung bereits eingereicht, im Aargau und in Schwyz läuft die Sammelfrist zur Verhinderung des Lehrplans 21. In St. Gallen wird für den HarmoS-Austritt gesammelt. In mehreren anderen Kantonen steht die Lancierung von Volksinitiativen kurz bevor.
Einige kantonale Erziehungs- oder Bildungsdirektoren kommen durch diese legitime Nutzung der direktdemokratischen Mittel offenbar recht ins Schwitzen – so sehr haben sie sich schon daran gewöhnt, die grundlegenden Fragen der Volksschule in ihren exklusiven EDK2-Sitzungen hinter verschlos­senen Türen nach ihrem Gusto zu regeln, ohne das Stimmvolk zu fragen. Nun werden sie vom Souverän zur Ordnung gerufen.

Kantone, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten seien, müssten den Lehrplan 21 umsetzen, so behauptete die EDK bis vor kurzem beharrlich. Nachdem nun in immer mehr Kantonen die Bürger die Sache an die Hand nehmen, schwimmen den kantonalen Erziehungsdirektoren offenbar die Felle davon. Sie krebsen zurück und erklären das Gegenteil – um HarmoS oder den Lehrplan 21 oder beides zu retten?

Keine Pflicht der Kantone zur Einführung des Lehrplan 21 – EDK verstrickt sich in Widersprüche

Plötzlich erklärt EDK-Generalsekretär Hans Ambühl in der Tagespresse: «Das Konkordat schreibt keine sprachregionalen Lehrpläne vor, aber eine Harmonisierung der Lehrpläne innerhalb der Sprachregion. Jeder Kanton der Deutschschweiz bleibt frei, ob und wie er den Lehrplan 21 anwendet.» («Neue Zürcher Zeitung» vom 22.10.14) Der St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker seinerseits tritt unter dem Damokles-Schwert zweier Volksinitiativen die Flucht nach vorn an. Auf die Frage einer Journalistin, ob er den Lehrplan 21 auch dann einführen werde, wenn die soeben gestartete Volksinitiative für den HarmoS-Austritt im Kanton St. Gallen zustande käme, gibt er die erstaunliche Antwort: «Ja. Erstens, weil kein Zusammenhang zwischen HarmoS und dem Lehrplan 21 besteht. […]» (St. Galler Tagblatt online vom 25.10.14)
Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich: Hat denn die EDK bisher wider besseres Wissen gelogen? Oder haben ihre «Bildungsexperten» unter dem Druck der Volksinitiativen das von ihnen fabrizierte HarmoS-Konkordat erstmals richtig durchgelesen und «entdeckt», dass darin nirgends steht, die Kantone müssten irgendeinen Lehrplan übernehmen?3 (vgl. Art. 12) Wie auch immer – die Glaubwürdigkeit der EDK erleidet mit diesem Hüst-und-Hott einen weiteren schweren Einbruch.4
Die «Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Erarbeitungsprojekts für einen sprachregionalen Lehrplan (Projektvereinbarung Lehrplan 21)» vom 18. März 2010, welche von der EDK als «Rechtsgrundlage» für den Lehrplan 21 angeführt wird, ist eine Abmachung zwischen den Regierungsräten. Sie bindet selbstverständlich die Legislativen (kantonale Parlamente und Souverän) in keiner Weise.

Zustimmung zu HarmoS erfolgte unter falschen Vorspiegelungen

In den Kantonen, deren Bevölkerung vor einigen Jahren dem HarmoS-Konkordat zugestimmt haben, geschah dies hauptsächlich auf Grund des falschen Versprechens, es sei dann beim Umzug einer Familie in einen anderen Kanton leichter für die Kinder, den Einstieg in den Unterrichtsstoff zu finden. Vor den Volksabstimmungen beteuerten die Kantonsregierungen überdies, mit HarmoS würden nur die paar Eckwerte vereinheitlicht, die nach Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung vorgeschrieben sind. So steht in der Abstimmungszeitung des Kantons Zürich zur Volksabstimmung vom 30. November 2008: «Im Zentrum des HarmoS-Konkordats stehen die Harmonisierung im Bereich des Schuleintrittsalters, der Schulpflicht, der Dauer und der wichtigsten Ziele der Schulstufen. Die neuen Verfassungsbestimmungen über die Bildung, die von Volk und Ständen am 21. Mai 2006 angenommen wurden, verpflichten die Kantone zu diesem Schritt. Das Zürcher Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 entspricht den Vorgaben des Konkordats in allen Punkten. Die einzige Gesetzesänderung, die mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat im Kanton Zürich nötig wird, ist die Vorverlegung des Schuleintrittsalters um drei Monate.» (Abstimmungszeitung, S. 10)
Das heisst mit anderen Worten: Im Kanton Zürich – ebenso wie in den anderen Kantonen – waren schon vor dem Beitritt zu HarmoS fast alle Vorgaben von BV Artikel 62 Absatz 4 erfüllt. Lediglich die «wichtigsten Ziele der Schulstufen» sollen durch die Kantone noch angeglichen werden. Dazu braucht es weder HarmoS noch eine Direktorenkonferenz, sondern einige erfahrene Lehrer aller Stufen, die sich zusammensetzen und die wichtigsten Lernziele in jedem Schuljahr in den verschiedenen Kantonen vergleichen und – sofern gewünscht – angleichen.

Staatskundlicher Exkurs

Zur Stellung des Souveräns in der direkten Demokratie: In der direktdemokratischen Schweiz steht immer noch der Souverän auf der obersten Stufe der Hierarchie, auch in den Kantonen – dies zur Erinnerung, falls es einer kantonalen Exekutive entfallen sein sollte.
Zum Föderalismus: Der Grundsatzartikel der Bundesverfassung zum Schulbereich gilt allen Harmonisierungsbestrebungen zum Trotz, was auch von den kantonalen Bildungsdirektoren immer wieder beteuert wird: BV Artikel 62 Absatz 1 «Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig». Mit «die Kantone» sind die kantonalen Bildungsdirektoren höchstens als Diener des Volkes gemeint.
Bedeutung der Konkordate: Nach schweizerischem Verständnis des Föderalismus sind Konkordate eben gerade nicht für flächendeckende Lösungen gedacht, sondern ausschliess­lich als freiwillige Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Kantonen. Gebilde wie die EDK, zusammengewürfelt aus den Bildungsdirektoren der einzelnen Kantone, die den Kantonen von oben herab sogenannte «Konkordate» aufoktroyieren, haben keinerlei demokratische Legitimierung und sind zutiefst unschweizerisch.5
Direktdemokratische Mittel gegen Herrschaft der Exekutiven: Letztere stösst glücklicherweise in der Schweiz auf geharnischten Widerstand der Bürger, die sich mit Volksinitiative und Referendum erfolgreich zur Wehr setzen. Deshalb scheiterte auch die flächendeckende Einführung des Harmos-Konkordats: In zehn Kantonen wurde es in Volksabstimmungen oder an der Landsgemeinde abgelehnt, oder die Behörden wollten es von sich aus nicht einführen. Auch andere Kantone können diesen Weg beschreiten.
Die «wichtigsten Ziele der Schulstufen»: Zur Auslegung von Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung6
Die kritischen Stellungnahmen zum Lehrplan 21 seien zum Teil «abstrus» und dessen Kompetenzorientierung werde «verteufelt», so einer der kantonalen Bildungsdirektoren in der Tagespresse. Mit derlei Äusserungen zeigt er, dass er selbst jedenfalls nicht viel Ahnung von der Sache hat – dafür verfügt er über eine der «Kompetenzen» im Sinne eben dieses Lehrplan 21, nämlich die Bereitschaft, ohne vertieftes Sachwissen etwas zu «reflektieren».
In Zeit-Fragen wurde der Lehrplan 21 seit dem Frühjahr 2013 in zahlreichen Artikeln genau unter die Lupe genommen.
In der eidgenössischen Abstimmung über die Bildungsartikel im Jahre 2006 haben die Schweizer Bürger unter anderem einer Harmonisierung der «wichtigsten Ziele der Schulstufen» zugestimmt.
Die meisten Stimmbürger stellen sich vermutlich unter den «wichtigsten Zielen der Schulstufen» vor, dass die Kinder zum Beispiel im Fach Mathematik nach der 1. Klasse bis 20 addieren und subtrahieren können, samt dem Zehnerübergang, oder dass sie in der 2. Klasse das kleine Einmaleins lernen. Es liegt auf der Hand, dass nur Jahrgangsziele einen Vergleichswert haben, wenn eine Familie in einen anderen Kanton umzieht. Zyklusziele, die lediglich festschreiben, dass die Kinder irgendwann innert drei oder vier Klassen das kleine Einmaleins durch Pröbeln und Herleiten herausfinden können, haben keinen Nutzen.
Statt solche klaren und für alle Eltern und Lehrer einsichtigen Lernziele festzulegen, sind die von der EDK handverlesenen «Bildungsfachleute» im geheimen Kämmerlein weit über den Ermessensspielraum der Verfassung hinausgeschossen. Zur sehr offenen Formulierung in Artikel 62 BV sagt EDK-Generalsekretär Ambühl: «Wie man den Verfassungsauftrag versteht, ist eine politische Ermessensfrage.» («Neue Zürcher Zeitung», vom 22.10.14) Dazu ist festzuhalten: Ein bewusst offen gehaltener Ermessensspielraum in der Verfassung gibt den rechtsanwendenden Exekutivbehörden nicht das Recht, einseitige Ideologien hineinzubringen. Sie haben sich vielmehr an das in der Schweiz allgemein übliche Verständnis von Lernzielen zu halten. Selbstverständlich verpflichtet die Bundesverfassung die Kantone nicht auf die «EDK-Grundkompetenzen» – falls damit die über 4000 Kompetenzen des Lehrplan 21 gemeint sein sollten; übrigens auch nicht auf Fremdsprachen in der Primarschule. Aber wer glaubt, mit einem abgespeckten Umfang dieses 550seitigen Konstrukts sei etwas getan, der irrt sich: Dadurch sind weder die ideologische Ausrichtung draussen noch die sinnvollen Lerninhalte drin. Unsere Kinder haben aber ein Recht auf eine Bildung, die sie für ihr künftiges Leben und ihre Lebensaufgaben in der Familie, als Bürger und im Beruf gut vorbereitet.    •

1    Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14.6.2007, in Kraft seit dem 1.8.2009
2    Erziehungsdirektorenkonferenz
3    vgl. Art. 12 HarmoS-Konkordat zur Umsetzung, wo der Lehrplan nicht erwähnt wird
4    vgl. Zeit-Fragen Nr. 31/32 vom 15.10.2013
5    vgl. «Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) – Herrschaft der Exekutiven statt Föderalismus und Demokratie», Zeit-Fragen Nr. 34 vom 5.11.2013
6    «Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schul­eintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.» Anmerkung: Damit der Bund eingreifen kann, hätten laut Verfassung jedoch mindestens 18 Kantone dem HarmoS-Konkordat beitreten müssen, es sind aber nur 15.

Neuauflage des LP 21 – dasselbe in Grün

Am 7. November hat die D-EDK der Öffentlichkeit eine «abgespeckte» Fassung des LP 21 vorgelegt. Dieser umfasst nun weniger Seiten und «Kompetenzen», seine von den Gegnern kritisierte Grundausrichtung aber hat sich nicht verändert. Vielmehr wurden lediglich «inhaltliche Streichungen, die Beseitigung von Überschneidungen und die Zusammenfassung von Kompetenzen [...]» vorgenommen. In der Medienmitteilung liest man ausserdem mit Erstaunen, dass zwar in einzelnen Bereichen die Anforderungen gesenkt worden seien, aber: «In den Fachbereichen Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften entsprechen die Grundansprüche weiterhin den gesamtschweizerisch geltenden Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards).» Welchen «nationalen Bildungsstandards»? Haben wir da etwas verpasst? Dass die Schüler nach neun Schuljahren lesen, schreiben und rechnen können, kann offenbar nicht gemeint sein, wenn man den LP 21 – auch in der gekürzten Fassung – durchliest.
Es ist Sache von uns Bürgern, auf einem Lehrplan in der Volksschule zu bestehen, der unseren Kindern die spätere Teilhabe am Berufsleben und an der Gesellschaft ermöglicht.

Mathias Binswanger: «Lernen kann nicht immer Spass machen und ist manchmal auch hart»

mw. Hier soll ein Bildungsfachmann zu Wort kommen, der von der EDK – neben vielen anderen gewichtigen Stimmen – nicht beigezogen wurde:
«Ist die Aneignung von Kompetenzen nicht wichtiger als das ‹Herunterrattern› von Fakten und Daten?
Binswanger: Niemand fordert, man müsse in der Schule einfach Wissen pauken. Aber ohne Grundwissen kann ein Schüler weder kompetent noch urteilsfähig sein. Es hilft, wenn ein Schüler das Einmaleins kann, es hilft, wenn er weiss, wann der Erste und der Zweite Weltkrieg stattgefunden haben. Wenn man sich in einer Fremdsprache verständigen will, muss man Wörter kennen. Schliess­lich kann man während eines Gesprächs nicht ständig auf dem iPhone nach Übersetzungen suchen. Lernen kann nicht immer Spass machen und ist manchmal auch hart. Man muss sich manchmal Dinge aneignen, die einen zunächst nicht interessieren. Es reicht nicht, die Kompetenz zu haben, Fakten im Internet zusammenzugooglen.
Die Entwicklung des Lehrplans 21 hat Millionen gekostet. Soll man jetzt die ganze Übung stoppen?
Binswanger: Es genügt jedenfalls nicht, den Lehrplan um 20 Prozent abzuspecken, wie es die Erziehungsdirektorenkonferenz nach der Kritik in der Vernehmlassung tun will. Ein Lehrplan soll nicht ein Monumentalwerk sein, das wie ein Kochbuch detaillierte Rezepte für den Unterricht vorschreibt. Ein Lehrplan sollte schlank sein und einige präzis formulierte Grundsätze erhalten. Man hat es verpasst, bei der Entstehung eine breite Lehrerbasis einzubringen. Die Mehrheit wusste nicht, was im stillen Kämmerlein ausgeheckt wird. Ich würde die Übung abblasen. Es macht keinen Sinn, etwas Schlechtes umzusetzen, nur weil es viel gekostet hat.»

Quelle: «Die Lehrer fühlen sich als Deppen», Neue Luzerner Zeitung vom 18.10.14; ­Mathias Binswanger ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nordwestschweiz und Privatdozent an der Universität St. Gallen.

Konrad Paul Liessmann: Historisch gesehen wurzelt das Kompetenzkonzept nicht in der Pädagogik oder Bildungstheorie, sondern in der Ökonomie

 

Bildung versus …

«Aber, auch wenn es den Bildungsexperten im Herzen weh tun mag, der Sinn der modernen Schule – neben den ökonomischen Notwendigkeiten, die etwa zu Alphabetisierungsprogrammen geführt haben – bestand und besteht darin, die zentralen Erkenntnisse und Ergebnisse von einigen Jahrtausenden menschlichen Strebens nach Wissen zu bündeln, zu systematisieren und zu vermitteln, um überhaupt erst Grundlagen zu schaffen, auf denen sich jene Kreativität und Originalität entfalten können, von denen alle schwärmen. Jungen Menschen viel Zeit einzuräumen, damit sie das Rad noch einmal neu erfinden, mag gut klingen, in Wirklichkeit wird ihnen damit Lebenszeit gestohlen.»

 … Kompetenz-Orientierung

«Historisch gesehen wurzelt das Kompetenzkonzept nicht in der Pädagogik oder Bildungstheorie, sondern in der Ökonomie, genauer in dem Bestreben, Arbeitsleistungen messbar, vergleichbar und damit optimierbar zu machen.»

Quelle: Konrad Paul Liessmann,
Geisterstunde. Die Praxis der Unbildung. Eine Streitschrift. Wien 2014, S. 40 und
S. 45f; ISBN 978-3-552-05700-5; der Autor ist Professor am Institut für Philosophie der Universität Wien

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