Die Wende von Marignano und die heutige Schweiz

Die Wende von Marignano und die heutige Schweiz

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

2015 ist für die Schweiz ein mehrfaches Gedenkjahr. 700 Jahre seit der Schlacht am Morgarten (1315), in der sich die Eidgenossen zum ersten Mal erfolgreich mit den Waffen für ihre Freiheit und Unabhängigkeit wehrten; 500 Jahre seit der Niederlage bei Marignano (1515), einem eigentlichen Markstein für die weitere Entwicklung der Eidgenossenschaft, der heute Thema sein wird; 200 Jahre seit dem Wiener Kongress (1815), auf dem die europäischen Mächte nach dem Sieg gegen Napoleon I. die künftige Europakarte festlegten, was für die Schweiz die Anerkennung ihres bis heute bestehenden Territoriums und ihrer – selbstgewählten! – immerwährenden bewaffneten Neutralität durch die Grossmächte bedeutete.
Wenden wir uns also dem Jahr 1515 und damit der Frage zu, wie die alten Eidgenossen dazu kamen, in Italien Kriege zu führen, welche Konsequenzen sie nach ihrer Niederlage bei Marignano zogen – und was das mit der heutigen Schweiz zu tun hat. Es geht also einerseits um eine Vertiefung des Wissens über die Schweizer Geschichte, andererseits um eine Standortbestimmung, die auch unsere Leser in anderen Ländern interessieren könnte. Und es geht darum darzulegen, dass die Grundpfeiler unseres Staatsmodells in der alten Eidgenossenschaft bereits gelegt waren. Das bedeutet, dass nicht Napoleon der Erfinder der modernen Schweiz war, wie da und dort behauptet wird, sondern dass die Basis für das Schweizer Modell lange vorher gelegt war und im 18./19. Jahrhundert durch die Aufklärung neu belebt wurde.
Hier sollen mit Absicht Schweizer Historiker zu Wort kommen, die zu einer Zeit wirkten, als die Schweizer Geschichte an unseren Universitäten noch einen würdigen Platz hatte und als Studenten und Professoren ­wuss­ten, warum es nötig ist, sich damit zu befassen.

mw. Zur Verfassung von 1848 schreibt Georg Thürer: «Mit der Abkehr vom alten Föderalismus in der Aussenpolitik und im Wehrwesen ist indessen der bündische Aufbau der Eidgenossenschaft nicht überhaupt abgewertet. Er erlaubt heute noch wie früher die innere Erfüllung unseres Bürgerlebens im überblickbaren kantonalen Staatswesen, in jener gesunden Mitte zwischen der kleinräumigen Gemeinde und dem grössern Bundesstaat. Da wollen wir im Rahmen des Bundes weder das staatliche noch das kulturelle Eigenleben der fünfundzwanzig [heute sechsundzwanzig, Anm. Zeit-Fragen] Kantone missen, sondern als Quelle der Freiheit und Fülle unserer Eidgenossenschaft schätzen und wahren. Das wäre doch eine eintönige Schweiz, wenn die Kantone zu blossen Nummern einer Einheitsverwaltung würden, also ihr Gesicht verlören! Freuen wir uns vielmehr am bunten Zusammenspiel der Stände, ob sie ihr politisches Geschick nun auf den uralten Landsgemeinden oder an der Urne entscheiden!»

Georg Thürer. Die Wende von Marignano. Zürich 1965, S. 47/48

Lassen wir auch den Historiker Edgar Bonjour zu Wort kommen, der im Mai 1939, sozusagen am Vorabend des Zweiten Weltkrieges, auf Wunsch der Basler Studentenschaft [!] drei Vorlesungen über «Schweizerisches Staatswesen und schweizerische Kulturgeschichte» hielt. Entsprechend der bedrohlichen Weltlage gab er zu bedenken, «[…] dass die Stärke unseres Gesamtstaates gerade in der Kraft unversehrter Bundesglieder beruht, dass die Vernichtung kantonaler Eigenstaatlichkeit einer schweizerischen Selbstaufhebung gleichkäme. Denn zwischen zentralistisch-etatistischer Staatsauffassung und diktatorial-totalitärer besteht Urverwandtschaft». Gegen die damals drohenden Unkulturen stellte Bonjour im Sinne des geistigen Widerstands das föderalistische Prinzip der Schweiz, das gerade auch Minderheiten gerecht wird: «Die Bundesstaatlichkeit ist uns zur erlebten Gemeinschaftsform geworden. Sie sichert jedem unserer vier verschiedenartigen, nach Grösse so ungleichen Volksstämme ungestörtes Eigendasein und fördert ihr fruchtbringendes Zusammenwirken. Sie allein ist es auch, die das Gespenst des Minoritätenproblems und Sprachenstreites von unserem Gebiete bannt. In der gliedstaatlichen Rechtsordnung liegt das Eigentümlichste des politischen Schweizertums beschlossen. Nicht aus verkrampfter Sentimentalität halten wir daran fest, sondern aus dem Glauben an die individuelle Bestimmung des Volksteiles im Volksganzen, aus Einsicht in den tiefen Sinn dieser Rechtsorganisation. Wir betrachten sie nicht als rückständig, sondern – trotz allem – als zukunftsträchtig. Unsern Schweizer Ohren sagt eben die Harmonie vielstimmigen Zusammenklanges besser zu als die Eintönigkeit einstimmigen Gleichklanges.»

Edgar Bonjour. Werden und Wesen der schweizerischen Demokratie. Basel 1939, S. 23/24)

Sankt Gotthard – Via Helvetica1

«Die Geschichte lehrt uns, dass grosse Verkehrswege nicht bloss den reisenden Menschen und der Beförderung von materiellen Gütern dienen, sondern – und darin mag ihre grössere historische Bedeutung liegen – vor allem Kanäle und Durchlass für geistige Fracht, für weltverändernde Ideen sein können.»2
Seit dem 13. Jahrhundert spielte der Weg über den Gotthard zunächst einmal für die Urner eine zentrale Rolle. Er brachte ihnen neue Verdienstmöglichkeiten als Zustupf zu den bescheidenen landwirtschaftlichen Erträgen, die der karge Boden und das rauhe Klima hergaben. Oft waren und sind es in erster Linie wirtschaftliche Gründe, die die Menschen in fremde Länder und Kontinente drängen, so auch die damaligen Handelsleute aus dem Unterland. Gleichzeitig eröffnete sich den Eidgenossen im Süden der Alpen eine neue Welt – eine andere Kultur, eine andere Sprache, ein mildes Klima und, in Richtung der Po-Ebene, eine Weite, wie sie für uns, die wir an kleinräumige Verhältnisse gewöhnt sind, heute noch beeindruckend ist. Die Überwindung der Alpenpässe und der so entstehende Kontakt zu Menschen aus aller Welt trugen zu jener Weltoffenheit bei, die den meisten von uns Schweizern – entgegen anderslautenden Behauptungen – eigen ist.
Die Urner jedenfalls nutzten ihre Chance und bauten bereits im 13. Jahrhundert den Weg über den Gotthard, warteten ihn und bildeten Säumergenossenschaften, um die Begleitung und das Nachtlager für die Pilger und die Handelsleute mit ihren Waren in den Süden und wieder zurück zu organisieren. Um die Nord-Süd-Route kürzer und weniger beschwerlich zu machen, vollbrachten die Bergbewohner um die Mitte des 13. Jahrhunderts ein wahrhaft grossartiges Werk: die Teufelsbrücke über die Schöllenenschlucht.3 Es waren ja nicht die engen Bergtäler mit ihrem rauhen Klima, weshalb die Habsburger den alten Eidgenossen das Leben schwer machten, sondern die Absicht, den begehrten Weg in den Süden unter ihre Herrschaft zu bekommen. Dagegen wehrten sich die Bewohner der Urkantone bekanntlich mit Erfolg. So räumte der Gotthard den Weg frei für die Gründung der Eidgenossenschaft.

Freiheitskampf und Festigung des Bundes

Das Fundament für den Bund von 1291 und für alle späteren Bündnisse der Eidgenossen war das Einstehen für ihre Freiheit und Unabhängigkeit und gegen die Einmischung fremder Mächte. Um ihre Freiheit zu bewahren, taten sie sich seit der Schlacht am Morgarten von 1315 als tapfere Kämpfer hervor. Dank hervorragender Geländekenntnis und origineller Kampfmethoden und Strategien, vor allem aber, weil sie wussten, was sie zu verteidigen hatten, erwiesen sich die Bergbewohner zum allgemeinen Erstaunen ihrer Zeitgenossen als fähig, mit weit grösseren und besser ausgerüsteten Armeen fertig zu werden.
In den 200 Jahren von Morgarten bis Marignano erweiterten die Eidgenossen ihren Staatenbund sukzessive von drei auf dreizehn Orte, dazu kamen lockerere Bündnisse mit verschiedenen «Zugewandten Orten» wie dem Oberwallis, Genf, der Abtei St. Gallen und Graubünden und eigene Eroberungen, zum Beispiel des Aargaus oder Thurgaus, zur Abrundung ihres Territoriums. Der Übergang vom Spätmittelalter zur Neuzeit war eine unruhige Zeit, in der zahlreiche Machtkämpfe und Eroberungsfeldzüge zwischen den verschiedenen europäischen Mächten mit wechselnden Bündnissen stattfanden. Die Eidgenossen beteiligten sich häufig als begehrte Söldner an diesen Kriegen, ­mussten aber auch ihr eigenes wachsendes Gebiet vor Angriffen schützen. Bis zur Wende von 1515 wehrten sie sich erfolgreich und konnten ihre Grenzen im Norden, Osten und Westen sichern, so am Ende des 15. Jahrhunderts in den Burgunder-Kriegen (1474–1476) gegen Karl den Kühnen und im Schwaben-Krieg (1499) gegen das Deutsche Reich.

Marignano – die Wegscheide

Bei ihren Zügen nach Süden gerieten die Eidgenossen an eine Wegscheide: Sollten sie versuchen mitzuhalten in den Machtkämpfen der Grossen oder sich an die mahnenden Worte des Niklaus von Flüe erinnern und sich darauf bescheiden, ihre Angelegenheiten in ihrem kleinen Land in Freiheit und Unabhängigkeit selbst gestalten zu können? Die Verlockung, im Kreise der Grossen dabeizusein, war zu Beginn des 16. Jahrhunderts gross, wurden die Eidgenossen doch nach ihren zahlreichen militärischen Siegen allseits geachtet und respektiert.
Damals wollten die wichtigsten europäischen Mächte ihren Anteil an Norditalien, dem begehrten «Garten Europas», ergattern oder bewahren: neben dem Herzog von Mailand waren Frankreich, der Kirchenstaat in Rom, das Haus Habsburg, das Königreich Spanien, die Republik Venedig, alle in wechselnden Bündnissen an Kämpfen um die Stadt Mailand und andere oberitalienischen Städte beteiligt. Und die Schweizer, bekannt als gute Kämpfer und daher hochbegehrt als Söldner oder Bündnispartner, wurden in den Jahren 1512–1515 selbst so etwas wie eine Grossmacht, die sich zunächst das ganze Tessin sicherte und dann ihre Finger weiter nach Süden ausstreckte, nach Novara und Mailand.4 Jedenfalls stiegen die vielen Siege gegen die Armeen der «Grossen» einigen Eidgenossen in den Kopf. Im Rückblick kann man deshalb sagen, dass die schwere Niederlage, welche sie schliesslich gegen Frankreich in der Schlacht von Marignano erlitten, ein Innehalten und eine Besinnung auf die Ziele und Werte des Bündnisses der dreizehn alten Orte mit sich brachte, die dringend nötig waren für das Fortbestehen der Eidgenossenschaft.
Es scheint, dass das heutige Schweizervolk an einer ähnlichen Wegscheide steht – selbstverständlich in einem anderen Umfeld als vor 500 Jahren. Uns Schweizern im 21. Jahrhundert stellt sich die Frage: Wollen wir uns bescheiden auf unseren kleinräumigen Bundesstaat und unseren Platz in der Welt einnehmen als neutrales Mitglied der Völkergemeinschaft, mit allen Pflichten, die mit diesem privilegierten Status verbunden sind? (Dazu genauer im Abschnitt «Immerwährende bewaffnete Neutralität – Wehrwille und Verpflichtung» auf S. 4).
Oder wollen wir die Pfeiler des Schweizer Modells – Föderalismus, direkte Demokratie, immerwährende bewaffnete Neutralität und Mehrsprachigkeit – zum Einsturz bringen, nur um einigen karrierewilligen ­Politikern, Berufsoffizieren und Angehörigen der Bundesverwaltung den Weg zu ebnen zu ihrem Traumjob in der EU oder in der Nato?

«Die Kernfrage: Freiheit oder Macht – Bund oder Reich?»5

Diese Frage stellt der Historiker Georg Thürer in seiner Forschungsarbeit zur Niederlage der Eidgenossen in der Schlacht von Marignano. Er kommt zum Schluss, dass es nicht die militärische Niederlage allein war, welche die alten Eidgenossen vor 500 Jahren zum Rückzug auf ihren heimatlichen Boden im Norden der Alpen bewogen hat, sondern dass ihr Versuch, sich in die Welt der Grossmächte einzureihen, ganz einfach nicht zu ihnen passte.
Denn die Eidgenossenschaft war ein Bund kleiner und freier Gemeinwesen, die sich zusammentaten, damit die einzelnen Orte mit dem Beistand der Bündnispartner ihre Freiheit bewahren konnten. Es lag ihnen fern, eine zentralistisch organisierte Grossmacht werden zu wollen, die durch einen Herrscher befehligt würde und eingebunden wäre in die Machtkämpfe und Intrigen der anderen Grossmächte. Vielmehr hatten sie bewusst eine genossenschaftliche Bündnisform gewählt, einen Verbund von eigenständigen Orten, von denen jeder, unabhängig von seiner Bevölkerungszahl, in der Tagsatzung eine Stimme hatte und zum Beispiel auch frei entscheiden konnte, ob er sich einem Feldzug nach Mailand (der ja kein Verteidigungskrieg war!) anschliessen wollte oder nicht. Im übrigen behielt jeder Ort seine Freiheit, seine Angelegenheiten selbst zu regeln – heute würden wir sagen, der Bund der Alten Eidgenossen bestand aus 13 souveränen Mitgliedern. Mit den Worten Professor Georg Thürers: «Auf diese Freiheit eigener Entscheidung wollten die Verbündeten nicht verzichten. Sie wollten sich weder politisch noch militärisch ihres Hoheitsrechtes begeben. Es entsprach ihrer Überzeugung von der Volksherrschaft. Dazu gehörte auch das Volksheer unter eigenen Führern. Es hätte dem Wesen der alten Eidgenossenschaft widerstrebt, wenn sie in der Lombardei ein stehendes Heer unter einem ständigen Kommandanten unterhalten hätte.»6
Sind wohl deshalb manche der heutigen Schweizer Historiker unwillig, sich mit den Wurzeln der Schweizer Geschichte ernsthaft zu befassen, weil sie dann die Frage «Festhalten an unserer Unabhängigkeit oder sich einspannen lassen von den Mächtigen?» mit uns Bürgern offen und ehrlich diskutieren müssten? Selbstverständlich ist mit «Unabhängigkeit» nicht eine «Abschottung», ein «Alleingang» gemeint, wie das die EU-Turbos jeweils behaupten. Die Schweiz ist seit jeher weltoffen und im Austausch mit jedem auf der Welt, der es redlich meint. Aber unsere Angelegenheiten wollen wir selbst regeln.
Der EU beitreten, um dort unsere Vorstellungen von «Demokratie» einzubringen? Bitte, wir sind mitten in Europa, von EU-Mitgliedstaaten umgeben: Jeder, der in Brüssel seines Amtes waltet, ist eingeladen, vom Schweizer Modell zu lernen – so er denn dazu bereit ist. Sich den Befehlen der Nato bzw., weil es «harmloser» klingt, dem Kommandanten einer «humanitären» EU-Militärmission unterziehen? Oder nicht doch lieber unsere Miliz­armee – oder mit den Worten Georg Thürers: «das Volksheer unter eigenen Führern» – in den Stand setzen, dass es unser Land und unsere Werte verteidigen könnte, sollte es irgendwann wieder einmal nötig sein? Sich damit zu beruhigen, «von Freunden umgeben zu sein», ist angesichts der Weltlage und der Tonlagen, die gegenüber Staatschefs angeschlagen werden, die nicht im Gleichschritt mit der einzigen Supermacht marschieren, mehr als naiv.

«In der gliedstaatlichen Rechtsordnung liegt das Eigentümlichste des politischen Schweizertums beschlossen»7

Wir können also feststellen, dass die Wurzeln unseres heutigen Schweizer Staatsgefüges zu Beginn des 16. Jahrhunderts in der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft bereits angelegt waren: zunächst ein Staatenbund mit stark föderalistischer Ausrichtung, der später im Jahre 1848 zu einem Bundesstaat umgestaltet wurde, aber mit damals weitreichender Souveränität der Kantone. Dem Bund wurden 1848 nur wenige Kompetenzen zugeteilt, so vor allem in der Aussenpolitik:

Art. 8. Dem Bund allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen.

Der Bund erhielt unter anderem auch das Monopol, Zölle zu verlangen (Art. 23) und einheitliche Münzen und Gewichte einzuführen (Art. 36/37). Besonders nett die Formulierung in Art. 36 Absatz 2: «Die Münzprägung durch die Kantone hört auf und geht einzig vom Bunde aus.»

«Das wäre doch eine eintönige Schweiz, wenn die Kantone zu blossen Nummern einer Einheitsverwaltung würden, also ihr Gesicht verlören!» schreibt Professor Thürer. Wir Schweizer im 21. Jahrhundert sind schon bald bei diesem Zustand, wenn wir nichts dagegen tun: Im sogenannten «Haus der Kantone» halten unsere vom jeweiligen kantonalen Stimmvolk gewählten Regierungsräte ihre «Direktorenkonferenzen» ab: Gebilde, die Beschlüsse fassen, ohne dass sie von den Bürgern ihres jeweiligen Kantons dazu legitimiert worden sind; Geheimzirkel, die entgegen dem verfassungsmässigen Recht der Bürger auf öffentliche Verhandlungen ihre Projekte und Programme wie zum Beispiel den Lehrplan 21 hinter verschlossenen Türen zusammenbrauen und dann den Nummern – pardon den Kantonen – überstülpen wollen, ohne das Volk zu fragen.
«Unsern Schweizer Ohren sagt eben die Harmonie vielstimmigen Zusammenklanges besser zu als die Eintönigkeit einstimmigen Gleichklanges» waren die Worte Professor Edgar Bonjours, die er im Mai 1939 an die Basler Studenten richtete. Den «HarmoS»- Eiferern ins Stammbuch: Wir Schweizer wollen keine Eintönigkeit einstimmigen Gleichklanges für unsere Schulkinder. Wir wollen, dass die Glarner, die Bündner und die Solothurner Schulen weiterhin beitragen zur Harmonie vielstimmigen Zusammenklanges. Einer Harmonie ohne HarmoS. Was für ein Eingriff in die Schulhoheit der Kantone sind doch HarmoS und der Lehrplan 21! Was für eine Zwangsjacke, in welche die Schulreformer unsere Kinder im ganzen Land stecken wollen!
Bleiben wir lieber bei der Harmonie vielstimmigen Zusammenklanges.

«Liberi e Svizzeri!» – Vier Sprachkulturen unter einem Dach

Ein weiterer Grundpfeiler der Schweiz ist die Mehrsprachigkeit. Auch diese Besonderheit war zu Beginn des 16. Jahrhunderts bereits angelegt. Mit der Aufnahme der Stadt Freiburg/Fribourg in den Bund im Jahre 1481 hatte der «Bund in obertütschen Landen» zum ersten Mal einen zweisprachigen Ort aufgenommen. Die Urner eroberten schon 1440 die Leventina auf der Südseite des Gotthards, 1516 kamen gemäss der «Ewigen Richtung» die übrigen Tessiner Gebiete dazu. Mit Graubünden, das neben den deutschsprachigen auch rätoromanische und italienisch sprechende Täler umfasste, verbündeten sich die Eidgenossen vor dem Schwaben-Krieg von 1499.
Das Tessin war zwar damals noch eine sogenannt «Gemeine Herrschaft», das heisst es wurde von den Eidgenössischen Orten gemeinsam verwaltet, «[…] allein sie verloren darüber den Massstab für ihre im Vergleich mit der Nachbarschaft doch beachtliche Freiheit nicht. Als es sich darum handelte, ob der Süderker der Schweiz zur benachbarten Zisalpinischen oder zur Helvetischen Republik geschlagen werden sollte, erhob sich in Lugano 1798 der Ruf: ‹Liberi e Svizzeri!›»8 So wurde der Kanton Tessin seit der Helvetik ein gleichberechtigter Kanton, dessen heutige Bürger ihre Stimme in den Volksabstimmungen zu Bilateralen Verträgen und ähnlichem immer am deutlichsten gegen den Anschluss an die EU abgeben.
Auch Edgar Bonjour weist darauf hin, dass sich die ehemaligen Untertanen aus der Waadt und dem Tessin «in der Stunde freier Entscheidung, beim Untergange der alten Eidgenossenschaft […] geradezu leidenschaftlich zur Schweiz bekannten». Eine Erklärung dafür, dass die Tessiner und die Welschen sehr rasch keine Ressentiments gegen ihre früheren Herrscher hatten, sieht Bonjour darin, dass die deutschsprachigen Eidgenossen den Tessinern von allem Anfang an die italienische Amtssprache liessen und ihre Korrespondenz mit ihnen auf italienisch führten. Ebenso hielten es die Berner: «Die bernischen Landvögte regierten das Waadtland in französischer Sprache; sie liessen sich sogar von den Beherrschten allmählich kulturell erobern.»9 Gleichzeitig sprachen viele Welsche und Tessiner auch Schweizerdeutsch.
Das ist heute noch so: Die meisten von uns älteren Deutschschweizern können sich im Alltag auf Französisch oder Italienisch zurechtfinden und umgekehrt. Denn wir haben in der Primarschule kein Frühfranzösisch, dafür eine gründliche deutsche Sprachlehre gelernt, als solide Grundlage für die Fremdsprachen in der Sekundarschule. Übrigens sind zahlreiche französische und auch einige italienische Wörter feste Bestandteile im Wortschatz von uns Deutschschweizern: Vom Portemonnaie über das Trottoir und das Glace bis zur Confiserie und dem Merci, von Boccia über die Marroni zur Trattoria.
Heute sind Deutsch, Französisch und Italienisch gleichwertige Amtssprachen. Jedes Gesetz, jeder Eintrag auf der Webseite des Bundes ist in allen drei Sprachen zu finden. Jeder Schweizer kann mündlich oder schriftlich in seiner Sprache an die Bundesbehörden herantreten und erhält dementsprechend seine Post aus Bern. Die rätomanische Sprache erhält besondere Förderung, damit sie erhalten bleibe, zum Beispiel mit einem eigenen Radiosender und Subventionen für Schulbücher. Auch in den zweisprachigen Kantonen Bern, Fribourg und Wallis sowie im dreisprachigen Graubünden ist jede Sprache gleichwertig.
Diese sorgsame Pflege der Mehrsprachigkeit seit Beginn des Zusammenwirkens im 15. Jahrhundert, sogar in Zeiten der Gemeinen Herrschaften, ist ein weiterer wichtiger Pfeiler des Schweizer Modells. Deshalb werden auch Schweizer Diplomaten des öfteren als Berater bei Sprachstreitigkeiten in anderen Ländern beigezogen.

mw. «Der Entschluss, auf künftige Grossmachtspolitik zu verzichten, wurde den bei Marignano geschlagenen Schweizern von aussen aufgezwungen. Er entsprach aber zugleich auch ihrem innern Wesen. Daher wäre es verfehlt, einfach angesichts der Landkarte, auf welcher die Macht der Eidgenossenschaft eine Einbusse erlitt, zu behaupten, die Niederlage im Südosten von Mailand sei das grosse Verhängnis der Schweizer Geschichte gewesen, weil sie den Aufstieg zur bleibenden Grossmacht verhindert habe. Man muss vielmehr erklären, dass die kurze Zeit, in der sich der Bund als Grossmacht gebärdete, ein Abenteuer war, das bei Marignano sein Ende fand, weil es dem Wesen des Bundes widersprach. Es war ungut, an Boden zu gewinnen und darüber an Wesen zu verlieren.» Dabei kamen die französischen Sieger unter Franz I. den Eidgenossen sehr entgegen und überliessen ihnen mit dem Friedensvertrag von 1516, der «Ewigen Richtung», das Tessin und das Veltlin und forderten im Gegenzug einen bleibenden Frieden mit Frankreich.

Georg Thürer. Die Wende von Marignano. Zürich 1965, S. 41/42

mw. «Auch darf der Wehrwille, der ein Teil des gesunden Lebenswillens ist, im Volke nicht erlahmen. Wer unser freies Leben liebt, soll sich daher für die Behauptung der Eidgenossenschaft einsetzen und rechtzeitig rüsten. Die Tapferkeit und Ausdauer, welche den Helden von Marignano die denkwürdige Haltung verliehen, sollte auch in der gewandelten Weltlage und bei neuen Formen der Kriegführung in unserer Zeit nicht geringer sein, zumal das Heer der Schweiz, die als einziger Staat Europas seit der Zeit Napoleons die Grenzen nicht verändert hat, ja nicht Ländereien erobern, wohl aber unsern Kleinstaat mit seinen Gaben und Aufgaben erhalten will.» So schrieb Prof. Thürer zum 450jährigen Gedenken an Marignano im Jahre 1965, und es will scheinen, dass diese Worte auch 50 Jahre später nichts von ihrer Bedeutung und Aktualität eingebüsst haben.

Georg Thürer. Die Wende von Marignano. Zürich 1965, S. 56

Und Prof. Edgar Bonjour wies zur Zeit einer weit bedrohlicheren Weltlage, im Mai 1939, darauf hin, dass die schweizerische Neutralität keine Gesinnungsneutralität bedeutet: «Dazu ist einmal zu sagen, dass Neutralität für uns nur ein Prinzip der Aussenpolitik darstellt, nicht der menschlich-geistigen Grundhaltung. […] Sie entspricht also dem gesunden Menschenverstand und ist ein Gebot purer Selbsterhaltung. Damit hat aber die Schweiz in der Weltgeschichte noch nicht demissioniert. Unsere Neutralität verbietet dem einzelnen Bürger in keiner Weise, sich über weltpolitisches Geschehen ein Urteil zu bilden, sich mit fremden Ideologien auseinanderzusetzen und einen Standpunkt zu beziehen. […] Weder von der eigenen noch gar von einer fremden Regierung liesse sich der Schweizer vorschreiben, was er denken, reden und schreiben soll.»
Dann weist Bonjour auf die Verpflichtung hin, welche die Neutralität der Schweiz und den Schweizern auferlegt, allen voran die Pflicht zur militärischen Verteidigung des Landes: «Das Recht, aller Händel der Grossmächte ‹müssig zu gehen›, überbindet uns Pflichten. Pflichten einmal des militärischen Einsatzes zum Schutze unserer politisch-territorialen Unabhängigkeit; Pflichten aber auch des geistigen Einsatzes zum Schutze unserer kulturellen Eigenart. […] Und schliesslich Pflichten der Asylgewährung, der zwischenstaatlichen Verständigungs- und Hilfsbereitschaft. […] Dass die schweizerische Neutralität positive Leistungen vollbrachte, hat ihr das internationale Ansehen und die allgemeine Anerkennung als Element der europäischen Politik eingebracht.»

Edgar Bonjour. Werden und Wesen der schweizerischen Demokratie. Basel 1939, S. 35–37

Immerwährende bewaffnete Neutralität – Wehrwille und Verpflichtung

Auch das zu den Grundpfeilern des Schweizer Modells zählende Neutralitätsprinzip begann sich seit der Niederlage von Marignano allmählich herauszubilden: «Die Wende von Marignano erwies sich als Einleitung einer Entwicklung, welche der Schweiz und wohl auch der Welt zum Segen gereichte», hält Georg Thürer fest. Für die Schweiz war es wahrhaft segensreich, dass sie sich – mit Ausnahme der Helvetik, der Besetzung durch Napoleon I. von 1798–1803 – aus den europäischen Kriegen heraushalten konnte. Im Pariser Frieden von 1815 anerkannten die europäischen Grossmächte die Neutralität, «diese erprobte Staatsmaxime der Schweiz und den Bestand ihres Gebietes, weil die Neutralität und die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft ‹im Interesse von ganz Eu­ropa› lägen».10
Für die Welt wiederum wirkt der Segen des Schweizer Neutralitätsstatuts durch die selbst­auferlegten Verpflichtungen, welche ein fester Bestandteil unserer Aussenpolitik sind. Dazu gehören das Angebot Guter Dienste, die humanitäre Hilfe, die Hauptverantwortung der Schweiz für das IKRK und die Erfüllung von dessen Aufgaben in der Welt sowie die besondere Verpflichtung als Depositarstaat der Genfer Konventionen. Thürer schildert, wie ein Schweizer, der Genfer Henry Dunant, berührt vom unsagbaren Elend des Krieges, das IKRK gegründet hat, und setzt diese Tat in Zusammenhang mit Marignano: «Im Jahre 1864 wurde die Genfer Konvention des Roten Kreuzes ins Leben gerufen, welche seither Millionen Menschen das Leben gerettet hat. Allein, dieses Hilfswerk hätte kaum so wirksam aufgebaut werden können, wenn die seit Marignano beobachtete Neutralität ihm nicht in einem einigermassen gesicherten Lande eine Stätte geboten hätte. Darum nahm das Rote Kreuz auch als Sinnbild das Schweizer Hoheitszeichen mit vertauschten Farben an.»11
Und nicht zu vergessen: Die Neutralität der Schweiz ist eine bewaffnete Neutralität, mit dem verfassungsmässigen Auftrag, die Verteidigung des Landes und seiner Einwohner zu gewährleisten, und sie ist eine immerwährende Neutralität, und ganz klar einer der Grundwerte, die jeder Schweizer verinnerlicht hat (90–95 Prozent in allen Umfragen).
Schliessen wir unsere Besinnung auf die weitere Entwicklung und Formung des Schweizer Modells nach der Niederlage von Marignano mit einem Wort Georg Thürers zum «Auftrag des Kleinstaates»: «Es ist nun nicht für das Abendland, sondern für die Welt überhaupt ein Dienst, wenn die Eidgenossenschaft das Beispiel lebendig erhält, dass auch im kleinen Raume etliche Sprachen in Frieden und Freiheit zusammenleben können und dass man den Bürgern nicht nur bei Wahlen, sondern selbst in wichtigen Sachfragen das entscheidende Wort an der Urne anvertrauen darf.» Thürer beendet sein Buch «Die Wende von Marignano» mit einer Würdigung des grossen Schweizers Johann Heinrich Pestalozzi: «In der Erziehung zum Mitmenschentum erblickte Pestalozzi den grössten Beitrag unseres kleinen Staates an die Kultur der Mitwelt.»12
Für uns Schweizer im 21. Jahrhundert bedeutet das: Nicht wetteifern um die Gunst der Grossmächte, nicht mitmarschieren in deren Kriege, sondern voranschreiten in der Erziehung unserer Kinder zu Mitmenschen und Bürgern. Packen wir’s an!    •

1    Arthur Wyss-Niederer, Sankt Gotthard – Via Helvetica, Bern 1979
2    Arthur Wyss-Niederer, a.a.O., S. 2
3    Georg Thürer. Die Wende von Marignano. Zürich 1965, S. 14/15
4    vgl. die Kapitelüberschrift «Drei Jahre Schweizer Grossmachtspolitik» in Georg Thürer, a.a.O., S. 28
5    Georg Thürer, a.a.O., S. 45
6    Georg Thürer, a.a.O., S. 47
7    Edgar Bonjour. Werden und Wesen der schweizerischen Demokratie. Basel 1939, S. 23/24
8    Georg Thürer, a.a.O., S. 53
9    Edgar Bonjour, a.a.O., S. 24/25
10    Georg Thürer, a.a.O., S. 55
11    Georg Thürer, a.a.O., S. 56
12    Georg Thürer, a.a.O., S. 57/58

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