«Den Schutz des Lebens als oberstes Gebot betrachten»

«Den Schutz des Lebens als oberstes Gebot betrachten»

Interview mit Nationalrätin Marianne Streiff, EVP Bern

Zeit-Fragen: Warum hat der Nationalrat den Gesetzesentwurf, so wie ihn der Bundesrat vorgeschlagen hat, auch auf gesunde Paare ausgeweitet?

Nationalrätin Streiff: Für viele Parlamentarier gilt, dass alles, was machbar ist, auch richtig ist. Man ist medizinisch in der Lage, noch vieles abzuklären, so zum Beispiel auch Chromosomenanomalien wie Trisomie 21. Also soll man sich laut Mehrheit des Parlamentes nicht nur auf Erbkrankheiten beschränken, sondern auch weitere Untersuchungen machen können. Dies führt uns auf eine schiefe Ebene. Es standen bereits die «Retterbabys» zur Diskussion, die viele im Nationalrat und im Ständerat am liebsten eingeführt hätten. Das ist für uns ein Weg in eine Richtung, den die Menschheit nicht gehen sollte.

Was muss sich der Laie unter einem «Retterbaby» vorstellen?

Das ist ein Embryo, der als genetisch kompatibler Spender von Stammzellen für ein erkranktes Geschwisterkind geeignet ist.

Ein weiterer Aspekt ist die Frage der Diskriminierung. Was ist an dem Vorgehen mit der PID diskriminierend?

Die Diskriminierung liegt darin, dass festgelegt wird, welches Leben lebenswert ist und welches nicht. Wer mit einer Behinderung lebt, die jetzt im Diagnoseverfahren ausgeschlossen werden soll, hört implizit, dass man einen Menschen wie ihn nicht haben will. Das ist eine klare Diskriminierung diesen Behinderten gegenüber, die es heute schon gibt.

Sie haben in der Pressekonferenz gesagt, das Ganze sei eigentlich keine politische Frage, sondern eine Frage der Ethik. Das ist doch absolut zutreffend.

Die Betrachtungsweise ist abhängig von unserem Menschenbild. Wir entscheiden quasi darüber, welcher Mensch lebenswert ist und welcher nicht. Verbirgt sich dahinter das Ziel, dass wir eine Gesellschaft ohne Krankheiten oder Behinderung wollen? Haben wir Platz in unserer Gesellschaft auch für die Behinderten? Betrachten wir Menschen mit einer Behinderung als Bereicherung oder als Hindernis für uns alle? Das ist das Menschenbild, das wir haben. Dahinter steht eine ethische Auffassung, verbunden auch mit einer religiösen Einstellung.

Die Befürworter argumentieren immer mit einem Druck vom Ausland und dass die Schweiz sich hier anpassen muss. Wie sehen Sie das?

Für mich ist das ganz klar. Nicht alles, was machbar ist, müssen wir in die Tat umsetzen. Wir dürfen uns auch nicht jedem Druck von Ausland beugen, nur weil dort für diejenigen, die solche Verfahren in Anspruch nehmen wollen, mehr erlaubt ist. Die ganze Präimplantationsdiagnostik ist für mich kein Fortschritt, sondern ein gefährlicher Schritt zurück. Wenn man in die Geschichte schaut, sehen wir, dass es eine gewisse Auslese bereits schon einmal gegeben hat. Wollen wir das?

Inwieweit ist hier der wirtschaftliche Aspekt von Bedeutung?

Die Pharmaindustrie und die Forschung, das kann man nicht wegdiskutieren, haben ein grosses Interesse daran. Wenn man sich vorstellt, dass alle Paare, die sich künstlich befruchten lassen, diese Tests durchführen möchten, wird klar, wieviel Geld man damit machen kann. Hier sind auch wirtschaftliche Interessen vorhanden, das kann man nicht von der Hand weisen.

Wie könnte in der Bevölkerung über diese ethische Frage eine Auseinandersetzung entstehen?

Was geschieht, wenn wir den Schutz des Lebens nicht mehr als oberstes Gebot betrachten? Über diese Frage müssen wir in der Gesellschaft ernsthaft diskutieren. Wir müssen aufzeigen, welche Folgen es hat, wenn man das Leben nicht mehr schützt, sondern entscheidet, welches Leben geschützt werden soll und welches nicht schützenswert ist. Das muss immer wieder thematisiert werden.

Was hätte das für Folgen, wenn der Schutz des Lebens nicht mehr als oberstes Prinzip gilt?

Es würde zu einer völligen Entsolidarisierung gegenüber Menschen mit einer Behinderung führen. Diese Frage geht auch weiter bis zur Auseinandersetzung über das Lebensende oder über schwere Krankheiten. Wieviel darf uns der Mensch noch kosten? Lohnt sich eine Begleitung bei einer schweren Krankheit noch? Dann sind wir schnell auch bei der Frage nach der aktiven Sterbehilfe. Wenn der Mensch den Eindruck hat, er sei eine Last und koste die Gesellschaft zu viel, dann ist eine Entwicklung vollzogen, die sehr gefährlich für unsere Gesellschaft und das menschliche Leben ist. Das müssen wir mit einem Nein am 14. Juni verhindern.

Frau Nationalrätin Streiff, vielen Dank für das Gespräch.    •
(Interviews Thomas Kaiser)

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