Schülerdaten als Ware

Schülerdaten als Ware

Eine Auseinandersetzung in den USA wirft Schatten auf Europa

rl. Mit dem Einzug der elektronischen Datenverarbeitung im privaten und öffentlichen Sektor können wir heute in Sekundenschnelle Informationen einziehen, Nachrichten übermitteln, persönliche Geschäfte erledigen oder auch Bücher, Musik und Filme in digitaler Form beziehen. Auf der anderen Seite sind die Möglichkeiten des Missbrauchs rasant gewachsen: Speicherung aller Telekommunikationsdaten, inklusive Gesprächsinhalten durch die NSA, flächendeckende Überwachung via Kamera mit Gesichtserkennung (London), Sammeln und Verknüpfen von persönlichen Daten aus verschiedenen Bereichen, Surfgewohnheiten im Internet. Auch im Verkauf von Waren (Kundenkarte) in Geschäften oder von Gebrauchsgegenständen über das Internet werden Verbrauchergewohnheiten gespeichert und ausgewertet, um den Umsatz zu steigern. Es werden spezifische Profile von Kunden erstellt und zum Beispiel für Werbezwecke genutzt.
Auch im Bildungsbereich sind die vergangenen 20 Jahre nicht ohne Spuren vorbeigezogen. Viele Klassenzimmer sind mit PCs ausgestattet, an denen die Schüler Aufgaben erledigen, der Lehrer hält seine Noten, die Verspätungen oder das schlechte Verhalten seiner Schüler digital fest (zum Beispiel LehrerOffice). Verschiedene dieser Daten werden dann weitergeleitet und zentral gesammelt, manchmal auch ausgewertet.
Solche persönlichen Daten stossen vielerorts auf ein gesteigertes Interesse. Nun sind auch Schülerdaten wie zum Beispiel bei der Benutzung von Lernprogrammen oder der Internetnutzung ins Fadenkreuz der Gross­konzerne geraten.
Laut der «Frankfurter Allgemeine Zeitung» vom 25. März findet in den USA zurzeit eine Auseinandersetzung zwischen grossen Lernsoftware-Herstellern und Elternverbänden um das Recht an den persönlichen Daten der Schüler statt. Grosse Bildungskonzerne hätten gerne Zugriff auf die Art und Weise, wie einzelne Schüler mit den Lernprogrammen zurechtkommen. Natürlich, wie sie sagen, nur, um die Software zu optimieren. Eltern werfen ein, dass mit der Weitergabe dieser persönlichen Daten der Persönlichkeitsschutz ihrer Kinder missachtet wird und nicht klar sei, was noch mit den Daten passiere.
Im Herbst 2014 arbeitete die Industrie daraufhin eine Selbstverpflichtungserklärung zum Umgang mit Bildungsdaten aus. Die Erklärung wurde inzwischen von Konzernen wie Apple, Microsoft und später, nach einigem Zögern, auch von Google unterzeichnet. Nach dieser Erklärung müssten Eltern aktiv die Einsicht in die Daten ihrer Kinder fordern und dann gegebenenfalls Korrekturen verlangen.
Nun brachte ein demokratischer Abgeordneter, Jared S. Polis, einen Gesetzesentwurf ein, der weit hinter den Vorschlag der Konzerne zurückfiel. Eine Zustimmung für die Weitergabe persönlicher Daten hinge dann nur noch von der Schulleitung ab.
Daten über Schüler sind nicht nur für die Hersteller von Lernsoftware interessant, um ihre Software zu verbessern oder gezielt auf den Schüler abgestimmte Werbung einfliessen zu lassen. Diese Daten können ausserdem zu genauen Profilen zusammengestellt werden, die ein relativ exaktes Bild über die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft, die Fähigkeiten in einzelnen Schulfächern, den Lern­einsatz an bestimmten Wochentagen und zu bestimmten Uhrzeiten über einen längeren Zeitraum ergeben. Wenn solche Daten öffentlich sind, können sich die Möglichkeiten schulischen und beruflichen Fortkommens empfindlich einschränken. An solche Daten haben natürlich Kreditinstitute, Vermieter, Werbetreibende und viele andere mehr grosses Interesse. In diese Datensammlung ist noch nicht die Datenverwaltung der Schule in Hinblick auf Versäumnisse oder Disziplinarprobleme einbezogen.
Die Eltern fordern nun das Recht, über die Daten ihrer Kinder zu entscheiden. Konzerne sollen diese Daten nicht ohne Einwilligung zu fremden Zwecken nutzen dürfen. Im Januar hatte nun Barack Obama versprochen, sich dafür einzusetzen, dass Daten, die im Unterricht gesammelt werden, nur zu Bildungszwecken benutzt werden dürften.
Als der Bildungstechnologieanbieter ConnectEDU im April 2014 Insolvenz anmeldete, wurden in der Konkursmasse 20 Millionen Schülerdatensätze zum Verkauf angeboten. Die Weiterverwendung der Daten war ungeklärt. Dieser Anbieter wurde mit 500 000 US-Dollar von der Bill und Melinda Gates-Stiftung unterstützt, bevor er scheiterte. Etwa 1 Million US-Dollar hatte die Stiftung in ein Bildungsdatenprojekt InBloom investiert, das Millionen von Schülerdaten gesammelt hatte. Die Sicherheit der Daten konnte nicht garantiert werden. InBloom wurde eingestellt.
Nun bleibt abzuwarten, ob sich in der Auseinandersetzung um die Schülerdaten die legitimen Interessen der Eltern durchsetzen können oder ob die gewählten Volksvertreter im Repräsentantenhaus über das Lobbying der Konzerne, gegen die Interessen der Eltern und für die Industrie und die Bill und Melinda Gates-Stiftung entscheiden.
Auch in der Schweiz drängen sich verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Lernsoftware-Programmen und «Bildungsplattformen» auf den Markt. Immer mehr Schulhäuser schaffen sich elektronische Lernmedien grosser Bildungskonzerne an. Kantone vernetzen ihre Schulgemeinden, um Daten über Noten, Versäumnisse oder Disziplinarverhalten zentral zu sammeln. Mit den parallel zur Einführung des Lehrplans 21 geplanten schweizweiten Testserien wird dieser Entwicklung Vorschub geleistet. Sehr vielen Eltern ist noch nicht bewusst geworden, in welchem Ausmass ihre Kinder inzwischen elektronisch erfasst werden und werden sollen.     •

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