Bilaterale Verhandlungen Schweiz–EU

Bilaterale Verhandlungen Schweiz–EU

Medienkonferenz vom 24. Juni 2015

Viel Nebel und wenig Information über die Pläne des Bundesrates

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Am 24. Juni 2015 trat Bundesrat Didier Burkhalter vor die Medien und läutete eine «neue Etappe» in den Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union ein. Der Bundesrat habe entschieden, dass Burkhalters Departement EDA (Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten) von nun an in den Diskussionen und Verhandlungen mit der EU allein die Federführung haben werde. Zu diesem Zweck werde ein «Chef-Verhandler» eingesetzt. Eine Neuerung, die tatsächlich so neu nicht ist, wie einer der anwesenden Journalisten in der Fragerunde bemerkte. Trotz der hartnäckigen Versuche der Medienleute, etwas Substantielles zu erfahren, blieb Bundesrat Burkhalter ebenso hartnäckig bei seinem Stil, mit ernster Stimme viele ausführliche Erklärungen zu Nebensächlichkeiten abzugeben und immer dann, wenn es ums Eingemachte ging, entweder in eine sibyllinische Sprache abzugleiten oder dann direkt die Antwort zu verweigern. Jedenfalls erfuhr der aufmerksame Zuhörer wenig Konkretes, aber vieles zwischen den Zeilen, das höchste Aufmerksamkeit verdient.

Eigentlich ist die Sache glasklar: Der Souverän hat mit der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 dem Bund den Auftrag erteilt, die im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern ausserordentlich hohe Zuwanderung wieder eigenständig zu steuern, dabei die «gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz» zu beachten und im Inland wohnende Schweizer und Ausländer bei der Stellenvergabe vorzuziehen (Bundesverfassung Art. 121a). Weniger klar ist dieser Auftrag der Schweizer Stimmbürger offenbar dem Bundesrat: «[…] selbst wenn ein Abstimmungsergebnis von 50:50 vorliegt, selbst in diesem Falle» sei das Ziel, «eine Lösung zu finden, die den Zusammenhalt unseres Landes, das Funktionieren der Demokratie und die Institutionen stärkt und gleichzeitig den Weg der Bilateralen Verträge mit der EU stärkt.»1
Soll also ein Abstimmungsresultat von 50,3 % Ja-Stimmen nur ein bisschen gelten? So dass der Bundesrat praktisch freie Hand hat, ob er es umsetzen will oder nicht?

Die rätselhaften Optionen in der Frage der Personenfreizügigkeit

Zurzeit sind Bundespräsidentin Sommaruga und EU-Kommissionspräsident Juncker nebst anderem damit beschäftigt, die «Optionen» bezüglich Personenfreizügigkeit zu diskutieren, ja diese sogar zu vertiefen – zu deren Inhalt liess sich der EDA-Chef anläss­lich der Medienkonferenz allerdings kein Wörtchen entlocken – im Herbst würden die beiden ihre Erkenntnisse zu den geheimgehaltenen Optionen gemeinsam «evaluieren».
Was sollen die Medienvertreter, was sollen wir Bürger mit einer «Information» anfangen, die darin besteht, dass zwei miteinander etwas diskutieren und evaluieren wollen, das nur ihnen und vermutlich der halben Bundesverwaltung bekannt ist, nicht aber dem Stimmvolk? Dafür findet der Bundesrat es gut, «die Optionen weiterzuverfolgen und zu vertiefen, es ist aber noch besser, dies zu tun mit Einbezug der als erste Betroffenen». Mit den als erste Betroffenen meint er nicht etwa das Schweizervolk, sondern unsere Nachbarstaaten, «die ein offensichtliches Interesse haben, innerhalb nützlicher Frist eine Lösung zu sehen». Dieses offensichtliche Interesse haben wir Bürger auch!

Erhaltung der Bilateralen I: In wessen Interesse?

Der geneigte Zuhörer erfährt in der Medienkonferenz trotzdem einiges über die Bestrebungen des Bundesrates: So scheint diesem die anstehende Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens geeignet zu sein, seine ganzen festgefahrenen Dossiers mit der EU wieder aufleben zu lassen: Es sei die «generelle Strategie der Schweiz», dass «[…] wir die Zuwanderung so steuern, dass den wirtschaftlichen Interessen des Landes Rechenschaft getragen wird und dass wir die Bilateralen erhalten und modernisieren können».
Nun, diese «generelle Strategie» des Bundesrates entspricht nicht ganz dem Mandat des Souveräns. Richtig ist, dass der Bundesrat eine bessere Steuerung der Zuwanderung in einem Gesetzesentwurf konkretisieren muss. Damit sollte er nächstens beginnen, wenn er schon eine «Etappe der erhöhten Geschwindigkeit» ankündigt. Denn das Gesetz ist innert drei Jahren ab dem 9. Februar 2014 in Kraft zu setzen2 – von dieser ohnehin knappen Frist ist bereits fast die Hälfte um!
Dass der Bundesrat die bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU um jeden Preis erhalten soll, entspricht dagegen nicht der Vorschrift der Bundesverfassung. Die Übergangsbestimmung zu Art. 121a schreibt vor: «Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.» Also muss der Bundesrat nach der vom Parlament bereinigten und vom Volk – im Falle eines Referendums – angenommenen Fassung des Ausführungsgesetzes das Personenfreizügigkeitsabkommen mit Brüssel neu verhandeln, falls den Herrschaften die Schweizer Regelung nicht passt. Dies wird zweifellos der Fall sein, wie seit dem 9. Februar 2014 unablässig zu hören ist!
Ob die EU aber so weit gehen würde, der Schweiz gegenüber die sieben Abkommen der Bilateralen I zu kündigen, ist sehr die Frage. Denn wider alle Behauptungen, wir Schweizer wollten uns abschotten und keine Ausländer mehr hereinlassen, war davon nie die Rede. Selbstverständlich sind die Menschen aus unseren Nachbarländern und den anderen EU-Mitgliedstaaten – übrigens auch aus Nicht-EU-Ländern – in der Schweiz willkommen. Wir wollen nur wieder als souveräner Staat selbst bestimmen, wie viele wir aufnehmen können. Die EU-Staaten ihrerseits haben ein vitales Interesse daran, dass ihre Bürger weiterhin in die Schweiz einwandern oder als Grenzgänger hier arbeiten können.
Ausserdem gehören zu den Bilateralen I weitere Abkommen, auf welche die EU-Staaten kaum verzichten möchten, wie zum Beispiel das Landverkehrsabkommen, auf dessen Grundlage sich weit mehr Lastwagen mit weit schwererer Ladung durch das Mittelland und die engen Schweizer Bergtäler kämpfen (und zwar nicht auf der Schiene!), als uns der damalige Bundesrat vor der Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 weismachen wollte. Dabei ging er über die Vorgaben des Alpenschutzartikels (BV Art. 84) schlicht und einfach hinweg, wohl wissend, dass die Neat bis 2004 (10 Jahre seit der Volksabstimmung über den Alpenschutzartikel) nicht betriebsbereit sein würde und das geplante Maximum von höchstens 650 000 Fahrten pro Jahr nicht eingehalten werden kann.

Die Bilateralen «modernisieren»: Ob die Schweizer Bevölkerung das will?

Der Bundesrat wolle «die hängigen Diskussionen in allen Dossiers wieder aufgreifen», so Didier Burkhalter. Dabei erwähnte er die im Volk höchst umstrittenen Verhandlungen über ein Strommarktabkommen mit der EU. Die geplante erste Etappe der Strommarkt-Liberalisierung im Landesinnern hatten die Stimmbürger bereits am 22. September 2002 an der Urne abgelehnt; das Referendum dagegen hatte damals der Schweizerische Gewerkschaftsbund ergriffen. Gegen eine Einbindung der Schweiz in einen grenzenlosen liberalisierten EU-Strommarkt äussern sich übrigens nicht nur Gewerkschaften und EU-Skeptiker, sondern zum Beispiel auch die Sozialdemokratische Partei, obwohl sie den EU-Beitritt der Schweiz seit langem in ihrem Parteiprogramm hat: «Die SP ist von der Absicht, den Strommarkt vollständig zu liberalisieren, wenig begeistert. Es ist nicht ersichtlich, welchen Nutzen die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Angestellten der Strombranche aus einer Marktöffnung ziehen könnten. Im Gegenteil: Die Arbeitsbedingungen kämen weiter unter Druck, und Investitionen würden verzögert, da eine Voll-Liberalisierung bei den heutigen tiefen Marktpreisen die Krise der Branche weiter verschärfen würde.» (Medienmitteilung vom 8. Oktober 2014) Diese klare Stellungnahme ist einer Arbeiterpartei würdig!
Man darf mit Fug und Recht behaupten, dass ein Strommarktabkommen, das unser gut funktionierendes Stromversorgungswesen den EU-Energie-Multis ausliefern würde, in einer Volksabstimmung keine Chance hätte. Vor allem unsere wertvolle Wasserkraft, die 60 Prozent des Schweizer Strombedarfs deckt, muss die Schweiz in der Hand behalten.
Solcherlei Überlegungen halten offenbar den Bundesrat, der in Verhandlungen mit dem Ausland eigentlich das Schweizervolk vertreten müsste, nicht davon ab, sich in weitere Abenteuer zu stürzen und die Vorgespräche zu den Finanzdienstleistungen wiederaufzunehmen. Denn der Bundesrat hält es für «logisch, die Verhandlungen über alles zusammen wiederaufzunehmen», weil «alles miteinander verknüpft ist». Oder auf gut französisch: «On veut marier tout ça.»

Wen vertritt der Bundesrat – die Schweiz oder die EU?

Die EU verlange eine Lösung für die Personenfreizügigkeit als Vorbedingung für mindestens drei weitere Verhandlungsgegenstände, ist an der Medienkonferenz zu hören: «[…] ganz klar ist zum Beispiel eine Lösung für die Personenfreizügigkeit Voraussetzung für ein Rahmenabkommen, und dieses ist eine Bedingung, wenn wir eines Tages weitere Abkommen abschliessen wollen».
Mit dem Rahmenabkommen sind laut Homepage des EDA die «institutionellen Fragen» gemeint, «die eine einheitlichere und effizientere Anwendung bestehender und zukünftiger Verträge im Marktzugangsbereich gewährleisten sollen».3 Das bedeutet, dass die Schweiz sich dem EU-Recht und dessen Weiterentwicklung unterstellen müsste, und zwar nicht nur in bezug auf künftige Abkommen, sondern auch auf die bestehenden, also die Bilateralen I und II sowie über 100 weitere Verträge mit der EU. Über die Anwendung und Auslegung des EU-Rechts in der Schweiz würde nicht das schweizerische Bundesgericht entscheiden, sondern fremde Richter, nämlich der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Dass die Schweizer Bevölkerung gewillt wäre, sich in zum voraus unbekanntem Masse fremdem Recht und fremden Richtern zu unterstellen, ist nicht sehr wahrscheinlich. Am besten haken wir das Rahmenabkommen als unnütz ab, denn wer will schon weitere Verträge mit der EU wie zum Beispiel das Strommarktabkommen?
Zweitens sei die Personenfreizügigkeit «Bedingung für die volle Beteiligung an der künftigen Forschung: Horizon 2020», so Burk­halter. Haben Sie es auch schon läuten gehört, dass die direkte Subventionierung von Schweizer Forschungsvorhaben mit Bundessteuergeldern weit günstiger käme als die Einzahlung in einen Topf in Brüssel, aus dem nur ein Teil wieder zurückkommt, weil die EU-Bürokratie ja schliesslich auch bezahlt werden muss? Klingt logisch, oder?
«Drittes und letztes Beispiel: Eine Lösung für die Personenfreizügigkeit ist auch verbunden mit der Diskussion über einen erneuten [finanziellen; Anmerkung der Redaktion] Beitrag an die Erweiterung der EU.» Jetzt schlägt’s 13! Falls wir fleissig bezahlen, kommt uns die EU – vielleicht! – ein klitzekleines bisschen entgegen beim Personenverkehr. Wir Bürger erwarten vom Bundesrat, dass er auf derlei Zumutungen eine klare Antwort bereit hat.

Paket oder Nicht-Paket, das ist hier die Frage

Frage eines Journalisten anlässlich der Medienkonferenz: «Kann man das zusammenfassen, dass der Bundesrat sich geeinigt hat über ein Paket von Dossiers?»

Antwort Burkhalter: «Nein, das kann man nicht sagen, wir haben uns nicht geeinigt, über ein Paket zu diskutieren, aber es könnte am Schluss ein Paket sein.»

Frage: «Habe ich das richtig verstanden: Sie wollen nicht primär eine Lösung nur für die Personenfreizügigkeit, sondern Sie wollen explizit eine Paketlösung? Mit institutionellen Fragen, mit …»

Burkhalter (unterbricht): «Nein, das kann man nicht …»

Fortsetzung der Frage: «… oder geht das jetzt auch wieder zu weit?»

Burkhalter: «Nein, das kann man nicht sagen, es ist einfach etwas mehr Öl im Motor. Man kann nicht genau sagen, wie es dann weitergeht. Der Bundesrat hat sogar verschiedene Optionen für die nächsten Möglichkeiten diskutiert, aber man weiss nicht, ob es zum Paket – dem grossen, kleinen – kommt oder nicht, oder ob diese Öffnung, diese Gesamtsicht vielleicht eher eine Serie von Entscheidungen erlaubt. Es ist so oder so möglich. Lassen wir das offen. […]»
Weitere Nebelwerfer-Antworten auf klare Fragen erspare ich den Lesern.
Dem kritischen Zuhörer drängen sich weitere klare Fragen auf: Wenn der Bundesrat nichts offenlegen will, warum veranstaltet er dann eine Medienkonferenz? Oder kann er gar nichts offenlegen? Ist er etwa gar nicht gewillt, den EU-Verhandlungspartnern auf gleicher Ebene entgegenzutreten und die Interessen der Schweiz wahrzunehmen?
Neue Etappe unter alleiniger Führung des EDA «mit erhöhter Geschwindigkeit»
Während bisher jeweils das Justiz- und Polizeidepartement unter Simonetta Sommaruga und das Volkswirtschaftsdepartement (heute WBF: Wirtschaft, Bildung und Forschung) unter Johann Schneider-Ammann neben dem EDA die Gespräche mit den EU-Gremien führten, trat am 24. Juni 2015 erstmals der Chef des Departementes für Auswärtige Angelegenheiten allein vor die Medien. Der Bundesrat habe entschieden, dass das EDA die Federführung übernehmen und einen Chefunterhändler bestimmen solle, so dass alle Verhandlungen unter einem Hut (sous un chapeau) stattfinden könnten. (Zur Person dieses Chefs: siehe Kasten)
Die «Etappe mit erhöhter Geschwindigkeit» soll folgendermassen ablaufen: Im Sommer: Instruktion des Chefunterhändlers. Im Herbst: Resultat der Vertiefung der Optionen über die Personenfreizügigkeit, gleichzeitig das Resultat der Vernehmlassung über das Gesetz zur Umsetzung des Art. 121 BV, gleichzeitig eine Bestandesaufnahme über die Gesamtheit der Dossiers. Ebenfalls im Herbst: Entscheidung des Bundesrates über die künftige Botschaft an das Parlament. Die Botschaft ist vorgesehen auf Anfang 2016. «Das ganze Jahr 2016 ist dafür vorgesehen, dass das Parlament sich mit dem Dossier befasst und dass das Volk weiterhin über die beste Lösung orientiert wird.»
Da kann man nur staunen! Mit wahrhaft atemberaubender Geschwindigkeit will der Bundesrat die Sache angehen: Im Sommer, also jetzt gleich, wird der – noch unbekannte – Chefunterhändler instruiert. Bis zum Herbst sollen Frau Sommaruga und Herr Juncker ihre rätselhaften Optionen zur Personenfreizügigkeit vertieft haben (was in den anderthalb Jahren seit dem 9. Februar 2014 nicht gelungen ist). Ebenfalls im Herbst soll das Resultat der Vernehmlassung über das Umsetzungsgesetz zur Personenfreizügigkeit vorliegen. Übrigens einer Vernehmlassung, die es nicht gibt: Weder unter den abgeschlossenen noch unter den laufenden noch unter den geplanten Vernehmlassungen findet sich das ominöse Gesetz. Wie kommt der Bundesrat im Herbst zum Resultat einer Ende Juni noch nicht existierenden Vernehmlassung? Ebenfalls im Herbst: Bestandesaufnahme über die Gesamtheit der Dossiers – von der Herr Burkhalter im Sommer noch nicht weiss, «ob es zum Paket – dem grossen, kleinen – kommt oder nicht». Ebenfalls im Herbst entscheidet der Bundesrat über den Inhalt der Botschaft ans Parlament, auf Grund der Resultate einer Vernehmlassung, die es nicht gibt. Anfangs 2016 wird die genannte Botschaft nichtsdestotrotz fixfertig vorliegen, und das Parlament wird das ganze Jahr Zeit haben für die Debatte – allerdings läuft die dreijährige Frist für die Umsetzung der Personenfreizügigkeit am 9. Februar 2017 ab. Etwas knapp, nicht?
Und’s Tüpfli uf em i: Das ganze Jahr 2016 ist auch dafür vorgesehen, dass «das Volk weiterhin über die beste Lösung orientiert wird.» Weiterhin, Herr Bundesrat?     •

1    Zitate aus der Videoaufzeichnung der Medien­konferenz <link http: www.admin.ch gov de start dokumentation medienkonferenzen>www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienkonferenzen/2015/6/24_06_2015_1084.html
2    siehe Übergangsbestimmung zu BV Art. 121a
3    <link http: www.eda.admin.ch dea de home verhandlungen-offene-themen verhandlungen institutionelle-fragen.html>www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/verhandlungen/institutionelle-fragen.html

(Übersetzung der französischen Zitate Zeit-Fragen)

Plädoyer für eine EFTA 2.0

mw. Einen Freihandelsvertrag in der Art der EFTA schlägt Prof. Rolf Weder, Professor für Aussenwirtschaft und Europäische Integration von der Universität Basel, als Alternative zur EU vor. Er sieht den EU-Binnenmarkt als eine «extreme Form der Öffnung», welche die Eigenheiten der einzelnen Staaten und ihre Eigenständigkeit nicht berücksichtigt. In einer EFTA 2.0 würden die Märkte so weit geöffnet, wie dies die einzelnen Staaten wollen, ohne sie zur Vereinheitlichung zu zwingen.1
Einige bemerkenswerte Aussagen Professor Weders in Kürze:
«[…] die ganze Europapolitik und die Verhandlungen der Schweiz [sind] zu stark auf die EU konzentriert.»
«In Verhandlungen mit der EU [ist es] von Vorteil […], wenn man eine Alternative hat und deshalb nicht zu stark abhängig ist vom Gegenüber.»
«Nationale Grenzen haben einen Sinn. Das heisst, dass man dem Ziel des möglichst freien Austausches nicht alles unterordnen soll – im Gegenteil, man soll sich nur so weit öffnen, dass ein Land dabei nicht zu viel Eigenständigkeit preisgeben muss.»
«Meiner Meinung nach sollte man grosse Anstrengungen unternehmen, nun eine Institution aufzubauen, die in Richtung EFTA 2.0 geht.»
«Die Harmonisierungen, wie sie in der EU von Brüssel aus stattfinden, wären in der EFTA 2.0 weniger wichtig. Es würde nicht mehr von oben herab vereinheitlicht, sondern, wenn schon, von unten her, wenn Regierungen bestimmte Normen sinnvoll finden und ihre Länder sie übernehmen.»

1    Rolf Weder: «Zu stark auf die EU konzentriert», in: Weltwoche Nr. 28/15

Der geheimnisvolle Chefunterhändler

mw. Zum Namen des künftigen Chefunterhändlers gab es an der Medienkonferenz vom 24. Juni regelrechte Ratespielchen. Zum Beispiel folgendes (kein Witz, sondern wörtliche Wiedergabe): «Können Sie mir sagen, in welchem Departement dieser Chefverhandler angesiedelt sein wird?» – Burkhalter: «In der Schweiz.» – «Das war nicht die Frage.» – «Ja, ja, ich weiss. Aber das war die Antwort.» Während er um die zu kürende Person einen Eiertanz aufführte, gab er gleichzeitig bekannt, es sei gar nicht so wichtig, wer das übernehme, sondern «dass die Struktur gut funktioniert» und «die Chemie stimmt».
Im Klartext: Es muss jemand sein, der gewillt ist, zu allen Vorgaben der EU zu nicken, weil er den Boden für den EU-Beitritt der Schweiz ebnen will und soll. Insofern muss «die Chemie stimmen»: Die Mehrheit des Bundesrates (schätzungsweise 5 von 7) peilt seit Jahren den Beitritt an, also wollen sie nur einen schweizerischen Unterhändler, der dasselbe Ziel hat.
Das allerdings kann der Vertreter des Gesamtbundesrates natürlich an der Medienkonferenz nicht offen sagen – denn er hat es ja ärgerlicherweise mit einem Stimmvolk zu tun, das der EU mehrheitlich nicht beitreten will. Man kann sicher ohne Übertreibung sagen: Wenn wir keine direkte Demokratie hätten, wäre die Schweiz schon längst in der EU.

Warum nicht Mario Gattiker?

Zwei Fragen an der Medienkonferenz vom 24. Juni 2015 betrafen Mario Gattiker, Leiter des Migrationsamtes (seit 1.1.2015 zum Staatssekretär befördert). Er hatte im November 2014 vom Bundesrat das Mandat erhalten, mit der EU die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln. Warum soll er jetzt, nach nur einem halben Jahr, durch einen unbekannten «Chefverhandler» ersetzt werden?
Bezeichnenderweise war die einzige Bemerkung Burkhalters zum Namen des künftigen Unterhändlers eine Negativ-Bemerkung: «Es könnte Herr Gattiker sein, aber es ist nicht Herr Gattiker.» Dann gab er folgende Stellungnahme zur Arbeit Gattikers ab: «Aber es ist nichts gegen Herrn Gattiker oder gegen irgend jemand. Wir haben ihm sogar gedankt, er hat in den letzten Monaten eine gute Arbeit gemacht, es war schwierig, und er hat es gut gemacht, gut gemeistert. Wir sind zufrieden mit der Arbeit. Aber nochmals: Es gibt sehr viel Arbeit zu tun, und jetzt brauchen wir eine neue Etappe und eine neue Geschwindigkeit.»
In der Privatwirtschaft wäre dies ein miserables Arbeitszeugnis: Ein Arbeitnehmer, der eine schwierige Arbeit «gut gemeistert» hat, dem sein Arbeitgeber attestiert, mit seiner Arbeit «zufrieden» zu sein und ihm «sogar(!) gedankt» zu haben, würde das Zeugnis gerichtlich anfechten. Wenn jedoch der Staatssekretär aus dem Migrationsamt beim Bundesrat und seiner Pro-EU-Beitritt-Clique so wenig Begeisterung hervorzurufen vermag, werden wir Bürger neugierig.
Mario Gattiker in einem Zeitungsinterview: «Die Schweiz hat eine ausserordentlich hohe Zuwanderung. Sie hat unter den OECD-Staaten, abgesehen von Luxemburg, gemessen an der Bevölkerung die höchste Zuwanderungsrate. […] Die Bevölkerung hat sich jetzt mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuern soll.» («Neue Zürcher Zeitung» vom 6. Dezember 2014)
So viel Sachlichkeit und Verständnis für das Anliegen der Ja-Stimmenden – das wäre der richtige Verhandlungspartner für die Schweiz! Einer, der den Leuten in Brüssel auf derselben Augenhöhe entgegentreten und ihnen das Anliegen der Schweizer näherbringen könnte, weil er selbst es verstanden hat. Ob die EU-Verhandlungspartner einen Schimmer davon verstünden und ob sie überhaupt verstehen wollten, steht auf einem anderen Blatt. Aber Mario Gattiker wäre einer, der die Schweiz offensichtlich nicht «was gisch, was häsch» in die EU treiben will, sondern sich als Diener des Volkes versteht.

Fahnden nach dem Wert der Bilateralen

«Vielleicht etwa einen Viertelprozentpunkt mehr Wachstum pro Kopf der Bevölkerung: Das ist eine mögliche Lesart der KOF-Studie zum Nutzen der Bilateralen. Das gesamte Wachstum wird auf 1% pro Jahr geschätzt. Damit bringen die Bilateralen also im wesentlichen Wachstum ohne Nutzen.»
Quelle: Neue Zürcher Zeitung vom 4.2.2015, S. 23.

Die Studie ist zu finden unter <link http: www.kof.ethz.ch publikationen p kof-studien>www.kof.ethz.ch/publikationen/p/kof-studien/3571 (Abberger, K. et.al. Der bilaterale Weg – ein ökonomische Bestandsaufnahme, KOF Studien, 58, Zürich, Februar 2015).
Quelle: Europa-Magazin, 1/2015

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