Lehrerausbildung nach dem Schnittmuster des Lehrplans 21

Lehrerausbildung nach dem Schnittmuster des Lehrplans 21

Hauptsache, die Mainstream-Gesinnung stimmt

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Seit Jahren gibt es in den Schweizer Volksschulen zu wenig Lehrkräfte. Immer mehr engagierte und erfahrene Volksschullehrer wechseln den Beruf oder lassen sich frühpensionieren: «[...] eine Menge Lehrer im Pensionsalter möchten HarmoS nicht mehr mitmachen – sie hinterlassen eine grosse Lücke». («Basler Zeitung» vom 31.10.2013)
Um dem Lehrermangel Abhilfe zu schaffen, wurden auch früher schon Ausbildungsgänge für Berufsleute angeboten. Seit 2012 gibt es nun die Möglichkeit für Quereinsteiger mit abgeschlossener Berufslehre und einiger Berufspraxis, an den kantonalen Pädagogischen Hochschulen (PH) der Schweiz eine Ausbildung zum Volksschullehrer zu absolvieren. (vgl. «Wiler Zeitung» vom 29.9.2015)
Wer das Aufnahmeverfahren für diese Ausbildung unter die Lupe nimmt, muss feststellen, dass heute offenbar nur noch Volksschullehrer werden darf, wer die «richtige» Gesinnung offenbart: Denn das Aufnahmeverfahren besteht in grossen Teilen aus einer eigentlichen Gesinnungsprüfung. Das bestätigt die Befürchtungen vieler Eltern und Lehrer, unter der Herrschaft des Lehrplans 21 würden die Kinder vermehrt ideologisch beeinflusst werden. Dies ist mit ein Grund, warum in vielen Kantonen Volksinitiativen laufen, um die Einführung des LP 21 zu verhindern. Und es ist sicher zumindest ein Faktor dafür, dass mancher Zeitgenosse sich schweren Herzens dazu entschliesst, nicht Volksschullehrer zu werden oder zu bleiben: Wir Schweizer mögen es nicht, wenn uns jemand vorschreiben will, was wir zu denken haben.
Unser besonderes Interesse gilt aber auch den fachlichen Voraussetzungen, die von den Kandidaten erwartet werden. Einmal mehr bekommt der geneigte Leser Gelegenheit, in die Tiefen des Kompetenzbegriffes einzutauchen – und es ist zu befürchten, dass er kein bisschen schlauer wieder in die Realität zurückkehrt.
Das Aufnahmeverfahren zum Studiengang Kindergarten und Primarschule für Quereinsteiger besteht – hier am Beispiel der PH St. Gallen – aus drei Teilen: einer obligatorischen Infoveranstaltung, der Anmeldung und dem Assessment-Tag. (vgl. www.phsg.ch; «Aufnahme sur dossier»).1

Gesinnungsprüfung 1: Motivation und Lehrerbild

Das Anmeldeverfahren besteht aus einem Personalienblatt «mit Motivationsschreiben und Selbsteinschätzung der Kompetenzen». Zum Motivationsschreiben gehört ein Aufschrieb zu den Fragen: «Welches Lehrer/Innenbild prägt Ihre Vorstellung? Welche Erwartungen an den Lehrberuf haben Sie? Was sind potentielle negative Seiten des Lehrberufs und wie begegnen Sie diesen?»
Hier findet bereits die erste Gesinnungsprüfung statt: Was muss jemand über seine Motivation zum Lehrerberuf und über sein Lehrerbild schreiben, damit er den PH-Ausbildnern genehm ist? Oder anders herum: Welche Vorstellung vom Lehrerberuf darf er nicht äussern?

Wenig Erhellendes zum Kompetenzbegriff – oder: Was sind «fachliche Kompetenzen»?

Die «Selbsteinschätzung der Kompetenzen» besteht aus einem Raster mit 4 Stufen (sehr gut, gut, eher ungenügend, klar ungenügend). Zunächst sind «Kompetenzen» gefragt in Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik, Technik), Deutsch (Literatur, Grammatik), Geisteswissenschaften (Geschichte, Geographie, Wirtschaft, Recht, Philosophie, …), Musik, Sport, Gestalten, Werken, also in allen Fächern des LP 21. Dazu kann der Kandidat Kommentare abgeben und Belege beifügen.
Sind hier nun Wissensinhalte verlangt? Wie soll er seinen Stand in den vielen Fächern selbst einschätzen? «Biologie hatte ich vor längerer Zeit einmal in der Oberstufe, aber ich weiss nicht genau, was hängen geblieben ist», oder so ähnlich? Oder soll er die Lehrmittel aus der Volksschulzeit oder der Berufslehre angeben? Oder seine Schulzeugnisse? «In Mathe hatte ich immer eine 5 oder eine 5,5, also gute bis sehr gute Kompetenzen». Oder: «Ich kann alle Formeln im Fach Physik im Internet finden, also bin ich sehr kompetent.» Soll er ehrlich ankreuzen, wenn er von einem Fach wenig Ahnung hat, oder lieber ein wenig bluffen?
Aha, da steht eine Anmerkung dazu: «Bei ungenügenden Kompetenzen legen Sie uns bitte dar, wie Sie diese bis Studienbeginn ganz konkret auf den Minimalstandard bringen wollen.» [Hervorhebungen Zeit-Fragen] Zu diesem Zweck bietet der Kanton einen Vorkurs PH an der ISME (Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene) an. Immer noch bleibt offen: Gehören zum verlangten Minimalstandard auch Inhalte? Was sind ungenügende oder genügende Kompetenzen? Oder mit anderen Worten: Wie werden die «Kompetenzen» gemessen? Fragen über Fragen … Muss der Kandidat zum Beispiel in Mathematik die aufgelisteten Themen beherrschen oder nur eine Vorstellung davon haben und (mit Hilfsmitteln) herausfinden können, wie eine Aufgabe zu lösen ist? Oder im Klartext: Muss er die Gleichung selbst ausrechnen und die Konstruktionsaufgabe eigenhändig zeichnen können, oder genügt es, wenn er in einem Lehrmittel die Lösung findet und wenn er ankreuzen kann, welche Dreiecke kongruent sind?
Wir begegnen hier demselben grundsätzlichen Problem wie beim Lehrplan 21: Die Kompetenzorientierung bietet keinerlei Gewähr, dass die Schüler – oder die Lehramtskandidaten – ein behandeltes Thema wirklich verstanden und so intensiv geübt haben, dass es sitzt. Wenn es aber bereits beim künftigen Lehrer nicht sitzt – wie soll er es dann später den Schülern verständlich machen können?

Gesinnungsprüfung 2: Durchleuchten der eigenen Persönlichkeit

Zum Anmeldeverfahren gehört nicht nur die Selbsteinschätzung fachlicher Kompetenzen, sondern eine weit in die Persönlichkeit des Kandidaten hineingreifende Selbstanalyse der eigenen Persönlichkeit – ein heikles Unterfangen. So muss er seine eigene Methodenkompetenz (analytisches Denken, vernetztes Denken, Strukturierungsfähigkeit) einschätzen sowie die Kommunikations- und Reflexionsfähigkeit und seine Belastbarkeit. Schwierig, nicht wahr? Am besten kreuze ich überall gut oder sehr gut an – ich kann ja nicht schreiben, ich sei nicht belastbar, sonst fliege ich gleich zu Beginn hinaus. Was genau meinen die mit «Kommunikations- und Reflexionsfähigkeit»? Dass man immer so tut, als ob man drauskäme, oder dass man mit jedem Professor, pardon, mit «jedem/jeder Lehrenden» – die Gender-Sprache sollte man sicher als Erstes beherrschen, um drinzubleiben! – über die Sinnhaftigkeit oder den Unsinn von dessen Theorien diskutiert? Von Philosophie soll man ja auch etwas verstehen: Die an den PHs favorisierte Philosophie ist der Konstruktivismus (jeder baut sich seine Wirklichkeit selbst), von dieser Basis aus können die Studenten mit jedem «Lehrenden» herumdiskutieren, ganz nach der Ideologie des Lehrplans 21.

Assessement-Tag: Viel Gelegenheit zur Prüfung der persönlichen Gesinnung

Der dritte Teil des Aufnahmeverfahrens ist ein Assessment-Tag, der zum einen aus Fachprüfungen, zum anderen aus der Überprüfung von personal-sozialen Kompetenzen besteht.
Die Überprüfung von personal-sozialen Kompetenzen können wir uns lebhaft vorstellen: allerlei Psycho-Spielchen und ähnliches … Aber auch in der Fachprüfung wurden verschiedene Gelegenheiten für die Durchleuchtung der Persönlichkeit geschaffen. Zum Beispiel in Biologie: «menschliche Eingriffe in Ökosysteme» (AKW abschalten oder laufen lassen? Arbeitsweg mit dem Auto oder dem ÖV? usw.); in Musik/Sport (geprüft werden vor allem Teamspiele und rhythmische Bewegungsübungen, bei denen man erkennen kann, wer im Takt mit den anderen marschiert – pardon – sich bewegt und musiziert.) Im Fach Deutsch ist unter anderem ein «argumentierender Text» zu verfassen (über die angebotenen Themen sehr geeignet zur Gesinnungsprüfung); besonders von Bedeutung: «Sprache und Geschlecht» (Gesinnungsprüfung zu Gender); und die mündliche Analyse und Interpretation eines Textes (auch hier ist es ein Leichtes, über die ausgewählten Texte Meinungsschnüffelei zu betreiben.)
Das Fachwissen in Geschichte (als zweiter Prüfungsteil neben Biologie aus dem Bereich Natur, Mensch, Gesellschaft NMG) haben wir uns zum Schluss aufgespart: Gehirnwäsche pur! Geprüft wird ausschliess­lich Schweizer Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Ohne Kenntnisse darüber, was vorher geschah, kann man dem eigentlich gar nicht Geschichte sagen! Und dann ist bereits bei der Auswahl des Prüfungsstoffs eine krass einseitige, ja geradezu manipulative Sichtweise erkennbar: zum Beispiel «Bewährungsprobe Zweiter Weltkrieg: Unabhängigkeit, Neutralität, Kollaboration, humanitäre Tradition; Kalter Krieg, Réduitmentalität und Sonderfalldenken», oder: «Die Schweiz und die supranationale Entwicklung nach 1945, insbesondere die Integration Europas: Geschichte der Neutralität, Verhältnis zu Uno und EU».
Darf also der Schweizer, der gerne Lehrer werden möchte, keinesfalls Empörung zeigen über diese plakativen Schlagwörter, die der schweren und gefahrvollen Lage der Schweiz und der eindrücklichen Leistung unserer Eltern und Grosseltern im Zweiten Weltkrieg in keiner Weise gerecht werden? Soll er nicht zum Ausdruck bringen, wie sehr er sich mit unserem Land identifiziert, nicht laut und deutlich sagen, dass der EU-Beitritt das Ende des Schweizer Modells wäre? Mit anderen Worten: Muss der Lehramtskandidat zum Kopfnicker werden, nur damit er Volksschullehrer werden kann? Aus diesen dringenden Fragen entstehen neue, noch schwererwiegende: Welches Zerrbild von der Schweiz und den Schweizern sollen die künftigen Generationen in der Volksschule vermittelt bekommen? Mit welchem Ziel?

Fazit

Hier erhält der denkende Bürger einen plastischen Einblick in die Welt des Lehrplans 21. Zum einen schummrige Kompetenzen statt eines soliden Grundgerüsts an Wissen und Fertigkeiten, zum anderen schwere Eingriffe in die persönliche Meinungsfreiheit, die unseren Kindern sowie den zukünftigen Lehrern nach dem Gusto einiger Chefideologen zugefügt werden. Hauptsache, letztere erhalten ihren grosszügigen Zahltag aus unseren Steuerkassen – ob die heutigen Schüler unter dem Lehrplan 21 je fähig wären, einen Beruf ihrer Wahl zu lernen und damit unter anderem den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien verdienen zu können, ob sie eine derart auf den Kopf gestellte Volksschule als gut informierte und verantwortungsvolle Bürger verlassen könnten, dies sind brennende Fragen, die sich uns, den Eltern, Lehrern und jedem denkenden Menschen stellen. Wir alle stehen in der Verantwortung.    •

1    Das Aufnahmeverfahren für Sek I-Lehrer (Oberstufe) unterscheidet sich davon nur unwesentlich.

Direktorenkonferenzen als selbsternannte Staatsgewalten

mw. Am 21. Juni 2012 hat die EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz) die «Mindestanforderungen für die Qualifikation von berufserfahrenen Personen (Quereinsteigenden) zur Lehrerin/zum Lehrer» beschlossen. Wem dieses Gender-Deutsch zu verworren klingt: Die EDK hat die Kriterien festgelegt, die ein Berufstätiger ohne Maturität erfüllen muss, um ein gesamtschweizerisch anerkanntes Lehrerdiplom erwerben zu können. (vgl. «Quereinstieg Lehrerberuf», www.edk.ch/dyn/23673.php)
Wie kommt die EDK dazu, dies oder irgendetwas anderes mit gesamtschweizerischer Wirkung zu «verfügen», wo sie doch aus staatsrechtlicher Sicht sozusagen gar nicht existiert? Nicht zum ersten Mal stellen wir fest: Wir Bürger haben unsere kantonalen Regierungsräte gewählt, damit sie die Aufträge des Kantonsparlaments und des Souveräns ausführen und insbesondere dafür sorgen, dass die kantonale Verwaltung nicht über ihre Kompetenzen hinaus wuchert. Hingegen haben wir unseren Erziehungs-, Gesundheits- oder Sozialdirektoren nie die Erlaubnis erteilt, eine neue staatliche Ebene zwischen Bund und Kantone einzuschieben, welche Verfügungen und Reglemente erlässt – oder im geheimen einen zentralistischen Lehrplan schreiben lässt! –, die dann am Souverän und oft auch am Parlament des jeweiligen Kantons vorbei ins kantonale Recht einfliessen.

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