Es gibt keine völkerrechtliche Ermächtigung

Es gibt keine völkerrechtliche Ermächtigung

Interview von Deutschlandradio Kultur mit dem Völkerrechtler Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze von der Ruhr-Universität Bochum (Auszug)

Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze: Es ist eine grosse Errungenschaft im Völkerrecht, dass die Gewaltanwendung zwischen Staaten durch die Charta der Vereinten Nationen verboten wurde. Es gibt nur zwei Ausnahmen, dass Staaten berechtigt sind, Gewalt anzuwenden: Das ist zum einen der klassische Fall der Selbstverteidigung, der Platz greift nach einem bewaffneten Angriff auf einen Staat, und der zweite Fall wäre, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Staaten ermächtigt, Gewalt anzuwenden, weil ein Fall der Gefährdung und schweren Bedrohung der internationalen Sicherheit oder des Völkerrechts vorliegt. In diesen Fällen dürfte man Gewalt anwenden. Eine solche Resolution, die die Bundesrepublik Deutschland oder Frankreich oder die USA ermächtigen würde, in Syrien Gewalt anzuwenden, gibt es allerdings nicht.

Deutschlandradio Kultur: Nun hatte ja der UN-Sicherheitsrat nach den Anschlägen von Paris, wenn ich mich richtig erinnere, gesagt, man müsse alle Massnahmen ausschöpfen, um den IS zu stoppen. Wie weit darf man denn gehen, wenn man alle Massnahmen ausschöpft?

Das ist völlig richtig, wir haben eine Resolution des Sicherheitsrates, die die terroristischen Anschläge und die Handlungen des IS als Bedrohung des Weltfriedens bezeichnet, allerdings fehlt die Konsequenz. Bei dieser Resolution handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Dokument. Ein rechtsverbindliches Dokument liegt nur dann vor, wenn der Sicherheitsrat ausdrücklich Bezug nimmt auf die Charta der Vereinten Nationen und zwar auf das siebte Kapitel.
Diese Resolution, die vorliegt, die ist ein politisches Dokument, verurteilt die schrecklichen Geschehnisse von Tunis, von Paris und von sonstigen Terroranschlägen und ermächtigt die Staaten, innerstaatlich alles zu tun, um diese terroristischen Anschläge zu bekämpfen, allerdings berechtigt die Resolution nicht, Gewalt anzuwenden gegen einen souveränen Staat, und Syrien ist nach wie vor ein souveräner Staat, ein Mitglied der Vereinten Nationen und ist dadurch auch durch die Charta der Vereinten Nationen geschützt in seiner territorialen Integrität und in seiner politischen Unabhängigkeit.

Nun haben Sie ja eingangs gesagt, dass es auch den Fall gibt, nämlich das Recht zur Selbstverteidigung, und genau darauf berufen sich ja die Franzosen, weil sie von den IS-Terroristen bei den Attentaten von Paris angegriffen worden seien, nur eben nicht von einem Staat, auch wenn der IS den Begriff Staat im Namen führt. Die Franzosen haben den europäischen Bündnisfall ausgerufen – wie sehen Sie das als Völkerrechtler? Genügt diese französische Begründung?

Das ist etwas problematisch, weil, wenn ich mich auf Selbstverteidigung berufe, muss vorher ein Angriff auf mein Territorium von einem anderen Akteur, also einem anderen Staat oder einem nicht-staatlichen Akteur wie dem IS – es muss erst ein Angriff erfolgen auf mein Territorium. Das Problem in Frankreich ist, dass die Täter, die diese Anschläge ausgeführt haben, französische beziehungsweise belgische Staatsangehörige waren, und insofern ist schwer zu erkennen, wo jetzt eigentlich die Dimension liegt, dass ein fremder Akteur Frankreich angegriffen hat.
Auch die Frage nach dem Bündnisfall innerhalb der Europäischen Union – ja, das ist festgestellt worden, dass es einen schrecklichen Angriff auf die französische Ordnung gegeben hat, und man ist zusammengekommen und hat beschlossen, ja, Frankreich kann sich verteidigen. Das hängt zusammen mit dem Mechanismus der Europäer, die können so etwas natürlich beschliessen, allerdings scheint mir die völkerrechtliche Grundlage dann für militärische Massnahmen in Syrien nicht gegeben zu sein durch die Entscheidung der Europäischen Union.    •

Quelle: <link http: www.deutschlandradiokultur.de>www.deutschlandradiokultur.de/bundeswehr-in-syrien-einsatz-in-rechtlicher-grauzone.1008.de.html?dram:article_id=338445  vom 1.12.2015

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