Migration an der Schweizer Südgrenze – auch für Migranten gelten Regeln

Migration an der Schweizer Südgrenze – auch für Migranten gelten Regeln

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

In Zeit-Fragen Nr. 19 vom 30. August 2016 wurde dargelegt, dass das Schweizer Grenzwachtkorps und das Staatssekretariat für Migration ihre anspruchsvolle Aufgabe korrekt gemäss der Schweizer Rechtsordnung und dem Vertrag von Schengen/Dublin erfüllen und gegenüber den Menschen, welche die Schweizer Grenze ohne gültige Papiere überqueren wollen, die Regeln eines angemessenen Umgangs einhalten («Migranten vor der Schweizer Südgrenze, Bestandesaufnahme aus Schweizer Sicht»). Dank der klaren Stellungnahmen des Tessiner Regierungspräsidenten Norman Gobbi und anderer Verantwortungsträger, der Transparenz der Bundesbehörden und der beharrlichen Zurückweisungen von sachlich nicht gerechtfertigten Vorwürfen sind die wilden Behauptungen inzwischen praktisch verstummt.

Welche Lehre können wir daraus ziehen?

Dass Schweizer Behörden und Politiker für einmal aufrecht hingestanden und mit Ruhe und Sicherheit dabei geblieben sind, dass sie sich an die Regeln des Schweizer Rechts und der internationalen Verträge sowie selbstverständlich auch an die Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonventionen halten, ist erfreulich. Viele Bürger wünschen sich, dass die Schweizer Politiker gegenüber allerlei Ansinnen aus dem In- und Ausland vermehrt Klartext reden und auch mit Vertretern von Grossmächten auf Augenhöhe diskutieren würden. Wir Schweizer haben weder einen Grund, uns im Ausland für Volksentscheide zu entschuldigen, noch bei jedem lauten Ton aus den Zentralen in Brüssel oder Washington gleich einzuknicken. Etwas mehr Selbstsicherheit stünde uns gut an! Das können wir aus dieser Angelegenheit lernen.

Missbrauch des Asylrechts darf nicht geduldet werden

Dank der konsequenten Durchsetzung des Rechts durch die Schweizer Behörden ergibt sich nun aber ein ganz anderes Problem. Den Einreisewilligen scheint es heute klar zu sein, dass sie mangels Rechtsanspruch praktisch nicht in die Schweiz gelangen können. Nun wurden an sie aber im Camp von Como offenbar nicht nur Lebensmittel und Kleider verteilt, sondern ihnen auch Tipps gegeben, wie sie ihre illegalen Ziele am besten erreichen können. Jedenfalls gibt es immer mehr Migranten, die gegenüber den Beamten des Grenzwachtkorps wahrheitswidrig angeben, sie wollten ein Asylgesuch stellen. Wenn sie dann einmal im Land sind, ergreifen sie die erstbeste Gelegenheit zu verschwinden und auf eigene Faust nach Norden – oder wohin sie auch immer wollen – zu reisen.
20 bis 40 Prozent der Menschen, die angeblich ein Asylgesuch stellen wollten, sind in den vergangenen drei Monaten unkontrolliert verschwunden! Gemäss der Asylstatistik von Ende Juli wurden seit Anfang Jahr über 4800 unkontrollierte Abreisen registriert, die meisten der Migranten stammen aus afrikanischen Ländern. Laut der Sprecherin des Staatssekretariates für Migration (SEM), Céline Kohlprath, ist es zwar nicht neu, dass Asylsuchende unkontrolliert abreisen, bevor ihre Asylgesuche formell vollständig registriert sind. Aber so viele seien früher nicht untergetaucht. Die Bundesbehörden nehmen an, dass die meisten nach Deutschland unterwegs sind (Tagespresse gemäss sda vom 5. September 2016).
Die Empfangs- und Verfahrenszentren für Asylbewerber sind eben keine Gefängnisse. Menschen, die sich im Zentrum von Chiasso melden, werden zwar so rasch wie möglich erfasst, damit ihre Personalien festgehalten sind. Bei zu grossem Andrang werden sie in Bussen in andere Empfangs- und Verfahrens­zentren gebracht, damit sie unterwegs nicht verschwinden können. Trotzdem gelingt dies offenbar vielen. Denn bei wem kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, der darf in der Schweiz, wie in jedem Rechtsstaat, nicht eingesperrt werden. Wir sind ein freies Land …
Was aber tun, wenn Leute, die sich in unserem Land bewegen – 4800 seit Anfang Jahr! – die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit missbrauchen? Welche Folgen müssen wir tragen, wenn einige unter ihnen nicht nur auf Job-Suche illegal nach Norden reisen, sondern ganz andere, finstere Pläne hegen? Diese Fragen müssen in naher Zukunft beantwortet werden. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in der Europäischen Union. Tatsache ist, dass das Schengen-Dublin-System nicht «verhebet», untauglich ist. Tatsache ist auch, dass die Nationalstaaten, welche die Sache in die Hand genommen haben, zum Beispiel Ungarn oder Österreich, um einiges erfolgreicher sind als die Frontex, welche eigentlich die Aussengrenzen, zum Beispiel der Mittelmeer-Staaten, schützen sollte. Wenn ein riesiges Land wie Australien seine fast endlosen Aussengrenzen gegen unbefugte Zufahrt über das Meer erfolgreich schützen kann, sollten eigentlich wir Europäer auch fähig sein, einer Lösung wenigstens näherzukommen.    •

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