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Nr.28 vom 7.7.2008

Deutschland und Afrika

Um Demokratie und Menschenrechte geht es jedenfalls nicht

km. In den letzten Wochen verging kein Tag, an dem nicht in deutschen Massenmedien die politischen Verhältnisse im afrikanischen Staat Simbabwe unisono schärfster Kritik unterzogen wurden. Kritisiert wurde insbesondere der amtierende Präsident Robert Mugabe. Er soll die Menschenrechte nicht achten, sein Land sei keine Demokratie mehr. Die folgenden Hintergrundartikel belegen, dass diese Behauptungen keinem ehrlichen Anliegen entsprechen, dass es also keineswegs um Menschenrechte und Demokratie geht, sondern um etwas ganz anderes.
Dazu passt, dass Deutschland der US-Regierung ganz offensichtlich die Hand dazu reicht, ihre Machtpolitik in Afrika auszuweiten (Zeit-Fragen berichtete am 16. Juni). Der hier ebenfalls abgedruckte Brief des Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und ehemaligen parlamentarischen Staatssekretärs im deutschen Verteidigungsministerium, Willy Wimmer, vom 30. Juni, eine Reaktion auf eine fadenscheinige und sich auf Formalien zurückziehende Antwort des deutschen Aussenministeriums auf eine Anfrage des Abgeordneten von Anfang Juni 2008 (ebenfalls abgedruckt in Zeit-Fragen vom 16. Juni; die Antwort der Regierung vom 12. Juni liegt der Redaktion vor) ist eine sehr berechtigte erste Antwort hierauf.
Der Eindruck verdichtet sich, dass Deutschland eng an der Seite der US-Regierung in den Stiefeln eines neokolonialen Imperialismus marschiert – und es mag hier noch offen bleiben, ob es sich dabei um devote Vasallendienste handelt oder um das Streben nach einer ganz eigenen finsteren Grossmachtpolitik auf Kosten der über Jahrhunderte von Kolonialmächten geplagten Völker Afrikas.

Doppelte Standards gegenüber Äthiopien …

gfp. Trotz schwerster Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen erhöht die Bundesregierung die deutschen Entwicklungszahlungen an Äthiopien um 40 Prozent. Dies teilt das Aussenministerium in Addis Abeba nach den deutsch-äthiopischen Regierungsverhandlungen in der vergangenen Woche mit. Demnach erhält das ostafrikanische Land in den nächsten drei Jahren 96 Millionen Euro aus dem Etat des deutschen Entwicklungsministeriums – eine der höchsten Zuwendungen des Hauses. Die äthiopische Regierung wird seit Jahren wegen Menschenrechtsverbrechen hart kritisiert. Sie sicherte sich 2005 durch Wahlfälschung die Macht, liess anschliessend Hunderte Protestdemonstranten niederschiessen, wird bis heute der Folter sowie aussergerichtlicher Exekutionen bezichtigt und treibt in grosser Zahl Oppositionelle und unabhängige Journalisten ins Exil. Jüngste Berichte werfen der äthiopischen Armee Verschleppungen und den Mord an Zivilisten im Osten des Landes vor. Die Aufstockung der deutschen Entwicklungsgelder trägt der geostrategischen Bedeutung Äthiopiens Rechnung, die der Botschafter Deutschlands in Addis Abeba in einem Strategiepapier ausdrücklich würdigt. Die äthiopische Armee führt zudem an der Seite des Westens in Somalia Krieg. Äthiopische Soldaten werden in Deutschland ausgebildet.

Wie das Aussenministerium in Addis Abeba mitteilt, sind die deutsch-äthiopischen Regierungsverhandlungen in der vergangenen Woche mit der Einigung auf neue Berliner Entwicklungszahlungen zu Ende gegangen. Die Summe, die für die kommenden drei Jahre zur Verfügung steht, beläuft sich demnach auf 96 Millionen Euro – das ist einer der höchsten Beträge, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung stellt. Äthiopien zählt zu den «Schwerpunktpartnerländern» des BMZ. Es hat sich bei den Regierungsverhandlungen im März 2005 für Hunderte deutscher Fachkräfte geöffnet, die seitdem im Auftrag des BMZ und vorgeschalteter Organisationen an Schlüssel­positionen in Wirtschaft und Verwaltung des Landes tätig sind und Berlin einigen Einfluss verschaffen.1 Bereits 2005 wurden Addis Abeba 80 Millionen Euro für den Zeitraum von 2005 bis 2008 zugesagt. Weil die EU sich wegen äthiopischer Menschenrechtsverbrechen auf Beschränkungen bei ihren Finanzhilfen einigte, wurden allerdings nur 69 Millionen Euro gezahlt.2 Demgegenüber bedeutet die jetzt zugesagte Summe eine Steigerung um rund 40 Prozent.3

Schwerste Vorwürfe von Menschenrechtsorganisation

Die gesamte, 2005 eingeleitete Intensivierung der deutsch-äthiopischen Kooperation wird von schwersten Vorwürfen von Menschenrechtsorganisationen überschattet. Diese begann bereits zwei Monate nach Abschluss der Regierungsverhandlungen im Mai 2005. Damals fanden in Äthiopien Parlamentswahlen statt, bei denen sich die Regierung nur mit massiven Wahlfälschungen an der Macht halten konnte. Die folgenden Proteste schlug sie mit brutaler Gewalt nieder. Die Zahl der Demonstranten, die bis Jahresende von äthiopischen Repressionskräften umgebracht wurden, wurde lange auf bis zu 100 beziffert – ein offenkundiger Irrtum: Ein Untersuchungsausschuss des äthiopischen Parlaments konnte sogar 193 Tote und 765 Verletzte während der Proteste nachweisen. Im Abschlussbericht, den der Untersuchungsausschuss dann im November 2006 vorlegte, hiess es, man habe keine Beweise für exzessive Gewaltanwendung seitens der Repressionsbehörden finden können: ein wenig überraschendes Resultat, denn die beiden Vorsitzenden des Ausschusses, die sich Staatspräsident Meles Zenawi gegenüber geweigert hatten, diese Aussage zu unterzeichnen, waren zuvor aus Sorge um ihr Leben ins Ausland geflohen.4

Immer mehr Fachkräfte aus Deutschland

Während inzwischen zahlreiche Oppositionelle und unabhängige Journalisten den Gang ins Exil angetreten haben,5 reisen im Auftrag deutscher Entwicklungsorganisationen immer mehr Fachkräfte aus Deutschland zur Arbeit in Äthiopien ein. Äthiopien ist seit 2005 mit erheblichem Abstand das Schwerpunktland in den Stellenmärkten der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) oder des Centrums für internationale Migration und Entwicklung (CIM) – Organisationen, die die Regierungsvereinbarung von 2005 umsetzen und mehrere hundert Schlüsselpositionen in Wirtschaft und Verwaltung des ostafrikanischen Landes bedienen. Proteste von Menschenrechtsorganisationen gegen politisch motivierte Festnahmen, Folter, Misshandlungen und aussergerichtliche Exekutionen durch äthiopische Repressionskräfte werden in Berlin ignoriert; im Herbst 2005 zog das staatsfinanzierte Hamburger Institut für Afrika-Studien sogar einen Addis Abeba gegenüber kritischen Bericht ersatzlos zurück.6 Die Bundesregierung stützt das Regime in Äthiopien fast ohne Widerspruch.
Eine gewisse Ausnahme bildet bisher eine Beschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom März 2008. Darin ging es aber nicht um mutmassliche Fälle von Folter, die Amnesty International kurz zuvor bekanntgemacht hatte, sondern um Störsender, die in Äthiopien den Empfang der regierungsfinanzierten Programme Deutsche Welle sowie Voice of America behinderten. «Das Recht auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit gehört für uns zu den unverhandelbaren Grundrechten», teilte der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion angesichts der nicht zu tolerierenden Störung von Rundfunkprojekten der westlichen Aussenpolitik entschieden mit.7

Bundesmarine am Horn von Afrika

Hintergrund der deutschen Äthiopien-Politik, die Menschenrechte ignoriert, aussen­politische Interessen aber sorgsam wahrt, ist die geostrategische Bedeutung des Landes. Sie hat der deutsche Botschafter in Addis Abeba, Claas Dieter Knoop, im Oktober 2006 ausführlich dokumentiert (german-foreign-policy.com berichtete).8 Demnach kommt dem ostafrikanischen Land nicht nur eine «strategische Rolle» bei der prekären Wasserversorgung Nordostafrikas zu: Vier Fünftel des Nilwassers speisen sich aus äthiopischen Quellen. Auch sei das in bedeutenden Teilen christlich geprägte Äthiopien ein Frontstaat gegenüber der arabischen Halbinsel. Im «besonderen deutschen Interesse» liegt Knoop zufolge jedoch die Sicherung der Schiffshandelswege vor der ostafrikanischen Küste – ein Vorhaben, dessen immense Bedeutung der Einsatz der Bundesmarine am Horn von Afrika unterstreicht.9 Dass äthiopische Truppen seit eineinhalb Jahren versuchen, einer prowestlichen «Regierung» in Mogadischu die Kontrolle über den Küstenstaat Somalia zu verschaffen, das belegt neben dem Streben Addis Abebas nach regionaler Hegemonie auch die Bereitschaft, die westlichen Interessen zu bedienen. Der Pakt zwischen Äthiopien und dem Westen – beteiligt sind auch die USA – erweist sich als tragfähiges Bündnis auf Gegenseitigkeit.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit

Dass Menschenrechtsorganisationen seit Monaten schwere Vorwürfe gegen die Kriegführung der äthiopischen Armee erheben, spielt dabei keine Rolle. Bereits im Herbst erklärte Human Rights Watch, die Truppen des ostafrikanischen Landes hätten «durch massiven und willkürlichen Beschuss stark besiedelter Stadtgebiete Mogadischus mit Raketen, Mörsern und Artillerie» gegen internationales Recht verstossen und «absichtlich Zivilisten erschossen».10 Jetzt hat Human Rights Watch einen neuen Bericht vorgelegt, der das Vorgehen der Streitkräfte im Osten des eigenen Landes heftig kritisiert. Dort hätten äthiopische Militärs beim Kampf gegen Aufständische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit begangen, Zivilisten gefoltert und mindestens 150 Unbeteiligte ermordet, schreibt die Organisation. Der Westen mache sich einer «Konspiration des Schweigens über die Verbrechen» schuldig.11

Arbeit vieler Hilfswerke droht beeinträchtigt zu werden

Wie lange Menschenrechtsorganisationen ihre Äthiopien-Recherchen noch vor Ort betreiben und damit das Schweigen brechen können, ist unklar. Staatspräsident Meles plant ein Gesetz, das künftig die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen rigiden Einschränkungen unterwirft und sie mit dem Verbot bedroht. Es würde, sollte es nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden, «die Arbeit vieler Hilfswerke beeinträchtigen oder sogar verunmöglichen», urteilt ein Sprecher von Caritas International im Gespräch mit german-foreign-policy.com. Betroffen wären auch Menschenrechtsorganisationen. Berlin hat im Verlauf der soeben abgeschlossenen Regierungsverhandlungen zwar Einspruch eingelegt, neue Entwicklungszahlungen jedoch bereits zugesagt – ein deutliches Signal an Meles, keinen ernsten Widerstand leisten zu wollen.

Deutsche Rüstungsexporte

Trotz der äthiopischen Kriegsverbrechen werden nicht nur die Entwicklungszahlungen, sondern auch die seit 2002 durchgeführten Trainingsprogramme für die äthiopische Armee fortgeführt. Jüngstes Beispiel ist die Teilnahme eines Stabsoffiziers aus Äthiopien am aktuellen «Generalstabs-/Admiralstabs-Dienstlehrgang mit internationaler Beteiligung» (LGAI) der Hamburger Führungsakademie der Bundeswehr. Zudem verzeichnet der neueste Rüstungsexportbericht der Bundesregierung erstmals nicht nur Kleinwaffenlieferungen nach Äthiopien, sondern auch die Ausfuhr von Kommunikationsausrüstung – mit offizieller Genehmigung, obwohl die äthiopische Armee nicht nur in Somalia, sondern auch im eigenen Land gegen Aufständische Krieg führt. Direkte Kontakte zwischen der äthiopischen Invasionsarmee in Somalia und den vor der somalischen Küste kreuzenden Kriegsschiffen der Bundesmarine sind bislang nicht bekannt. Der westlichen Hegemonie auf den Seewegen vor der ostafrikanischen Küste dienen aber beide. •

1     siehe dazu Schlüsselpositionen und Berater (www.german-foreign-policy.com)
2    Vorrang für Menschenrecht und Meinungsfreiheit in Äthiopien; Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 17.3.2008
3    Germany pledges 96 million euro to Ethiopia; Ministry of Foreign Affairs of Ethiopia, 18.6.2008
4    amnesty international Deutschland: Jahresbericht 2007. Äthiopien. amnesty schreibt über die Proteste: «Die meisten Opfer waren von Kugeln der Armee oder der Polizei getroffen worden. In einigen Fällen hatte man ihnen in den Rücken geschossen, als sie zu fliehen versuchten, andere waren offenbar von Heckenschützen ins Visier genommen worden. Mindestens 17 Insassen des Kaliti-Gefängnisses, überwiegend wegen gewöhnlicher Straftaten einsitzende Untersuchungshäftlinge, aber auch einige politische Gefangene, waren im Zuge der Ereignisse wegen mutmasslicher Unterstützung der Demonstranten oder wegen Fluchtversuchs in ihren Zellen erschossen worden.»
5    Dies dokumentieren ausführlich die Jahresberichte von amnesty international und Human Rights Watch sowie viele Berichte weiterer Menschenrechtsorganisationen.
6    siehe dazu Unveräusserliche Rechte (www.german-foreign-policy.com)
7    Vorrang für Menschenrecht und Meinungsfreiheit in Äthiopien; Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 17.3.2008
8    siehe dazu Sonderbericht (www.german-foreign-policy.com)
9    siehe dazu: Deutsche Marine steht vor Kommando im Indischen Ozean, Ölversorgung, Sonderbericht und Seemacht (I) (alle www.german-foreign-policy.com)
10    Somalia: Kriegsverbrechen in Mogadischu; Human Rights Watch vom 13.8.2007. Siehe auch Ordnungsmächte (www.german-foreign-policy.com)
11    Ethiopia: Army Commits Executions, Torture, and Rape in Ogaden; Pressemitteilung von Human Rights Watch vom 12.6.2008

Quelle: www.german-foreign-policy.com vom 26.6.2008

… und Simbabwe

Mit der Forderung nach einem Umsturz in Simbabwe spitzt der deutsche Aussenminister eine jahrelange westliche Kampagne gegen Staatspräsident Robert Mugabe zu. «Die Herrschaft Mugabes muss zu einem Ende kommen», verlangte Frank-Walter Steinmeier (SPD) am Wochenende. Berlin wünscht einen Machtwechsel, seit die Staatsspitze Simbabwes Ende der 1990er Jahre westlichen Wirtschaftsvorhaben die Gefolgschaft verweigerte und zudem die Enteignung von Nachkommen europäischer Kolonialisten betrieb. Seitdem stützen Berlin, Brüssel und Washington den Oppositionskandidaten Morgan Tsvangirai. Dass die vorgebliche Sorge Berlins um die Menschenrechte in Simbabwe keineswegs einer «ethischen Bindung» der Aussenpolitik geschuldet ist, sondern nur den nötigen Druck zur Durchsetzung eigener Interessen schaffen soll, zeigt ein Vergleich mit einem anderen afrikanischen Staat: mit Äthiopien. Sämtliche Vorwürfe, die die Bundesregierung gegen Mugabe erhebt, treffen auf dessen Amtskollegen Meles Zenawi in Addis Abeba zu. Meles wurde trotz schwerster Menschenrechtsverbrechen erst vor wenigen Tagen nicht mit Sanktionen bedroht, sondern für seine Zusammenarbeit mit dem Westen mit einer Aufstockung deutscher Entwicklungszahlungen belohnt.

gfp. Die unverhohlene Forderung des deutschen Aussenministers nach einem Umsturz in Simbabwe1 folgt offenen westlichen Plädoyers für Sanktionen gegen Harare oder sogar für eine Uno-Intervention. Mit den Drohungen reagiert der Westen auf die Gewalteskalation in der simbabwischen Wahlkrise. Während Berlin, Brüssel und Washington vorgeben, aus Sorge um die Menschenrechte einschreiten zu müssen, stossen ihre Forderungen bei den Staaten Afrikas vorwiegend auf Widerspruch. Nur der Ministerpräsident Kenias, Raila Odinga, schliesst sich bislang der Forderung nach einer Militärintervention an. Odinga wurde kürzlich nach gewalttätigen Unruhen in Kenia auf westlichen, auch deutschen Druck an der Macht in Nairobi beteiligt.2 Hintergrund der ansonsten vorherrschenden Interventionsverweigerung ist die unverhüllte Machtpolitik der ehemaligen Kolonialmächte: Während missliebige afrikanische Regierungen wegen angeblich oder tatsächlich verübter Menschenrechtsverbrechen sanktioniert werden, erfreuen sich selbst Gewaltherrscher zuverlässigster äusserer Unterstützung, sofern sie nur den westlichen Mächten zu Diensten sind.

Westliche Willkür

Den jüngsten Beleg für die westliche Willkür bietet ein Vergleich der Reaktionen auf die Wahlen in Simbabwe und in Äthiopien. Sämtliche Vorwürfe, die gegen Staatspräsident Mugabe erhoben werden, treffen auf seinen äthiopischen Amtskollegen Meles Zenawi zu. Erst im April hatte Meles dafür gesorgt, dass die Nachwahlen zum Parlament und die Kommunalwahlen «weitgehend ohne neutrale Wahlbeobachtung» durchgeführt wurden, berichtet die Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen).3 Zwei grosse Oppositionsparteien sahen sich zur Wahlteilnahme nicht in der Lage, weil die Mehrheit ihrer Kandidaten nicht zugelassen und «Anhänger auf dem Lande schikaniert und eingeschüchtert» worden waren. Andere Oppositionsparteien wurden mit formalen Tricks ausgebootet. «Die Regierung hatte vor den Wahlen sichergestellt, dass nur die herrschende Partei […] wirklich daran teilnehmen konnte», resümiert die Böll-Stiftung.4 So gewann Präsident Meles’ Partei in der Hauptstadt 137 von 138 Sitzen. Im Jahr 2005 hatte sie dort noch haushoch verloren, weshalb Meles damals Wahlresultate fälschen und Protestdemonstrationen niederschiessen liess.5 Hinzu kommen die anhaltend brutale Repression gegen Oppositionelle sowie vor kurzem erneut dokumentierte Menschenrechtsverbrechen durch die äthiopischen Behörden, Miss­handlung und Exekution von Zivilisten und Regierungsgegnern inklusive. Wegen seiner Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Westen geniesst Meles jedoch die Unterstützung Berlins. Erst vor wenigen Tagen wurden die deutschen Entwicklungszahlungen an Äthiopien um 40 Prozent erhöht (german-foreign-policy.com berichtete).6

Mugabe gegen westliche Hegemonie

Eben jene Kooperationsbereitschaft, die Meles auszeichnet, fehlt Mugabe. Der Streit zwischen ihm und dem Westen geht letztlich auf Entscheidungen um die Jahrtausendwende zurück. Zum einen weigerte sich der simbabwische Staatspräsident, sogenannte Strukturanpassungsprogramme des Internationalen Währungsfonds (IWF) weiterzuführen – ein Affront gegen die westliche Hegemonie, der gewöhnlich streng geahndet wird. Er ist ebenfalls nicht bereit, die Industrie des Landes komplett an westliche Konzerne zu verkaufen.7 IWF und Weltbank stellten ihre Zusammenarbeit mit Simbabwe deswegen gänzlich ein und verwehren dem Land bis heute den Zugang zu günstigen Krediten.8

Landreform zu Lasten der ehemaligen Kolonialherren

Das zweite Themenfeld, auf dem Mugabe westlichen Vorstellungen eklatant widersprach, ist die Landreform. Hintergrund ist die extrem ungleiche Landverteilung in Simbabwe, die noch aus Kolonialzeiten resultiert. «Rund 4500 vornehmlich weisse Grossfarmer besitzen rund 11 Millionen Hektar des fruchtbaren Bodens, während mehr als eine Million kleinbäuerlicher Familien mit rund 16,4 Millionen Hektar zufrieden sein müssen», hiess es in einer Analyse aus dem Jahr 2001.9 Unter den verschiedenen Varianten der Landreform, die in den Ländern des südlichen Afrika diskutiert und getestet werden, wählte Mugabe eine radikale, die zu Lasten der ehemaligen Kolonialherren ging. Während er damit Sympathien unter anderem in Südafrika und Namibia errang, wo manche Schwarze mit den zum Teil schleppenden Landreform-Massnahmen unzufrieden sind, erntete er in den ehemaligen Kolonialstaaten heftigen Protest – nicht nur in Grossbritannien, dem die Grossfarmer Simbabwes entstammen, sondern auch in Deutschland, das um den Besitz der deutschstämmigen Landherren in der ehemaligen deutschen Kolonie Namibia fürchtet.10

Westliche Sanktionen

EU und USA haben bereits vor Jahren Sanktionen eingeführt und die Zahlung ihrer Entwicklungsgelder an Simbabwe drastisch gekürzt. Die Strafmassnahmen des Westens blieben nicht ohne Wirkung und verschärften die Wirtschaftskrise Simbabwes – ein ­politisch bedeutender Aspekt: Der wirtschaftliche Niedergang gilt als massgeblicher Faktor für die Stimmengewinne der Opposition bei den jüngsten Wahlen.11

Tsvangirai hat gute Kontakte nach Berlin

In beiden Fällen – Wirtschaftspolitik und Landreform – bietet sich dem Westen Oppositionsführer Morgan Tsvangirai mit seiner Partei Movement for Democratic Change (MDC) als loyaler Kooperationspartner an. Erstaunlich ist dies nicht: Tsvangirai verfügt über gute Kontakte unter anderem nach Berlin, etwa zur Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die 1999 an der MDC-Gründung beteiligt war (german-foreign-policy.com berichtete).12 Der Oppositionsführer hatte in Aussicht gestellt, nach seinem Amtsantritt als Staatspräsident Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank nach Harare zu holen und ihnen dort, formell als «Berater», umfangreiche Vollmachten in der Staatsbank zu verleihen.13 Dem Vorhaben, die Finanz- und Wirtschaftspolitik dem westlichen Verlangen anzupassen, schloss sich die Festlegung auf eine Wende bei der Landreform an. So beabsichtigen Tsvangirai und der MDC, enteigneten weissen Grossgrundbesitzern ihre ehemaligen Ländereien zurückzugeben oder Pachtverträge mit ihnen abzuschliessen. «In jedem Fall würden sie (die Grossgrundbesitzer, die Red.) zurückkehren – Mugabe würde das niemals zulassen», resümiert die deutsche Presse.14

Keine westliche Kompromissbereitschaft

Weil von Mugabe tatsächlich kein Einlenken gegenüber den westlichen Forderungen zu erwarten ist, lehnt Berlin Vermittlungsversuche afrikanischer Staaten prinzipiell ab. So hiess es in Nairobi, in Simbabwe könne man – ähnlich wie vor kurzem in Kenia – eine Teilung der Macht zwischen Mugabe und Tsvangirai in die Wege leiten; dies biete dem gespaltenen Land die einzige Hoffnung auf Entspannung. Ein solches Vorgehen wird auch von weiteren afrikanischen Politikern befürwortet. Berlin dagegen lehnt es ab. Nach Lage der Dinge würde Mugabe – wie Kibaki in Kenia – das Präsidentenamt und damit massgeblichen Einfluss behalten; «für die westliche Gemeinschaft» aber wäre «eine Führung dieser Regierung durch […] Mugabe» inakzeptabel, urteilt die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).15 Berlin, die EU und die USA setzen daher alles auf eine Karte und führen ihre Eskalationspolitik fort.

Setzt Deutschland auf Gewalteskalation?

Dabei trägt der Westen schon für die bisherigen Spannungen Mitverantwortung. Bereits die frühere offene Unterstützung für Tsvangirai etwa durch Berlin forderte Harare zur Repression gegen die Einmischung in innere Angelegenheiten heraus – mit der Folge, dass die inneren Spannungen anstiegen. Jetzt bestätigen Presseberichte, dass Tsvangirai auch seinen diesjährigen Wahlkampf mit westlicher Unterstützung geführt hat. Demnach zahlten seine «ausländischen Geldgeber» ihm «den Wahlkampf im ersten Durchgang Ende März», «namentlich Amerika und Grossbritannien».16 Als Tsvangirai nach diesem ersten Wahlgang ins Ausland geflohen war, «soll der amerikanische Botschafter in Harare ihn nach längerer Abwesenheit nach Simbabwe zurückbeordert haben, damit er Wahlkampf mache». «Derselbe Botschafter» hat auch, heisst es weiter, «eine Absage der Stichwahl zugunsten der Bildung einer Regierung der nationalen Einheit rundweg abgelehnt und die Stichwahl zur Überlebensfrage des Landes erklärt» – zu einem Zeitpunkt, als selbst Tsvangirai dafür warb, eine gemeinsame Regierung mit Mugabe zu bilden, um weiteres Blutvergiessen zu vermeiden. Wie schon die bisherige Einmischung zielen auch die neuen Drohungen aus Berlin, Brüssel und Washington allein darauf ab, einen widerspenstigen Präsidenten zu stürzen. Der Westen nimmt dabei eine weitere Gewalteskalation in Kauf. •

1     Steinmeier ruft zum Machtwechsel in Simbabwe auf; Reuters, 28.6.2008
2     siehe dazu Neokoloniale Interventionen und Netzwerke (www.german-foreign-policy.com)
3, 4    Christian Peters-Berries über die Kommunal- und Nachwahlen in Äthiopien; www.boell.de/demokratie/demokratie-3645.html
5     siehe dazu Unveräusserliche Rechte (www.german-foreign-policy.com)
6     siehe dazu Menschenrechte in Afrika (I) (www.german-foreign-policy.com)
7     Stephen Gowans: Simbabwe‘s Lonely Fight for Justice; gowans.wordpress.com, 30.3.2007
8     Steffen Stübig: Wirkungsloser Druck: «Pariastaat» Simbabwe zwischen westlichen Sanktionen und regionaler Solidarität; GIGA Focus Afrika, Nr. 5/2007
9     Christian Peters-Berries (ext.): Simbabwe 2000: Zwischen Aufbruchkrise und Abstiegsangst; SWP-Studie S. 4, März 2001
10     siehe dazu Zukünftige Operationen (www.german-foreign-policy.com), und Hilfreiche Pionierleistungen (www.german-foreign-policy.com)
11     Der Abgang des alten Mannes?; www.boell.de, 2.4.2008
12     siehe dazu Der nächste, bitte! und Noch nie so günstig wie jetzt (www.german-foreign-policy.com)
13     Deutsche Bundesbanker sollen Staatsfinanzen sanieren; Spiegel Online vom 8.4.2008
14     Der Albtraum geht weiter; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.6.2008
15     Stefan Mair: Simbabwe zwischen den Wahlen; SWP-Aktuell 39, Mai 2008
16     Der Albtraum geht weiter; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.6.2008

Quelle: www.german-foreign-policy.com vom 30.6.2008

US-amerikanisches AFRICOM in Deutschland?

Brief des Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und Parlamentarischen
Staatssekretärs a. D. Willy Wimmer an den Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier

Ihre Antwort auf meine schriftlichen Fragen für den Monat Juni 2008 zu dem US-Hauptquartier AFRICOM in Stuttgart

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

soweit in den Antworten auf die Frage, nach welchen Rechtsgrundlagen die Vereinigten Staaten ein nationales Kommando für ihre Streitkräfte auf deutschem Territorium errichten, auf Besatzungsrecht aus dem Jahr 1954 verwiesen wird, ist das in hohem Masse rechtsfehlerhaft und unvereinbar mit den Interessen unseres Landes. Das Auswärtige Amt müsste wissen, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in neuen Verträgen geregelt worden ist und damit alle besatzungsrechtlichen Beziehungen abgelöst worden sind. Die Antwort des Auswärtigen Amtes ist nicht hinnehmbar und gerade vor dem Hintergrund der Position des Auswärtigen Amtes nach der Wiedervereinigung Deutschlands nicht nachvollziehbar. Durch die Antwort auf meine Fragen in Sachen US-Hauptquartier AFRICOM fällt das Auswärtige Amt auf eine besatzungsrechtliche «begrenzte Souveränität» Deutschlands zurück.
Vielleicht war es seitens des Auswärtigen Amtes der Versuch, eine Notbremse zu ziehen, als man in der sueddeutschen.­de am 21. Juni 2008 eine namenlose Sprecherin des Auswärtigen Amtes erklären liess, es sei jetzt nicht mehr Besatzungsrecht, sondern das von 1959 stammende Nato-Truppenstatut, das es den USA gestatte, ein rein nationales Kommando auf deutschem Boden zu errichten.
Das eine ist so falsch wie das andere. Es müsste dem Auswärtigen Amt bekannt sein, was jedenfalls auf den allen zugänglichen Webseiten der rein US-amerikanischen Kommandos auf deutschem Boden nachzulesen ist: dass es sich um die einzigen nationalen Kommandos der USA ausserhalb der Vereinigten Staaten selbst handelt. Damit es jedem Leser dieser Webseiten auch klar wird, was sich da mit US-Com in Stuttgart auf nicht amerikanischem Territorium abspielt, wird auf die rein US-amerikanischen Kommandos in Heidelberg, Ramstein und Neapel verwiesen. Soweit sich diese Hauptquartiere/Kommandos auf deutschem Territorium befinden, können dazu nur die nach 1990 vom wiedervereinigten Deutschland mit den entsprechenden Staaten geschlossenen Verträge herangezogen werden. Das, was in der Antwort auf meine Fragen seitens des Auswärtigen Amtes formuliert wird, ist ein eklatanter Verstoss gegen deutsche Interessen.
In einer weiteren Antwort zu den vom US-Hauptquartier AFRICOM aufgeworfenen Fragen wirft das Aussenministerium Nebelkerzen. In dem für die Fragen zugrundeliegenden umfassenden Bericht in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 4. Juni 2008 sagt der Befehlshaber von AFRICOM, General William E. Ward, dass sein Kommando sich für die Ausbildung afrikanischer Soldaten eines im US-Bundesstaat Virginia ansässigen privaten Unternehmens «Military Professional Ressources Incorporation (MPRI)» bediene. Was soll man davon halten, wenn in der Antwort des Auswärtigen Amtes mit keinem Wort auf diese Firma, die «kampfstark» nach Worten des US-Befehlshabers im Hauptquartier Stuttgart von AFRICOM vertreten sein wird oder schon ist, eingegangen wird. Statt dessen werden zwei Firmen zur wirtschaftlichen Betätigung herangezogen, von denen selbst General Ward nicht gesprochen hat und die nicht – wie dies bei MPRI der Fall ist – rein militärische Aufgaben übernommen haben. Damit wird durch das Auswärtige Amt der Eindruck erweckt, als habe das schreckliche Geschehen von Abu Ghraib keine Konsequenzen für Deutschland.
Gerade in diesem Zusammenhang muss davon gesprochen werden, dass sich von Stuttgart aus auf dem afrikanischen Kontinent – in dem Gürtel, der sich von Guinea im Westen bis zum  Sudan im Osten erstreckt – US-Truppen der Special Operation Forces im Einsatz befinden und von Stuttgart aus befehligt werden. Nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts führt dies dazu, dass Deutschland sich den Einsatzgebieten dieser Special Operation Forces gegenüber in einem permanenten Kriegszustand befindet. Unser Land nimmt billigend in Kauf, dass von deutschem Boden rein nationale amerikanische Politik mit kriegerischen Mitteln auf dem afrikanischen Kontinent umgesetzt wird. Wir schützen die nationalen US-Hauptquartiere auf deutschem Territorium auch noch durch unsere Bundeswehr und unsere Polizei – mit den rechtlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Es ist völlig unverständlich, was die Bundesregierung veranlasst, höchstrichterliche Entscheidungen in diesem Kontext auszublenden und keine Konsequenzen zu ziehen. Das hat mit der Nato nichts mehr zu tun.
Wenn man daran denkt, was von dem US-Teil des Stuttgarter Flughafens, der sich umfassend deutscher Kontrolle entzieht, alles weltweit unternommen wird, kann man nur entsetzt sein. Es spricht alles dafür, dass von dort aus und im Zuständigkeitsbereich der genannten US-Hauptquartiere auf deutschem Boden gerne nachrichtendienstliche Komponenten eingesetzt werden, die nicht den Gesetzesgrenzen unterliegen, wie sie für den BND gelten. Für eine zeitnahe Antwort danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen
Willy Wimmer

Nr.28 vom 7.7.2008   © 2009, Genossenschaft Zeit-Fragen, www.zeit-fragen.ch, Tel.: +41 44 350 65 50, Fax: +41 44 350 65 51