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Sonderausgabe April 2009: 10 Jahre nach dem Jugoslawien-Krieg

Welche Sicherheitsordnung für Europa?

Lehren aus dem Kosovo-Krieg

von Reinhard Mutz, Institut für Friedensforschung an der Universität Hamburg

Als die Nato am 24. März 1999 das Land angriff, das von Jugoslawien nach Jahren gewaltsamer Auseinandersetzungen in Slowenien, Kroatien und Bosnien noch übrig geblieben war, gab sie sich siegesgewiss. Mit ein paar energischen Luftschlägen werde die Angelegenheit schon zu erledigen sein. Die Rechnung ging nicht auf, der Krieg dauerte 78 Tage. Am Ende hatte der mächtigste Militärapparat der Geschichte, der fast halb so viele Soldaten unter Waffen hielt wie überhaupt Serben in Serbien lebten, einen Kleinstaat bezwungen. Dazu brauchte er über 37 000 Lufteinsätze mit Bomben und Raketen auf Strassen, Brücken, Fabriken, Raffinerien, Rundfunksender – sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. Dass in der elften Kriegswoche Slobodan Milosevic schliess­lich die Weisse Fahne hisste, verlieh ihm noch die Gloriole eines verantwortungsbewussten Staatsmanns. Denn «sonst hätte die Nato weitergebombt», so ihr Oberbefehlshaber Wesley Clark, «seine Infrastruktur pulverisiert. Wir hätten die Nahrungsmittelindustrie zerstört, die Kraftwerke. Wir hätten alles getan, was nötig gewesen wäre.» Dies war das Kriegsbild, für das eigens ein neues Etikett erfunden wurde: die humanitäre Intervention.
Vorgeschichte und Ergebnis des Krieges um das Kosovo illustrieren die Defizite der Sicherheitsordnung Europas. Um einen ethnonationalen Konflikt hoher Gewaltvirulenz nachhaltig einzudämmen, bedarf es der ganzen Bandbreite erfolgsfähiger Instrumente: der politischen Krisenprävention, der Schlichtung und Vermittlung, der zivilen Streitbeilegung sowie der ökonomischen Konfliktnachsorge. Zweifellos gebot Europa über sämtliche dieser Instrumente und zusätzlich über ein breites Inventar positiver wie negativer Sanktionsmittel. An der Schwelle zum neuen Jahrhundert besassen jedoch weder die Uno noch die OSZE noch Russ­land als Mitglied der Balkan-Kontaktgruppe Autorität und eigenständigen Handlungsspielraum neben der omnipotenten westlichen Allianz. Die Nato hingegen verfügte nur über ein einziges Mittel, dieses jedoch im Übermass: militärische Macht. Sie ist ein Bündnis, sie denkt und handelt wie ein Bündnis nach den Kriterien höchst wirksamer Bekämpfung eines ausersehenen Gegners. In politischer Konfliktmoderation mit Ausdauer und Augenmass hatte sie weder Kompetenz noch Erfahrung. Als oberste Instanz der Krisenbewältigung in Europa war sie eine Fehlbesetzung.
Für die Nato ging das Management der Kosovo-Krise weitgehend in militärischer Einsatzplanung auf. Im Juni 1998 unternahm sie Luftmanöver über Mazedonien, im August kombinierte See-, Luft- und Landübungen in Albanien. Auf den italienischen Luftwaffenstützpunkten stockte sie ihre Kampfgeschwader auf, in den Mittelmeerhäfen zog sie ihre Kriegsflotten zusammen. Zwischen September 1998 und März 1999 erhöhte sie viermal die Mobilisierungsstufe. Ein Kurs des Diktats, der so konsequent auf die militärische Entscheidung zulief, wirft die Frage auf: Ging es im Kosovo überhaupt um das erklärte Ziel einer Konfliktlösung? Allen amtlichen Beteuerungen zum Trotz hat es an ­politischen Alternativen zum Waffengang nicht gefehlt. Sie blieben ungenutzt oder wurden ausgeschlagen. Zu einem frühen Zeitpunkt war die Entscheidung gefallen, durch asymmetrisches Interventionsverhalten die Anliegen der Kosovo-Albaner zu unterstützen, während man nach aussen den Anschein der Unparteilichkeit wahrte. Die Öffentlichkeit empfing beständig das Zerrbild einseitiger Vergehen unprovozierter Täter an wehrlosen Opfern. Es wurde ihr wider besseren Wissens vermittelt. Denn die Informationen in den inneren Entscheidungszirkeln der westlichen Hauptstädte ergaben ein anderes Bild.
Auf dem Höhepunkt des Bombardements, am 24. April 1999, verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der Nato in Washington ihr bis heute gültiges strategisches Konzept. Es ersetzt die Verpflichtung auf das Recht durch die Kategorie des Interesses. Das internationale Recht ermächtigt aber weder Staaten noch Staatenkoalitionen, ihre Interessen nach eigenem Gutdünken wahrzunehmen. Es stellt ihnen kein beliebiges Vorgehen anheim. Es billigt vor allem nicht den Griff zu den Waffen nach freiem Ermessen. Wie kann eine Militärallianz politische Akteure zum Verzicht auf Gewalt und zur Befolgung für alle geltenden Regeln anhalten, wenn sie sich selbst davon freistellt? Das Völkerrecht markiert den erreichten Grad an Zivilität im Staatensystem. Es ist kein weniger kostbares Gut als innerhalb demokratischer Gesellschaften der Rechtsstaat. Ohne seine neue Verankerung in den internationalen Beziehungen wird die europäische Sicherheit ein Torso bleiben.
Unerheblich ist, ob die Nato den Krieg gegen Belgrad wirklich wollte oder ob sie ihn nur der Gesichtswahrung wegen am Ende nicht mehr zu vermeiden wusste. Sie hat ihn geplant, vorbereitet, bis zum Überdruss angedroht und schliesslich geführt. Das ist es, was zählt. Die für niemanden missverstehbare Botschaft besagte, wer in Europa die Ultimaten stellt und wessen Weisungen gehorcht werden muss. Der hehre Satz, Krieg dürfe kein Mittel der Politik mehr sein, liegt bei den Akten.     •

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