Brexit – Lehren für die Schweiz

Brexit – Lehren für die Schweiz

Grossbritannien und die Schweiz sind bereit für die freie Kooperation souveräner Staaten

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Klagelieder über die zu erwartenden Schrecknisse eines No-Deal-Brexit* ertönen in ähnlicher Lautstärke und Aufgeregtheit wie die Warnrufe vor einer Schweiz ohne institutionellen Rahmenvertrag mit der EU. Bei näherem Hinsehen werden sich vermutlich viele Befürchtungen in beiden Fällen als halb so wild entpuppen. So hat die Schweiz «dank» verschiedener widerrechtlicher Sanktionen aus Brüssel bereits einige Erfahrung mit unkonventionellen Lösungen aus eigener Kraft. Zudem ist die freie Zusammenarbeit zwischen den Staaten um vieles angenehmer und flexibler als die autoritäre Gleichschaltung der verschiedenartigsten Rechtsordnungen und Kulturen nach EU-Manier. Vor lauter ängstlichem Schielen nach Brüssel geht manchmal fast vergessen, wie der natürliche Umgang zwischen zwei Staaten aussieht. Jedenfalls hat der Bundesrat mit der britischen Regierung für die Zeit nach dem Brexit (ob mit oder ohne Deal) bereits eine ganze Reihe von Verträgen ausgehandelt, selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Parlament und Souverän.

Ökonomieprofessor Patrick Minford zu den Auswirkungen des Brexit

Von chaotischen Zuständen nach einem «harten» EU-Austritt ist in den Medien häufig die Rede, vom Einbruch der britischen Wirtschaft und anderem mehr. Dies erinnert uns Schweizer unweigerlich an die düsteren Prophezeiungen für den Schweizer Wirtschaftsstandort im Falle eines Neins des Souveräns zum EWR-Beitritt 1992. Bekanntlich ist nichts davon eingetreten, im Gegenteil. Auch in der britischen Wirtschaft gibt es entsprechende Anzeichen: So schreibt die Schweizer Zeitung Finanz und Wirtschaft: «Seit dem Sommer 2016 ist die Arbeitslosenrate kontinuierlich bis auf 3,9 % gefallen. Das entspricht dem niedrigsten Stand seit über vierzig Jahren.»1
Wie britische Ökonomen sich zu den Folgen des Brexit äussern, erfahren wir hierzulande nicht allzu häufig. Einer, der die Dinge beim Namen nennt, ist Patrick Minford, Professor für angewandte Ökonomie an der Universität Cardiff. Er sieht keine grösseren Probleme auf die britische Wirtschaft zukommen, weil der Güterhandel nach dem Austritt Grossbritanniens aus der EU nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) abgewickelt würde, also auf einer sehr soliden Basis, so Minford. Zudem habe London dann die Möglichkeit, Freihandelsabkommen mit anderen Staaten abzuschliessen: «Je schneller wir aus der Zollunion draussen sind und Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb der EU abschliessen können, desto besser.» Interessant ist auch die Bemerkung Professor Minfords, die Warnung vor kilometerlangen Lastwagenstaus an der Grenze sei weltfremd: «Die Zollabfertigung findet heute nach den Regeln der WTO bereits vor dem Grenzübertritt auf elektronischem Weg statt.» Deshalb sei auch die Grenzziehung zwischen Irland und Nordirland kein Problem. «Das ist ein von der EU künstlich als politische Waffe konzipiertes Problem», so Minford.2
Welche Konsequenzen können wir daraus für die Schweiz ziehen? Erstens gehört die Freiheit, ohne Einmischung von aussen mit anderen Ländern Verträge abzuschliessen, zum Grundstock der staatlichen Souveränität – wir haben diese Freiheit schon seit jeher, also erhalten wir sie uns! Zweitens hat die Schweiz ein dickeres Polster gegenüber Brüssel als die WTO-Regeln. Wenn wir kein Rahmenabkommen unterzeichnen, bleibt uns nämlich das grundlegende Freihandelsabkommen von 1972 mit der EU, und es bleiben die Bilateralen I und II. Zwar behaupten die EU-Kommission und die EU-Turbos in Bundesbern, diese Verträge würden ohne «Modernisierung» stagnieren und veralten, aber vergessen wir nicht: Mit dem Orwellschen Begriff «Modernisierung» ist der Zwang zur Übernahme von künftigem EU-Recht gemeint, dem die Schweiz mit dem institutionellen Abkommen zustimmen würde.

Je tiefer ein Land drin ist, desto schwerer kommt es wieder hinaus

Ein ganz besonderes Warnzeichen muss uns der autoritäre Umgang der EU-Spitzen mit einem Land sein, das nichts anderes getan hat, als sein vertragliches Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Wie Professor Minford anmerkt, dient der Tanz um die Grenze zwischen Irland und Nordirland einzig dazu, Grossbritannien in der Zollunion zu behalten, das heisst faktisch, seinen Austritt auf Jahre hinaus zu verhindern. Dies auch zur Abschreckung anderer Staaten mit Austrittswunsch.
Dass für 28 Staaten in allen Lebensbereichen – also zum Beispiel bei der Regelung des Personen- und Warenverkehrs über die Grenze – haargenau dieselben Vorschriften gelten, zeigt ja gerade die Absurdität des EU-Konstrukts. Warum sollen London und Dublin ihren Grenzverkehr nicht in direkter Absprache regeln? Deshalb will ja die Mehrheit der Briten austreten: um ihre Angelegenheiten mit anderen Staaten wieder selbst aushandeln zu können.
Für die Schweiz sind die daraus zu ziehenden Lehren klar: Je tiefer wir uns in die Netze Brüssels verstricken lassen, desto schwerer kommen wir wieder hinaus. Das Referendumsrecht, das wir laut Rahmenabkommen theoretisch gegen die über uns hereinströmende Flut von EU-Beschlüssen hätten, würde mit Guillotine-Drohungen abgewürgt. Denn unter der Herrschaft des Rahmenabkommens könnte die EU als «Ausgleichsmassnahme» zu einem unerwünschten Volksentscheid allenfalls einen oder mehrere der betroffenen bilateralen Verträge suspendieren (Art. 10 Ziffer 6 des Abkommens). Dazu dürften bald einmal das Freihandelsabkommen (FHA), das die Schweiz 1972 mit der EWG abgeschlossen hat, und die über hundert darauf basierenden weiteren Verträge gehören. Denn im Anhang des Abkommens werden baldige Verhandlungen über deren «Modernisierung» angekündigt.3 Dieses seit 47 Jahren bewährte Vertragsgefüge für den Handel zwischen der Schweiz und den EU-Staaten dürfen wir nicht von Brüssel ummodeln lassen.

Lehren für die Schweiz: Fazit

Aus staatsrechtlichen und -politischen Gründen ist es ratsam, sich von den behaupteten Milliardenverlusten, die der Schweizer Wirtschaft laut dem Wirtschaftsverband economiesuisse angeblich ohne Rahmenvertrag drohen würden, nicht beeindrucken zu lassen. Konzentrieren wir uns statt dessen auf das Wesentliche: Hauptursachen der gut aufgestellten Wirtschaft, der tiefen Arbeitslosigkeit und der hohen Lebensqualität in der Schweiz sind gerade die besonderen Eigenheiten des Schweizer Modells: Direktdemokratische Entscheide mit Blick auf das Gemeinwohl, kleinräumige, föderalistische und sparsame Organisation, duales Berufsbildungssystem, Neutralität (und deshalb keine Kriegsbeteiligung). Oder anders gesagt: Je mehr Freiheit und Souveränität die Schweiz sich bewahrt, um ihre Zukunft selbst zu gestalten, desto besser wird es der Bevölkerung gehen – nicht nur im materiellen Sinn!

Bundesrat schafft Basis für neue Wirtschaftsbeziehungen mit Grossbritannien4

Seit dem Entscheid der Briten vom 23. Juni 2016, die EU zu verlassen, hat der Bundesrat mit der britischen Regierung zügig Verhandlungen über die dringlichsten zwischenstaatlichen Angelegenheiten geführt. Denn: «Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Partner der Schweiz. Ende 2018 lebten rund 43 000 UK-Staatsangehörige in der Schweiz. Umgekehrt betrug die Schweizer Gemeinschaft im UK etwa 34 500 Personen. UK war 2017 weltweit der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Exporte (11,4 Mrd. CHF).»5 Anders als bei der Geheimnistuerei um den Rahmenvertrag liegt hier alles offen auf dem Tisch: Die wichtigsten Abkommen für die Zeit nach dem EU-Austritt Grossbritanniens sind bereit und können von jedermann gelesen werden. Zu einem der Verträge läuft zurzeit eine Vernehmlassung. So unkompliziert ist die Zusammenarbeit zweier Staaten, die gemeinsame Ziele verfolgen.

–    «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundes­rates vom 19. Oktober 2016

Kurz nach dem britischen Volksentscheid hat der Bundesrat seine «Mind-the-Gap»-Strategie verabschiedet zur möglichst vollständigen Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten in allen Bereichen, in denen die beiden Staaten Beziehungen pflegen.

–    Unterzeichnung eines Handelsabkommens am 11. Februar 2019

Die Bevollmächtigten der beiden Regierungen haben als Grundlage für ihre künftigen wirtschaftlichen Beziehungen ein Abkommen paraphiert (vorläufig unterzeichnet), das gemäss dessen Art. 9 Ziffer 3 in Kraft treten wird, wenn die Handelsabkommen Schweiz-EU nicht mehr auf Grossbritannien anwendbar sind.6

–    Freihandelsabkommen (FHA) von 1972 wird Grundlage bleiben

Ob nun Grossbritannien mit oder ohne Abkommen aus der EU austritt: «Das von der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnete Handelsabkommen sieht vor, die im FHA festgelegten gegenseitigen Rechte und Pflichten auf bilateraler Ebene ab dem Austrittsdatum weiterzuführen.»7
Schweizer Exportunternehmen gerüstet
Schweizer Exporteure füllen einen allfälligen «gap» (Lücke) bei der elektronischen Zollabfertigung oder anderen Regulierungen, indem sie ihre Waren auf Vorrat nach Grossbritannien transportieren und in dortigen Lagerräumen stapeln, so zum Beispiel der Käse­exporteur Hardegger in Jonschwil oder die Stihl Kettenwerke in Wil. Stihl ist ein globaler Konzern mit Sitz in Deutschland und hat «im Umgang mit unterschiedlichen Vorschriften, Regulierungen, der Verzollung und dem Transport in Märkte ohne Freihandelsabkommen ausreichend Erfahrungen», so Mediensprecher Stefan Caspari. Dies wird bei anderen Unternehmen im EU-Raum ebenfalls der Fall sein: Weil sie an der möglichst reibungslosen Fortführung des Handels interessiert sind, werden sie ihre Massnahmen bereits heute getroffen haben. Die Bühler-Gruppe in Uzwil zum Beispiel hat «Strategien für alle möglichen Varianten eines Austritts aus der EU entwickelt, um weiter profitabel wirtschaften zu können», so Mediensprecher Samuel Eckstein. Und die Hardegger Käse AG baut auf die neuen Abkommen, die der Bund mit Grossbritannien ausgehandelt hat: «Diese sind ein erster Schritt für eine geregelte Zukunft.»8

Drei Entscheide des Bundesrates zum Migrationsbereich nach dem Brexit

–    Vernehmlassung zum Abkommen vom 25. Februar 2019 über die gegenseitigen Rechte von Briten und Schweizern im Bereich der Personenfreizügigkeit

Britische und Schweizer Bürger, die zur Zeit des EU-Austritts Grossbritanniens im jeweils anderen Staat leben, sollen ihre Rechte gemäss Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (Aufenthaltsrechte, Koordinierung der Sozialversicherungen, gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) behalten.9 Zu diesem Abkommensentwurf hat der Bundesrat am 22. März 2019 eine Vernehmlassung eröffnet, diese läuft bis zum 29. Mai 2019.

–    Separate Kontingente für erwerbstätige britische Staatsangehörige

Für das laufende Jahr 2019 hat der Bundesrat ab dem Zeitpunkt des britischen EU-Austritts ein Kontingent von 3500 Erwerbstätigen genehmigt.10

–    Visumsbefreiung

Der Bundesrat hat die notwendigen Änderungen der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) vorgenommen, damit die britischen Staatsangehörigen auch nach dem EU-Austritt für die Einreise in die Schweiz, auch für längerfristige Aufenthalte, von der Visumspflicht befreit sind.11

Forschungsabkommen zwischen den zwei Spitzenplätzen drängt sich auf

Gemäss internationalen Rankings gehört die ETH Zürich, zusammen mit den britischen Universitäten Oxford und Cambridge sowie einer Handvoll US-amerikanischer Zentren, zur Welt-Forschungsspitze. Falls die EU tatsächlich Grossbritannien – wie die Schweiz – im Forschungsprogramm «Horizon» zurückstufen sollte, wäre ein internationaler Spitzenverbund der beiden Staaten mit anderen zusammen eine angemessene Antwort. Merkwürdigerweise drängen weder ETH-Ratspräsident Fritz Schiesser noch Antonio Lopreno, Präsident der Akademien der Wissenschaften, zu einem solchen Zusammenschluss, denn: «Aus Sicht von Wirtschaft und Forschung gibt es wohl keine Alternative zum Rahmenabkommen», so Schiesser, und ganz ähnlich Lopreno. Die Alternative präsentiert uns das britische Bildungsdepartement. Es plant «eine weltweite Champions League der besten Universitäten» und lädt die Schweiz explizit ein.12    •

1    «Das Brexit-Chaos/Starker Arbeitsmarkt». In: «Finanz und Wirtschaft» vom 30. März
2    Florian Schwab. «Britanniens glänzende Zukunft». In: Weltwoche Nr. 06.19 vom 6. Februar
3    «Abkommen zur Erleichterung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt» [Institutionelles Rahmenabkommen]. «Gemeinsame Erklärung EU-Schweiz zu den Handelsabkommen». S. 32 <link http: www.eda.admin.ch dea de home verhandlungen-offene-themen verhandlungen institutionelles-abkommen.html>www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/verhandlungen/institutionelles-abkommen.html
4    «Bundesrat schafft Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich». Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.12.2018
5    siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.12.2018
6    Handelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland vom 11.2.2019. <link http: www.eda.admin.ch dea de home verhandlungen-offene-themen offene-themen brexit.html>www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/offene-themen/brexit.html
7    Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach dem «Brexit». Stand 29.3.2019. <link http: www.eda.admin.ch dea de home verhandlungen-offene-themen offene-themen brexit.html>www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/offene-themen/brexit.html)
8    David Grob. «In der Schwebe». In: «Wiler Zeitung» vom 29. März
9    Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreich aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA).
10    Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 22. März; Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. März
11    Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. März
12    Florian Schwab. «Brexit. Abstieg in die Provinzliga». In: Weltwoche vom 27. Februar

Interne Konsultation zum Rahmenabkommen: Ziel erreicht?

mw. Am 16. Januar 2019 hat der Bundesrat sogenannte «Konsultationen» mit ausgewählten «Akteuren» aufgenommen, die offenbar inzwischen beendet sind. Die Auswertung zuhanden der Bevölkerung wird vage auf «anfangs Sommer» verlegt. Der Bundesrat hat explizit nicht das demokratische Instrument der Vernehmlassung gewählt, wo die Standpunkte aller Kantone, Parteien und Verbände, Bürgergruppen und einzelner Bürger schriftlich verfasst werden und öffentlich zugänglich sind. Vielmehr handelte es sich laut Bundesrat um «direkte Treffen und Kontakte», mit dem Ziel, «interaktive Diskussionen über die Vor- und Nachteile des Abkommensentwurfs zu führen, die Positionen der wichtigsten Schweizer Akteure zu ermitteln und eine konsolidierte Position in bezug auf die offenen Punkte zu erarbeiten» (Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Januar).
Also eine Art «Bearbeitung» von Leuten mit nicht erwünschten Ecken und Kanten? Zu den «wichtigsten Akteuren» (fast nicht auszuhalten für eine demokratiegewohnte Schweizerin!) gehörten zum Beispiel nicht die 26 Kantone, sondern lediglich die Spitze der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), nicht alle politischen Parteien, sondern nur die «mit Fraktionsstärke» – also diejenigen, die bei der Abstimmung im Parlament dann die Mehrheit für das Abkommen zusammenbringen sollen…
Trotz schwerwiegender Bedenken, zum Beispiel von seiten der Kantonsregierungen, die sich gegen ein Verbot staatlicher Beihilfen stellen, weil sie ihren föderalistischen Gestaltungsraum behalten wollen, oder des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, der bei einem Lohnschutz bleiben will, welcher diesen Namen verdient, gelang es offenbar der Mannschaft aus der Bundesverwaltung, die meisten «Akteure» dazu zu bringen, auch ungeniessbare Kröten zu schlucken.
Ganz offen schreibt die Redaktion der Finanz und Wirtschaft am 2. April: «Zunächst hatte es schlecht ausgesehen für das Institutionelle Abkommen mit der EU (InstA): Nach der Publikation des vom Bundesrat mit der EU ausgehandelten Rahmenabkommens brandete der Regierung schroffe Ablehnung entgegen. Das Vertragswerk schien chancenlos zu sein. […] Nun zeigt sich, dass die Konsultation wohl keine schlechte Idee war. Es ist dem Bundesrat in den Gesprächen mit den interessierten Kreisen offenbar gelungen, die Kritik abzuschwächen und Verständnis zu wecken für das Abkommen. Die Konsultation hat ihr Ziel damit erreicht.» (Peter Morf. «Erfolgreiche Konsultation». In: Finanz und Wirtschaft vom 2. April)

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