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Gibt es im Rahmen einer freiheitlichen Weltordnung eine Lösung im Steuerstreit?

Privatbankier Konrad Hummler plädiert für die Abgeltungssteuer und geht auf Distanz zu den USA

von Dr. rer. publ. W. Wüthrich

Zeit-Fragen hat vor kurzem die Bedeutung des Bankkundengeheimnisses in der Schweiz als Ausdruck eines freiheitlichen Staatsverständnisses vorgestellt, das in einem begrenzten Rahmen auf Vertrauen basiert. Mit andern Worten: Die Bürgerinnen und Bürger verstehen sich nicht als Untertanen, die kontrolliert und überwacht werden müssen. («Das Schweizer Steuersystem – föderalistisch und bürgernah» in «Zeit-Fragen» Nr. 32 vom 10.8.2009). Das Bankkundengeheimnis ist zudem in der Schweiz kein staatlich verordnetes Prinzip. Die Geschäftsmodelle der Alternativen Bank Schweiz ABS in Olten oder auch der Freien Gemeinschaftsbank in Basel zum Beispiel sehen vor, dass ihre Kunden, die einen Kredit erhalten, freiwillig auf das Bankkundengeheimnis verzichten. Sie erklären sich einverstanden, dass ihr Projekt im Geschäftsbericht veröffentlicht wird. So weiss jedermann, wofür die Bank die Kundengelder verwendet («Zeit-Fragen» vom 6. und 20. Juli). Auch dies ist ein gesetzlich möglicher Weg, der Respekt verdient.

Zeit-Fragen hat in den letzten Wochen mehrmals verschiedene, besondere Banken der Schweiz vorgestellt – wie die Raiffeisenbewegung, Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die WIR-Bank, die Alternative Bank Schweiz und die Freie Gemeinschaftsbank in Basel. Die folgenden Zeilen sollen etwas Einblick in die Welt der Privatbanken geben. Konrad Hummler, geschäftsführender Teilhaber der Bank Wegelin in St.Gallen, ist in dieser Branche wahrscheinlich die bekannteste Persönlichkeit.
Die Schweizer Stimmbürger haben 1984 über das Bankkundengeheimnis abgestimmt. 73 Prozent der Stimmenden haben es abgelehnt, den Schutz der Privatsphäre in diesem Lebensbereich zu lockern. Es gibt Länder, die eine andere «Staatsphilosophie» pflegen. Aus den Gegensätzen haben sich Konflikte ergeben, die sich in der aktuellen Finanzkrise zugespitzt haben. Der Autor des oben erwähnten Artikels geht vor allem auf den Steuerkonflikt mit Deutschland ein und weist als Ausweg auf die sogenannte Abgeltungssteuer hin, die heute verschiedentlich vorgeschlagen wird. Privatbankier Konrad Hummler ist diesbezüglich wohl die kompetenteste Auskunftsperson. Er hat sich in diesen Wochen in einem ganzseitigen Interview in der «Neuen Zürcher Zeitung» dazu geäussert.

Zukunftsstrategie der Schweiz?

Inzwischen hat auch der Vorstand der Auslandbankenvereinigung beschlossen, den Weg der Abgeltungssteuer zu favorisieren. Auch in den Reihen der Schweizerischen Bankiervereinigung SBV wird dieser Plan diskutiert. Das Projekt hat den Namen «Rubik» erhalten. Die NZZ am Sonntag vom 6. September sieht darin die künftige, offizielle Vorwärtsstrategie der Schweiz. Diese Woche debattiert der Ständerat darüber.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Die Schweizer Banken erheben freiwillig von Ausländern, die hier Vermögenswerte verwalten lassen, anonym eine Quellensteuer – und zwar von den Erträgen – und überweisen diese an die Steuerbehörden des jeweiligen Landes. Der Steuersatz würde sich nach dem Heimatland richten. Eine allfällige Vermögenssteuer liesse sich hier einkalkulieren. Das Bankkundengeheimnis bliebe so gewahrt, und eine Überwachung wäre gar nicht nötig. Dies ist insofern von Bedeutung, weil heute die Überwachung der Bürger ganz allgemein zunimmt.
Die wirtschaftliche Bedeutung ist beträchtlich. Die Banken in der Schweiz verwalten im Moment ausländische Vermögenswerte im Gesamtbetrag von etwa 2,2 Billionen Franken (Monatsheft der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vom August 2009). Sie haben damit einen Marktanteil von etwa 30 Prozent an der internationalen, grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung und sind Marktführer. Sie tragen etwa 15 Prozent zur Wirtschaftsleistung der Schweiz bei. Politische und wirtschaftliche Stabilität über lange Zeit und eine gesunde Währung haben diese Entwicklung begünstigt.

Zur Person von Konrad Hummler

Die «Neue Zürcher Zeitung» hat vor kurzem den bekannten Privatbankier Konrad Hummler zur Abgeltungssteuer befragt («Neue Zürcher Zeitung» vom 9. August). Hummler ist seit 1991 geschäftsführender Teilhaber der Bank Wegelin & Co. in St.Gallen. Diese Bank wurde im Jahr 1741 gegründet – und zwar nicht als Sparkasse, sondern um den Zahlungsverkehr der schon damals exportorientierten St.Galler Textilindustrie zu erleichtern. Sie gilt als älteste Bank der Schweiz. Wegelin & Co. beschäftigt heute 600 Mitarbeiter und hat in der Schweiz 10 Niederlassungen. Der Kundenkreis besteht aus Privatpersonen und Institutionen aus dem In- und Ausland.
Konrad Hummler ist Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers. Diese 1934 gegründete Vereinigung besteht aus 14 «echten» Privatbanken, die zusammen 6000 Mitarbeiter beschäftigen. Privat sind diese Banken insbesonders, weil ihre Teilhaber gleichberechtigt in einer Personengesellschaft miteinander verbunden sind und unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Privatvermögen für ihre Bank haften. In der Bank Wegelin & Co. sind es heute 8 Teilhaber, die persönlich auf Gedeih und Verderben mit ihrer Bank verbunden sind. Es hätte wahrscheinlich keine Finanzkrise gegeben, wenn diese Art der Verantwortung in der Finanzbranche die Regel wäre.
Zum Kreis dieser Vereinigung gehören bekannte Genfer Privatbanken wie Pictet & Cie., Mirabeau & Cie., Lombard Odier & Cie., die ihre Wurzeln in der calvinistischen Tradition von Genf haben und die ebenfalls am Ende des 18. oder zu Beginn des 19. Jahrhunderts gegründet wurden. Ähnliche Banken gibt es auch in Städten wie Basel, Zürich und Luzern. Ihre Beständigkeit über Generationen und ihre überblickbare Grösse fällt in der globalen Welt der Grossbanken als Kontrast auf. Die meisten dieser Privatbanken haben alle Krisen in zwei Jahrhunderten überlebt. In der Bank Pictet & Cie. zum Beispiel arbeiten Familienmitglieder in der siebten Generation. Ein weiterer Grund für diese Beständigkeit ist anzufügen: Es gibt in diesen Personengesellschaften keine Aktien, keinen Börsenkurs und keine Quartalsergebnisse. Es gibt keine Übernahmen irgendwelcher Art und auch keine Angriffe von Hedge Funds.
Seit 2004 gehört Konrad Hummler zum Bankrat der Schweizerischen Nationalbank. Er plädiert seit längerem für eine Abgeltungssteuer. Dieser Weg sei besser als der grenzüberschreitende «Informationsaustausch in Steuersachen», wie ihn die EU anstrebe und wie ihn auch die G-20-Länder an ihrem Treffen im April dieses Jahres definiert haben. Das funktioniere nicht.

«USA goodbye»

Seit 1909 veröffentlicht die Bank Wegelin & Co. Anlagekommentare. Im letzten Kommentar vom 24. August analysiert Konrad Hummler die Situation in den USA und läutet die Alarmglocke. Er wertet das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA in der Sache UBS keinesfalls so positiv wie der Bundesrat und die meisten Medien. Die Rechtsunsicherheit sei enorm – nicht nur für Amerikaner. Das Abkommen sei ein Treue-bruch. Man dürfe nicht leichtfertig Partei nehmen für die Steuerbehörden und die US-Bürger verurteilen, die ihr Geld im Ausland anlegen. Man müsse auch hinschauen, wie die US-Behörden die Steuergelder ausgeben. Hummler zeichnet das Bild einer zunehmend unattraktiven Grossmacht mit enormen Schulden- und Problembergen, die ihr Geld immer wieder für problematische Kriege ausgebe. «Die USA haben mit Abstand am meisten kriegerische Handlungen, einmal mit, meistens ohne Uno-Mandat vom Zaun gerissen. Kriegsvölkerrecht wurde verletzt, geheime Gefängnisse unterhalten, fragwürdige Regime werden gestützt […].» Die USA betrieben eine Doppelmoral, indem sie in Delaware, in Florida und in andern Staaten in riesigem Ausmasse «Steueroasen» unterhielten. Ihre Notenbank sei gezwungen, die Hälfte aller neuen Schuldenpapiere mit neu gedrucktem Geld aufzukaufen.
Konrad Hummler kommt in seiner Analyse zum Schluss, dass sich die Gewichte der Weltwirtschaft nach Asien und auch in Länder wie Brasilien verschieben werden. Der Zweifel am Dollar werde wachsen. Diese Gewichtsverlagerung hätte auch Folgen für das Verhältnis Schweiz - USA: «Redimensionierungsprozesse bergen, weil sie schmerzhaft sind und die Schuld lieber auf Dritte überwälzt wird, in sich aggressives Potential. Die Schweiz bekommt dies derzeit zu spüren.»
Hummler empfiehlt, sich von den USA zu verabschieden und US-Wertpapiere zu verkaufen. Die Aussagen von Konrad Hummler haben in den Medien ein breites Echo gefunden.

Bankkundengeheimnis in den 
internationalen Verträgen

Im März 2009 haben die Schweiz und Österreich – nach erheblichem Druck – ihre Vorbehalte gegen Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückgezogen. Danach werden im Verdachtsfalle Auskünfte bei Steuerhinterziehung erteilt – und zwar nur in Einzelfällen und nach konkreter und begründeter Anfrage. Das Eidgenössische Finanzdepartement betont, dass das Bankgeheimnis bestehen bleibt und sich die Rechtslage nur für Kunden im Ausland ändert. In diesem Sinn sind in diesen Wochen verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen neu verhandelt worden. Die Verhandlungen mit Deutschland haben begonnen. Die Abkommen müssen ratifiziert werden und führen eventuell zu einer Volksabstimmung.
Verschiedene grosse Staaten, wie z.B. Deutschland, arbeiten politisch auf den «automatischen Informationsaustausch» hin und wollen diesen auch in der EU einführen. Dies würde wohl das Ende des Bankkundengeheimnisses bedeuten. Die nationalen Steuerbehörden hätten Zugang zu den Bankunterlagen ihrer Bürger und würden die Informationen grenzüberschreitend untereinander austauschen. Der Schutz der Privatsphäre wäre in einem zentralen Bereich aufgehoben und der selbstbestimmte, mündige Bürger würde zum «gläsernen», überwachten und kontrollierten Bürger.
Dieses Modell erinnert an die Vision von George Orwell in seinem Roman «1984». Darin wird das Bild eines totalen Überwachungsstaates dargestellt. Orwell hat dieses abschreckende Bild von der Zukunft 1948 geschrieben. Der Titel des Romans dreht die Jahreszahl von 1948 zu «1984» und spielt damit auf eine gar nicht so ferne Zukunft an. – Hat diese Zeit schon begonnen?

Widerspruch?

Manch ein Leser wird dies anders sehen und sagen: Geschieht ihnen ganz recht, diesen Reichen, die ihr Geld im Ausland anlegen und möglicherweise Steuerflucht begehen. – Forderungen nach «Solidarität», «Steuergerechtigkeit» oder «Steuerfairness» klingen schön, führen aber oft zu ganz anderen Ergebnissen, als sie vorgeben. Minister Peer Steinbrück verwendet solche Begriffe heute besonders eifrig, um sein Ziel des Informationsaustausches zu erreichen. Grenzüberschreitende Überwachung und Jagd nach mehr Steuergeldern werden mit Sicherheit bei den «Reichen» nicht haltmachen. Als nächstes werden Steuersysteme angeglichen, internationalisiert und die Steuern für alle erhöht. Weil die gigantischen Kosten der sogenannten Rettungs- und Konjunkturprogramme – ausser über die Notenpresse – nicht anders bezahlt werden können. Damit ist das freiheitliche Gesellschaftsmodell in Gefahr, und die Souveränität eines jeden Staates in Frage gestellt.

Kooperieren – aber mit wem?

Das Gesellschaftsmodell in der Schweiz steht im Widerspruch zum «automatischen Informationsaustausch», wie er heute politisch im Vormarsch ist. Eine «neue» Ordnung mit mehr Macht und Kontrolle über die Bürgerinnen und Bürger kündigt sich an.
Wie könnten die Schweiz und andere Länder selber einen Weg vorschlagen, der die Privatsphäre ihrer Bürger respektiert? Die laufende Unterschriftensammlung der Bürger zur Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung ist das eine. Mit wem will die Schweizer Regierung kooperieren? Sind es diejenigen Kreise, die die nationale Souveränität aushöhlen und länderübergreifend für ein «neues» Regime eintreten? Oder sind es diejenigen, die sich für eine freiheitliche Weltordnung einsetzen?
In den Statuten der OECD ist nach wie vor das Konsensprinzip verankert. Farbige Listen irgendwelcher Art und die dazugehörige Rhetorik dürfen nicht darüber hinwegtäuschen: Kein Land kann zu irgend etwas gezwungen werden. Eine für alle Mitgliedsländer verbindliche Vereinbarung muss von allen Mitgliedern mitgetragen werden.
Die Abgeltungssteuer zeigt einen Weg, der die Steuerbehörden auch im Ausland finanziell zufriedenstellt und den Bürgerinnen und Bürgern ihre Freiheit und Privatsphäre belässt.    •