Die Entstehung des europäischen Genossenschaftsgedankens (Teil 2)

Die Entstehung des europäischen Genossenschaftsgedankens (Teil 2)

von Torsten Lorenz

ts. Im ersten Teil des Artikels von Torsten Lorenz (vgl. Zeit-Fragen vom 28.2.2011) wurde die Entstehung der ersten modernen Genossenschaft in England beschrieben, deren Prinzipien zum Vorbild für Genossenschaftsgründungen in ganz Europa wurden, und zwar vor allem im konsumgenossenschaftlichen Sektor. Die Rochdaler Prinzipien gaben «eine konkrete Handreichung dafür, wie engagierte Menschen in solidarischer Selbsthilfe ihre Not lindern konnten, und konkretisierten ein Modell, in dem nicht der Mensch der Wirtschaft, sondern die Wirtschaft dem Menschen dienen sollte», schrieb Lorenz.
Hatten die Pionierväter in Deutschland zum Teil eher die Handwerker im Auge wie Hermann Schulze-Delitzsch oder die Landwirte wie Friedrich Wilhelm Raiffeisen, differenzierte sich der genossenschaftliche Sektor im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts aus: Nebst den Konsumgenossenschaften wurden Kreditgenossenschaften, Molkereigenossenschaften, Bedarfsgenossenschaften und andere gegründet. Wichtig war den Pionieren der Genossenschaftsbewegung auch die Bildung ihrer Mitglieder, zu welchem Zwecke Büchereien und Leseräume eingerichtet wurden, wo nebst Büchern auch Lehrmittel wie Landkarten sowie Zeitungen konsultiert werden konnten.
Im zweiten Teil seiner Abhandlung schildert Torsten Lorenz die Weiterentwicklung des Genossenschaftswesens im 20. Jahrhundert und schliesst auch die Genossenschaften in der ehemaligen DDR in den Überblick mit ein.

Triebkräfte der Entwicklung des genossenschaftlichen Sektors in Deutschland waren bis in die 1880er Jahre die von Schulze-Delitzsch propagierten gewerblichen Warenein- kaufs- und Kreditgenossenschaften sowie Raiffeisens landwirtschaftliche Universalgenossenschaften; von ihnen gingen die Verbands- und Zentralkassenbildungen der 1860er und 1870er Jahre aus. Die Konsumgenossenschaften blieben demgegenüber im Rückstand. Zwar entstanden in Süddeutschland und Sachsen einzelne Konsumgenossenschaften und sogar regionale Verbände, doch wurden sie bis in die späten 1880er Jahre zu keinem breiteren Phänomen. Denn einerseits waren die mit der Arbeiterbewegung assoziierten Konsumgenossenschaften dem einflussreichen Liberalen Schulze-Delitzsch und seinen Nachfolgern suspekt und wurden in den Zentralverbänden marginalisiert: Bei der Gründung des Allgemeinen Verbands waren unter den 392 beigetretenen Genossenschaften gerade einmal 15 Konsumvereine.2 Andererseits wirkte auch die in den Genossenschaftsgesetzen verankerte unbeschränkte Haftpflicht der Mitglieder einer Entfaltung der Konsumvereinsbewegung entgegen. Erst als die Sozialdemokratie die Reserviertheit ihrer Überväter Karl Marx und Ferdinand Lassalle gegenüber marktorientierten Kooperativen aufgegeben und eine Gesetzesnovelle 1889 die unbeschränkte Haftpflicht der Mitglieder für ihre Genossenschaft aufgehoben hatte, wurden die Konsumgenossenschaften zu einer breiteren Bewegung. Die Gründungen zweier Arbeiterkonsumvereine in Sachsen – 1885 in Leipzig-Plagwitz und 1888 des Konsumvereins «Vorwärts» in Dresden – waren Vorboten einer Entwicklung, welche die Konsumvereine bald zu einer Massenbewegung anschwellen liess.
In stetigem Wachstum begriffen, vollzogen nun auch die Konsumgenossenschaften einen Schritt, den die gewerblichen und landwirtschaftlichen Genossenschaften bereits unternommen hatten: Sie bildeten eigene Regionalverbände, wie die 1894 gegründete sächsische Grosseinkaufs-Gesellschaft deutscher Konsumvereine (GEG). Zum Anlass für die Gründung eines nationalen Verbands der Konsumgenossenschaften wurden weltanschauliche Differenzen, die 1902 auf dem Allgemeinen Genossenschaftstag in Bad Kreuznach zum Ausschluss der GEG und weiterer 98 Einzelgenossenschaften aus dem Allgemeinen Verband geführt hatten. 1903 gründeten 302 Genossenschaften in Dresden den Zentralverband Deutscher Konsumgenossenschaften, der seinen Sitz in Hamburg nahm und bis 1933 die Mehrzahl der deutschen Konsumvereine zusammenschloss. Neben ihn trat 1905 der Reichsverband Deutscher Konsumvereine, der anders als der sozial-demokratische Zentralverband christlich-national orientiert war. Die Bedeutung der Verbandsbildung ging im Falle der Konsumgenossenschaften über die Konzentration von Nachfragepotential hinaus. Die Verbände verknüpften die Einzelgenossenschaften zu einem dichten Handelsnetz, das in der Lage war, breite Schichten mit Lebensmitteln und Bedarfsgütern zu versorgen. Im Zeichen des «Burgfriedens» während des Ersten Weltkriegs griffen die Behörden daher für die Versorgung auf die Distributionskanäle der Konsumgenossenschaften zurück und nutzten deren Produktionskapazitäten. Ihre Rolle im Krieg liess die Bedeutung der Konsumgenossenschaften weiter steigen.
Bis zum Vorabend des Ersten Weltkriegs hatte das Genossenschaftswesen in Deutschland einen hohen Organisationsgrad erreicht: Es umfasste 34 568 Einzelgenossenschaften. Unter ihnen bildeten die etwa 19 000 Genossenschaftsbanken die bei weitem grösste Gruppe. Ihnen folgten die landwirtschaftlichen Genossenschaften sowie die Konsumgenossenschaften. Die Zahl der Wohnungsbaugenossenschaften lag bei 1342. Hatte die Gesamtmitgliederzahl 1889 noch bei 1 150 000 gelegen, so betrug sie nun 6 250 000. Auch hier stellten die Kreditgenossenschaften den Löwenanteil mit 2 900 000 Mitgliedern. Die Primärgenossenschaften waren 134 regionalen Revisionsverbänden angeschlossen, die ihrerseits fünf nationalen Verbänden angehörten.3
Solche Dimensionen sowie die sich wandelnden Aufgaben erlaubten es nicht mehr, das Genossenschaftswesen und seine Glieder ehrenamtlich zu führen, so wie dies insbesondere Raiffeisen vorgesehen hatte. Die Leitung grösserer Einheiten und das veränderte wirtschaftliche Umfeld erforderten nämlich Kompetenzen, die über Ortskenntnis und Fähigkeiten in der Buchführung hinausgingen – die Kenntnis regionaler und nationaler Märkte sowie Verwaltungs- und Führungskompetenz. In den Verbänden machte sich die Notwendigkeit der Anstellung einschlägig ausgebildeten, hauptamtlich beschäftigten Personals daher am frühesten bemerkbar. Bald erfasste diese Professionalisierung auch die grösseren und schliesslich die kleineren Einzelgenossenschaften. Da sich zudem nach dem Ersten Weltkrieg der Wettbewerb verschärfte, entwickelten sich die Genossenschaften zunehmend zu «normalen» Unternehmen: Während die Verbände in der Weimarer Republik eine weitere Konzentration und Effizienzsteigerung vollzogen, manipulierten die örtlichen Genossenschaftsleiter die Generalversammlungen häufig in ihrem Sinne oder schalteten sie vollends aus. Ungeachtet solcher Verstösse gegen das Prinzip innergenossenschaftlicher Demokratie stieg die Zahl der Genossenschaften bis 1935 auf 53 348 und die der Mitglieder auf gut 9 Millionen.4
Seit der Machtergreifung Hitlers wurden die Genossenschaften zusehends in das System der nationalsozialistischen Kommandowirtschaft integriert; da sie zu mächtig waren, liessen sie sich aber nicht einfach auflösen. Sie wurden stattdessen der Deutschen Arbeitsfront unterstellt und ihre Zentralverbände aufgelöst. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften blieben in ihrer Revisionstätigkeit weitgehend autonom, ihre Verbände wurden hingegen in den Reichsnährstand eingegliedert und unterlagen seitdem strikter staatlicher Kontrolle. Im Zweiten Weltkrieg führten die Nationalsozialisten dann den entscheidenden Schlag gegen die Konsumgenossenschaften: 1941 wurden sie in das Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront überführt und ihre Organisationen aufgelöst; ihre Läden wurden in die staatliche Lebensmittelversorgung integriert.
Der Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg ging von den Besatzungszonen aus, in denen sich bald erste Verbände formierten, die sich ihrerseits im Zuge der Integration der westlichen Zonen bald zu Spitzenverbänden zusammenschlossen; bis 1949 hatten alle Zweige des wiederentstehenden Genossenschaftswesens ihre zentralen Verbände. In diesem Jahr wurde mit der Deutschen Genossenschaftskasse eine Zentralkasse geschaffen, welche den Wiederaufbau des Genossenschaftswesens mitfinanzieren sollte. Indem sie ihren Standpunkt als «Jenseits von Individualismus und Kollektivismus» bestimmten, fügten sich die bundesdeutschen Genossenschaften in das Konzept einer Marktwirtschaft mit sozialer Komponente ein.
Auch in der sowjetischen Besatzungszone war der Neuanfang verheissungsvoll: Die Behörden erlaubten 1945 den Raiffeisengenossenschaften die Wiederaufnahme ihrer Arbeit und trugen damit zu einem raschen Wachstum auf über 6000 Einzelgenossenschaften bis 1949 bei. Doch angesichts des Kalten Kriegs und der Gründung zweier deutscher Staaten änderten die Behörden ihre Politik gegenüber dem genossenschaftlichen Sektor bald. So wurden die Genossenschaften unter anderem mit der Kontrolle der Ablieferungspflicht der örtlichen Landwirtschaftsbetriebe beauftragt – schon dies eine Aufgabe, die dem klassischen Genossenschaftsgedanken zuwiderlief. Dasselbe galt auch für die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die zwischen 1952 und 1960 aus der Zwangsvereinigung landwirtschaftlicher Betriebe entstanden. Bei ihnen handelte es sich um Produktivgenossenschaften, die durch Spezialisierung und grossbetriebliche Organisation Produktivitätsgewinne erreichen sollten. Anders als die Genossenschaften, die dem «klassischen» Modell entsprachen, waren die Genossenschaften in der DDR alleine den Zielen der staatlichen Wirtschaftspolitik untergeordnet.
Erlebte der genossenschaftliche Sektor in der Bundesrepublik eine neuerliche Blüte, so gerieten die dortigen Konsumgenossenschaften angesichts der Expansion der Supermarktketten in eine Krise; einige bildeten sich daraufhin zu Aktiengesellschaften um, ohne allerdings den weiteren Niedergang abwenden zu können. Andere blieben bei der Rechtsform der Genossenschaft und konnten sich auf dem Markt behaupten. Die ostdeutschen Konsumgenossenschaften gerieten ihrerseits nach dem Ende der DDR in eine Krise, und viele gingen in Konkurs. Andere passten sich erfolgreich den eingetretenen Marktverhältnissen an und sind, wie die Konsumgenossenschaft Sachsen-Nord, die an die Tradition des Eilenburger Konsumvereins anknüpft, heute erfolgreiche Wirtschaftsunternehmen.
Trotzdem nimmt die Öffentlichkeit heute wenig Notiz von den Genossenschaften, und es scheint, als hätten die Genossenschaften ihre beste Zeit hinter sich. Hoffnungen, die Transformation der osteuropäischen Wirtschaftssysteme nach dem Ende des Kommunismus auf genossenschaftlichem Wege sozialer gestalten zu können, wurden enttäuscht. Die Globalisierung nutzt vor allem den weltumspannenden Grosskonzernen und hat den Neoliberalismus zum dominanten Diskurs erhoben. Hat die Genossenschaftsidee damit eine Niederlage erlitten? Kaum. Nach Angaben der Europäischen Kommission waren 2004 in der Europäischen Union einschliesslich Beitrittsländern 140 Millionen Menschen Mitglied einer der 300 000 Genossenschaften. Ausserdem gibt es verheissungsvolle Ansätze, die Genossenschaftsidee bei der Existenzgründung kleiner Unternehmen ins Spiel zu bringen, die ein beträchtliches Entwicklungspotential besitzen. Das deutsche Gesetz über die Einführung der «Europäischen Genossenschaft» aus dem Sommer 2006 gibt Anlass zur Hoffnung. Die Genossenschaftsidee ist flexibel genug, um sich auch den aktuellen Bedingungen anzupassen.    •

  1. Zu der im folgenden erzählten Geschichte der «Rochdaler Pioniere» sowie der Geschichte des Genossenschaftswesens insgesamt vgl. Faust, Helmut: Geschichte der Genossenschaftsbewegung. Ursprung und Weg der Genossenschaftsbewegung im deutschen Sprachraum. Frankfurt a. M. 1977. Insbesondere S. 103-113.
  2. Aschhoff, Günther/Eckart Henningsen: Das deutsche Genossenschaftswesen. Entwicklung, Struktur, wirtschaftliches Potential. Frankfurt a. M. 1995, S. 25.
  3. Aschhoff/Henningsen, S. 30.
  4. Ebenda, S. 35.

Literatur:
Aschhoff, Günther / Eckart Henningsen: Das deutsche Genossenschaftswesen. Entwicklung, Struktur, wirtschaftliches Potential. Frankfurt a. M.2 1995.
Faust, Helmut: Geschichte der Genossenschaftsbewegung. Ursprung und Weg der Genossenschaftsbewegung im deutschen Sprachraum. Frankfurt a. M. 31977.
Mändle, Eduard / Swoboda, Walter (Hg.): Genossenschafts-Lexikon. Wiesbaden 1992.
Erstdruck in Dresdner Geschichtsverein (Hg.): Dresdner Hefte 91: Im Selbsthilfeprinzip. Genossenschaftswesen in Dresden, Seite 4-13

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