«‹Regime-Change› von Aussen verstösst gegen Geist und Buchstabe der Uno-Charta»

«‹Regime-Change› von Aussen verstösst gegen Geist und Buchstabe der Uno-Charta»

«Aktionen ausserhalb des Sicherheitsrates sind illegale Interventionen und stellen ein Verbrechen gegen den Frieden bzw. eine Aggression dar, diejenigen, die das entscheiden, müssen entsprechend bestraft werden.»

Interview mit Prof. Dr. phil. et iur. Alfred de Zayas

thk. Dominierendes Thema an den ersten Sitzungstagen des Uno-Menschenrechtsrats war die Situation in Syrien. Bereits am zweiten Tag der Frühjahrsession gab es auf Drängen der westlichen Staaten eine Sonder-sitzung, die sich mit den Vorgängen in Syrien beschäftigten sollte. Die extreme Einseitigkeit der medialen Berichterstattung über die Lage in Syrien widerspiegelte sich auch in den Stellungnahmen einzelner Länder. Wie bereits im Uno-Sicherheitsrat waren es vor allem Russland und China, die eine eindeutige Position vertraten, die sich ganz klar am Völkerrecht orientierte und damit Vernunft in die emotionale Debatte brachte. Es ist offensichtlich, dass es dem Westen, wie schon in Libyen vorexerziert, um einen «Regime-Change» geht und dass Verletzungen der Menschenrechte den Vorwand für eine Intervention liefern sollten. Der US-amerikanische Völkerrechtler Professor Alfred de Zayas beurteilt im folgenden Interview die Situation im Nahen Osten aus der Sicht des Völkerrechts und kommt dabei auch auf den Kriegsaufbau gegenüber Iran zu sprechen.

Zeit-Fragen: Hier in Genf am Menschenrechtsrat wird in den Stellungnahmen einzelner Länder, besonders der westlichen, immer wieder Syrien zum Thema gemacht. Es hat den Anschein, dass der Westen darauf drängt, eine militärische Intervention à la Libyen durchführen zu können. Wie ist das vom völkerrechtlichen Standpunkt aus zu sehen?

Professor de Zayas: Wenn wir über Syrien reden, müssen wir uns vor Augen führen, warum die Uno überhaupt gegründet wurde. Aus der Präambel wissen wir, dass das Ziel der Uno darin liegt, zukünftigen Generationen den Krieg zu ersparen, die Menschen vor Konflikten zu schützen und Konflikte friedlich zu lösen. Die Prinzipien und die Ziele werden in der Uno-Charta sehr deutlich. Dazu gehört das Prinzip der Nicht-Intervention. Aber worum es hier ging, war eine Umwandlung, eine Revolution, eine Korrumpierung der Vereinten Nationen. Die Transformation der Organisation von einer Friedensorganisation, von einer friedensstiftenden, von einer friedenserhaltenden zu einer Organisation, die «Regime-Change» betreibt, das verstösst komplett gegen Sinn und Geist der Uno-Charta.
Bei der Libyen-Resolution ging es darum, die libyschen Zivilbevölkerung zu schützen; sie wurde aber komplett anders ausgelegt. Die Resolution wurde als Vorwand gebraucht, um Krieg zu führen und um einen Regierungssturz durchzuführen. Das ist eine Zäsur. Die Russen und die Chinesen haben daraus die Konsequenzen gezogen. Wenn man in einem Bürgerkrieg etwas unternehmen will, um die Zivilbevölkerung zu schützen, kann man darüber reden. Aber die Resolution wurde missbraucht, deshalb machen China und Russland nicht mehr mit.

Kann man sagen, dass durch das Veto der Russen und der Chinesen das Völkerrecht gestärkt wurde?

Absolut. Hier war eine Gefahr des Zusammenbrechens des Prinzips der Nicht-Intervention, des Prinzips der Nichtanwendung von Gewalt. Auch ein Votum für Rechtssicherheit. Wenn Resolutionen missbraucht werden, wie im Falle Libyens, muss man es denjenigen, die das missbraucht haben, sehr deutlich machen, dass so etwas nicht geduldet wird, dass so etwas nicht noch einmal geschehen wird. Wenn sie ausserhalb der Uno agieren wollen, ist das ein Verbrechen. Das ist ein Verbrechen, das im Juni 2010 in Kampala durch die Staaten Mitglieder des ICC-Statuts gemäss Artikel 5 des internationalen Strafgerichtshofs definiert wurde. So eine Aktion ausserhalb des Sicherheitsrates würde unmittelbar ein Verbrechen und eine Aggression darstellen, und diejenigen, die das entschieden haben, müssen entsprechend bestraft werden.

Nach diesen Ausführungen wäre also eine Intervention an der Uno vorbei ganz klar ein Kriegsverbrechen?

Die Frage wäre, ob die Nato so wie im Falle Jugoslawiens ohne Resolution des Sicherheitsrates wagen würde, hier in Syrien zu intervenieren. Syrien ist in der geographischen Nähe Russlands, und Russland wird sich das nicht bieten lassen. Man weiss, dass in so einer Situation die Russen ebenfalls bestimmte Schutzmassnahmen ergreifen werden. Die Nato muss sich sehr genau überlegen, welche Eskalation daraus entstehen könnte. Zur Zeit der Intervention der Nato in Serbien war Russland verhältnismässig schwach. Die Wiederbesinnung der Russen war noch nicht da. Ich glaube, dass heute eine ganz andere Situation ist als im Jahre 1999, man wird nicht mehr so leicht intervenieren können. Auch die Intervention der Nato oder besser gesagt der sog. «coalition of the willing» 2003 in Irak wäre heute viel schwieriger durchzuführen.

Was ist also die Aufgabe der Uno in dieser Situation?

Die Funktion der Vereinten Nationen ist, den Dialog zu ermöglichen. Für eine sinnvolle friedliche Beilegung der Differenzen zwischen den Staaten haben wir sämtliche Organe, wie zum Beispiel den Menschenrechtsrat in Genf, den Sicherheitsrat und die Generalversammlung in den USA. Das sind alles Orte, wo man die Differenzen zwischen den Staaten ausdiskutieren kann, ohne Gewalt anzuwenden. Rechtssatz bleibt Artikel II Absatz 4 der Uno-Charta, der besagt, dass Anwendung von Gewalt verboten ist, bereits die Drohung oder die Drohgebärde ist verboten.

Nicht nur im Fall Syriens haben wir eine momentane Zuspitzung …

Wenn ich die Situation in Syrien sehe, mache ich mir noch mehr Sorgen um die Situation in Iran. Ob Iran die Atombombe anstrebt, das wissen wir so wenig wie die Internationale Atomenergiebehörde. Natürlich möchten wir die Verbreitung von Nuklearwaffen verhindern, und dazu hat man den Atomwaffensperrvertrag (auf Englisch Nonproliferationtreaty NPT) ins Leben gerufen.

Was hat man damit beabsichtigt?

Nach Artikel 6 des NPT, und der ist sehr deutlich: die atomare Abrüstung. Die völlige Abrüstung durch die Nuklearstaaten. Das heisst die USA, Frankreich, Grossbritannien, Russland und China. Wenn man bedenkt, dass eine Reihe von Staaten, die auch Nuklearstaaten sind und Nuklearwaffen besitzen, namentlich Indien, Pakistan und Israel, den Atomwaffensperrvertrag nie unterschrieben haben, dann sollte man sich wegen der Möglichkeit, dass Iran eines Tages vielleicht Atomwaffen besitzen würde, nicht in eine Hysterie begeben. Auch wenn Iran sie besitzen würde, könnte er sie nicht anwenden. Wenn Iran einmal eine Atomwaffe anwenden würde, dann droht ihm die totale Vernichtung. Das weiss die iranische Regierung sehr wohl. Das ist das, was wir in den 60er, 70er und 80er Jahren bereits kannten, die mögliche atomare Zerstörung. Die Frage, ob Iran eine Atomwaffe hat oder nicht, sollte die Weltgemeinschaft nicht in eine Hysterie versetzen. Es gibt schon Tausende von atomaren Waffen in den anerkannten Atomstaaten, und diese Waffen werden nicht angewendet. Warum soll man erwarten, dass Iran nun einen atomaren Krieg anfangen würde? Also, für jeden klar denkenden Politiker wäre das wohl völlig klar und kaum nachzuvollziehen.

Wird hier nicht weiter Kriegshetze betrieben?

Die eine Sache ist die kühle Analyse der Lage in Iran, die andere ist die Hetze gegen Iran, die heute überall in der Presse zu lesen ist. Wobei zu bemerken ist, dass Artikel 20 des Uno-Paktes über bürgerliche und politische Rechte ausdrücklich diese Propaganda für den Krieg verbietet. Es ist stossend festzustellen, dass die Presse in den USA, in Grossbritannien und zum Teil auch in Deutschland gerade das tut, nämlich sie betreibt Propaganda für den Krieg gegen Iran, und sie betreibt diese Propaganda unter anderem durch Lügen, durch Halbinformationen, durch Emotionalisierung, die einer näheren Betrachtung absolut nicht standhält. Aber es wird in den USA eine Stimmung geschaffen durch die Berieselung von FOX News und CNN, damit die Leute denken, die grösste Gefahr für den Weltfrieden gehe von Iran aus. Ich glaube, das lässt sich sehr leicht beiseite schieben. Das ist, wie wir in den USA sagen, ein «red herring», das ist eine Methode, die angewendet wird, um die Menschen in die Irre zu führen.

Was wäre eine mögliche Lösung der Spannungen?

Priorität müsste eine echte Entwaffnung der Zone sein. Grundsätzlich wäre eine Weltentwaffnung wünschenswert. Fangen wir damit im Nahen Osten an. Wenn wir eine nukleare Entwaffnung und eine konventionelle Entwaffnung im Nahen Osten schaffen würden, das wäre eine grosse Tat. Israel wäre dann auch dabei, denn es gibt kein Völkerrecht nach Belieben, es gibt keinen Sonderweg, der für den einen Staat gilt und für den anderen nicht.

Damit würde man dann den Atomwaffensperrvertrag erfüllen?

Das ist ganz deutlich die Abrüstung, wie es in Artikel 6 des Vertrages festgeschrieben ist. Das heisst, alle Staaten, die Atomwaffen besitzen, verpflichten sich abzurüsten. Das haben sie bisher nicht getan. Diese Verletzung des NPT ist ein sehr viel eklatanterer Verstoss seitens der Atommächte als auf der Seite Irans. Iran hat nach Artikel 3 des Vertrages ein Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie und sogar ein Recht auf internationale Hilfe, um die friedliche Nutzung der Atomkraft zu erlangen. Es ist nur eine Frage bezüglich Artikel 4, ob die Inspektionen der IAEA gründlich sind oder ob man diese Inspektionen unterminiert hat. Darüber lässt sich reden, aber das ist niemals ein Casus belli, das ist kein Grund, einen Präventiv- oder Präemptivkrieg vom Zaun zu brechen. Auch ist zu bemerken, dass die Uno-Charta bezüglich Artikel 51 sehr deutlich ist: Das Recht auf Selbstverteidigung existiert, aber es ist kein Präventivrecht. Ich kann nicht sagen, potentiell ist Iran eine Gefahr, ergo kann man Iran angreifen. Es gilt nur, wenn ein Land angegriffen worden ist und keine Zeit bleibt, an den Sicherheitsrat zu gelangen, um die Uno direkt zu engagieren, dann hat man das Recht auf sofortige Gegenmassnahmen, und zwar kriegerische, bis man den Sicherheitsrat engagiert hat. In dem Augenblick, in dem der Sicherheitsrat das übernimmt, müssen Verteidigungsmassnahmen aufhören. Das ist, was Artikel 51 der Uno-Charta bedeutet. Man darf es nicht als eine lex specialis nehmen, die alles andere verwirft oder alles andere ersetzt. Das ist eine sehr beschränkte Möglichkeit unter sehr beschränkten Bedingungen. Anders stellt es ein Verbrechen gegen den Frieden im Sinne des Nürnberger Urteils und im Sinne des Artikels 5 des ICC Statuts.    •

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