Das Genossenschaftsprinzip als Grundlage der schweizerischen politischen Kultur – gestern und heute

Das Genossenschaftsprinzip als Grundlage der schweizerischen politischen Kultur – gestern und heute

von Dr. phil. René Roca

Die Genossenschaften stellen in ihren verschiedenen Ausformungen für den schweizerischen Bundesstaat ein zentrales Fundament dar. Als wirtschaftliche Organisationsform der Selbsthilfe fusst die Genossenschaft auf einem personalen Menschenbild. Sie darf nicht nur als blosse Rechtsform, sondern muss in einem umfassenden Sinn als wichtige Gesellschaftsform verstanden werden. Die Genossenschaft wird von einer Gemeinschaft getragen, die hohe ethische Ansprüche an die jeweiligen Aufgaben stellt und als Eigentümerin einer gemeinsamen Sache viel Verantwortung übernimmt. Dabei kommt das Gesamteigentum, das es zu schützen gilt, dem Personenverband und den einzelnen Genossen zu. Das Funktionieren einer Genossenschaft ist klaren Regeln unterworfen. Diese sind zu überwachen, und bei Übertretungen hat die Gemeinschaft Sanktionen zu ergreifen. Stets ist die Genossenschaft lokal verankert und meistens eingebettet in ein föderalistisch-subsidiäres politisches System. Die Genossenschafter entscheiden demokratisch über alle anfallenden Fragen, jeder hat eine Stimme.
Der Zweck einer Genossenschaft besteht immer in der für alle Glieder wie für den Verband optimalen Nutzung einer gemeinsamen Sache. Die Nutzungsformen können verschieden sein, der Zweck muss immer dem naturrechtlich verankerten Gemeinwohl – dem Bonum commune – dienen.
Der bekannte Schweizer Historiker Prof. Dr. Adolf Gasser hat die Bedeutung des genossenschaftlichen Prinzips besonders klar und eingängig hervorgehoben. Für ihn war die europäische Geschichte stark vom Gegensatz zweier verschiedener Gesinnungen geprägt, und zwar von Herrschaft und Genossenschaft. In diesen Erscheinungen stehen sich, so betont Gasser, zwei Welten gegenüber, die ganz verschiedenen Entwicklungsgesetzen unterstehen: die Welt der von oben her und die Welt der von unten her aufgebauten Staatswesen oder mit anderen Worten: die Welt der Herrschaft und die der Genossenschaft, die Welt der Subordination und die der Koordination, die Welt des Zentralismus und die des Kommunalismus, die Welt der Befehlsverwaltung und die der Selbstverwaltung, die Welt der Gemeindeunfreiheit und die der Gemeindefreiheit:
«Der Gegensatz Herrschaft – Genossenschaft ist vielleicht der wichtigste Gegensatz, den die Sozialgeschichte kennt. Beim Gegensatz Obrigkeitsstaat – Gesellschaftsstaat geht es eben um schlechtweg fundamentale Dinge: nämlich um die elementaren Grundlagen des menschlichen Gemeinschaftslebens.»1
In seinem Hauptwerk «Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung» führt Gasser aus, dass es das genossenschaftliche Ordnungsprinzip ist, das zu einer kommunalen Gemeinschaftsethik führt:
«Während im obrigkeitlich-bürokratischen Staate Politik und Moral auf grundsätzlich verschiedenen Ebenen liegen, gehören sie im gesellschaftlich-kommunalen Staate untrennbar zusammen. Demgemäss wird man das genossenschaftliche Ordnungsprinzip, wie es den von unten nach oben aufgebauten Gemeinwesen zugrunde liegt, besonders zweckmässig als ‹kommunale Gemeinschafts­ethik› bezeichnen.»2
Dieses genossenschaftliche Prinzip gilt aber in der Schweiz nicht erst seit 1848, sondern war schon seit Jahrhunderten fester Bestandteil der eidgenössischen Gesinnung. Dies zeigt ein Blick in die Geschichte.

Ursprung und Entstehung des Genossenschaftsprinzips

Das eigentliche Genossenschaftsprinzip wird wohl so alt wie die Menschheit sein, nur fehlen dafür die schriftlichen Quellen. Auch für die Spätantike und das Frühe Mittelalter sind die Quellen spärlich. Aber ein Blick auf die späteren, schriftlich verfassten Entwicklungen und das Wissen um die Sozialnatur des Menschen machen klar, dass Formen der Genossenschaft schon damals aktuell waren. Meistens gingen die Genossenschaften aus der mittelalterlichen Flurverfassung oder, anders ausgedrückt, aus der «mittelalterlichen Gemeinmark» hervor.
Eine Theorie besagt, dass die freien Markgenossenschaften auf die Landnahme der germanischen Völker in der damaligen Zeit zurückgehen. Die Landnahme sei durch Sippen, sogenannte Hundertschaften, in den ihnen vom Fürsten zugewiesenen Gebieten erfolgt. Diese Gebiete nannte man eben «Marken», und die Bewirtschaftung des Bodens wurde auf genossenschaftliche Weise geleistet. Die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Sippe bildete also die freie Markgenossenschaft. Die fränkische Reichsverfassung und das Lehnswesen haben diese frühmittelalterliche Ordnungsform in vielen Gegenden Europas wieder verdrängt, ausser an einzelnen Orten, wie zum Beispiel in den voralpinen Gebieten der heutigen Schweiz. Teilweise lebt diese Tradition bis heute in den bestehenden Allmend-, Alp- und Waldgenossenschaften weiter.
Ein anderer Ansatz betont, dass die Markgenossenschaften erst im Hoch- und Spätmittelalter als Zusammenschlüsse bereits bestehender Dorfgenossenschaften oder durch Verdichtung nachbarschaftlicher Verbände geschaffen wurden. Die Bewohner wollten die Nutzung der Gemeinmark in einem grösseren Rahmen regeln. Unterstützt hat diese Entwicklung ein Bevölkerungsanstieg, die damals vorherrschende Dreizelgenwirtschaft [Dreifelderwirtschaft] und der weitere Landesausbau. Dazu benötigte man Regelungen zu Grenzen und Wegen sowie Vereinbarungen über die gemeinsam zu bewältigenden Arbeiten.
Beide Erklärungsversuche verdienen Beachtung und sind wichtig, um Ursprung und Entstehung des Genossenschaftsprinzips im europäischen Mittelalter zu erforschen. Für das Verständnis des schweizerischen Staatswesens sind diese frühen Wurzeln des Genossenschaftswesens zentral. Dazu schreibt der Historiker Prof. Dr. Wolfgang von Wartburg:
«Diese kleinen, natürlichen, sich selbst verwaltenden Gemeinwesen sind Schule und Nährboden der schweizerischen Freiheit und Demokratie geworden und sind es heute noch. Die ausgedehntesten und lebensfähigsten Markgenossenschaften aber bestanden im Gebirge, wo die gemeinsame Alp- und Viehwirtschaft ganze Talschaften umfasste.»3

Ausgestaltung des Genossenschafts­prinzips im Mittelalter und der Frühen Neuzeit

In der Schweiz waren für die allgemeine Verbreitung und Ausgestaltung der Genossenschaften die Allmenden zentral. Dies waren Flächen, die als Weide-, Wald- und Ödlandflächen allen offen stehen mussten. Die Gründung von Allmenden lief so ab, dass die Bewohner eines Siedlungsverbandes – eines oder mehrerer Dörfer, Weiler oder Hofgruppen – ein bestimmtes Gebiet zur kollektiven wirtschaftlichen Nutzung aussonderten. Dadurch entstand für eine bäuerliche Familie eine Dreiteilung: Neben der Ackerflur und dem Wohnbereich mit Hofstätten und Garten stellte die Allmende eine dritte Zone dar, die gemeinsam verwaltet wurde. Seit dem frühen Mittelalter versuchte der europäische Adel, die Allmendverfassung zu bestimmen oder mindestens zu beeinflussen. An vielen Orten, so auch auf dem Gebiet der heutigen Schweiz, konnte sich das Genossenschaftsprinzip aber halten. Durch die Verschiedenheit der lokalen Verhältnisse und der menschlichen Beziehungen entstand mit der Zeit eine Vielfalt von genossenschaftlichen Formen.
Für die Schweiz waren die siedlungsgeschichtlichen Voraussetzungen besonders wichtig. Im schweizerischen Mittelland, wo sich die Wohnstätten zu Dörfern verdichteten, war nebst Haus, Garten und Ackerflur die Gemeinmark oder Allmend für alle Dorfbewohner lebensnotwendig. Deshalb drängten sich Regelungen für die Nutzung der Allmenden und für die Bewirtschaftung der Ackerflur auf. Solche Nutzungsordnungen sind ab dem 10. Jahrhundert vorhanden. Voraussetzung zur Allmendnutzung war häufig der langdauernde Besitz eines Hofes innerhalb der Dorfgemarkung. Neu Zugezogene muss­ten sich dieses Recht mit einem Einzugsgeld erkaufen. Durch das Aufstellen und Einfordern von klaren Regeln gelang es der bäuerlichen Bevölkerung oft, allfällige Konflikte über nachbarschaftliche Absprachen zu lösen. Auch die Städte verfügten über eine Gemeinmark und erliessen entsprechende Vorschriften. Im hügeligen Alpenvorland schlossen sich die Höfe zu Allmendgenossenschaften zusammen. In den Alpen bildeten sich vielerorts – ausgehend von den Talschaften als ländliche Verbände – Talgenossenschaften, so in Uri, Ursern, Schwyz, Glarus, im Entle­buch, in Graubünden, im Wallis und in den Tessiner Tälern.
Für die Viehwirtschaft war die Allmend bis zur Einführung der Stallfütterung im Sommer von grundlegender Bedeutung. Neben dem Wiesland und den Stoppelfeldern der Ackerflur beweideten die Bauern auch den Wald, insbesondere durch Schweine. Der Wald lieferte zudem Bau- und Brennholz. Das Sammeln von Früchten, Beeren und Pilzen ergänzte die Nahrung der Bevölkerung und war eine Absicherung im Falle von Missernten. Stets hatte die Allmend auch die Funktion einer Landreserve, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden konnte. Ab dem 16. Jahrhundert wurden die Allmenden aufgeteilt und zu Sondereigentum, viele blieben aber bis zur Helvetik und darüber hinaus intakt.
Die Wirtschaftsnobelpreisträgerin Prof. Dr. Elinor Ostrom hat in einer weltweit angelegten grundlegenden Studie die «Verfassung der Allmende» untersucht.4 Ausgehend von historischen Beispielen aus verschiedenen Kontinenten zeigt sie damit die Bedeutung des Genossenschaftsprinzips für die Gegenwart auf. Anhand der Allmende führt sie vor Augen, wie sich Menschen bei knappen, natürlichen Ressourcen organisieren, um gemeinschaftlich komplexe Probleme zu lösen. Elinor Ostrom kommt mit ihren umfassenden Studien zum Schluss, dass für eine gute Bewirtschaftung von lokalen Allmend­ressourcen in vielen Fällen eine Kooperation der unmittelbar Betroffenen besser ist als eine staatliche Kontrolle oder Privatisierung. Damit würdigt sie eindrücklich das genossenschaftliche Prinzip und zeigt klar die Bedeutung dieses Prinzips für das Wirtschaften des 21. Jahrhunderts auf.
Für den geographischen Raum der heutigen Schweiz schufen die Allmenden im Mittelalter ein wichtiges Fundament gemeinschaftlichen Wirkens und sorgten mit ihren Regeln für Ordnung und Sicherheit. Neben den Allmenden, über die in der Regel alle Agrardörfer bis ins 18. Jahrhundert verfügten, entstanden besondere Genossenschaftsformen, die bestimmten Zwecken dienten. Wichtig sind die Alpgenossenschaften, die zahlreich im Alpengebiet und im Jura vorkommen. Weiter bildeten sich entlang den Flüssen und neben Bächen sogenannte Wuhrgenossenschaften. Der Begriff «Wuhr» leitet sich ab von «Wehr» und meint eine Stau­anlage im Wasserbau. Zur Bewässerung von Wiesen entstanden zudem Bewässerungsgenossenschaften.
Immer wieder versuchten die Grund- und Landesherren, Einfluss auf die Organisation von Genossenschaften zu nehmen, so die Habsburger in der Innerschweiz. Die frühe Eidgenossenschaft konnte aber solche Zugriffe erfolgreich abwehren. Uri und Schwyz erhielten im Laufe des 13. Jahrhunderts sogar Freibriefe und konnten diese Reichsfreiheit später behaupten. Damit konnten diese Tal­genossenschaften frei über ihre Allmend verfügen und gestalteten die Nutzung ohne fremde Beeinflussung. Auf dieser Grundlage entstanden später die eidgenössischen Länderorte und der Bundesbrief von 1291. In Uri und Schwyz sind die grossen Talgenossenschaften – die Korporationen Uri und Ursern und die Schwyzer Korporationen Oberallmeind und Unterallmeind bis heute erhalten geblieben. Der Begriff der «Korporation» entstand im Spätmittelalter und kann mit «Genossenschaft» gleichgesetzt werden.
Die Genossame oder Bergschaft war jeweils die oberste Instanz der Genossenschaft. Die Versammlungen leitete ein Vorsitzender, der als Vogt, Bannwart oder Alpmeister gewählt wurde. Der Vorsitzende hatte die Beschlüsse zu vollziehen und Kontrollen durchzuführen und war zuständig für das Verwaltungs- und Gerichtswesen. Die Arbeiten des Gemeinwerkes wurden im genossenschaftlichen Verband vollzogen. Die Rechte und Pflichten hielt man in Statuten und in Talbüchern fest.
Die Genossenschaften hatten für die ­spätere bundesstaatliche Entwicklung der Schweiz eine grosse politische Bedeutung. Sie entwickelten eine gemeinschaftsbildende Kraft, ohne die eine Willensnation Schweiz nicht hätte entstehen können. So übernahmen im Laufe des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit die Dorf- oder Talgenossenschaften nebst ihren traditionellen Bereichen noch weitere Aufgaben des Gemeinwerks. Solche waren etwa die Bestellung von Weg und Steg oder etwa Wasserbau, Wasserversorgung, die Erstellung von kirchlichen Bauten oder auch die Fürsorgepflicht für die Armen. Damit entwickelten sich die Dorf- und Talgenossenschaften langsam zu Dorf- und Talgemeinden, dem Fundament des späteren Bundesstaates.
Wolfgang von Wartburg schreibt treffend zu diesem Vorgang:
«Dieser menschlichen Wirklichkeit, nicht einer abstrakten Idee, entstammt das Schweizer Freiheitsideal […]. So steht die schweizerische Staatsbildung im Gegensatz zu allen andern Staatsbildungen Europas. Es liegt ihr nicht der Wille zur politischen Einheit zugrunde, sondern im Gegenteil der Wille zur Erhaltung der ursprünglichen Eigenart und Freiheit der Glieder, somit zur Erhaltung der Mannigfaltigkeit. Ihre Einheit entsteht nicht durch übergeordnete Macht oder durch Gleichförmigkeit, sondern durch freie Zusammenarbeit an gemeinschaftlichen Aufgaben.»5
Die Genossen wurden also zu Dorfbürgern und die bisherigen Dorfgenossenschaften entwickelten sich zu öffentlichen Dorfgemeinden. Dies führte mit der Zeit zur Entwicklung der heute noch in vielen Kantonen bestehenden Bürgergemeinden.
Die Helvetik bewirkte ab 1798 die Teilung in Einwohner- und Bürgergemeinde. Die Aufteilung der Allmende intensivierte sich nun. Einzelne Allmenden gingen in Pacht- oder Privatbesitz über, andere beanspruchten Einwohnergemeinden, oder es bildeten sich privatrechtliche Korporationen. Die Kor­porationen und Bürgergemeinden sind in der Schweiz bis heute ein wichtiges Traditionsgut und stellen menschliche Verbindungen zu Geschichte und Kultur einer Gemeinde her. Im Kanton Graubünden zum Beispiel leben die alten Dorfgenossenschaften immer noch in den Einwohnergemeinden weiter, deshalb sind diese auch die Besitzer der meisten Gemeingüter. Im bernisch-zentralschweizerischen Gebiet besitzen die Bürgergemeinden als Nachfolgerinnen der ursprünglichen Dorfgenossenschaften das Gemeingut und verwalten es, so auch im Kanton Wallis. Im nordalpinen Raum und im Tessin finden sich die Korporationen oder Korporationsbürgergemeinden als Eigentümer und Verwalter der Gemeinmark.

Genossenschaftsbewegung im 19. Jahrhundert – die Genossenschaft als moralisches Fundament der Demokratie

Ohne die Tradition der Allmende und den beschriebenen «Genossenschaftsgeist» hätte in der Schweiz 1848 die Bundesstaatsgründung nicht stattgefunden. Adolf Gasser betont, dass dieser «Genossenschaftsgeist» stets im kleinen Raum wurzelt, eben in der kleinen übersichtlichen Raumeinheit der Gemeinde, die als Grundlage das Genossenschaftsprinzip besitzt. Nur in einer solchen Raumeinheit kann sich eine lebendige genossenschaftliche Selbstverwaltung entfalten. Adolf Gasser bemerkt dazu:
«Grossräumige Staatskörper von nationalstaatlichem Gepräge konnten immer nur dann in genossenschaftlichem Geiste emporwachsen, wenn sie aus einer Zusammenfügung freier, wehrhafter Volksgemeinden hervorgingen.»6
Aufbauend auf der beschriebenen schweizerischen Tradition der Allmende und der Genossenschaften bildete sich im Laufe des 19. Jahrhunderts, vor allem mit der zunehmenden Industrialisierung, eine breite Genossenschaftsbewegung.
Diese Bewegung – in der Schweiz wie in Europa – drang in neue, auch industrielle Bereiche vor, nicht aber ohne die genossenschaftlichen Grundprinzipien zu bewahren. Die verschiedenen Genossenschaftsformen sollen im folgenden kurz vorgestellt werden.

Landwirtschaftliche Genossenschaften

Besonders die Agrarkrise der 1880er Jahre löste in der Schweiz eine Welle von Genossenschaftsgründungen aus, besonders Bezugs- und Absatzgenossenschaften. Dabei knüpften die Landwirte an die Tradition der Allmend- und Alpkorporationen sowie an die Sennereigenossenschaften an. Diese Genossenschaften hatten sich als Milch- und Käsereigenossenschaften im Laufe des 19. Jahrhunderts von den Berggebieten ins Flachland, das heisst in die Mittellandkantone der deutschen und französischen Schweiz, ausgedehnt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es etwa 2000 von diesen Genossenschaften. Anfang des 20. Jahrhunderts schlossen sich diese zu Verbänden zusammen, ohne die lokalen Genossenschaften dabei zu schwächen. Der 1886 gegründete Verband Ostschweizerischer Landwirtschaftlicher Genossenschaften (Volg) gilt als Pionier eines solchen Genossenschaftsverbandes. In den 1890er Jahren entstanden auch im Bereich der Viehzucht Genossenschaften. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften haben bis heute im Agrarsektor ein beträchtliches wirtschaftliches Gewicht.

Produktionsgenossenschaften

Im Zuge der industriellen Revolution wurden auch in der Schweiz Produktionsgenossenschaften gegründet. Dabei sind die Genossenschafter nicht nur Eigentümer, sondern zugleich Mitarbeiter des Genossenschaftsbetriebs. Die Idee der Produktionsgenossenschaft stammt vor allem aus frühsozialistischen und sozialreformerischen Kreisen, welche einer Antwort auf die Soziale Frage suchten. Der Engländer Robert Owen besitzt in diesem Zusammenhang mit seinem genossenschaftlichen Modell eine Pionierrolle. Unter dem Einfluss der französischen Frühsozialisten Charles Fourier und Louis Blanc entstanden in den 1840er Jahren besonders in der französischen Schweiz die ersten Produktionsgenossenschaften. Auch hier stellten sich die Genossenschafter explizit in die Tradition der genossenschaftlichen Selbsthilfe, so wie sie in bäuerlichen Allmend- und Alpkorporationen bedeutsam war.

Konsumgenossenschaften (Konsumvereine)

Grosse volkswirtschaftliche Bedeutung erlangten insbesondere die Konsumgenossenschaften. Vorläufer der Konsumgenossenschaften waren Brot- und Fruchtvereine, mit denen sich Arbeiter, Handwerker oder Bauern, bisweilen unterstützt von Fabrikanten, zum billigen Einkauf von Korn, anderen Nahrungsmitteln oder Brennstoffen und zur Herstellung von Brot zusammenschlossen.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schlossen sich Arbeiter, später auch Angestellte, Beamte und Bauern zusammen, um ihre Interessen als Konsumenten durch gemeinschaftliche Vermittlung von Gütern des täglichen Bedarfs zu wahren und zu fördern. 1851 gründeten acht Mitglieder des patriotischen Grütlivereins um Karl Bürkli den Konsumverein Zürich (KVZ), der als erster den Namen «Konsumverein» trug. Die genossenschaftlichen Prinzipien waren die offene Mitgliedschaft, eine demokratische Verwaltung, die mögliche Rückvergütung sowie die ­politische und konfessionelle Neutralität. Der Konsumverein Zürich fand bald in der ganzen Schweiz Nachahmung (Gründung der schweizerischen Konsumvereine; ab 1890 Verband Schweizerischer Konsumverein, VSK; ab 1970 Coop). Auch die Konsumgenossenschaften stellten sich selbstverständlich in die genossenschaftliche Tradition der Schweiz.

Wohnbaugenossenschaften

Im Laufe des 19. Jahrhunderts verdoppelte sich die Bevölkerung der Schweiz. Parallel führte die Verlagerung von der Heim- zur Fabrikindustrie sowohl in ländlichen Gebieten als auch in den Städten zu schlechten Wohnverhältnissen und grosser Wohnungsnot. Der private Wohnungsbau lag um die Mitte des 19. Jahrhunderts vorwiegend in den Händen von Spekulanten. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gewann schliesslich auch im Bereich des Wohnungsbaus das genossenschaftliche und kommunale Prinzip immer mehr an Bedeutung. Ein Grund dafür war, dass die öffentliche Hand erstmals umfassend in den Wohnungsmarkt eingriff und die Wohnbauförderung als öffentliche Aufgabe erkannte. So kamen gemeinnützige Baugenossenschaften an die nötigen Gelder, um eigene, kommunale Bauvorhaben zu verwirklichen.

Kredit- und Spargenossenschaften

Spar- und Leihkassen gab es in der Schweiz im Zuge der Industrialisierung seit dem ­ersten Viertel des 19. Jahrhunderts. Heim- und Fabrikarbeiter in Stadt und Land wollten ihr erspartes Geld anlegen und ihre Altersvorsorge planen. Häufig gründeten Gemeinden und Kantone selbst Sparkassen oder förderten deren Entstehung, indem sie Garantien leisteten und Kapital stifteten. Im Jahre 1850 existierten in der Schweiz bereits 150 Sparkassen, die sich insbesondere dem Hypothekargeschäft und dann auch der Gewährung von Betriebskrediten widmeten. Da viele Spar- und Leihkassen mit der Zeit ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzten, verloren diese ab 1860 an Bedeutung. Eine sinnvolle Alternative waren die aufkommenden Kantonalbanken und die Gründung zahlreicher genossenschaftlicher Lokalbanken, unter anderem der Raiffeisenkassen. Dank grösserer Eigenmittelbasis besassen diese mehr Freiheiten in der Kreditgewährung und gewannen als Genossenschaften das Vertrauen von vielen Bürgern.
Die Raiffeisenkasse besass ihren Schwerpunkt im Spar- und Hypothekargeschäft. Bis heute ist jede Raiffeisenkasse rechtlich selbständig und gehört jeweils ihren Genossenschaftern. Die erste Raiffeisenkasse der Schweiz entstand 1899 in Bichelsee auf Initiative des katholischen Pfarrers Johann Evangelist Traber. Er folgte dem Vorbild der von Friedrich Wilhelm Raiffeisen um 1850 in Deutschland gegründeten Kreditgenossenschaften. Diese sollten die ländliche Bevölkerung durch gemeinschaftliche Selbsthilfe stärken und vor Wucher schützen.
So beschreibt Traber die Raiffeisenkassen folgendermassen:
«Was sind denn die Raiffeisenkassen? Es sind Darlehenskassen, die auf Uneigennützigkeit und opferwillige Nächstenliebe gegründet sind und zum Zweck haben, den Bauernstand, Handwerkerstand, Kleinhandel- und Gewerbestand moralisch und ökonomisch zu heben und die wirtschaftlich Schwachen zu stärken.»7
Die Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts betonte die genossenschaftliche Tradition der Schweiz. Auf diese Weise gelang eine Verbindung von konservativen ­politischen Kräften und dem Frühsozialismus, der über den Grütliverein eine solide Verbindung zu den Gewerkschaften und Arbeiterparteien besass. Wie bei der Entwicklung der direkten Demokratie gelang so – ausgehend von der Gemeindeebene über die Kantone bis zur Bundesebene – die Bildung einer Volksbewegung, die parteiübergreifend den Genossenschaftsgedanken verinnerlichte.

Genossenschaftsbewegung im 20. Jahrhundert – soziales Kapital und dritter Weg

Die Genossenschaft als Rechtsform wurde 1881 im schweizerischen Obligationenrecht festgeschrieben und erfreute sich zunehmender Beliebtheit. So stieg die Zahl der Genossenschaften in der Schweiz um die Jahrhundertwende massiv an (1883: 373; 1890: 1551; 1910: 7113). Der wichtigste Grund waren vor allem die wiederkehrenden Krisen der kapitalistischen Wirtschaft. Mit der grossen Krise der 1930er Jahre stiegen die Genossenschaftsgründungen nochmals kräftig an, bis sie im Jahre 1957 mit über 12 000 einen Höhepunkt erreichten.
Knapp die Hälfte der Genossenschaften war landwirtschaftlicher Natur, neu dazu kamen Dienstleistungsbereiche, wie zum Beispiel die Elektrizitätswirtschaft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden besonders häufig Bau- und Wohngenossenschaften gegründet und gefördert.
Die 1925 gegründete Migros basierte auf der Geschäftsidee von Gottlieb Duttweiler. Er hatte sich zum Ziel gesetzt, Lebensmittel billiger zu verkaufen, indem der Zwischenhandel umgangen wurde. 1941 erfolgte die Umwandlung der Migros in eine Genossenschaft. Damit sollten die Interessen der Konsumenten gewahrt und das Geschäftsgebaren am «sozialen Kapital» orientiert werden. Die Idee des sozialen Kapitals basiert bei Duttweiler auf dem Genossenschaftsprinzip: Das Kapital muss in einem verantwortungsbewuss­ten Sinn der Gemeinschaft dienen und die Solidarität in der Gesellschaft fördern. Der Genossenschaftsgedanke, so Duttweiler, fördert auch die Demokratie, nämlich in einem dezentralen Sinn und von unten nach oben.
Nicht nur als wirtschaftliches Konzept gewann das Genossenschaftsprinzip viele Anhänger, auch in der Politik versuchten Persönlichkeiten dieses Prinzip als dritten Weg – jenseits von Kapitalismus und Kommunismus – zu begründen. Das politische Konzept wollte die kapitalistische Gesellschaft in eine gemeinwirtschaftlich organisierte umwandeln. So übernahm auch die Arbeiterbewegung in der Schweiz das sogenannte «Dreisäulenmodell» von «Partei, Gewerkschaften und Genossenschaften». Die Gewerkschaften unterstützten unter anderem die Bildung von Produktionsgenossenschaften und die Sozialdemokratische Partei nahm von Anfang an die Förderung der Genossenschaften in ihr Programm auf. 1895 scheiterte eine vom Baselbieter Stefan Gschwind angeregte Programmrevision, welche die Vergesellschaftung durch Genossenschaften anstelle der Verstaatlichung zum zentralen Instrument des Übergangs zum Sozialismus bestimmen wollte.
Nach dem Ersten Weltkrieg übernahmen auch religiös-sozialistische Kreise um Leonhard Ragaz die Genossenschaftsidee und sahen darin eine wichtige Grundlage für eine gerechtere Gesellschaft. Leonhard Ragaz wandte sich gegen marxistische, staatszentrierte Ansätze und vertrat einen föderalistischen, genossenschaftlichen und pazifistischen Sozialismus.
Neue Impulse erhielt die Genossenschaftsbewegung ab 1970 mit den Diskussionen um Selbstverwaltung und alternatives Wirtschaften. Dies fand auch seinen Niederschlag bei der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz. Ende der 1970er Jahre diskutierten die Genossen eine Neufassung des Parteiprogramms. Namhafte Persönlichkeiten wie der Philosoph Prof. Dr. Arnold Künzli brachten das jugoslawische Modell der Selbstverwaltung ein. Dieses Modell sollte die Basis bilden, um den Kapitalismus zu überwinden und mit Hilfe des Genossenschaftsprinzips eine demokratische, sozialistische Gesellschaft aufzubauen. Allerdings floss das jugoslawische Modell nur spärlich in das überarbeite, 1982 abgesegnete Programm ein. Viele Anregungen verschwanden in der Schublade und wurden auch im neuesten, erst letzthin verabschiedeten Parteiprogramm nicht wieder aufgenommen. Damit erteilen die Sozialdemokraten ihrem traditionellen «Dreisäulenmodell» eine Absage und vernachlässigen das Genossenschaftsprinzip, ohne das sie aber die angestrebte «sozial-ökologische Wirtschaftsdemokratie» nicht verwirklichen können.

Und heute?

In der Schweiz gibt es heute immer noch über 12 000 Genossenschaften. Diese Zahl muss noch gesteigert werden und das Genossenschaftsprinzip als umfassendes und sinnvolles Wirtschaftsmodell gewürdigt werden. Der Ansatz der Genossenschaft muss wieder breit diskutiert und an den Schulen und Hochschulen gelehrt werden. Wenn man die schweizerische Geschichte und Kultur studiert und erforscht, wird einem der reiche genossenschaftliche Fundus bewusst. Nochmals Wolfgang von Wartburg:
«So findet der Schweizer innerhalb seiner Heimat die politische Orientierung nicht an abstrakten Ideen, sondern an der Wirklichkeit. Diese aber ist der Mensch selbst als freie, auf sich selbst gestellte Persönlichkeit – und die Verbindung freier Persönlichkeiten zu kleinen und kleinsten Gemeinwesen.»8
Elinor Ostrom zählt als Resümee ihrer Forschungen über die Allmende Prinzipien für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit auf. Diese Prinzipien konnte sie anhand von Beispielen weltweit beobachten. Sie sind ein Ansatz, wie wir auch heute wirtschaftliche Probleme in den Griff bekommen. In der Schweiz würden wir damit an eine lange genossenschaftliche Tradition anknüpfen und sie so in würdiger Weise fortsetzen. Die genossenschaftlichen Prinzipien Ostroms sind folgende:
1.    Klar definierte Grenzen und einen wirksamen Ausschluss von externen Nichtberechtigten.
2.    Regeln bezüglich der Aneignung und der Bereitstellung der Allmenderessourcen müssen den lokalen Bedingungen angepasst sein.
3.    Die Nutzer können an Vereinbarungen zur Änderung der Regeln teilnehmen, so dass eine bessere Anpassung an sich ändernde Bedingungen ermöglicht wird.
4.    Überwachung der Einhaltung der Regeln.
5.    Abgestufte Sanktionsmöglichkeiten bei Regelverstössen.
6.    Mechanismen zur Konfliktlösung.
7.    Die Selbstbestimmung der Gemeinde wird durch übergeordnete Regierungsstellen anerkannt.
Elinor Ostrom fand Beispiele dieser Genossenschaftsformen überall auf der Welt, in vielen Kulturen und Ländern. Dann muss es auch möglich sein, die gegenwärtige globale Wirtschaftskrise mit solchen naturrechtlich begründeten Lösungsansätzen anzugehen und dem imperialen Herrschaftsanspruch gewisser Kreise Widerstand zu leisten.    •

1    Gasser, Adolf: Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung; zweite, stark erweiterte Auflage, Basel 1947, S. 13.
2    Gasser, Gemeindefreiheit als Rettung Europas,
S. 18.
3    Von Wartburg, Wolfgang: Geschichte der Schweiz, München 1951, S. 17.
4    Ostrom, Elinor: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt, Tübingen 1999.
5    Von Wartburg, Geschichte der Schweiz, S. 11f.
6    Gasser, Gemeindefreiheit als Rettung Europas, S. 14.
7    Traber, Joh. Ev.: Kurze Aufklärung über Raiffeisensche Darlehenskassenvereine im Lichte eines praktischen Beispiels, St. Gallen 1907, S. 3.
8    Von Wartburg, Geschichte der Schweiz, S. 10f.

Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz von heute

mw. Auch im 21. Jahrhundert nehmen die Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz einen wichtigen Platz ein. Nach Angaben des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen (SVW) gibt es etwa 1500 Wohnbaugenossenschaften mit rund 160 000 Wohnungen, vor allem in den Städten. Das entspricht 5,1% des gesamten Wohnungsbestandes. Allein in Stadt und Kanton Zürich gibt es um die 60 000 Genossenschaftswohnungen.
Baugenossenschaften vermieten nicht nur Wohnungen, sondern es findet ein reges Gemeinschaftsleben statt, von der Nachbarschaftshilfe über das Kompost-Team bis zum Räbeliechtli-Umzug für die Kinder, dem Senioren-Ausflug und dem Genossenschaftsfest. Einmal jährlich findet die Genossenschafterversammlung statt, an der die Genossenschafter, also die Wohnungsmieter, über die rechtlichen Angelegenheiten – zum Beispiel die Sanierung der Häuser oder den Bau einer Fernwärme-Leitung – abstimmen und die Organe wählen. Die Wohnbaugenossenschaften erbringen daher auch in der heutigen Zeit einen grundlegenden Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Menschen, gerade in den Städten.

Quelle: <link http: www.mietbar.ch>www.mietbar.ch/index.cfm?&js=1

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