Bund greift Föderalismus auf allen Ebenen an

Bund greift Föderalismus auf allen Ebenen an

Mit dem neuen Tierseuchengesetz kann der Bund bei jeder Krankheit Impfzwang verlangen

Interview mit Nationalrat Jakob Büchler

Die Schweiz und ihr bereits überperfektes Tierseuchengesetz

ab/thk. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat das neue Tierseuchengesetz angenommen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Das Gesetz überträgt weitreichende Kompetenzen von den Kantonen auf den Bund. Damit kann der Bund Zwangsimpfungen, Zwangsmedikationen und Zwangsmassnahmen bei Nutz- und Heimtieren verfügen. So ist wahrscheinlich, dass ungeprüfte Impfstoffe aus der EU übernommen und den Tieren zwangsverabreicht werden. Bei der Blauzungenkrankheit – gegen die die zuständigen EU-Behörden zuerst eigenartig passiv blieben, sodass aus einem Ursprungsfall eine Pandemie wurde – hat die Schweiz im ersten Impfjahr den Impfstoff aus verschiedenen Labors der EU übernommen. Entsprechend unterschiedlich waren dann die Begleitschäden in verschiedenen Impfregionen. Der Umgang von Behördenseite mit diesen Schadensfällen war alarmierend und führte zu organisiertem Widerstand in der Landwirtschaft. Der Fall im Kanton Graubünden, wo die ­Polizei beauftragt wurde, in einer Nacht- und Nebelaktion eine Schafherde zu holen und an einen unbekannten Ort zu verbringen zur Zwangsimpfung, wird noch in die Literatur eingehen. Erst im zweiten Impfjahr wurden die zuständigen Schweizer Stellen dann vorsichtiger und machten offenbar Vor-Prüfungen des Impfstoffes (oder entzogen sich etwelchen Doppelblind-Feldstudien der EU), sodass dann die Schäden geringer wurden. Die Schäden werden vor allem durch unterschiedliche Adjuvantien verursacht, die genmanipuliert sein können. Damit stellt sich im Tierbereich das gleiche Problem wie in der Humanmedizin und führt zu Recht zu einer Ablehnungsfront.
Es sei daran erinnert, dass die Schweiz bis Ende der 80er Jahre erstklassige Impfstoffe hergestellt hat – sie wurden dann an die EU übergeben und werden zum Teil im Militärlabor in Porton Down in England unter Verschluss gehalten und nur auf EU-Bewilligung herausgegeben: ein Ablauf, der sich bei der Maul- und Klauenseuche zeigte, als impfwillige Schweizer Tierzüchter keine Chance hatten, an Impfstoff zu kommen. Die Türkei hat damals mit eigenem Impfstoff geimpft und ihren Tierbestand sichergestellt, Israel auch. Die Generation derer, die dazu fähig waren, diese erstklassigen Schweizer Impfstoffe herzustellen, ist immer noch da und aktiv: Mit ganz wenig politischem Willen könnte diese Entwicklung geändert werden. Es muss Transparenz geschaffen werden, ob es um die Lösung unserer Probleme geht, für welche das bestehende Tierseuchengesetz bereits mehr als perfekt ist und eine «Aus-Strählete» brauchen könnte, oder ob es um weitere Unterwerfung unter das Diktat der EU geht. Nach so etwas riecht es, und darum muss das Referendum sichergestellt werden.
Nationalrat Jakob Büchler ist Mitglied des Referendumskomitees und legt im folgenden Interview stichhaltige Argumente dar, die für das Referendum gegen das neue Tierseuchengesetz sprechen.

Zeit-Fragen: Herr Nationalrat Büchler, Sie gehören zum Referendumskomitee gegen das neue Tierseuchengesetz. Um was geht es da?

Nationalrat Jakob Büchler: Wir müssen das Rad nicht immer neu erfinden. Wir haben bereits ein gut funktionierendes Tierseuchengesetz, das auch für die heutigen Verhältnisse absolut ausreichend ist. Wir brauchen kein neues Gesetz.

Was soll sich mit dem neuen Tierseuchengesetz ändern? Was ist schlecht daran?

Es stellt sich immer die Frage, wann ist eine Seuche eine anzeigepflichtige Seuche. Mit dem neuen Gesetz kann das Veterinäramt entscheiden, was zu einer anzeigepflichtigen Seuche deklariert werden kann und was nicht. Es kann dann eine Impfung bestimmen und entsprechend durchführen. Ich bin natürlich nicht gegen Impfen, wenn es sich um verheerende Seuchen handelt. Aber wir müssen nicht alles mit der Maul- und Klauenseuche vergleichen. Heute werden auch kleine Krankheiten sofort hochstilisiert und zu einer anzeigepflichtigen Seuche erklärt. Damit verbunden wird dann ein Impfzwang von der ersten über die zweite Schutzimpfung bis hin zu jahrelangen Nachbehandlungen. Da habe ich selbst Erfahrungen gemacht. Da war die IBR [Infektiöse Bovine Rhinotracheitis] im Land und es wurden noch Jahre danach Schutzimpfungen verordnet. Da bin ich dagegen.

Kann man sagen, dass mit dem neuen Tierseuchengesetz die Rahmenbedingungen viel enger gefasst werden in bezug auf Schutzimpfung und in bezug auf Behandlung?

Es ist so, der Rahmen wird enger gefasst. Der Tierzüchter hat praktisch nichts mehr zu sagen und nichts mehr zu entscheiden und nur noch das zu tun, was man ihm befiehlt. Dazu kommt noch etwas. Ein Gesetz ist der eine Teil, aber was nachher entscheidend ist, sind die Verordnungen, die dann darum gebaut werden. Ich erinnere ans Wasserbaugesetz, das Gewässerschutzgesetz. Was der Gesetzgeber hier im Nationalrat und im Ständerat entschieden hat, wäre noch umsetzbar gewesen, aber die Verordnung, die darum gebaut wurde, ist eine Katastrophe. Sie ist so unbrauchbar, dass jetzt wieder Nachbesserungen des Gesetzes verlangt werden. Das könnte auch im Bereich der Tiermedizin geschehen. Es wird immer nur verschärft und jedes Gesetz, das aus dem Hut gezaubert wird, kommt dazu, ohne dass die alten Gesetze abgeschafft werden. Anstatt dass man sich auf das Bewährte besinnt, sind wir immer daran, noch mehr zu reglementieren. Der Viehzüchter wird zur Marionette, er hat nichts mehr zu entscheiden und nur noch Befehle auszuführen, und das kann nicht unsere Zukunft sein.

Betrifft das vor allem den Nutztierhalter oder auch die anderen Tierbesitzer?

Es hat direkte Auswirkungen auch auf den Heimtierhalter. Ich meine, das Gesetz ist ohne­hin zu weit gefasst. Wir müssen das ganze Netz nicht noch engmaschiger ziehen. Das ist sicher falsch, und es führt dorthin, dass der Tierhalter entmündigt wird, nicht mehr selbst entscheiden kann. Und das kann es nicht sein.

Der Bund reisst durch das Gesetz mehr Kompetenzen an sich. Führt das nicht auch zu mehr Zentralisierung?

Das ist genau so. Die Kantone werden damit einmal mehr geschwächt. Wir haben 26 Kantone mit verschiedenen Interessen, mit unterschiedlicher Topographie, mit unterschiedlich dichten Tierbeständen, und das kann man nicht für die ganze Schweiz von oben her verordnen und über das ganze Land stülpen. Hier werden den Kantonen die Kompetenzen entzogen. Ein Bund kann einfacher entscheiden über die Einführung und Durchsetzung einer Impfung oder anderer Massnahmen als 26 Kantone. Wie gesagt, wenn etwas Hochansteckendes geschieht, dann haben wir heute schon diese Möglichkeit. Es sind aber selten hochansteckende Seuchen, von denen hier gesprochen wird. Mit dem neuen Gesetz kann bei jeder Krankheit verordnet werden, dass jetzt geimpft werden muss, und die Kantone haben nichts mehr mitzusprechen. Die Kosten werden dann natürlich auf die Kantone abgewälzt, und die Tierhalter müssen am Schluss ebenfalls einen rechten finanziellen Beitrag leisten. Das ist gegen unseren Föderalismus, das ist nicht demokratisch. Das wäre eine ganz falsche Richtung, die wir einschlagen würden. Die Entscheidungsgrundlage, ob eine Seuche anzeigepflichtig ist oder nicht, liegt ausschliess­lich beim Bund mit sehr, sehr schwammigen Erklärungen. Es ist nicht klar, was in solch einem Fall auf den Tierhalter zukommt, und es ist für ihn auch nicht nachvollziehbar. Dagegen wehre ich mich.

Das ist nicht der einzige Bereich, der gegen unsere bewährten föderalistischen Strukturen auf die Ebene des Bundes verlagert werden soll.

Die Kantone wehren sich vehement auch in anderen Bereichen gegen die zunehmende Verlagerung von den Kantonen zum Bund. Die Kantone wollen ihre Kompetenzen behalten zum Beispiel im Bereich der Sicherheitspolitik, im Bereich der Veterinärmedizin, im Bereich der Bildung, und dafür setze ich mich ein. Ich bin dagegen, dass hier eine Verschiebung in Richtung Zentralismus stattfindet. In der Humanmedizin wird in diesem Hause auch über das sogenannte Präventionsgesetz diskutiert und abgestimmt. Prävention ist sicher einmal Sache jedes einzelnen: ein gesundes Leben zu führen, genügend Sport zu treiben. Verordnete Prävention ist hier ganz sicher der falsche Weg. Auch das ist eine Entmündigung des Bürgers. Dazu kommt, dass daraus ein riesiger Apparat entsteht, der unheimliche Kosten nach sich zieht und nicht effizient ist. Man kann den Bürger nicht immer wieder entmündigen, wie das schon durch andere Gesetze der Fall ist. Prävention heisst vorbeugen, und das kann jeder an seinem Ort tun, und dafür brauchen wir sicher kein neues Gesetz.

Welche Gefahren verbergen sich hinter einem von oben verordneten Impfzwang?

Beim Impfstoff stellt sich natürlich die Frage, was geschieht, wenn einmal eine schlimme Seuche auf uns zukäme, dann stellt sich dringend die Frage, wer bekommt als erstes den Impfstoff? Sind wir Schweizer das, oder bekommt es zuerst ein anderes europäisches Land? Wie kommen wir zu diesem Impfstoff? Diese Frage würde sich sofort stellen. Und wenn der Bund schon alles kontrollieren will, dann müssen sie auch Transparenz schaffen, was die Herkunft und die Zusammensetzung des Impfstoffs anbetrifft. Ich weiss aus vergangener Zeit, dass die Impfstoffe aus England hergeholt wurden. Warum das der Fall ist, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn schon, dann müssen wir in der Schweiz unseren eigenen Impfstoff herstellen können. Sonst sind wir auf die Gunst der anderen Staaten angewiesen und müssen uns als Bittsteller an das Ausland wenden, damit sie uns auch etwas von ihrem Impfstoff abgeben. Das ist ein Verlust an Souveränität. Auch stellt sich natürlich die Frage, wie der Impfstoff zusammengesetzt ist, inwiefern sind gentechnisch veränderte Substanzen darin enthalten. Ich habe mich zusammen mit dem Bauernverband immer gegen die Gentechnik gewehrt. Die Bauern als Produzenten sind diejenigen, die dann darunter leiden, wenn bekannt wird, dass ein Impfstoff gentechnisch verändert ist. Das wird neben dem Kampf gegen die Seuche auch noch grosse finanzielle Einbussen mitsichbringen.
Also um es nochmals klar zu sagen: Es geht darum, wenn eine Seuche ausbricht, dass Gegenmassnahmen ergriffen werden können. Das ist klar. Aber eine Seuche, die in der Westschweiz ausbricht, wird sich nicht innert Stunden auf die ganze Schweiz ausbreiten. So kann man von den Kantonen aus in aller Ruhe überlegen, was zu tun ist und ob Schutzimpfungen nötig sind. Aber wenn der Bund das verordnet, wird es ohne Wenn und Aber über die ganze Schweiz eingeführt, ohne dass eine Diskussion geführt werden kann. Es ist dann ganz klar, es gibt einen von oben verordneten Impfzwang, und das lehne ich ab.    •

Unterschriftenbögen für das Referendum finden Sie unter:
<link http: impfentscheid.ch tierseuchengesetz referendumsbogen external-link-new-window>impfentscheid.ch/tierseuchengesetz/referendumsbogen/ 

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