Wenn das Volk anders entscheidet – oder anders entscheiden könnte

Wenn das Volk anders entscheidet – oder anders entscheiden könnte

Kleine Nachhilfestunde für Verwaltungsbeamte und andere «Experten»

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

In der Schweiz ist das Volk die höchste Staatsgewalt. Der Souverän entscheidet über jede Änderung der Bundesverfassung; mit den Mitteln der Volksinitiative und des fakultativen Referendums können sich die Bürger in die politische Diskussion einschalten und darüber bestimmen, wie unser Staatswesen aussehen und in welche Richtung es sich entwickeln soll. Seit einiger Zeit scheint das jedoch gewissen Leuten nicht mehr zu passen. In einigen Kantonen und auf Bundesebene benötigen die Exekutiven und ihr Verwaltungsapparat offenbar dringend einige Nachhilfestunden zum Thema direkte Demokratie.

Bis vor gut zwanzig Jahren war es jedem ­Politiker und jeder Verwaltungsbehörde klar: Wenn der Souverän entschieden hat, gibt es daran nichts zu deuteln. Der hohe Respekt der Behörden gegenüber dem direktdemokratischen Staatswesen ermöglichte es bis vor kurzem, dass der Bundesrat oder die Kantonsregierungen samt ihren Verwaltungsbeamten einen Volksentscheid auch dann umsetzten, wenn sie selbst ihn anders gewünscht hatten.
Zu den unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der direkten Demokratie gehört es auch, dass die Bevölkerung sich jederzeit über geplante Rechtssetzungsverfahren und über laufende Vertragsverhandlungen mit anderen Staaten informieren kann. Denn nur die vollständige Transparenz von seiten des Staates ermöglicht dem Bürger eine Meinungsbildung, die diesen Namen verdient.

Vertrauensverhältnis zwischen Volk und Behörden ist wieder herzustellen

Zwischen der Bevölkerung und den Behörden bestand in der Schweiz seit jeher ein besonderes Vertrauensverhältnis. Im Umgang miteinander begegnen sie sich auf gleicher Augenhöhe und halten sich an den Grundsatz von Treu und Glauben. Viele Bürger sind zudem selbst Mitglieder von Behörden oder Kommissionen. Manch einer hat beispielsweise gleichzeitig ein Mandat im Kantons- und im Stadtparlament inne, oder er ist Gemeindepräsident und Nationalrat oder kantonaler und eidgenössischer Parlamentarier usw. Die Gewaltenteilung gilt in der Schweiz nämlich nur innerhalb einer Staatsebene; es ist geradezu wünschenswert, dass zum Beispiel ein Gemeindepolitiker auch im Kanton oder im Bund ein Wörtchen mitreden kann. Dieses feine Zusammenspiel auf dem Boden des gemeinsamen hohen Demokratiebewusstseins ist eine herrliche Errungenschaft in der Geschichte der Schweiz. Es funktioniert aber nur, wenn alle Beteiligten gewillt sind, zur Erhaltung des Schweizer Modells beizutragen.
Seit dem Beginn der neunziger Jahre ist der Respekt vor dem Volkswillen bei so manchen Exekutivbehörden und Parteipolitikern abgebröckelt. Im Gegenzug haben viele engagierte Bürger mit Bodenhaftung ein Stück weit das Vertrauen in «den Staat» verloren, vor allem auf Bundes- und zum Teil auf Kantonsebene. Besonders verständlich ist dies seit dem 6. Dezember 1992, als das Schweizervolk nein zum EWR-Beitritt sagte. Aber auch die exponentielle zunehmende Einmischung der OECD bzw. der USA in die inneren Angelegenheiten der Schweiz, die sich der Bundesrat gefallen lässt, ohne dass das Volk gefragt wird, trägt nichts zum Vertrauen der Bürger in den Staat bei.
In der Folge des Neins zum EWR wurden die Bilateralen Verträge I und II zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelt. Eine Mehrheit der Bürger stimmte diesen Verträgen zu, im irrigen Vertrauen auf die Beteuerungen des Bundesrates und «der Wirtschaft» (sprich: der Grosskonzerne, die zwar ihren Sitz in der Schweiz haben, ihre Produktion und ihr Geschäft aber längst anderswo betreiben): Die Bilateralen seien für die Wirtschaft unverzichtbar und würden unsere Unabhängigkeit von der EU und die politischen Rechte der Bürger nicht einschränken.
Inzwischen haben viele Bürger gemerkt, dass die Bilateralen Verträge in erster Linie der EU und deren Konzernen etwas nützen. So tragen zum Beispiel die Lastwagenfluten, die durch unser Land strömen und die Luft verpesten, kaum zum Wohle unserer Bevölkerung bei. Und der jährliche Zustrom von über 80 000 Immigranten netto ist für ein kleines und dichtbesiedeltes Land wie die Schweiz schlicht nicht mehr tragbar, was die Stimmbürger bekanntlich mit ihrem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 quittiert haben.

Angriffe auf die politischen Rechte der Schweizer Bürger abwehren

Angesichts der schleichenden Versuche, den Souverän zu entmachten, ist es für jeden aktiven Bürger eine Freude mitzuerleben, wie viele Mitbürger es gibt, die sich nicht unterkriegen lassen. 53 eidgenössische Volksinitiativen wurden allein auf Bundesebene zwischen 2002 und 2014 ergriffen, davon sind 10 an der Urne angenommen worden! Ein beachtliches Ergebnis!
Die Möchtegern-Umgestalter der Schweiz freuen sich über den Erfolg der direktdemokratischen Instrumente allerdings nicht besonders. So zum Beispiel Lukas Rühli, Kadermitglied im Think tank avenir suisse: Er verlangt Reformen des Volksinitiativrechts, denn es werde «[…] kaum je eine angenommene Initiative gemäss dem Wunsch ihrer Urheber umgesetzt». (Mediencommuniqué vom 7.4.2015) Richtig, weder die Verwahrungs-, noch die Ausschaffungs-, weder die Zweitwohnungs- noch die Masseneinwanderungs-Initiative wurden bisher umgesetzt. Aber: Das Initiativrecht anpassen zu wollen, damit es nicht «zur Farce verkommt» (Lukas Rühli), hiesse das Pferd am Schwanz aufzäumen.
Unter anderem macht er folgende Vorschläge: Eine materielle Vorprüfung der Volksinitiativen durch die Bundeskanzlei – allerdings fiel deren Einführung bekanntlich vor kurzem bereits in der Vernehmlassung mit Pauken und Trompeten durch. Oder die Erhöhung der Unterschriftenzahl von 100'000 auf 210'000 (4 % der Stimmberechtigten).
Haben die Urheber solcher Ideen wohl schon einmal beim Sammeln von 100' 000 Unterschriften mitgemacht? Dann wäre ihnen klar: Um 100'000 Unterschriften zusammenzubringen, brauchen die Sammler – unabhängig von der aktuellen Zahl der Stimmberechtigten – genau gleich viel Zeit.
Anzupassen ist nicht das Intitiativrecht, vielmehr haben sich der Bundesrat samt seiner Verwaltungsblase, die Bundesversammlung und das Bundesgericht anzupassen: Denn die an der Urne angenommenen Initiativtexte sind durch den Willen des Volkes zu Artikeln in der Schweizerischen Bundesverfassung geworden, dem obersten Rechtserlass unseres Landes. Die Behörden und ihre Beamten haben dafür zu sorgen, dass die Verfassung gemäss ihrem Wortlaut in Gesetze umgesetzt und dann angewendet wird, auch wenn dies manchen Herrschaften in Brüssel oder in Übersee nicht in den Kram passt. Um die «Diener» und »Vertreter» des Volkes in die Pflicht zu nehmen, wurde vor kurzem die Eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» lanciert.

Demokratiefähige und weniger demo­kratiefähige Exekutiven in den Kantonen

Beim Lehrplan 21 klappt die Hintenherum-Methode nicht so ganz. Wie früher berichtet, beruht die sogenannte «rechtliche Grundlage» dieses unsäglichen Konstruktes auf einer blossen Verwaltungsvereinbarung der Kantonsregierungen. In der Hoffnung, dass keiner etwas davon merkt, liess die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK ihre Truppe drei Jahre lang hinter verschlossenen Türen ihr Kuckucksei ausbrüten. (vgl. Zeit-Fragen Nr. 31/32 vom 15.10.2013)
Aber die Schweizer Bevölkerung lässt sich so etwas nicht bieten. Zahlreiche Eltern und Lehrer melden sich zu Wort. In den Kantonen spriessen die Volksinitiativen aus dem Boden, die den Austritt aus HarmoS fordern oder verlangen, dass die Stimmbürger über den Lehrplan der Volksschule abstimmen können.
Und was tun die kantonalen Regierungen? Einige verhalten sich korrekt wie im Aargau, wo die Einführung des Lehrplans um einige Jahre verschoben wird, so dass die Bevölkerung vorher über die Volksinitiative «Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21» abstimmen kann. Andere preschen vor und führen den umstrittenen Lehrplan rasch ein, so im Kanton Basel-Stadt, und zwar wörtlich, ohne sogenannte «Anpassungen an die kantonalen Gegebenheiten». «Zufällig» ist der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann gleichzeitig Präsident der EDK, als solcher benimmt er sich, wie wenn er der Chef im Lande wäre: «Wir haben keine Angst, dass wir die einzigen bleiben. Man wird in allen Kantonen diesen Weg einschlagen», gab Eymann am 4.12.2014 im Fernsehen SRF zum besten.
Da könnte er sich noch schwer irren! Die Ständerätin von Basel-Stadt, die Sozialdemokratin Anita Fetz, ist da jedenfalls ganz anderer Ansicht: «Lasst die Schule in Ruhe! Der Lehrplan 21 ist gescheitert», so Fetz in einem Interview. (Die Zeit, Nr. 44/2014 vom 23. Oktober 2014)
Christoph Eymann (Liberal-Demokratische Partei LDP) plant übrigens, im Oktober diesen Jahres als Ständeratskandidat anzutreten und Fetz von ihrem Sitz zu vertreiben. Die Basler Stimmbürger haben es in der Hand, ihren Ständerat oder ihre Ständerätin zu wählen.     •

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