Erklärung der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien vom 14. November 2015 in Wien

Erklärung der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien vom 14. November 2015 in Wien

Bei dem Treffen der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) am 14. November 2015 in Wien erörterten Deutschland, die Europäische Union, Ägypten, Jordanien, der Irak, Iran, Italien, Katar, China, Libanon, die Liga der Arabischen Staaten, die Vereinigten Arabischen Emirate, der Oman, die Organisation der Vereinten Nationen, Russland, Saudi-Arabien, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Türkei und Frankreich Wege zur schnellsten Beilegung des Konflikts in Syrien. Zu Beginn des Treffens gedachten die Teilnehmer in einer Schweigeminute der Opfer der schrecklichen Terrorangriffe, die sich am 13. November in Paris ereignet hatten, sowie der vor kurzem stattgefundenen Angriffe in Beirut, im Irak, in Ankara und Ägypten. Entschieden und einstimmig verurteilten die Mitglieder der Gruppe diese grausamen Angriffe auf unschuldige Bürger und brachten ihre Solidarität mit dem französischen Volk zum Ausdruck.
Anschliessend beteiligten sich die Teilnehmer an einem konstruktiven Dialog, um auf dem beim Treffen am 30. Oktober erreichten Fortschritt aufzubauen. Die ISSG-Mitglieder betonten einstimmig die Dringlichkeit, die Leiden des syrischen Volkes zu beenden sowie der physischen Vernichtung Syriens, der Destabilisierung der Lage in der Region und der zunehmenden Anzahl von Terroristen, die im Kampf in Syrien involviert sind, ein Ende zu setzen.
Die ISSG-Mitglieder bestätigten den engen Zusammenhang zwischen einem Waffenstillstand und dem parallel verlaufenden politischen Prozess gemäss den Bestimmungen des Genfer Kommuniqués von 2012 sowie die zügige Umsetzung der beiden Initiativen. Sie gaben ihre Zusage, dass der politische Übergang unter Führung und auf Initiative der Syrer auf der Grundlage aller Bestimmungen des Genfer Kommuniqués erfolgt. Die Gruppe kam zu einem Einvernehmen über mehrere wichtige Fragen.
Die Gruppe kam überein, Schritte zu unterstützen und daran zu arbeiten, einen landesweiten Waffenstillstand in Syrien zu gewährleisten, sobald die Vertreter der syrischen Regierung und der Opposition erste Schritte zum Übergang unter der Schirmherrschaft der Uno auf der Grundlage der Bestimmungen des Genfer Kommuniqués machen. Die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats verpflichteten sich darauf, eine Resolution des UN-Sicherheitsrats zu unterstützen zum Einsatz einer UN-Überwachungsmission zur Einhaltung des Waffenstillstands in den Regionen des Landes, in denen keine Terrorgefahr für die Beobachter besteht, sowie den politischen Übergangsprozess gemäss der Bestimmungen des Genfer Kommuniqués zu unterstützen.
Alle ISSG-Mitglieder verpflichteten sich zudem, als einzelne Länder und als Unterstützer verschiedener Kriegsparteien, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Einhaltung der Waffenruhe von jenen Gruppen oder Personen zu gewährleisten, die sie unterstützen, die sie finanziell versorgen oder die sie beeinflussen. Der Waffenstillstand gilt nicht für offensive und defensive Handlungen in bezug auf ISIS, al-Nusra-Front oder andere Gruppen, die die ISSG-Mitglieder als Terrorgruppen einstufen.
Die Teilnehmer begrüssten die Stellungnahme des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon, in der er die Uno beauftragte, den Plan zur Unterstützung eines Waffenstillstands zu beschleunigen. Die Gruppe vereinbarte, dass die Uno in Konsultation mit den beteiligten Parteien die Bemühungen leiten soll, Voraussetzungen und Modalitäten eines Waffenstillstands festzulegen.
Die ISSG äusserte die Bereitschaft, unverzüglich Schritte zur Förderung vertrauensbildender Massnahmen zu unternehmen, die dazu beitragen, den politischen Prozesses zu verwirklichen sowie den Weg zum landesweiten Waffenstillstand zu ebnen. In diesem Kontext und gemäss Punkt 5 des Wiener Kommuniqués erörterte die ISSG die Notwendigkeit, Schritte zu unternehmen, um gemäss der UN-Sicherheitsrats-Resolution 2165 in Syrien landesweit einen schnellen Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten. Zudem forderte die ISSG dazu auf, die ausstehenden Anfragen der Uno bezüglich der Lieferungen von humanitären Hilfsgütern zu bewilligen. Die ISSG zeigte sich besorgt über die Notlage der Flüchtlinge und der Binnenvertriebenen und sprach sich für die Notwendigkeit aus, Bedingungen zu schaffen für ihre sichere Rückkehr gemäss den Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts und unter Berücksichtigung der Interessen der Aufnahmeländer. Die Lösung des Flüchtlingsproblems hat grosse Bedeutung für die endgültige Beilegung des Syrien-Konflikts. Die ISSG bestätigte auch erneut die verheerenden Folgen des Einsatzes von nicht-selektiven Waffen für die Zivilbevölkerung und für den Zugang der humanitären Organisationen, wie es in der Resolution 2139 des UN-Sicherheitsrats festgehalten ist. Die ISSG vereinbarte, auf die Parteien Druck auszuüben, um jeglichen Gebrauch solcher Waffen unverzüglich einzustellen. Die ISSG bestätigte erneut die Wichtigkeit der Einhaltung aller entsprechenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, einschliesslich der Resolution 2199 über die Unterbindung des illegalen Handels mit Erdöl, Antiquitäten und Geiseln, aus dem die Terroristen Vorteile ziehen.
Gemäss den Bestimmungen des Genfer Kommuniqués von 2012, die in die Wiener Erklärung vom 30. Oktober aufgenommen wurden, sowie der Resolution 2118 des UN-Sicherheitsrats stimmte die ISSG der Notwendigkeit der Durchführung von offiziellen Verhandlungen zwischen den Vertretern der syrischen Regierung und der Opposition unter der UN-Schirmherrschaft in der allernächsten Zeit bis zum 1. Januar zu. Die Gruppe begrüsste die Bemühungen im Rahmen der gemeinsamen Arbeit mit dem UN-Sondergesandten für Syrien, Staffan de Mistura, und anderen, ein möglichst breites Spektrum von Oppositiongruppen zusammenzubringen, die vom syrischen Volk gewählt worden sind. Diese werden ihre Vertreter für die Verhandlungen wählen und ihre Verhandlungspositionen bestimmen, um so den Beginn des politischen Prozesses zu ermöglichen.
Alle Seiten des politischen Prozesses sollten sich an die Grundprinzipien halten, die bei dem Treffen am 30. Oktober formuliert worden sind, einschliesslich der Verpflichtung zur Einheit, zur Unabhängigkeit, zur territorialen Integrität und zum nicht konfessionellen Charakter Syriens; zur Gewährleistung der Unantastbarkeit der staatlichen Institutionen sowie zum Schutz der Rechte aller Syrer, unabhängig von ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit. Die ISSG-Mitglieder kamen überein, dass diese Prinzipien grundlegend sind.
Die ISSG-Mitglieder bekräftigten nochmals ihre Unterstützung für den Übergangsprozess, wie er im Genfer Kommuniqué 2012 enthalten ist. In diesem Zusammenhang versicherten sie erneut ihre Unterstützung für den Waffenstillstand, wie es oben angeführt wurde, sowie für einen von Syrern selbst geleiteten Prozess, dessen Ziel es ist, innerhalb von sechs Monaten ein glaubwürdiges, inklusives und überkonfessionelles Regierungssystem zu schaffen sowie einen Plan aufzustellen für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Innerhalb von 18 Monaten sollen gemäss der neuen Verfassung freie und faire Wahlen durchgeführt werden. Diese Wahlen sollen unter Aufsicht der Uno entsprechend den Anforderungen an eine gute Regierung organisiert werden und sollen höchsten internationalen Standards von Transparenz und Rechenschaftspflicht genügen, unter Beteiligung aller Syrer, einschliesslich der Diaspora. In bezug auf den Kampf gegen den Terrorismus und gemäss Punkt 6 des Wiener Kommuniqués bestätigte die ISSG, dass ISIS, al-Nusra-Front und andere Terrorgruppen, die vom UN-Sicherheitsrat als solche eingestuft wurden, besiegt werden müssen; diese Liste wird von den Teilnehmern weiter vereinbart und vom UN-Sicherheitsrat gebilligt. Das haschemitische Königreich Jordanien willigte ein, durch Vertreter von Geheimdiensten und Militärkreisen behilflich zu sein bei der Ausarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses in Bezug auf die mögliche terroristische Einstufung von Gruppen und Personen. Ziel ist die Vervollständigung bis zum Beginn des politischen Prozesses unter der Schirmherrschaft der Uno.
Die Teilnehmer rechnen damit, sich in ungefähr einem Monat wieder zu treffen, um Fortschritte bei der Implementierung des Waffenstillstands und beim Beginn des politischen Prozesses zu überprüfen.

Quelle: <link http: www.auswaertiges-amt.de>www.auswaertiges-amt.de vom 16.11.2015

(Übersetzung Zeit-Fragen)

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