Offener Brief an Frau Bundesrätin Doris Leuthard

Offener Brief an: Frau Bundesrätin Doris Leuthard

zf. Mit Vorzugspreisen für den Versand von Zeitungen, insbesondere regionalen und lokalen, leistet die Schweizerische Post seit Jahren einen konkreten Beitrag zur Förderung der Presse und damit der Meinungsvielfalt in der Schweiz (indirekte Presseförderung).
Die Mitteilung der Post, verschiedene Zeitungen mit fragwürdigen Begründungen von diesen  Verbilligungen auszunehmen, hat rund 15 kleinere, unabhängige Zeitungen bewogen, sich Anfang Februar in Lausanne zusammenzusetzen.
An dieser Sitzung wurde beschlossen, einerseits in einem Offenen Brief an die Direktion der Schweizerischen Post ein Moratorium zu verlangen, bis der Bundesrat die Kriterien zur Presseförderung in der Verordnung zum neuen Postgesetz neu definiert habe. Anderseits wurde auch für die zuständige Bundesrätin, Frau Doris Leuthard, ein Offener Brief vorbereitet.
Am 28. Februar hat «Zeit-Fragen» den Offenen Brief an die Direktion der Schweizerischen Post zur Information seiner Leser und Leserinnen publiziert. In der heutigen Ausgabe veröffentlichen wir den Offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard.

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Offener Brief an:
Frau Bundesrätin Doris Leuthard,
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Bern und Freiburg, 17. März 2011

Indirekte Presseförderung

Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Die im Postgesetz verankerte indirekte Presseförderung ist eine wichtige Voraussetzung für die Pressevielfalt in unserem Land. Mit dieser Unterstützung trägt der Bund wesentlich zur Förderung der Meinungs­vielfalt in der Bevölkerung und damit zum guten Funktionieren unserer direkten Demokratie bei.
syndicom – die Gewerkschaft Medien und Kommunikation, impressum und die Mitunterzeichnenden dieses Briefs begrüssen den Entscheid des Parlaments, die indirekte Presseförderung im neuen, im Dezember verabschiedeten Postgesetz beizubehalten. In den Parlamentsdebatten zu diesem Artikel wurde wiederholt und einhellig darauf hingewiesen, dass es dabei grund­sätzlich um den Erhalt der Pressevielfalt geht. Auch die Aufstockung der indirekten Presse­förderung um 20 Millionen Franken zeigt, welche Bedeutung der Pressevielfalt beigemessen wird, wenn auch zu bedauern ist, dass sie nicht mehr explizit als Grund für die Ermässigungen genannt wird.
Es liegt jetzt am Bundesrat, in der zukünftigen Verordnung zum Postgesetz genaue Kriterien für die Gewährung der Presseförderung festzulegen. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der anhaltende Rückgang der Werbe­ein­nahmen in den letzten Jahren eine Bedrohung für die Lokal- und Regionalzeitungen und damit für die Presse­vielfalt darstellt. Um diese Entwicklung in die Überlegungen einzubeziehen, wäre es deshalb sinnvoll, die Ergebnisse des Bakom-Berichts zur Zukunft der Medien abzuwarten, bevor die Kriterien für die Presseförderung in der Verordnung definiert werden.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Empfehlung der Studie «Evaluation der Presse­förderung seit 2008 und alternativer Modelle» zuhanden des Bundesrats, auch kleinauflagige Tageszeitungen und Periodika mit überregionaler oder nationaler Verbreitung in die Förderung einzuschliessen, «da diese einen mindestens so grossen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten und ebenso unter wirtschaftlichem Druck stehen wie Regionalzeitungen».
Die Schwei­zerische Post hat 2010 mehrere Publikationen von der Presseförderung ausgeschlossen; das lässt uns befürchten, dass das neue Gesetz, welches das regionale Kriterium beibehält, zu restriktiv ausgelegt werden könnte. Damit wäre das Überleben von Titeln in Gefahr, die wie diejenigen der Mit­unter­zeichnenden ganz klar einen Beitrag zum grundlegenden Ziel des Erhalts der Presse­vielfalt leisten.
Deshalb bitten wir Sie, sehr geehrte Frau Bundesrätin, sich dafür einzusetzen, dass die Kriterien für die Presseförderung in der neuen Verordnung zum Postgesetz nicht zu eng und damit im Widerspruch zum Sinn und Geist des Gesetzes ausfallen. Artikel 16 Absatz 5 des neuen Postgesetzes ermächtigt den Bundesrat, weitere Kriterien für die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften vorzusehen, wie «das Verbreitungsgebiet, die Erscheinungshäufigkeit» und andere. Insbesondere die geografische Konzentration/Verbreitung kann in der heutigen Zeit zunehmender Mobilität der Leserschaft nicht mehr als Kriterium für den regionalen Charakter einer Zeitung gelten.
In der Überzeugung, dass auch Ihnen die Vielfalt unserer Presse am Herzen liegt, hoffen wir auf positive Aufnahme unseres Anliegens.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Für syndicom
Alain Carrupt, Copräsident

Für impressum
Dr. Dominique Diserens, Zentralsekretärin

Für die betroffenen Medien
Julien Sansonnens, Verwaltungsrat Gauchebdo
 
Mitunterzeichnende: Le Confédéré, Pierrot Métrailler
• Vigousse, Thierry Barrigue • Horizons et débats/Zeit-Fragen, Jean-Paul Vuilleumier • La Nation, Denis Ramelet
• Le Courrier, Frédérique Bouchet • La Distinction, Cédric Suillot • L’événement syndical, Sylviane Herranz • L’Echo magazine, Gérard Plader • Le Courrier de l’AVIVO, Mica Arsenijevic • L’Objectif, Jean-Marc Angéloz • La Revue durable, Susana Jourdan • Pages de gauche, Antoine Chollet • La Cité, Fabio Lo Verso • Sonntag, Fabian Egger
• Leben & Glauben, Fabian Egger • WOZ Die Wochenzeitung, Roman Schürmann, • L’Agéfi, ­François Schaller 

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