Die Verhandlungen mit der EU und der WTO nicht der Exekutive überlassen!

Die Verhandlungen mit der EU und der WTO nicht der Exekutive überlassen!

von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich

Im Dezember 2010 hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative von Rudolf Joder zugestimmt, mit der er eine Grundsatzdebatte und einen Beschluss im Parlament fordert, bevor der Bundesrat sich anschickt, Agrarfreihandelsverträge mit der EU und der WTO auszuhandeln. Da der Agrarfreihandel schwere Auswirkungen auf die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft und auf die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung für die Bevölkerung mit sich brächte, unterstützte die grosse Kammer die Auffassung von Nationalrat Joder, dass das Parlament in dieser wichtigen Frage bereits im vornherein seine Zustimmung geben müsse, damit der Bundesrat Verhandlungen führen dürfe. Nun ist der Ständerat gefordert, seine Verantwortung für die Erhaltung des Schweizer Bauernstandes wahrzunehmen.

Die Mehrheit in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat es aus formalen Erwägungen abgelehnt, in den Räten darüber zu debattieren und abzustimmen, ob der Bundesrat den Agrarfreihandel zum Gegenstand von Verhandlungen mit der EU oder der WTO machen dürfe. Sie waren der Meinung, die Kompetenzen von Bundesrat und Bundesversammlung im Bereich internationaler Vertragsverhandlungen seien rechtlich klar geregelt. Das Parlament solle nicht Einfluss auf die Verhandlungen nehmen, sondern sich darauf beschränken, am Schluss ja oder nein zum Freihandel zu sagen.

Für eine sichere Grundversorgung und einen gesunden Bauernstand

 «Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes.»
(Artikel 104 Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung)

Gestützt auf Artikel 104 BV vertraten Nationalrat Joder, zahlreiche Mitunterzeichner der Parlamentarischen Initiative und eine starke Minderheit der Nationalratskommission die überzeugende Ansicht, die Erhaltung der Schweizer Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit der Bevölkerung seien zu wichtig, um sie aus der Hand des Parlamentes zu geben. Der Nationalrat hat sich dieser Auffassung am 13. Dezember 2010 mit 90 zu 83 Stimmen angeschlossen: Er will, dass die beiden Räte einen Grundsatzentscheid darüber fällen, ob der Bundesrat, wie es seine verfassungsmässige Pflicht ist, die Schweizer Landwirtschaft weiterhin schützen und die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel im Inland gewährleisten soll, oder ob er unsere Bauernbetriebe und die Konsumenten einer Flut billiger und dafür teilweise qualitativ minderwertigerer Agrarprodukte aussetzen will.
Dazu Nationalrat Joder: «Die Schweizer Landwirtschaft ist von grosser Wichtigkeit für unser Land. Sie erfüllt in den Bereichen Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft sowie der dezentralen Besiedlung umfassende Funktionen. Ihre multifunktionellen Aufgaben sind explizit in Artikel 104 der Bundesverfassung festgeschrieben. Die Verhandlungen des Bundesrates betreffend WTO- und EU-Agrarfreihandel haben grosse Auswirkungen auf die Zukunft der Landwirtschaft. Deshalb muss sich das Parlament als oberste Staatsbehörde jetzt und nicht erst später mit diesem Geschäft befassen.» (Begründung der Parlamentarischen Initiative vom 11.12.2009)

Heutige Regelung: Parlament und Volk können nur Notbremse ziehen

Gemäss geltender Regelung «besorgt» der Bundesrat «die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung» (BV Art. 184 Abs. 1), das heisst, er entscheidet unter anderem, mit welchen Staaten und über welche Vertragsinhalte er Verhandlungen führen will. Bevor der Bundesrat neue Verhandlungen über wichtige internationale Verträge unternimmt oder wenn er die Verhandlungsmandate ändert, hat er die zuständigen parlamentarischen Kommissionen zu konsultieren, also die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) beider Räte und – im Falle des Agrarfreihandels – auch die WAK (Parlamentsgesetz Art. 152 Abs. 3). Der Bundesrat muss also das Einverständnis der Kommissionsmehrheiten einholen, nicht aber die Zustimmung des gesamten National- und des Ständerates, um neue Vertragsverhandlungen mit dem Ausland aufzunehmen.
Wenn ein Vertrag mit einem anderen Staat oder mit einer Staatengemeinschaft wie der EU schliesslich ausgehandelt ist, unterzeichnet ihn der Bundesrat als Vertreter der Schweiz. Dies genügt jedoch für die Rechtsgültigkeit eines internationalen Abkommens noch nicht, sondern es muss vom Parlament, also vom National- und vom Ständerat, genehmigt werden, erst dann kann es vom Bundesrat ratifiziert werden und wird damit für die Schweiz rechtswirksam (BV Art. 184 Abs. 2). Gegen wichtige Staatsverträge, zum Beispiel gegen bilaterale Verträge mit der EU, können die Stimmbürger das ­fakultative ­Referendum ergreifen, das heisst mit 50 000 Unterschriften eine Volksabstimmung verlangen. Der Beitritt zu supranationalen Organisationen wie EU, Uno oder Nato untersteht dagegen dem obligatorischen Referendum, Volk und Stände haben auf jeden Fall das letzte Wort.
Solange es die Schweiz mit anderen Staaten oder Staatengemeinschaften zu tun hatte, die unser Land und andere Länder als ebenbürtig behandelten und sie als souveräne Staaten respektierten, funktionierte dieses System problemlos. Heute stellt sich jedoch die Frage von Nationalrat Joder immer mehr, vor allem natürlich im besonders sensiblen Bereich der Ernährung und der Landwirtschaft, ob nicht schon vor der Aufnahme von Verhandlungen mit der EU oder der WTO Pflöcke eingeschlagen werden sollten.

Freie Bahn für EU-Turbos und Vertreter einer globalen Marktwirtschaft?

In der heutigen Welt, in der globale Gross­konzerne mit ihrer einzig und allein gewinn­orientierten Ausrichtung sowie Zentralisten in der Brüsseler EU-Zentrale das Sagen haben, ist es für einen rechtlich eigenständigen Kleinstaat wie die Schweiz nicht einfach, Entscheidungen zu treffen, ohne offen oder versteckt unter Druck gesetzt zu werden. Dazu kommt die fragwürdige Rolle vieler Massenmedien, die aus jeder Äusserung eines Politikers gleich eine Staatsaffäre machen.
Ein Bundesrat denkt laut: «Wir könnten der EU ein Paket «Bilaterale III» vorschlagen, in dem alle aktuellen Dossiers (Strom, Agrarfreihandel, Steuerfragen usw.) verpackt würden.» Die zuständigen Kommissionen des Parlamentes hat er natürlich vorher nicht konsultiert, nicht einmal seine Bundesratskollegen – denn er hat ja nur eine Idee geäussert. Sofort ist in den Schlagzeilen aller Medien zu lesen: «Schweiz will Paket Bilaterale III.» Während der Bundesrat noch damit beschäftigt ist klarzustellen, dass er das mehrheitlich gar nicht will und auf jeden Fall noch nicht diskutiert hat, geben bereits einige betriebsame EU-Herren bekannt, was die Schweiz der EU im Gegenzug zum gar nicht existierenden Paket zu bieten habe. An vorderster Front lässt EU-Botschafter Michael Reiterer sich aus seinem Spezialsitz vis-à-vis vom Bundeshaus vernehmen, dann folgt Kommissionspräsident Barroso: «Aha, ihr wollt ein Paket Bilaterale III, dann sagen wir aber zuerst, was wir von euch wollen – nämlich die automatische Übernahme von EU-Recht und die Unterstellung unter die EU-Gerichtsbarkeit, ausserdem eine Unternehmensbesteuerung nach unserem Willen. Und ob wir schliesslich einem weiteren Paket von bilateralen Verträgen mit der Schweiz wirklich zustimmen wollen, sehen wir dann noch.»

Zuerst überlegen, dann handeln

In dieser ganzen imaginären Diskussion sind weder das Parlament noch das Volk noch die Landwirtschaftsbranche, die ja in erster Linie betroffen wäre von einem Agrarfreihandels-Dossier, einbezogen. In unserer sehr ausgeprägten direkten Demokratie müss­te an dieser Stelle ein Halt! Stopp! stattfinden: Das Parlament und die Bevölkerung – die ja letztlich entscheiden wird – fragen sich: «Ja, wollen wir denn überhaupt eine derartige Umwälzung in unserer bewährten Landwirtschaftspolitik und unserer qualitativ guten Versorgung mit Lebensmitteln? Wollen wir das fortgesetzte Sterben unseres Bauernstandes? Wollen wir Importprodukte aus der Agrarindustrie statt die Erzeugnisse von den Bauern aus der Region? Wollen wir das wirklich?» – «Wollen wir einen grenzen­losen Elektrizitätsmarkt, wo wir doch mit unseren lokal und regional organisierten und kontrollierten Kraftwerken sehr gut gefahren sind? Ausserdem hat das Volk vor einigen Jahren die Strommarktliberalisierung in einer Referendumsabstimmung auf Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes abgelehnt und wurde wenig später durch eine praktisch identische Vorlage ausgetrickst. Ja wollen wir, dass unsere demokratisch kontrollierte Stromwirtschaft im riesigen EU-Netz verschwindet? Wollen wir das wirklich?»
Diese Fragen sollten in der direkten Demokratie Schweiz gestellt werden, bevor der Bundesrat und die EU-Oberen Weichen stellen, die ein grosser Teil des Volkes gar nicht will. Natürlich können National- und Ständerat in einigen Jahren immer noch nein sagen, natürlich kann zuletzt der Souverän einen Stopp setzen. Aber warum nicht vorher schon einen Grundsatzentscheid fällen, gerade bei einem so wichtigen Thema wie der Ernährungs-Souveränität?
Die Parlamentarische Initiative von Nationalrat Rudolf Joder ist also sehr sinnvoll: Es wäre gut, wenn die National- und Ständeräte schon im voraus nein sagen könnten zum weiteren Ausverkauf der Schweiz, immer eingedenk der Tatsache, dass sie vom Volk gewählt wurden, um die Interessen des Volkes zu vertreten.

In der Schweiz hat der Souverän das Sagen

In der Schweiz bestimmt das Volk, der Souverän. Das ist der Unterschied von direkter Demokratie zur repäsentativen. Von der EU fordern wir, dass sie die Schweiz als ebenbürtige Vertragspartnerin und als souveränen Staat respektiert. Wenn ihre Vorstellungen von internationalen Verträgen zu einseitig zu ihren Gunsten ausfallen, dann sagen wir nein. Übrigens kann die Schweiz auch bereits abgeschlossene bilaterale Verträge wieder kündigen, zum Beispiel Schengen oder die Personenfreizügigkeit, wenn die EU uns nicht fair behandelt. Kompromissbereit müssen in den internationalen Beziehungen wie in allen Beziehungen immer beide Seiten sein.
Ein Zeichen zur Stärkung der direkten Demokratie setzt die Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussen­politik (Staatsverträge vors Volk!)». Ziel der Initiative ist es, die zunehmende Aushebelung unserer Volksrechte durch internationale Verträge und Vereinbarungen sowie den schleichenden EU-Beitritt zu verhindern. Zu diesem Zweck weitet die Initiative das obligatorische Referendum aus: Völkerrechtliche Verträge (Staatsverträge) in wichtigen Bereichen sollen künftig zwingend dem Volk und den Kantonen zur Abstimmung unterbreitet werden und eine doppelte Mehrheit erreichen. Dies gilt auch für Verträge, die Staatsausgaben ab einer bestimmten Höhe nach sich ziehen.•

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