BAG nicht legitimiert sich in die Erziehungs- und Bildungshoheit der Kantone einzumischen

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Lehrplan 21


Mit dem Lehrplan 21 soll kein Sexualkundeunterricht im Kindergarten eingeführt werden. Berichte in den Medien, die etwas anderes behaupten, sind falsch. Auch zukünftig sind in erster Linie die Eltern verantwortlich für die Sexualerziehung ihrer Kinder.
 Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz hält fest, dass die Behauptungen, mit dem Lehrplan 21 solle Sexualkunde im Kindergarten verankert werden, falsch sind. Für die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren ist klar, dass die primäre Verantwortung für die Sexualerziehung auch in Zukunft bei den Eltern liegen wird. Die Schule soll die Eltern bei dieser Aufgabe im Rahmen des Sexualkundeunterrichts alters- und stufengerecht unterstützen. Sexualkundliche Inhalte sind seit vielen Jahren Gegenstand der kantonalen Volksschullehrpläne. Sexualkundeunterricht beginnt in der Regel gegen Ende der Primarschulzeit und wird auf der Sekundarstufe I fortgeführt. Die Lehrpersonen behandeln die sensiblen Inhalte mit der nötigen Sorgfalt. An dieser bewährten Praxis wird der Lehrplan 21 nichts ändern. Namentlich wird es keinen Sexualkundeunterricht im Kindergarten geben.
 Die Medienberichte stützen sich auf ein Grundlagenpapier zur Sexualpädagogik, das von der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellt wurde. Dieses Dokument ist jedoch weder im Auftrag noch unter Mitwirkung der Erziehungsdirektoren-Konferenz entstanden; seine Inhalte sind für den Lehrplan 21 nicht massgebend.
 Der Lehrplan 21 wird zurzeit erarbeitet. Der Lehrplanentwurf wird 2013 in einer breiten Konsultation öffentlich diskutiert werden können. Dann wird man auch über die Angemessenheit der sexualkundlichen Inhalte für die einzelnen Schulstufen sprechen können. Voraussichtlich 2014 werden die Kantone über die Einführung entscheiden.    •

Quelle: EDK. Medienmitteilung vom 16.6.2011

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