Kompetenz des BAG gegenüber EDK prüfen

Kompetenz des BAG gegenüber EDK prüfen

Antrag:
Der Bundesrat wird aufgefordert, den Auftrag, den das BAG bezüglich der Sexualerziehung im Rahmen des Lehrplanes 21 an die Pädagogische Hochschule der Zentralschweiz gegeben hat, zu überprüfen und allenfalls wieder zurückzunehmen. Zudem soll das BAG keine weiteren neuen respektive verlängernden Verträge bezüglich Sexualerziehung mit der PHZ abschliessen.

Begründung:
Die Erstellung des Lehrplanes ist Angelegenheit der Kantone respektive der EDK. Trotz dieser Tatsache hat das BAG in bezug auf die Sexualerziehung einen Auftrag an die PHZ gegeben. Die ersten Resultate dieser neuen Sexualerziehung werden bereits in einigen Kantonen eingeführt oder stehen vor der Einführung und sind teilweise ohne das Wissen der Erziehungsdirektoren und/oder der EDK in den Lehrplan aufgenommen worden.
Es ist nicht verantwortbar, dass beim geplanten Sexualunterricht die Eltern keinen Einfluss mehr haben auf diese wichtige erzieherische Aufgabe noch ihre Kinder von diesem Unterricht dispensieren lassen können.
Die pädagogischen Mittel dieses Sexualunterrichtes sind ethisch stossend und nicht dem Alter der Kinder respektive der Jugendlichen angepasst.

Motion von Nationalrat Pius Segmüller (CVP Luzern) vom 15.6.2011

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