Volksabstimmung über Rettungsschirm in Deutschland

Volksabstimmung über Rettungsschirm in Deutschland

rr. 80 Prozent der deutschen Bürger sind mit den Beschlüssen des Deutschen Bundestages zum Europäischen Rettungsschirm nicht einverstanden. Im Parlament ist diese Meinung nicht annähend vertreten. Die wenigen Gegenstimmen, die zudem noch als Abweichler verunglimpft werden, genügen nicht.
Da alle Gewalt vom Volke ausgeht und vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird, Parteien aber derzeit nicht vorhanden sind, die diese Meinung von 80 Prozent der Bürger vertreten, ist eine Abstimmung erforderlich als notwendige demokratische Ergänzung.
Wenn der Vertretene selbst anwesend ist, so schreibt Rousseau, endet jede Stellvertretung. Wenn das Volk durch eine Abstimmung selbst handeln will, kann kein Parlament (Volksvertreter) sich darüber hinwegsetzen oder es gar verhindern. Alles andere wäre Entmündigung.
Der oberste deutsche Richter, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Voßkuhle, hält Volksabstimmungen im Einzelfall für eine sinnvolle Ergänzung zum parlamentarischen Verfahren.
Unter dem früheren Bundeskanzler ­Schröder beschloss der Deutsche Bundestag am 7. Juni 2002 mit einfacher Mehrheit die Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene, wie sie in Art. 20 Abs. 2 GG, bereits grundsätzlich und mit Ewigkeitsgarantie festgeschrieben, vorgesehen ist.
Nur weil die sogenannt herrschende Meinung in der deutschen Staatsrechtslehre für das blosse Ausführungsgesetz der in Art. 20 GG festgelegten Abstimmungen eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit fordert, gibt es bislang die Möglichkeit von Volksabstimmungen in Deutschland auf Bundesebene immer noch nicht. Obwohl Art. 146 GG festlegt, dass das gesamte deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen muss. Bis heute ist dies trotz Wiedervereinigung und Beitritt zu einem europäischen «Staat» immer noch nicht erfolgt. Nun denn, die Bürger sind anwesend und wollen über die Frage des Rettungsschirmes abstimmen. Niemand, auch kein Volksvertreter, kann dies den Bürgern verwehren. Wie auch, wenn die Vertretung in diesem Moment endet.    •

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