Biodiversität: Kein Platz für den Menschen?

Biodiversität: Kein Platz für den Menschen?

von P. G. Bieri, Centre Patronal, Lausanne

Das Anliegen, die Biodiversität zu erhalten, ist nicht neu. Deshalb rechtfertigt es auch keine «Strategie», die in eine unnötig etatistische, zentralistische und zu den Interessen der Bevölkerung im Widerspruch stehende Gesetzgebung münden könnte.

Braucht die Schweiz tatsächlich eine Biodiversitätsstrategie? Zumindest scheint der Bundesrat, der dazu einen umfangreichen Bericht in die Vernehmlassung geschickt hat, dieser Meinung zu sein. Am Anfang der Idee stand – wie so oft – ein internationales Abkommen: Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das vor zwanzig Jahren unterzeichnet wurde. 2010 haben die Vertragsstaaten Bilanz gezogen und gefolgert, dass die Ziele nicht erreicht worden waren. Weder das Übereinkommen noch sein Protokoll von 2010 sehen zwingende Massnahmen vor. Dennoch will der Bundesrat für die Schweiz nun eine auf diese Texte gestützte Strategie festlegen, die mit neuen rechtlichen Instrumenten den Rückgang der Biodiversität stoppen soll.
Man kann durchaus für Biodiversität sein, ohne gleich alle Ideen, die sich hinter dem Begriff verstecken, widerspruchslos gutzuheissen. Hüten sollte man sich vor allem vor Patentrezepten. Einige der skizzierten Mass­nahmen der «Biodiversitätsstrategie der Schweiz» betreffen beispielsweise die Raumplanung. In einem bereits heute überreglementierten Bereich, in dem der Bund an sich nur zum Erlass einer Rahmengesetzgebung befugt ist, drohen kantonale und kommunale Instrumente unter dem hehren Vorwand des «Erhalts der Biodiversität» noch weiter unter die Fuchtel des Bundes zu geraten, indem dieser zum Beispiel die Förderung der Biodiversität im städtischen Raum vorschreibt. Betroffen von der neuen Strategie wäre auch die Landwirtschaft, der man statt in unternehmerischer in bürokratischer Manier quantitative und qualitative regionale Flächenziele aufoktroyierte. In dieser nicht abschliessenden Aufzählung der direkt beeinflussten Bereiche ebenfalls noch erwähnt seien Energie­politik, Infrastruktur, Tourismus oder auch der ganze Konsumbereich, in dem neue, zusätzliche Angaben gefordert werden könnten.
Den Verfassern der Strategie ist daher nicht zu widersprechen, wenn sie offen zugeben, dass zwischen dem Erhalt der Biodiversität und anderen, namentlich wirtschaftlichen Interessen durchaus Konflikte bestehen können. Es fragt sich allerdings, ob dieser Widerspruch der Interessen tatsächlich unvermeidbar ist. Zu Recht sagt der Bericht selber, dass Biodiversität nicht nur ethische Gründe wie Umweltschutz, sondern auch wichtige wirtschaftliche Ressourcen für den Menschen beinhalten muss.
Weshalb also fokussiert sich die vorgeschlagene Strategie ausschliesslich auf den Erhalt der Biodiversität und erörtert nicht die praktische Handhabung im Rahmen der Aktivitäten der Bevölkerung, der Menschen? Der grösste Vorwurf, den sich der Entwurf gefallen lassen muss, ist denn auch der, dass er auf der untauglichen Idee des ständigen, unlösbaren Interessenkonflikts zwischen Mensch und Natur beruht.
Die Biodiversitätsstrategie der Schweiz ist bloss eine Strategie und kein Gesetz. Aber die Richtung, die sie vorgibt, lässt eine etatistische, zentralistische und zu den (wirtschaftlichen) Tätigkeiten der Bevölkerung unnötig widersprüchliche Umsetzung befürchten. In einem Land, das bereits eine sehr ausgedehnte Umweltschutzgesetzgebung kennt und über eine grosse Sensibilität der Öffentlichkeit und der Unternehmen für solche Fragen verfügt, braucht es keine entsprechende Strategie. Sie ist daher bereits zu Beginn abzulehnen.    •

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