• Die Waffeninitiative verhindert den kriminellen und illegalen Waffenmissbrauch nicht.
• Sie zielt auf die Falschen! Sie richtet sich ausgerechnet gegen jene, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger.
• Sie bekämpft die tatsächlichen Ursachen von häuslicher Gewalt und von Suiziden in keiner Weise.
• Das geltende Waffenrecht ist streng und entspricht den besonderen Schweizer Verhältnissen. Seine Anwendung ist konsequent durchzusetzen.
• Bundesrat und Nationalrat lehnen die Waffeninitiative ohne Gegenvorschlag ab.
Die Waffeninitiative greift unsere Milizarmee an
• Die Armee hat in den letzten Jahren zahlreiche wirksame Massnahmen umgesetzt, die das Missbrauchsrisiko weiter minimieren.
• Die Abgabe einer persönlichen Waffe an Milizsoldaten verbessert die Ausbildung und schafft Sicherheit und Vertrauen für den Einsatz.
• Die Abgabe einer persönlichen Waffe steht für das Vertrauen zwischen Staat und Bürger.
• Die Initianten wollen die Verankerung der Milizarmee in unserer Gesellschaft schwächen.
Die Waffeninitiative schafft neue Gesetze und verursacht grossen Aufwand und Kosten
• Nicht nur leistet die Initiative keinen Beitrag für mehr Sicherheit, sie verursacht personelle und materielle Kosten für den Bund, die Kantone und die Gemeinden.
• Der Bundesrat schätzt die einmaligen Kosten auf 6,4 Millionen Franken, die jährlich wiederkehrenden auf 11,2 Millionen – zu Lasten der Steuerzahler.
• Die Initiative bevormundet verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger durch eine neue Flut an Gesetzen, Verboten und Kontrollen.
Die Waffeninitiative gefährdet das Schiessen als Breitensport und die Jagd
• Mehr als 85% der Schützen üben ihren Sport mit einer Armeewaffe aus. Ohne sie hat das Schiessen keine Zukunft als Breitensport.
• Die Initiative schafft stolze Schweizer Traditionen ab: die Jungschützenkurse, das obligatorische Schiessprogramm, das eidgenössische Feldschiessen, die eidgenössischen und kantonalen Schützenfeste.
• Die Initiative gefährdet den viertgrössten Schweizer Sportverband (220 000 Mitglieder) und 3 100 Schützenvereine.
Die Waffeninitiative schafft nicht mehr Sicherheit
Die Schweiz ist eines der sichersten Länder der Welt. Darauf dürfen wir stolz sein, dazu müssen wir Sorge tragen. Sinnvolle Massnahmen, welche geeignet sind, Missbräuche wirksam zu bekämpfen, sind zu unterstützen. Eine gewaltfreie Gesellschaft bleibt aber eine Illusion, der Mensch selber bleibt ein Risiko, und die propagierte totale staatliche Kontrolle schadet mehr, als dass sie nützt. Die populistische Waffeninitiative schlägt politisches Kapital aus Missbrauchsfällen. «Weniger Waffen retten Leben» ist ein bewusst simples, aber irreführendes Versprechen, das eine gefährliche Scheinsicherheit vermittelt. Die Initiative kann die versprochene Sicherheit nicht garantieren.
«Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass sich aus der Umformulierung der Verfassungsbestimmungen zur Regelung des Missbrauchs von Waffen, Waffenzubehör und Munition kaum konkrete Verbesserungen ergeben.»
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009
Der mit Abstand grösste Teil von Missbrauchsfällen wird mit illegal erworbenen Waffen begangen. Zu denken, nach Annahme der Initiative gebe es weniger Delikte, ist eine gefährliche Illusion. Wer eine Waffe illegal erwerben will, findet auch eine. Dies gilt auch für Schusswaffen. Die Waffeninitiative richtet sich ausgerechnet gegen jene Schweizerinnen und Schweizer, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger. Kriminelle hingegen werden nicht tangiert.
«Eine weitergehende Reglementierung des Sportschützenwesens drängt sich derzeit nicht auf.»
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009
Die Schweiz ist eines der sichersten Länder der Welt. Trotzdem können in einer realen Welt einzelne Gewaltverbrechen – mit oder ohne Schusswaffe – nicht restlos ausgeschlossen werden. Im Jahr 2006 verletzt ein deutscher Mann an seiner ehemaligen Schule zahlreiche Menschen. Im Mai 2010 erschlägt in Zürich ein Pakistani seine 16jährige Tochter mit der Axt. In China ersticht ein Mann sieben Kinder und einen Erzieher in einem Kindergarten.
Im Juni erschiesst ein Taxifahrer in England bei einer Amokfahrt wahllos zwölf Menschen. China und England üben eine strikte Waffenkontrolle aus. Trotzdem kommt es auch dort zu Angriffen von Bewaffneten auf Unbeteiligte.
Die Waffeninitiative ignoriert die wirklichen Ursachen des Waffenmissbrauchs. Sie vermischt Ursache und Wirkung.
Menschen, nicht Waffen, begehen Missbräuche. Hinter häuslicher Gewalt und Suiziden stecken Menschen mit tiefgreifenden psychischen oder sozialen Problemen. Eine seriöse Missbrauchsbekämpfung muss beim Menschen und unserer Gesellschaft ansetzen – sowohl bei der Prävention wie bei der Strafverfolgung.
«Das Initiativkomitee will mit der Anpassung der Verfassungsbestimmung die Sicherheit – namentlich von Frauen – erhöhen, das Drohpotential senken und Suizide verhüten. Ob mit dem vorgesehenen Wortlaut der Initiative das Ziel erreicht werden kann, ist zu bezweifeln.»
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009
Bundesrat und Parlament haben 2008 nach intensiver Beratung eine massgeschneiderte Waffengesetz-Revision verabschiedet, die den besonderen Schweizer Verhältnissen Rechnung trägt. Dieses strenge Gesetz ist konsequent durchzusetzen.
«Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den aktuellen Regelungen im Waffengesetz ein Mittelweg gefunden wurde, mit dem die verschiedenen involvierten Interessen möglichst ausgeglichen berücksichtigt werden können. Die Annahme der Volksinitiative würde diesen Kompromiss in Frage stellen, ohne dass klare Vorteile gegenüber den geltenden Bestimmungen ersichtlich wären.»
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009
Die Verankerung eines Bedarfs- und Fähigkeitsausweises für den privaten Umgang mit Feuerwaffen auf Verfassungsstufe käme einem Paradigmenwechsel gleich. Heute ist die Gesetzgebung darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen. Künftig wäre alles verboten, was nicht explizit durch Ausnahmen erlaubt wird. Das heutige Missbrauchsbekämpfungsgesetz würde zu einem bürgerfeindlichen Verbotsgesetz.
Ein unnötiges Verbot: Die heute gültige Gesetzgebung (Waffengesetz, Militärgesetz und die entsprechenden Verordnungen) zusammen mit den vom Bundesrat bereits umgesetzten Massnahmen bei der persönlichen Armeewaffe bilden die Grundlage für eine effektive Missbrauchsbekämpfung.
Ein Blick auf das Waffengesetz zeigt: Die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Schusswaffen ist streng und schafft die bestmögliche Sicherheit. Sie macht die Forderungen der Initianten nach weiteren Verboten obsolet.
«Da die Informationen über den Waffenbesitz im Wohnsitzkanton der betreffenden Person eingeholt werden können, ist es nicht erforderlich, den Bund ein Informationssystem führen zu lassen.»
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009
Quelle: <link http: www.waffeninitiative-nein.ch>www.waffeninitiative-nein.ch
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