Angst erzeugen ist das Mittel deutscher Politik gegen die Schweiz

Angst erzeugen ist das Mittel deutscher Politik gegen die Schweiz

von Dr. René Schneider

I. Top aktuell

Am 21. September 2012 veröffentlichte der nordrhein-westfälische Landtag die Antwort der Landesregierung auf eine «Kleine Anfrage» aus dem Parlament.1

1)    Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 16/924 vom 18.09.2012, <link http: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv dokument mmd16-924.pdf>www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-924.pdf.
Die Fragen und Antworten haben folgenden Wortlaut (Auszug, mit kritischen Anmerkungen des Verfassers).

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Rechtsstaatsprinzip gestattet und verlangt die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Steuerstrafermittlung. Der Verhinderung, Verfolgung und Aufklärung von Straftaten kommt dabei unter Berücksichtigung der Wertungen des Grundgesetzes eine hohe Bedeutung zu. Die Bekanntgabe von Einzelheiten zu abgeschlossenen Erwerbsvorgängen kann zum einen den Ermittlungszweck gefährden, solange die sich hieraus ergebenden Steuerstrafverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Zum anderen könnte die Bekanntgabe von Details zu den Erwerben zur unerwünschten Identifizierung der Anbieter führen. Wenn Details zu einer Identifizierung der Anbieter führen, verstiesse die Preisgabe der Details zudem gegen das Steuergeheimnis.1 Die Geheimhaltung bestimmter steuerlicher Angaben und Verhältnisse, deren Weitergabe einen Bezug auf den Steuerpflichtigen oder private Dritte erkennbar werden lässt, kann nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 GG auch grundrechtlich geboten sein.
Auch unter dem Aspekt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten (insbesondere im Hinblick auf die gegen nordrhein-westfälische Steuerfahndungsbeamte in der Schweiz ergangenen Haftbefehle) kann eine Mitteilung von Details nicht erfolgen.
Aus diesen Erwägungen kann sich die Landesregierung auch zu abgeschlossenen Erwerbsvorgängen nur eingeschränkt äussern.
    Anmerkung: Weshalb die Identifizierung der «Anbieter», also der «Datendiebe» (Täter, Gehilfe oder Beteiligter ist gleichgültig), unter das Steuergeheimnis (§§ 30 bis 31b der Abgabenordnung) fallen sollen, bleibt wohl ein ewiges Geheimnis der Landesregierung. Das Steuergeheimnis schützt den Steuerpflichtigen und nicht den ausländischen Kriminellen, mit dem das Land Nord­rhein-Westfalen seine kriminellen Geschäfte macht. Aber wer das «Rechtsstaatsprinzip» (Artikel 20 Abs. 3 GG) für eine Form der Regierungs- und Staatskriminalität missbraucht, pervertiert natürlich auch das Steuergeheimnis zugunsten seiner Komplizen!

1. Datensätze von wie vielen Bürgern aus NRW sind auf den angekauften Steuer-CDs enthalten? Bitte schlüsseln Sie die Daten nach den einzelnen Ankaufvorgängen auf.

Die bisherige Auswertung der erworbenen Informationen ergab, dass Angaben zu insgesamt 2831 Anlegern aus Nordrhein-Westfalen auf den Datenträgern enthalten sind. Die Anzahl wird sich jedoch mit Sicherheit erhöhen.
    Anmerkung: Die Frage des Abgeordneten ist laienhaft und ungeschickt formuliert. Für eine statistische Auswertung, mit welcher man die Datenkäufe der NRW-Regierung auf Haushaltsuntreue (§ 266 StGB) überprüfen könnte, müssten folgende Fragen gestellt und die Antworten ausgewertet werden; aber leider fand der Verfasser keinen Parlamentarier, der soviel juristischen Sachverstand – oder wenigstens ­politischen Weitblick – gehabt hätte, diese Fragen zu stellen:
    Das Magazin Focus berichtete am 16.9.2012, dass das Land Nordrhein-Westfalen «seit 2010 sechs Steuer-CDs angekauft» hat: «Nach vorläufiger Auswertung listen die Datenträger insgesamt 6989 Anleger auf. Daraus ergaben sich bislang 2624 Strafverfahren in ganz Deutschland.» In der Öffentlichkeit bekannt wurden solche Käufe erstmalig nach der medien-öffentlichen Verhaftung des damaligen Postchefs Dr. Klaus Zumwinkel am 14.2.2008 wegen des Datendiebstahls durch den Liechtensteiner Heinrich Kieber.2

2) <link http: www.focus.de magazin kurzfassungen focus-38-2012-nrw-zahlte-gut-10-millionen-euro-fuer-daten-aus-der-schweiz_aid_820499.html>www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-38-2012-nrw-zahlte-gut-10-millionen-euro-fuer-daten-aus-der-schweiz_aid_820499.html

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1.) Wieviel Daten-CDs oder andere Datenträger (z.B. DVD, USB-Stick) hat die Landesregierung (einschliesslich des Falles Kieber/Zumwinkel) bisher gekauft? Gefragt wird nach der genauen Zahl der Datenträger!
    2.) Wieviel Personen, die in Nordrhein-Westfalen steuerpflichtig sind oder waren, wurden auf den einzelnen Datenträgern identifiziert? Gefragt wird nach der genauen Zahl der in NRW steuerpflichtigen Personen pro Datenträger!
    3.) Wieviel Personen, die in Nord­rhein-Westfalen steuerpflichtig sind oder waren, wurden auf den einzelnen Datenträgern identifiziert, obwohl sie ihre steuerpflichtigen Angaben korrekt gemacht hatten und deshalb nicht als Steuerstraftäter verfolgt werden oder wurden? Gefragt wird nach der genauen Zahl der in NRW steuerpflichtigen Personen pro Datenträger, die im strafrechtlichen Sinne unschuldig sind bzw. nicht verfolgt werden oder wurden!
    4.) Wieviel Personen, die nicht in Nord­rhein-Westfalen steuerpflichtig sind oder waren, wurden auf den einzelnen Datenträgern identifiziert, obwohl sie ihre steuerpflichtigen Angaben korrekt gemacht hatten und deshalb nicht als Steuerstraftäter verfolgt werden oder wurden? Gefragt wird nach der genauen Zahl der nicht in NRW steuerpflichtigen Personen pro Datenträger, die im strafrechtlichen Sinne unschuldig sind bzw. nicht verfolgt werden oder wurden!

2. Wie viele dieser Personen aus NRW haben eine Selbstanzeige abgegeben? Bitte schlüsseln Sie die Daten nach Ankaufvorgängen auf, und wie viele dieser Selbstanzeigen jeweils erfolgreich ein Strafverfahren verhindert haben bzw. wie oft zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Von den Personen, die sich mit ihren Daten auf einer Steuer-CD befinden, gibt es nur sehr wenige, wenn nicht sogar gar keine Selbstanzeigen, weil eine Selbstanzeige voraussetzt, dass das Steuervergehen noch nicht von den Behörden erkannt wurde. Sollte mit der Frage gemeint sein, wie viele Selbstanzeigen jenseits der CD-Daten eingegangen sind, beläuft sich die Zahl der Selbstanzeigen in NRW seit dem ersten Datenkauf im Februar 2010 auf 6732 (Stand 6.9.2012) – allein mit Bezug zu schweizerischen Banken.
Allgemein ist anzumerken, dass die Anzahl der erledigten Selbstanzeigen in der bundeseinheitlichen Statistik der Straf- und Bussgeldverfahren erfasst wird. Eine gesonderte Statistik bezüglich der Abgabe und Erledigung von Selbstanzeigen (insbesondere im Zusammenhang mit den Datenerwerben) wird nicht geführt. Insoweit können Zahlen in der gewünschten Art und Weise nicht genannt werden. Eine Nacherhebung entsprechender Daten wäre – wenn überhaupt – nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand möglich.
Grundsätzlich erfolgt ein Abgleich zwischen den auf den Datenträgern befindlichen Informationen und eventuell vorliegenden Selbstanzeigen. Prinzipiell führt aber auch eine Selbstanzeige zur Einleitung eines förmlichen Steuerstrafverfahrens, da die Prüfung der Vollständigkeit der Angaben der Selbstanzeige und der Ausspruch einer Straffreiheit allein in diesem Verfahren möglich sind. Bei wirksamer Selbstanzeige wird das Strafverfahren eingestellt.

3. Wie hoch sind die Gesamteinnahmen für den Fiskus des Landes NRW aus den Selbstanzeigen der Personen aus Frage 2, aufgeschlüsselt nach Ankaufvorgängen?

Es wird grundsätzlich auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eine statistische Erfassung von Mehr­ergebnissen aus eingegangenen Selbstanzeigen in bezug auf einzelne Ankaufsvorgänge ist nicht möglich. Nach Schätzungen des Finanzministeriums NRW werden die Selbstanzeigen in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften in der Schweiz allein in NRW zu einem steuerlichen Mehrergebnis von über 300 Millionen Euro führen.
Darin noch nicht enthalten sind die Mehrergebnisse, die sich aus der Auswertung der Datensätze ergeben.

4. Gegen wie viele dieser Personen aus NRW wurde auf Grund der in dem Datenbestand enthaltenen Informationen ein Strafverfahren eingeleitet? Bitte schlüsseln Sie die Daten nach Ankaufvorgang auf sowie danach, falls schon beendet, ob das Strafverfahren erfolgreich zu einer Verurteilung auf Geldbusse, auf Bewährung oder mit Haftstrafe führte, ob es zu einem Vergleich führte, ob es noch läuft oder ob es zu einem Freispruch führte bzw. ohne Folgen für den Beklagten eingestellt oder beendet wurde.

Vorab ist festzuhalten, dass die Anzahl der Anleger und der Ermittlungsverfahren nicht identisch ist, da neben dem auf einem Datenträger namentlich genannten Anleger selbst in verschiedenen Fällen gegebenenfalls auch noch Ermittlungsverfahren gegen weitere Personen (z.B. Ehegatten) einzuleiten waren.
Soweit Zahlen zusammengestellt werden konnten, sind bislang gegen mindestens 3413 Personen aus Nordrhein-Westfalen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Elf Beschuldigte wurden durch Erlass von Strafbefehlen zu Geldstrafen verurteilt. Bezüglich 80 Beschuldigter wurde gemäss § 153a StPO (Einstellung nach Erfüllung von Auflagen) verfahren. Die Verfahren gegen 14 Beschuldigte wurden nach § 153 StPO (Einstellung wegen Geringfügigkeit) und gegen 709 Beschuldigte gemäss § 170 Absatz 2 StPO (Einstellung mangels Tatnachweises) eingestellt. Bezüglich 89 weiterer Beschuldigter wurden die Verfahren auf andere Weise erledigt (Abgabe der Verfahren, Verbindung der Verfahren).
    Anmerkung: Ein Skandal: 723 Verfahren wurden gegen unschuldige – steuerehrliche – Bürger geführt, die sich nichts zuschulden kommen liessen und ihr korrekt versteuertes Vermögen in der Schweiz gut angelegt hatten. Für diese 723 «Verdachtsfälle», die nur durch das kriminelle Zusammenwirken zwischen Datendieb und «Datenhehler» zu Unrecht der Verfolgung durch die NRW-Behörden ausgesetzt waren, wurde ein nicht unerheblicher Anteil des Diebeslohnes investiert. Dem Verfasser fehlen alle Worte, um das Mass seiner Empörung noch mit der gebotenen Zurückhaltung zu artikulieren!

5. Wie hoch sind die Gesamteinnahmen für den Fiskus des Landes NRW aus den Verurteilungen bzw. Vergleichen der Personen aus Frage 4, aufgeschlüsselt nach Ankaufvorgängen?

Falls der Fragesteller die Gesamteinnahmen für das Land NRW inklusive Steuernachzahlungen gemeint haben sollte, gab es ein Aufkommen aus den CD-Auswertungen und Selbstanzeigen in Höhe von 425,3 Millionen Euro.
Aus den Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen beträgt die Summe der Geldstrafen und Geldauflagen – soweit Zahlen zusammengestellt werden konnten – derzeit etwa 2,8 Millionen Euro.
Darüber hinaus wurden durch die nord­rhein-westfälische Justiz sogenannte Verbandsgeldbussen gemäss § 30 OWiG festgesetzt. Diese betrugen insgesamt 197,5 Millionen Euro und flossen in den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen.
    Anmerkung: Inzwischen dürfte es auch für den Dümmsten klar geworden sein: Es geht dem NRW-Finanzminister in Wirklichkeit nicht um «Steuergerechtigkeit», sondern um die Verbreitung von Angst unter den Steuerpflichtigen und um die daraus folgende Mehrung der Selbstanzeigen nach § 371 der Abgabenordnung (AO). Diese führen nämlich nur noch in den seltensten Fällen zur Straflosigkeit, und dafür müssen sie schon sehr professionell – am besten durch einen Fachanwalt für Steuerrecht – dargestellt werden!

II. Resümee

Der Autor darf an dieser Stelle daran erinnern, dass er schon in einem Brief vom 5. Februar 2010 an die damalige Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, schrieb:
«Allerdings bin ich davon überzeugt, dass die deutschen Behörden den illegalen Kauf der Daten noch kurzfristig verzögern werden, um über die gleichgeschalteten Medien in Deutschland zur strafbefreienden Selbstanzeige aufzurufen. Solange kein Steuerhinterzieher positiv weiss, ob auch seine Daten auf der CD enthalten sind, werden wahrscheinlich nicht wenige Steuerhinterzieher eine Selbstanzeige erstatten, obwohl sie durch die Daten-Sammlung selbst nicht enttarnt werden könnten.
Diese kurze Frist sollte die Schweiz nutzen und bei dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag eine Unterlassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen, sowie um den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beantragen,

«Request for the indication of Provisional Measures»
«Demande en indication de mesures conservatoires»

durch welche der Internationale Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland den Kauf der Daten zumindest vorläufig und bis zu einem Urteil in der Hauptsache verbietet.»3

3) Auszugsweise veröffentlicht in «Deutschland, Liechtenstein, die Schweiz und das Völkerrecht» (Newsletter Steuerrecht vom 22.02.2010, Seite 3, Quelle: <link http: www.muenster-seminare.de>www.muenster-seminare.de/24505.pdf), und unter der URL: <link http: www.staatsklage.de>www.Staatsklage.de

Damals wurde das Land Nordrhein-Westfalen noch von Jürgen Rüttgers (CDU) und seinem Finanzminister Helmut Linssen (CDU) regiert, und seitdem hat sich nichts geändert, die kriminellen Methoden der Staatsgewalt sind unverändert geblieben. Warum sollte man sie auch ändern?
Fazit: «Die Methode Borjans» ist gar keine solche! Wahrscheinlich hat sie auch den Namen Linssen nicht verdient. Angefangen hatte das unwürdige Spiel nämlich im Jahr 2008, als der damalige Bundesminister Peer Steinbrück als «Datenhehler» des liechtensteinischen Datendiebes Heinrich Kieber in das Licht der Öffentlichkeit trat und ein Klima der Angst erzeugte. Kein Steuerhinterzieher wusste, ob er durch die gestohlenen Bankkundendaten schon entdeckt war, aber die Zahl der Selbstanzeigen stieg nach Steinbrücks Empfehlungen sprunghaft an.
Angst als Mittel der Politik? So etwas gab es in Westdeutschland seit 1945 nicht mehr!

III. Wer ist Norbert Walter-Borjans?

Norbert Walter-Borjans (SPD) ist also nicht der Erfinder des Systems, das älter ist als seine Amtszeit im Düsseldorfer Finanzministerium. Angst als Druckmittel ist zwar im Rechtsstaat nicht vorgesehen, aber sie passt zu der bisher politischen Karriere eines Mannes, der beruflich nomadisiert und nur seinen eigenen Vorteil sucht. Dafür ist ihm der Platz an der Seite der Möchtegernbundeskanzlerin Hannelore Kraft (SPD) höchst willkommen. In der aktuellen Wirtschafts- und Finanzzeitung Euro am Sonntag vom 17.9.2012 wird der umtriebige NRW-Finanzminister als ein «Besessener» beschrieben:4
«Mit Kämpfen – und auch mit Niederlagen – kennt er sich bestens aus. Mit ihm im Team verlor die SPD zwei Landtagswahlen. Schliesslich Finanzminister, scheiterte der unter seiner Federführung von der rot-grünen Regierung eingebrachte Nachtragshaushalt für 2010. Auch sein Gesamthaushalt für 2012 scheiterte, als Rot-Grün von der Opposition mit einer Stimme überboten wurde.
Vor gut neun Wochen gab es dann die nächste Klatsche. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kassierte Walter-Borjans Lieblingskind, die hauptsächlich unter dem Namen «Bettensteuer» bekannte Kulturförderabgabe: teilweise verfassungswidrig. Da hatte den gebürtigen Krefelder wohl sein alter Wunsch, die Welt zu verbessern, geritten. Schon 1986 war er an der Gründung des für eine ökologische Verkehrspolitik eintretenden Verkehrsclubs Deutschland (VCD) beteiligt.
Seine mittlerweile langjährige Partnerschaft mit der Politik war keine Liebe auf den ersten Blick. In der Tat wechselte Walter-Borjans seinen Berufsweg mindestens genauso oft wie seine Brillengestelle. Am 17. September 1952 in Krefeld-Uerdingen geboren, studierte der Sohn eines Schreiners und einer Schneiderin im Anschluss an sein Abitur zunächst von 1971 bis 1972 Informatik, brach das Studium aber ab und wechselte zur Wirtschaft. 1978 verliess er als Diplom-Volkswirt die Bonner Uni, um 1982 an der Universität zu Köln in Staats- und Wirtschaftswissenschaften zu promovieren. Den weiteren beruflichen Werdegang markieren Stellen in der freien Wirtschaft und der Wissenschaft. 1984 holte ihn Johannes Rau in die Politik. Walter-Borjans war zunächst Referent in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, später Regierungssprecher.
Heute sitzt der Vater von vier Kindern nicht nur auf dem Stuhl des Finanzministers, er ist nebenbei noch Beirat der Deutsche-Bundesbank-Filiale in Düsseldorf, Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrats und der Finanzministerkonferenz und vertritt sein Land in den Aufsichtsräten der NRW Bank, Ruhrkohle AG und der WestLB. Manche – auch innerhalb der SPD – lästern, Walter-Borjans schaffe mehr Probleme, als er löse.»

4) «Der besessene Steuersünder-Jäger» (von Ann-Christine Brunen), in: «Euro am Sonntag» vom 17.09.2012, <link http: www.finanzen.net nachricht private-finanzen steuer-cds-nrw-finanzminister-der-besessene-steuersuender-jaeger-2049800>www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Steuer-CDs-NRW-Finanzminister-Der-besessene-Steuersuender-Jaeger-2049800 

Ceterum censeo: Das Problem der «Datenhehlerei» von illegal beschafften Bankkundendaten und die damit verbundenen schädlichen Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz können nur durch eine auf Unterlassung und Wiedergutmachung gerichtete Staatsklage der Schweiz gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beendet werden.    •

Quelle: Völkerrechtliche Vereinigung. Verein zur ­Förderung einer Staatsklage der Schweiz gegen Deutschland. <link http: www.staatsklage.de>www.Staatsklage.de, No. 25505 vom 21.9.2012

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