Auch die Bundesregierung weiss: Datenhehlerei ist ganz eindeutig kriminell

Steuerabkommen Deutschland – Schweiz Auch die Bundesregierung weiss: Datenhehlerei ist ganz eindeutig kriminell

Wollen Frau Merkel und Herr Schäuble sich selbst möglichst unauffällig amnestieren?

Der sogenannte Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz (Cave: Euphemismus! In Wirklichkeit handelt es sich um kriminelle und völkerrechtswidrige Akte der Bundesrepublik Deutschland zum Nachteil der Schweizerischen Eidgenossenschaft) lässt sich pyramidenförmig darstellen.

Die Spitze der Pyramide zeigt das zwischenstaatliche Verhältnis der beiden Länder, welches infolge der deutschen Datenbeschaffung durch Anstiftung zum Datendiebstahl, -kauf (usw.) massiv gestört ist. Die Schweiz wäre gut beraten, Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag auf Unterlassung und Wiedergutmachung zu verklagen.
Der mittlere Teil der Pyramide beschreibt das verletzte Verfassungsrecht in Deutschland. Es ist verwunderlich, wie wenig Deutsche sich empören, wenn die Bundesregierung und die Regierungen einiger Bundesländer, allen voran Nordrhein-Westfalen, sich über das Rechtsstaatsprinzip hinwegsetzen! Wo ist die gesetzliche Grundlage für einen Minister und seine Untergebenen, einen Datendieb anzustiften und seine Diebesware zu kaufen? Ein «schmutziges» Sprichwort sagt: «Wer Dreck anfasst, wird dreckig!» – Wieviel sauberer klingt dagegen Artikel 20 Abs. 3 GG, das Rechtsstaatsprinzip: «Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.»
Es bleibt die Basis der Pyramide, das Strafrecht, denn die kriminellen Handlungen sind beim Deal zwischen dem deutschen Staat und dem ausländischen Kriminellen nicht auf die hierorts leider straflose «Datenhehlerei» beschränkt.1
Und damit kommen wir zu dem eigentlichen Dilemma. Das liegt nämlich gut versteckt hinter Artikel 17 Abs. 3 des Abgeltungssteuer-Abkommens vom 21. September 2011, welches noch nicht in Kraft getreten ist.2
Artikel 17 dieses Abkommens trägt die Überschrift «Verzicht auf die Verfolgung von Straf­taten und Ordnungswidrigkeiten, Haftung» und sein Absatz 3 hat folgenden Wortlaut:
«Beteiligte an Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb steuererheblicher Daten von Bankkunden vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurden, werden weder nach schweizerischem noch nach deutschem Recht verfolgt; bereits hängige Verfahren werden eingestellt. Davon ausgeschlossen sind Verfahren nach schweizerischem Recht gegen Mitarbeitende von Banken in der Schweiz.»
Merksatz: Es gibt «Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb steuererheblicher Daten von Bankkunden vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurden», denn sonst könnten sie nicht in dieser Form amnestiert werden!
Wir denken weiter: Spätestens als Frau Merkel und Herr Schäuble das Abkommen mit der Schweiz aushandelten, wussten sie, dass es solche Straftaten gibt, und sie wussten auch, dass sie beide – seit dem Fall Heinrich Kieber, 2008 – daran beteiligt sind. An dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei, da helfen auch nicht die vielen Rechtsbeugungen, mit denen kriminelle Staatsanwälte bisher alle Anzeigen gegen andere kriminelle Staatsdiener und ihre kriminellen Lieferanten vom Tisch gefegt haben, vielmehr müssen diese Staatsanwälte jetzt selbst um ihre Reputation fürchten, denn ihre Verbrechen der Rechtsbeugung3 sind noch nicht verjährt.
Also wollen Frau Merkel und Herr Schäuble sich selbst und ihre Spiessgesellen möglichst unauffällig amnestieren, solange sie noch die Macht dazu haben. Darüber, wie das nach der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im Herbst 2013 aussieht, soll an dieser Stelle nicht spekuliert werden. Deshalb wählten die obersten deutschen «Datenhehler» vorsorglich einen frühen Zeitpunkt («vor Unterzeichnung dieses Abkommens») und nicht etwa den Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung. Falls das Abkommen in Kraft tritt, gehen Frau Merkel, Herr Schäuble, Herr Steinbrück und ihre Kumpane also straffrei aus, während ihre Kollegen und Kolleginnen aus Nordrhein-Westfalen nebst Gefolge, welche noch nach der Unterzeichnung des Abkommens vom 21. September 2011 an Straftaten im Sinne des Abkommens beteiligt waren, natürlich «am Fliegenfänger hängen»!
Was bleibt Frau Kraft und Herrn Walter-Borjans denn übrig, als wider besseres Wissen zu lamentieren, dass ihre krummen Geschäfte mit den ausländischen Kriminellen überhaupt nicht strafbar waren? Beide sitzen in der «Zwickmühle»: Sie wissen, dass sie sich strafbar gemacht haben und weiter strafbar machen, aber sie müssen es leugnen, weil sie nicht in den Genuss der Amnestie nach Artikel 17 Abs. 3 des Abkommens gelangen, jedenfalls nicht mit Taten, die nach dem 21. September 2011 begangen wurden. Deshalb müssen Frau Kraft und Herr Walter-Borjans mit ihren Genossen aus der SPD und den Grünen das Abkommen im Bundesrat zu Fall bringen, denn nur dann werden auch Frau Merkel & Cie. wieder in den Chor einfallen, alles sei «rechtlich in Ordnung und sachlich erforderlich».4
Tritt das Abkommen in Kraft, gibt es eine gesetzliche Grundlage, an der kein Staatsanwalt mehr vorbeikommt, denn wenn Artikel 17 des Abgeltungssteuer-Abkommens über das Zustimmungsgesetz erst einmal Bundesrecht geworden ist, führt kein Weg mehr daran vorbei, die Straftäter aus Nord­rhein-Westfalen nach «Gesetz und Recht» (Artikel 20 Abs. 3 GG) zu verfolgen.
In Merkel-Deutschland ist diese rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit natürlich nicht «alternativlos», und die potentielle Nachfolgerin der hochverehrten Frau Bundeskanzlerin findet sicher auch noch einen Weg aus der Zwickmühle oder «Schweinefalle», wie das allzu akademische Wort «Dilemma» im SPD-Land Nordrhein-Westfalen gerne übersetzt wird.    •

Quelle: René Schneider. Dilemma, Zwickmühle, Schweinefalle vom 14.9.2012 (Auszug) <link http: www.staatsklage.de>www.staatsklage.de. No.25495

1     Vgl. statt vieler: Gangster unter sich: Daten-Diebstahl, Daten-Schmuggel und Daten-Missbrauch. Oder: Der Untergang des Rechtsstaates in Deutschland., Newsletter Steuerrecht vom 16. Juli 2010, www.muenster-seminare.de/24656.pdf
2     Quelle/URL: Vorabdruck des Abkommens vom 21. September 2011, www.news.admin.ch/NSBSubscnber/message/attachments/24360.pdf
3     Quelle/URL: www.gesetze-im-internet.de/stgb/_339.html
4     Vgl. Wolfgang Schäuble, in: Financial Times Deutschland vom 18.02.2008

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