Kulturflächen in erschwerten Lagen erhalten

Kulturflächen in erschwerten Lagen erhalten

Verwaldung und Vergandung zu stoppen kann nur durch sorgfältiges Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis erreicht werden

von Michael Götz, freier Agrarjournalist LBB-GmbH, Eggersriet SG

ab. Unzählige Länder der Welt haben im Zuge von Globalisierung und forcierter Gross-Wirtschaft die Pflege und den Schutz von kleinen Rand- und Restflächen vernachlässigt. Wenn sie einmal verwildert sind, ist es schwierig, sie wieder zurückzuholen und sie für die Selbstversorgung der Völker zu nutzen. In der Schweiz hat der gesetzliche Vorrang des Waldschutzes vor dem Kulturland dazu geführt, dass viele Parzellen in den Bergzonen verganden, verbuschen und verwalden. Es hat eines mehrere Jahre dauernden sorgfältigen Zusammenwirkens von Wissenschaft und Praxis bedurft, um den Weg zu finden, auf dem diese Rückgewinnung von Kulturland gehen kann. Das Beispiel hat grundsätzliche Bedeutung auch für Entwicklungs- und Schwellenländer. In jedem Land besonders muss die Frage des Vorhandenseins von lokalen Giftpflanzen geklärt werden, was aber die erfahrenen Landwirte der älteren Generation sicherlich leisten können, bevor Kleinwiederkäuer wie Ziegen oder Schafe zum Einsatz kommen. Michael Goetz hat diesen Prozess der Rückgewinnung für Schweizer Verhältnisse sehr anschaulich nachgezeichnet und alle wichtigen Details erwähnt, so dass der Artikel ein sorgfältig zu lesendes Lehrstück geworden ist. Während früher der Schutz des Waldes fast immer an vorderster Stelle stand, kommt heute der Offenhaltung von Kulturflächen und damit auch der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung vermehrt Bedeutung zu.

Kulturflächen sind Landschaften, welche vom Menschen über Jahrhunderte geprägt wurden und deswegen heute als schützenswertes Kulturgut angesehen werden. Dazu gehören insbesondere auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Betreffend Offenhaltung solcher Nutzflächen sind nicht die ertragreichen, gut zugänglichen Flächen gemeint, sondern ertragsarme, meist steile Flächen im Berggebiet, sogenannte Grenz­ertragsböden, welche nur mit grossem Aufwand zu bewirtschaften sind.

Restflächen lohnen sich kaum

«Früher haben die Landwirte noch Zeit gehabt», sagt Christian Gazzarin von der Forschungsanstalt ART in Tänikon. Damals lebten auf den Bergbetrieben noch grosse Familien, deren Mitglieder gemeinsam das Heu einbrachten und auch steile Flächen nicht ungenutzt liessen. Heute verwendet der Landwirt für seine Arbeit Maschinen. Er beginnt das Heuen auf den ertragreichen Flächen und stellt die Flächen, welche schwer zu bewirtschaften sind, hintenan. Das führt dazu, dass letztere je nach Witterung nicht immer gemäht werden und mit der Zeit verganden – gemeint ist verwildern – oder verwalden. Die öffentliche Hand versucht, mittels Direktzahlungen die Bewirtschaftung dieser «Restflächen» zu fördern; die Realität zeigt aber, dass die angestrebte flächendeckende Bewirtschaftung nicht mehr überall erreicht wird. Die Nutzung von steilen Grenzertragsflächen führe zwar zu einem guten Lohn pro Zeiteinheit, sei aber im Vergleich zur übrigen, produktionsorientierten Tätigkeit der Betriebe oft nur ein «Nebenverdienst». Die Futterbergung für das Vieh habe für den Landwirt Vorrang.
Ist es überhaupt sinnvoll, die steilen, ertragsschwachen Flächen zu nutzen und damit die Kulturlandschaft offenzuhalten? Da seien viele unterschiedlicher Meinung, erklärt Christian Flury, Leiter des Agroscope-Forschungsprogrammes AgriMontana, welches sich neben weiteren Fragen mit der Offenhaltung der Kulturlandschaft im Berggebiet befasst. Die einen sehen in einer Verwaldung und Vergandung keine Nachteile – Wildnis könne durchaus reizvoll sein. Andere sagen, damit gehe Kulturland und Produktions­potential verloren. Die Verwaldung beeinträchtigt nach ihrer Ansicht die Existenzgrundlage für die Bevölkerung im Berggebiet. Wieder andere monieren den Verlust an Artenvielfalt, die Biodiversität. Pflanzen, welche auf der roten Liste stehen, finden sich oft in extensiv genutzten Wiesen in Steillagen. Wächst der Wald dort, geht Lebensraum für bedrohte Arten verloren.

Ökologische Leistungen als neuer Betriebszweig

Offensichtlich gibt es kein Rezept, das sich anwenden lässt, wenn es um die Frage geht, ob Flächen im Berggebiet landwirtschaftlich genutzt werden sollen. «Jeder Betrieb, ja fast jede Parzelle, ist ein eigener Fall», sagt Christian Gazzarin. Auch wie die Fläche genutzt werden soll, lasse sich nicht für alle Bergbetriebe einheitlich beantworten. Während die Landwirte in der Schweiz nicht mehr gemähte, ertragsschwache Flächen mit Robustrindern, Schafen oder Ziegen beweiden, bieten zum Beispiel Maschinenringe in Österreich das maschinelle Mulchen von Steilflächen als Dienstleistung an. Gemeinsam ist all diesen Verfahren, dass sie die Leistung einer offenen Kulturlandschaft erbringen. Und damit komme die AP 2014/17 ins Spiel: «Die Direktzahlungen werden mit der AP 2014/17 leistungsbezogen ausgerichtet», erklärt Christian Flury. «Welche Leistung erbringe ich und welche Qualität strebe ich auf der Fläche an?» werde die grundlegende Frage sein. Der Landwirt solle selbst bestimmen, welche Verfahren er anwenden möchte. Schlussendlich zähle nicht das Einhalten von Vorschriften wie Düngeverbot oder der früheste Schnittzeitpunkt. Stimmen müssten die Leistung an sich und die Qualität der Vegetation. Ein solches System passe zum Selbstbildnis des Landwirts als Unternehmer. Für unternehmerische Betriebe könnten die ökologischen Leistungen zu einem Betriebszweig werden.

Schafe und Ziegen gegen Verwaldung

Zwei Beispiele aus der Praxis sollen zeigen, wie Landwirte schon heute mit der Verwaldung und Vergandung von Grenzertragsflächen umgehen. Beide Phänomene sind nicht nur auf die Alpgebiete beschränkt, sondern treten auch in tieferen Lagen überall dort auf, wo es steile Hänge gibt. Christian ­Gazzarin ist nicht nur Betriebswirtschafter an der ART in Tänikon, sondern hält als Hobby­tierhalter bei St. Gallen eine Herde von 20 bis 30 Engadinerschafen und zwei Ziegen. Mit diesen beweidet er von Zeit zu Zeit für seinen Nachbarn Hangflächen in der Bergzone 1. Im Gegensatz zu Rindern fressen die Schafe und Ziegen die jungen Triebe und Blätter der Brombeeren und drängen die Sträucher auf diese Weise zurück. Ohne diese «Weid­putzete» käme auch Jungholz auf, und die Weide würde mehr und mehr verwalden. Das würde schlussendlich dazu führen, dass der Landwirt keine Direktzahlungen mehr erhielte, da die Flächen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden.
Ein Mulchen der Brombeerstauden allein hatte dem Nachbarn keinen langfristigen Erfolg gebracht. Da die Wurzeln im Boden blieben, trieben die Wurzelballen einige Wochen später wieder aus, und es bildete sich ein neuer «Dornenteppich». Dort wo die Schafe und Ziegen regelmässig weideten, sind heute, zwei Jahre nach dem Mulchen, keine Brombeeren mehr zu finden. Die Weide ist gleichmässig abgegrast. Die Farnkräuter und Brennnesseln, die stehenbleiben, weil die Schafe sie nicht fressen, mäht Christian Gazzarin mit der Motorsense ab. Inzwischen hat er seine Schafe auch dort weiden lassen, wo die Verbuschung fortgeschritten ist. Die Schafe haben angefangen, die jungen Stämme und Äste der Eschen und Haselnussstauden zu verbeissen und zu schälen, so dass diese mit der Zeit absterben. Mit etwas Geduld dürfte sich so die Nutzfläche auch bei fortgeschrittener Verbuschung zurückgewinnen lassen.

Projekt «Waldeinwuchs im Wallis»

Der Kanton Wallis hat ein Projekt gestartet, wie sich mit der Verwaldung und Vergandung von Kulturland umgehen lässt. Die Projektleitung liegt bei Céline Müller von der Sektion Walderhaltung. «Das Projekt könnte ein Leitfaden für die ganze Schweiz werden», sagt Peter Gresch. Er ist Dozent an der ETH für Raum- und Umweltfragen und begleitet das Projekt als Fachexperte. Im Zentrum stehen die Gemeinden, da sie für die Bodennutzung verantwortlich sind. Ihre Aufgabe ist es, Schlüsselgelände auszuscheiden, in denen der Waldeinwuchs verhindert oder rückgängig gemacht werden soll, und die Nutzung dieser Flächen zu organisieren.
Die Rodung von Wald ist nur möglich, weil eine Revision des Bundes-Waldgesetzes die Erhaltung des Waldes flexibler gemacht hat. Bis dahin galt, dass Wald auf eingewachsenen Flächen nach 20 Jahren nicht mehr ersatzlos gerodet werden durfte. Neu verfügen die Gemeinden über das Mittel der «Waldfeststellungslinie». Innerhalb dieser im Zonenplan eingetragenen Linie darf Wald, der sich auf Kulturflächen ausgedehnt hat, auch nach diesen 20 Jahren wieder gerodet werden. «Es geht darum, dass die Schlüsselgelände nicht auf ewig verloren sind», erklärt Peter Gresch. Während man früher vor allem an den Schutz des Waldes dachte, geht es heute in umgekehrter Richtung darum, das Kulturland zu schützen.

Schlüsselgelände und Nutzung «aushandeln»

Lohnt es sich für die Bauern, an dem Projekt mitzumachen? Schliesslich geht es um Flächen, deren Ertrag den Aufwand nicht deckt. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Öffentlichkeit, der Schutz der Biodiversität und wertvoller Lebensräume für Wildtiere und Pflanzen. Auch Kulturwerte gehören dazu, wie zum Beispiel Maiensässe, besondere Waldweiden, Terrassen- und Heckenlandschaften sowie Einzelobjekte. Peter Gresch nennt als Beispiel dafür eine Kapelle, welche, auf einem Hügel erbaut, früher von weitem sichtbar war und heute im Wald verschwindet. Auf der anderen Seite steht das Interesse der Bauern, das Land mit angemessenem Aufwand zu bewirtschaften. Die Flächen sollen nicht zu steil und möglichst frei von Hindernissen sein. Der Verdienst muss die Arbeit entlöhnen. Dafür komme es nicht nur auf die Höhe der Direktzahlungen an, sondern auch darauf, wie die Nutzung von Schlüsselgelände mit der Gemeinde «ausgehandelt» wird, führt der Projektexperte aus.

Nutzungsrechte für neue Flächen

«Es steht der Landwirtschaft genügend Geld zur Verfügung.», sagt Peter Gresch im Hinblick auf die vorgesehenen finanziellen Mittel der AP 2014/17 und die vermehrte Förderung der Flächen. Zum einen kommen für dieselben Flächen mehrere Förderinstrumente des Bundes in Betracht (siehe Kästchen: Massnahmen der AP 2014/17); zum anderen lassen sich die Pflegemassnahmen den Zielen anpassen. So kann es zum Beispiel sinnvoll sein, nicht jedes Jahr zu mähen, dafür mit Forstbetrieben zusammenzuarbeiten, welche dafür verantwortlich sind, aufkommende Büsche zu roden. Nicht zuletzt könne die Teilnahme am Waldeinwuchsprojekt für die Bauern auch deshalb interessant sein, da sie an Nutzungsrechte von zusätzlichem Land kämen. Würden die als Schlüsselgelände ausgeschiedenen Standorte nämlich nicht vom Eigentümer bewirtschaftet, so könne das Nutzungsrecht anderen übertragen werden. Im Zentrum des Projektes im Wallis steht – wie erwähnt – die Gemeinde. Ihre Aufgabe ist es, die Nutzung der Schlüsselgelände sicherzustellen und die Landwirte einzubinden. Diese können ihre Chance nutzen, indem sie bei der Ausscheidung der Schlüsselgelände und der Nutzung mitreden.

Offenhaltung der Kulturlandschaft

Die Offenhaltung der Kulturlandschaft diene vor allem drei Zielen, sagt Patricia Steinmann, Fachbereich Öko- und Ethoprogramme des BLW, nämlich der Erhaltung von Produktionsflächen, der Erhaltung halboffener Landschaften für den Tourismus, und drittens fördern offene Flächen die Biodiversität. Bei zunehmender Verwaldung gingen seltene Tier- und Pflanzenarten verloren. In der AP 2014/17 sind neue Instrumente für die Offenhaltung der Kulturlandschaft vorgesehen: Die Kulturlandschaftsbeiträge sind als Ersatz für die bisherigen Flächenbeiträge gedacht. Sie setzen sich zusammen aus für die Zonen abgestuften Zonenbeiträgen sowie Beiträgen für die Hangneigung, die Alpung und die Sömmerung. Flächenbezogene Versorgungssicherheitsbeiträge sollen die tierbezogenen RGVE-Beiträge ersetzen. Was bisher unter Ökobeiträgen lief, soll neu Biodiversitätsbeiträge heissen. Grundlage bildet die bestehende Ökoqualitätsverordnung. Die Anreize des Biodiversitätsprogrammes sollen erhöht werden.    •

Michael Götz (Dr. Ing. agr.), Freier Agrarjournalist, LBB-GmbH, Säntisstr. 2a, 9034 Eggersriet,
Tel.: +41 71 877 22 29
E-Mail: <link>migoetz@paus.ch, <link http: www.goetz-beratungen.ch>www.goetz-beratungen.ch

Massnahmen der AP 2014/17, welche Einfluss auf die Offenhaltung von Kulturland haben:
•    Kulturlandschaftsbeiträge, insbesondere Hangbeiträge
•    Versorgungssicherheitsbeiträge
•    Biodiversitätsbeiträge
•    Landschaftsqualitätsbeiträge

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