Staatlicher Ankauf illegal erworbener Daten: «Grauzone», erlaubt oder strafbar?

10 Zeitstunden-Seminar – «Aktuelles Steuerrecht»

am Samstag, 27. Oktober 2012,
im Mercure Hotel Münster City,
mit Herrn Professor Klaus Lindberg (Hamburg).

Das Seminar «Aktuelles Steuerrecht» – 10 Zeitstunden Fortbildung für Fachanwälte für Steuerrecht – wird am Samstag, 27. Oktober 2012, von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr im Mercure Hotel Münster City, Engelstrasse 39, Münster, fortgesetzt.

Ein «Antwort-Telefax» für Ihre Anmeldung und weitere Informationen erhalten Sie im Internet oder per Post.

Staatlicher Ankauf illegal erworbener Daten: «Grauzone», erlaubt oder strafbar?

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat öffentlich erklärt, dass der Kauf illegal beschaffter Daten – insbesondere illegal beschaffter Bankkundendaten aus der Schweiz, welche wiederholt durch das Land Nordrhein-Westfalen gekauft wurden – in einer «Grauzone» stattfindet.

«Grauzonen» gibt es im Strafrecht nicht: Entweder ist eine Handlung strafbar, oder sie ist nicht strafbar. Die Käufer illegal beschaffter Daten verteidigen sich seit dem Fall Heinrich Kieber (Liechtenstein 2008) damit, ihre Handlungen seien «rechtlich in Ordnung und sachlich erforderlich» (so der damalige Bundesinnenminister Schäuble, vgl. «Financial Times Deutschland» vom 18.2.2008). Besonders dreist wird diese Auffassung durch den NRW-Finanzminister Walter-Borjans auch heute noch vertreten. Dabei müsste er es besser wissen: Das deutsch-schweizerische Abgeltungssteuer-Abkommen vom 21.9.2011, welches von der SPD und den Grünen so vehement abgelehnt wird, enthält in Artikel 17 Abs. 3 eine Amnestie für Datendiebe und Datenhehler.    •

Quelle: Rheinische Post vom 1.9.2012

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