Nein zum Tierseuchengesetz (TSG)

Nein zum Tierseuchengesetz (TSG)

Zur Eidgenössischen Abstimmung vom 25. November 2012

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Eine deutliche Absicht, im Gesundheitssektor die Machtkonzentration beim Bund weiter auszubauen, zeigt sich an verschiedenen Vorhaben: im Präventionsgesetz – das zum Glück im September 2012 durch den Ständerat gestoppt wurde –, im Entwurf des revidierten Epidemiengesetzes und aktuell im revidierten Tierseuchengesetz. Eines der Hauptargumente gegen diese Tendenz lautet deshalb: Prävention und Pflege der Gesundheit von Mensch und Tier sollen bei den Kantonen bleiben.
Wir Stimmberechtigten haben am 25. November Gelegenheit, der wachsenden Verwaltungsblase in Bern etwas entgegenzusetzen und eine Lanze für das bewährte föderalistische System zu brechen. Prävention und Pflege der Gesundheit von Mensch und Tier sollen in erster Linie bei den Kantonen bleiben, diese kennen die lokalen Verhältnisse besser und arbeiten kostengünstiger als eine zentralistische Bundesstelle.
Der Wille zur Machtkonzentration beim Bund zeigt sich insbesondere bei Artikel 53 b des geplanten Tierseuchengesetzes, wonach der Bundesrat in eigener Regie und ohne Kontrolle durch Parlament und Volk internationale Verträge im Bereich der Tiergesundheit abschliessen könnte. Die Gefahr ist gross, dass sich die Schweiz dadurch in Abhängigkeit von internationalen Organisationen sowie von ausländischen Pharmakonzernen begeben würde.
Statt die Argumente selbst zu formulieren, verweisen wir auf das ausgezeichnete Argumentarium des Referendumskomitees in den «Erläuterungen des Bundesrates zur eidg. Volksabstimmung vom 25. November 2012».

Die Argumente des Referendumskomitees

•    Undemokratische Machtkonzentration beim Bund. Durch Gleichschaltung der kantonalen Veterinärämter wird unser ­föderalistisches System in eine zentralistische Autorität umgeformt. Als Folge bedeutendes Machtmissbrauchspotential.
•    Der Bundesrat kann eigenmächtig völkerrechtliche Verträge abschliessen. So kann fremdes Recht übernommen, schweizerisches Recht durch widersprüchliche Bestimmungen ausgehebelt und die Schweiz durch internationale Organisationen fremdbestimmt werden. Interessenkonflikte mahnen zur Vorsicht: 2009 riefen die WHO und ihre teils von Impfstoffherstellern finanzierten Berater die höchste Pandemiestufe für die Schweinegrippe aus.
•    Entmündigung von TierhalterInnen und TierärztInnen. Einschränkung unseres Einspracherechts. Die Mitwirkung bei fragwürdigen Zwangsmassnahmen kann mit noch höheren Bussen und Strafen durchgesetzt werden.
•    Unterdrückung natürlicher Heilmittel und -methoden durch einseitige Bevorzugung von Produkten der Pharma. Als Folge toxische Rückstände in Lebensmitteln.
•    Hohe Kosten durch umstrittene, teure Präventionsprogramme und Impfstoffbanken. Entsorgung überflüssiger Lagerbestände bzw. Anreiz zur Zwangsverabreichung. Die absehbare Kostenexplosion wird auf uns Tierhalter-, Steuerzahler- und KonsumentInnen abgewälzt.
•    Geregelt sind weder objektive Kriterien für die Definition von Seuchen noch die Notwendigkeit wissenschaftlicher Nachweise und unabhängiger Risikoanalysen. Die amtliche Dokumentation häufig auftretender Impfschäden und deren Entschädigung sind nicht gewährleistet. Mangelnde Transparenz ermöglicht Bund und BVET, willkürlich Seuchen auszurufen und Impf­obligatorien anzuordnen. Missachtung des Tierschutzes durch Zwangsmedikation meist toxischer, gentechnisch hergestellter Präparate. Viele impfgeschädigte Haus- und Nutztiere leiden.
•    Entscheidungsfreiheit für Gesundheit von Tier und Mensch. Darum NEIN zum revidierten Tierseuchengesetz!                       •

Weitere Informationen: <link http: tsg-referendum.ch>tsg-referendum.ch

 

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