Die Probleme mit Grippe-Impfstoffen reissen nicht ab

Die Probleme mit Grippe-Impfstoffen reissen nicht ab

Swissmedic stoppt Auslieferung

Nachdem Italien Novartis-Impfstoffe wegen möglicher Verunreinigungen aus dem Verkehr gezogen hatte, stoppte auch Swissmedic vorsorglich die Auslieferung von zwei Grippe-Impfstoffen von Novartis. Dabei geht es um rund 160 000 Impfdosen.
Swissmedic wurde über die Massnahmen der italienischen Behörden informiert, wie das Heilmittelinstitut mitteilte. Es habe unverzüglich abgeklärt, ob auch Impfstoffe betroffen sein könnten, die in der Schweiz erhältlich seien. Poten­tiell sind dies die Impfstoffe Agrippal und Fluad.
Erste Abklärungen hätten ergeben, dass die Sperrung in Italien erfolgte, weil in den Spritzen weisse Partikel festgestellt wurden. Dabei könne es sich um Verklumpungen von normalen Bestandteilen des Impfstoffs handeln.
Wegen der unklaren Situation habe Swissmedic für die erwähnten Impfstoffe einen sofortigen Auslieferungsstopp angeordnet und empfohlen, deren Anwendung bis auf weiteres auszusetzen. Es handle sich dabei um eine reine Vorsichtsmassnahme, betonte Swissmedic. Bisher geimpfte Personen seien gesundheitlich nicht gefährdet.
Die Massnahme kommt zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Hersteller von Grippe-Impfstoffen Mühe bekunden, die Schweiz zu beliefern. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte mitgeteilt, dass über 1 Million Impfdosen gegen die saisonale Grippe zur Verfügung stehen dürften.
Weil aber insgesamt 1,3 Millionen Impfdosen bestellt worden waren, hat das BAG die Grippeimpfstoff-Hersteller Novartis, GlaxoSmithKline, Sanofi-Aventis und Solvay dieser Tage ersucht, zusätzliche Impfdosen zu liefern. Die Firma Crucell kann ihren Impfstoff aus Qualitätsgründen weiterhin nicht ausliefern.    •

Quelle: sda vom 24.10.2012

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ev. Nehmen wir an, Novartis hat recht und die in seinen Grippeimpfstoffen festgestellten Verunreinigungen bzw. Verklumpungen sind unproblematisch und die Aussagen von Konzernchef Joe Jimenez im Interview mit der Handelszeitung sind korrekt: «Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass keine Risiken bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit bestehen. Wir haben die italienischen Gesundheitsbehörden informiert und kooperieren mit Swissmedic». (Handelszeitung vom 26.10.2012)
Aber würden Sie solchen Aussagen blind und in jedem Falle vertrauen? Was, wenn ein Unternehmen nicht redlich informiert? Unterstellen wir allen internationalen Konzernen, frei von Korruption, Profitüberlegungen oder auch nur Irrtümern zu sein? Und wieso kann ein Konzern die Probleme der von ihm gelieferten fehlerhaften Produkte selber untersuchen? Ist es auch der Wirt, der seine Lebensmittelhygiene selber kontrolliert, vor allem wenn ein Problem damit aufgetreten ist? Wo ist die unabhängige Prüfungsinstanz? Im Falle der Contergan-Schäden dauerte es Jahrzehnte, bis die Herstellerfirma Grünenthal einen Zusammenhang anerkannte.
Erinnern wir uns an die Blauzungenimpfungen? Damals wurden verschiedene Impfstoffe aus verschiedenen EU-Ländern – ungeprüft und mit jeweils unterschiedlichen schwerwiegenden Folgen für die Tiere – geimpft. Ein Feldversuch an den Nutztieren unserer Bauern?
Und wenn der Impfzwang oder andere Zwangsmassnahmen – man lese das geplante Epidemiengesetz – die Menschen betrifft? Da war das Tamiflu-, alias Rumiflu-Debakel (in Anspielung auf Donald Rumsfeld, dessen Vermögen dank seiner Aktienbeteiligung am Biotech-Unternehmen Gilead, das Tamiflu entwickelte, laut «Spiegel» vom 1.11.2005 um eine Million zunahm) zwar gigantisch teuer, aber vergleichsweise harmlos: Es war niemand gezwungen, die zweifelhafte Medikation zu schlucken, wenn er nicht wollte.
Auch mit der Verschwendung von Millionen an Steuergeldern für nicht verwendete und schliesslich für weitere Millionen Franken entsorgte Impfstoffe gegen die Schweinegrippe – für eine Erkrankung also, welche die WHO zur Ausrufung der höchsten Pandemiestufe veranlasste, die sich dann aber als weit harmloser als jede gewöhnliche saisonale Influenza erwies – auch damit lässt sich eher leben, als mit der Vorstellung, dass die WHO Alarm ausrufen und ein Bundesamt dann per Gesetz und ohne eigene Abklärungen im eignen Land deren Zwangsmass­nahmen umsetzt, die einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Integrität des einzelnen bedeuten. Wozu das alles? Wozu sollen wir das Bern erlauben?
Pro memoria: Bei Kinderkrankheiten blieb man früher ganz einfach zu Hause, um keine anderen anzustecken. Bei Seuchen verordnete man Quarantäne und verfolgte die Infektionskette, um weitere Betroffene zu warnen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Jeder Erkrankte war selbstverständlich bereit, diese Massnahmen mitzutragen – sie schränken zwar die eigene Freiheit zum Schutze der andern vorübergehend ein, sind aber absolut überblickbar und haben keine unkontrollierbaren Nebenwirkungen.
Und schliesslich ist da noch der Vorschlag von Nationalrat Büchler, der die Idee aufwirft, den Impfstoffhersteller Berna wieder zurückzukaufen und als Teil der «Nationalen Sicherheit» in teilweisem Bundesbesitz zu halten. Da würde die Bevölkerung aufatmen und könnte Vertrauen schenken.

Keine Impfrückstände in unserer Nahrung!

Frauen gegen Tierseuchengesetz (TSG)

Das Tierseuchengesetz fördert die heimliche Verunreinigung unserer Nahrungsmittel Milch und Fleisch mit Impfstoffrückständen wie Quecksilber, Alu­minium, Saponin u.a. Diese Gifte sind als Wirkungsverstärker den unnötigen Zwangs­impfungen für Tiere zugesetzt und bereits am folgenden Tag in unserer Milch, wenig später im Fleisch. Biomilch und Biofleisch sind davon genauso betroffen. Die Sicherheit vor Giftrückständen in unserer Nahrung wird herabgesetzt.
Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET soll neu die Befugnis erhalten, Zwangsmass­nahmen anzuordnen. Die Tierhalter können dabei unter Strafan­drohung zur Mithilfe gegen ihre eigenen Interessen gezwungen werden. Dies könnte der Pharmaindustrie die Möglichkeit geben, unkontrolliert Zwangs­impfungen mit ungenügend getesteten Impfstoffen durchzuführen und dabei die ge­sunden Tiere unserer Bauern und Tierhalter als Versuchstiere zu nutzen, auf de­ren Kosten … wie geschehen bei der Blauzungen­impfung 2008. Der Begriff «Impfzwang» wird im Gesetz zwar vermieden, doch die Summe aller Einzel­massnahmen ergibt klar die Möglichkeit, Zwangsimpfungen durchzufüh­ren. Wozu sollen die vom Gesetz geplanten teuren Impfstoffbanken sonst gut sein?
Wir Konsumentinnen fordern: Es muss möglich bleiben, Nahrung ohne Impfrückstände zu kaufen! Denn wir erfahren nicht, wann die Kühe geimpft wurden und ihre Milch mit Giftrückständen aus den Impfstoffen kontaminiert ist: Es gibt keine Sperrfrist, in der diese Milch nicht verkauft werden darf! Das trifft auch auf Biomilch zu. Vor der Schlachtung ist zwar eine Sperrfrist für geimpfte Tiere Vorschrift. Doch Quecksilber und Aluminium in Fleisch und Milch sind in jeder Konzentration toxisch und schädigen das Gehirn.

Quelle: <link http: frauen-gegen-tsg.ch>frauen-gegen-tsg.ch vom 26.10.2012

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