Interview mit Nationalrat Jakob Büchler (CVP)
Zeit-Fragen: Was für Folgen haben wir zu gewärtigen, wenn das Tierseuchengesetz am 23. November angenommen wird?
Nationalrat Jakob Büchler: Das neue Tierseuchengesetzt überträgt, wenn es angenommen wird, dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) sehr viel Macht. Man entmündigt den Tierhalter, indem man ihm die Verantwortung entzieht. Er kann nicht mehr entscheiden, wann geimpft werden soll. Wenn das BVET entscheidet, wir haben eine anzeigepflichtige Seuche im Land, jetzt muss geimpft werden, kann der Bauer dazu nur noch ja und amen sagen. Es geht nicht, dass man dem Tierhalter so einen Zwang auferlegt. Das verstösst gegen unsere Grundauffassung in der Schweiz. Da bin ich dagegen.
Wenn wir den Impfstoff im eigenen Land kontrolliert herstellen könnten, wäre das nicht schon eine Verbesserung und weniger Abhängigkeit vom Ausland?
Es ist mir bis heute nicht klar, warum wir mit so einer grossen Pharmaindustrie nicht in der Lage sind, brauchbaren Impfstoff herzustellen. Wenn bei einem Bauer in seinem Bestand eine Seuche ausbricht und er die Tiere entsorgen muss, ist die Schädigung immer sehr gross. Die geschlachteten Tiere werden auch nicht zum momentanen Wert kompensiert, das ist ganz klar festgelegt. Es sind 50% vom Schlachterlös, und das ist zum grossen Nachteil des Tierhalters.
Bei der Blauzungenkrankheit haben wir ein aktuelles Beispiel, wie sich Impfzwang mit ungetestetem und importiertem Impfstoff auswirkt.
Sehr viele Bauern haben sich dagegen gewehrt, vor allem als sie feststellten, dass ihre Tiere durch die Impfungen krank geworden sind. Ich weiss nicht, ob man sagen kann, die Impfungen hätten zum Tod der Tiere geführt, das ist schwer nachzuweisen. Aber es ist für ein Tier immer ein Stress, wenn es geimpft werden muss. Das ist nicht zu übergehen, und von daher muss ich doch als Bauer mitentscheiden können, ob ich meine Tiere impfen lassen möchte oder nicht. Letztlich trage ich dann die Verantwortung für meinen Tierbestand. Wenn wir beim Impfen Sicherheit erlangen wollen, müssten wir uns die Berna Biotech AG zurückholen und zu unserer eigenen Sicherheit den Impfstoff selbst erstellen. Das kann so geregelt sein, dass 50% in staatlicher Hand bleiben und 50% in privater Hand.
Dazu kommt noch, wir Bauern möchten gesunde Nahrungsmittel produzieren. Wenn die Tiere mit irgendwelchen Substanzen geimpft werden, deren Herkunft und Zusammensetzung niemand kennt, kann ich doch als Verantwortlicher nicht mehr garantieren, dass es keine für den Menschen schädlichen Rückstände zum Beispiel im Fleisch oder in der Milch hat. Das ist doch eine schwere Belastung für Tier und Mensch. Das kann keiner wollen.
Wir sind eigentlich seit Jahrzehnten von grossen Seuchen verschont geblieben. Ein Gesetz zur Tierseuchenbekämpfung hat es schon immer gegeben. Reicht das alte Gesetz nicht aus?
Das hätte absolut ausgereicht. Was jetzt geschieht, ist, dass den Bundesstellen durch das neue Gesetz Entscheidungsbefugnisse gegeben werden, und dem Bauer hat man sie entzogen. Er kann nicht mehr mitentscheiden und ist auf Gedeih und Verderb dem Bundesamt für Veterinärwesen ausgeliefert. Wenn das Aufgebot zum Impfen kommt, kann er nichts anderes machen, als diesem nachzukommen. Er kann nichts dagegen unternehmen. Das läuft unserem politischen System völlig zuwider. Das ist die totale Bevormundung und eine Einschränkung der Verantwortlichkeiten.
Die Kompetenzen würden also vermehrt dem Bund übertragen, also eine Zentralisierung. Damit würde etwas Grundlegendes in der Schweiz zerstört.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Unsere 26 Kantone haben ganz klare topographische Unterschiede. Es kommt dazu, dass unsere Betriebe so unterschiedlich sind wie unser Land: Es gibt reine Milchwirtschaftsbetriebe, wir haben Mutterkuhhaltung, es gibt Mastbetriebe usw. So unterschiedlich wie unser Land ist, so kantonal verschieden sind auch die Betriebe. Das Bundesamt für Veterinärwesen stülpt einfach eine Schablone über unser ganzes Land, und alle sollen sich danach richten. Das ist nicht im Sinne unseres föderalistischen Systems. Das führt sicher nicht zu einem konformen Verhalten der Bauern. In der Konsequenz heisst das, entweder machst du mit, oder du machst dich strafbar. Das kann nicht unsere Zukunft sein. Seit Jahrzehnten sammeln wir die Erfahrungen, die müssen doch einfliessen können.
Hat das Epidemiengesetz, gegen das im Moment Unterschriften gesammelt werden, ähnliche Auswirkungen, in diesem Fall auf den Menschen, wie das Tierseuchengesetz auf die Tiere?
Auch hier wird sehr viel Macht auf den Bund, also auf das BAG übertragen. Das BAG bzw. der Bund kann international tätig werden, ohne dass man irgend etwas dazu sagen oder sich gar dagegen stellen kann. Der Bundesrat kann sehr viele Entscheide zusammen mit dem Ausland fällen, und das entspricht überhaupt nicht dem Souveränitätsgedanken unseres Landes und der politischen Kontrolle. Man sieht ja auch, wie umstritten das Präventionsgesetz gewesen ist. Ich bin dem Ständerat sehr dankbar, dass er diesem Spuk ein Ende bereitet hat. Ich war von Anfang an dagegen. Man wollte sogar noch ein Präventionsinstitut aufbauen. Das hat der Nationalrat abgelehnt, hat aber letztlich mit Hilfe von Lobbyisten das Gesetz angenommen. Glücklicherweise hat der Ständerat 5 vor 12 Uhr die Vorlage gebodigt. Ich bin sehr froh darüber.
Wenn wir die Prävention in der Schweiz ernst nehmen wollen, und ich sehe das als etwas sehr Ernstes an, dann kann man das nicht mit einem Gesetz verordnen. Gesund leben kann man doch nicht auf gesetzlicher Ebene regeln. Das fängt bei jedem mit seinem eigenen Leben an. Da haben wir die Möglichkeit, über Familie, Erziehung und Bildung, den jungen Menschen ein Bewusstsein für das eigene Leben zu vermitteln, das ist die beste Prävention.
Das neue Epidemiengesetz würde der WHO erlauben, direkt in unser Gesundheitswesen einzugreifen. Bei der Vogelgrippe haben wir gesehen, was das für ein Desaster war.
Die Stossrichtung des Epidemiengesetzes ist in Richtung internationaler Zugriff. Man argumentiert natürlich mit Szenarien von weltweiten Epidemien. Wenn so etwas in Europa auftreten würde, will die WHO die Oberhoheit haben. Das ist schon sehr fragwürdig. Nur allein, wenn ich sehe, wie es in der EU zu und her geht, habe ich kein Vertrauen in eine internationale Koordination. Man sieht das bei vielen Entscheidungen. Es kann auch nicht sein, dass uns die WHO den Befehl erteilt, und alle müssen stramm stehen. Das geht so nicht. Wir sind freie und vernünftige Bürger, wir können uns selbst überlegen, wie wir mit solchen Situationen fertig werden, und wir haben bereits solche Konzepte. Das ist auch hier ein totaler Eingriff in unsere staatliche Souveränität.
Aus diesen Gründen kann ich weder das Tierseuchengesetz noch das Epidemiengesetz gutheissen.
Herr Nationalrat Büchler, vielen Dank für das Gespräch. •
zf. Nachdem bereits der Zentralvorstand der SVP das Tierseuchengesetz zur Ablehnung empfohlen hatte, stimmte die Basis der SVP an der Delegiertenversammlung ebenfalls gegen das Tierseuchengesetz. Mit 250 zu 89 Stimmen plädierte man klar für eine Ablehnung. Die Mehrheit teilt die Bedenken, dass mit dem Gesetz mehr Macht auf den Bund übertragen und der Föderalismus geschwächt wird, internationale Organisationen direkten Zugriff auf die Schweiz haben und die Bauern zur Impfung gezwungen werden können.
Unter der Leitung ihres Präsidenten Hans Moser fassten die rund 65 Delegierten der EDU Schweiz am 13. Oktober 2012 im Hotel Kreuz in Bern ihre Parole für die Volksabstimmung vom 25. November 2012. Einstimmig wurde auch das Referendum gegen das revidierte Epidemiengesetz beschlossen.
Die DV der EDU Schweiz beschloss mit 61 zu 0 Stimmen die Nein-Parole.
Harold Salzmann,
Administrator EDU Schweiz
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