Voglio fare il Cittadino – Ich will ein Bürger werden

Voglio fare il Cittadino – Ich will ein Bürger werden

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

«Non dimenticarlo mai e ricordalo anche ai tuoi compagni che conoscere a fondo il COMUNE in cui si vive significa conoscere parallelamente tutto il funzionamento della nostra democrazia.»
«Vergiss nie und rufe es auch deinen Freunden in Erinnerung: Die Gemeinde, in der wir leben, von Grund auf kennenzulernen, bedeutet gleichzeitig, das ganze Gefüge unserer Demokratie kennenzulernen.»
«Voglio fare il Cittadino» ist viel mehr als ein staatskundliches Lehrmittel. Dieses kostbare Werk gibt eine Einführung in die Grundlagen der direkten Demokratie, die nicht nur den Verstand anspricht, sondern auch das Herz berührt. Es will den jungen Menschen das lebendige Gefüge der direkten Demokratie am Beispiel einer Tessiner Gemeinde bis in die feinsten Facetten vermitteln, so dass sie fähig werden, ihre Stellung als aktive Bürger in Gemeinde, Kanton und Bund auszufüllen. Und es will uns Schweizern, ob jung oder alt, in Erinnerung rufen, an welch einzigartiger Demokratie wir teilhaben dürfen: einer Demokratie, die allein dadurch lebt, dass die Bürger ihre politischen Rechte und Pflichten wahrnehmen und ihren Beitrag zu einem menschenwürdigen Zusammenleben leisten. Auch unseren Freunden in anderen Staaten wird «Voglio fare il Cittadino» den Zugang zum Verständnis der direkten Demokratie erleichtern. Denn in der Gemeinde, im kleinsten staatlichen Gemeinwesen, muss der Aufbau der direkten Demokratie beginnen.
Um diese wertvolle Errungenschaft zu erhalten, muss unser grösstes Anliegen sein, den Willen und die Fähigkeit zum Bürgersein bei unserer Jugend zu legen. Eros Ratti, ein Kenner der Tessiner Gemeinden, wie es kaum einen zweiten gibt, stellt sich dieser Aufgabe auf herrliche Art und Weise. Im Zwiegespräch mit dem 18jährigen «Cittadino», der den dringenden Wunsch hat, Bürger zu werden, nimmt er seine Aufbauarbeit als Staatskundelehrer mit grossem Verständnis für den jungen Menschen und mit einer guten Prise Humor in Angriff. Eine zutiefst berührende und köstliche Lektüre für jeden, der italienisch liest – und ein Muss, dieses einzigartige Grundlagenwerk zum Verständnis der direkten Demokratie in die anderen Landessprachen zu übersetzen.

In 16 Unterrichtseinheiten bringt Eros Ratti den Schülern und den anderen Lesern das Funktionieren der Tessiner Gemeinden näher, in abwechslungsreicher und ansprechender Weise, mit vielen anschaulichen Beispielen und wunderschönen Illustrationen. Als Beispiel soll hier die vierte Lektion zur Gemeinde­versammlung als eines der Kernelemente der direkten Demokratie in Auszügen vorgestellt werden. Auch als alter Hase ist man aufs neue fasziniert vom lebendigen Funktionieren und von den umfassenden Kompetenzen einer Gemeindeversammlung in einem Dorf im Tessin oder anderswo in der Schweiz: Hier wird deutlich, was «Gemeindeautonomie» bedeutet.

Vierte Lektion: Die Gemeindeversammlung und ihre Regeln – Quarta Lezione: L’Assemblea comunale e le sue regole

L'Assemblea comunale – che cosa è?
Was ist die Gemeindeversammlung?

«Sie ist die Versammlung aller aktiven Bürger, das heisst der Bürger beider Geschlechter, die mindestens 18 Jahre alt sind (in Zukunft könnten es schon die 16jährigen sein), welche die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten haben und im Stimmrechtsregister eingetragen sind.»
Die Bürger kommen zusammen, «um über die Fragen zu diskutieren und zu entscheiden, die das Gemeindeleben betreffen und die in der Kompetenz der Gemeindeversammlung liegen».
Ausnahme: In grösseren Gemeinden wird die Gemeindeversammlung durch ein Gemeindeparlament ersetzt (Consiglio comunale). Gegen die Entscheide des Consiglio comunale haben die Bürger ein Referendumsrecht, ausserdem haben sie ein Initiativrecht.

Quando si fa? Wann findet sie statt?

Die ordentliche Gemeindeversammlung findet nach kantonalem Recht in den Tessiner Gemeinden zweimal jährlich und wenn nötig öfter statt.

Dove si fa? Wo findet sie statt?

«Ausschliesslich im Gemeindesaal oder im Raum, der in der Gemeindeordnung bezeichnet ist. Also nie auf einem öffentlichen Platz, in einem öffentlichen oder privaten Lokal.»

Come si fa? Wie findet sie statt?

–    «Nach vorheriger persönlicher Mitteilung an die Adresse der Bürger und gleichzeitig am öffentlichen Anschlagbrett der Gemeinde.
–    bei Anwesenheit von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten;
–    unter der Leitung eines Büros, zusammengesetzt aus einem Präsidenten, einem Vize-Präsidenten und zwei Stimmenzählern, unterstützt vom Gemeindeschreiber, der die Aufgabe hat, das Protokoll zu verfassen.»

Quali le competenze? Welches sind ihre Kompetenzen?

Auf den folgenden Seiten werden die Kompetenzen der Gemeindeversammlung mit dazugehörenden Fotos und Zeichnungen dargestellt – eine eindrückliche Fülle: Die Gemeindeversammlung (Legislative) in den Schweizer Gemeinden entscheidet über alle wesentlichen Fragen, die in der Gemeinde zu lösen sind, während der Gemeinderat (Exekutive) in erster Linie ausführendes Organ ist, das damit betraut ist, die Entscheide der Gemeindeversammlung umzusetzen.

In materia di regolamenti – auf dem Gebiet der Reglemente

Die Gemeindeversammlung «wendet die Gemeindeordnung (regolamento comunale) an, das heisst, sie regelt die Organisation und die Abläufe in der Gemeinde sowie die Beziehungen zu den Bürgern. [Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Gemeinde, d. Ü.] Sie wendet alle Arten von Spezialreglementen an, um die Aktivitäten oder Dienste der Gemeinde zu regeln, zum Beispiel das Reglement für die Trinkwasserversorgung, das Reglement für die Abwasserreinigung und die Trinkwasseraufbereitung, das Reglement für die Abfallentsorgung oder das Reglement für den Gemeindefriedhof.»

In materia di conti – auf dem Gebiet der Rechnungsführung

Die Gemeindeversammlung «genehmigt jedes Jahr den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde sowie den Bedarf, der mit der Gemeindesteuer gedeckt werden muss; sie prüft jedes Jahr die Abschlussrechnung und entscheidet über deren Genehmigung».

In materia di beni comunali – auf dem Gebiet der Gemeindeliegenschaften

Die Gemeindeversammlung bewilligt alle Arten von Rechtshandlungen in bezug auf die gemeindeeigenen Liegenschaften wie den Kauf oder Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung oder die Umnutzung: «Dies bedeutet, dass die Gemeindeliegenschaften grundsätzlich erhalten und zum Wohl der Allgemeinheit verwendet werden müssen und dass jede rechtliche Verfügung darüber der Zustimmung der Gemeindeversammlung bedarf.»

In materia di opere – auf dem Gebiet von Einrichtungen der Gemeinde

Die Gemeindeversammlung «entscheidet über die Führung der öffentlichen Einrichtungen auf der Grundlage von Bauplänen und Kostenvoranschlägen und bewilligt die notwendigen Kredite». Beispiele: Gemeindehaus, Schule, Strasse, Piazza (freier Platz im Zentrum der Gemeinde), Spielplatz, Brunnen usw.

In materia d’altri diversi oggetti – auf dem Gebiet diverser anderer Gegenstände

Die Gemeindeversammlung «entscheidet über alle Gegenstände, die in Artikel 13 des kantonalen Gemeindegesetzes aufgezählt sind und in die Gemeindeordnung aufgenommen wurden». Beispiele: Anwendung des Bauzonenplans, Ernennung der eigenen Delegierten in den Zweckverbänden.

La prima esperienza – Erste Erfahrung

Die vierte Lektion wird durch den Erfahrungsbericht des jungen «Cittadino» von seiner ersten Gemeindeversammlung abgerundet: Er kann ihre Organisation und ihren Ablauf miterleben; er beobachtet, nach welchen Regeln die Stellungnahmen, Diskussionen und Entscheide stattfinden. Nach der Versammlung gibt er seinen persönlichen Eindruck der Atmosphäre wieder: «Was mich besonders beeindruckt hat, sind die ruhige und sachliche Art und der gesunde Menschenverstand, welche die Stellungnahmen der Bürger ebenso wie die Antworten der Angesprochenen gekennzeichnet haben. Ich habe den Eindruck, als ob es sich um eine Familie handeln würde, die zusammenkommt, um auf die beste Art eine oder mehrere Fragen ihres Zusammenlebens zu lösen.
Situationen wie die unten beschriebenen [dass viele Bürger in verschiedenen Funktionen aktiv mitwirken, sei es als Mitglieder des Gemeinderates oder von Kommissionen oder als Versammlungsleiter, und dass die Entscheide durch Handerheben gefällt werden, d. Ü.] haben es mir möglich gemacht, sogleich und glasklar die grosse Bedeutung – aus demokratischer Sicht – einer Bürgerversammlung zu verstehen. Einer Versammlung übrigens, die aus Bürgerinnen und Bürgern jeder sozialen Herkunft und jeden Alters und folglich aus sehr verschiedenartigen Menschen zusammengesetzt ist, aber gleichzeitig eine Einheit (einen Verbund) bildet, weil alle derselben Gemeinde angehören. Von Bedeutung sind ausserdem die einfache Organisation und die Rolle, die den verschiedenen Mitspielern zugeteilt ist, aber auch die konkrete Möglichkeit jedes einzelnen Bürgers, persönlich bei den Entscheidungen der Gemeinde mitzuwirken.»

La filosofia di fondo – Grundlegende Überlegungen

Jede Unterrichtseinheit endet mit grundlegenden Gedanken zur Bedeutung der Lektions­inhalte für das Ganze der direkten Demokratie. Im Kapitel über die Gemeindeversammlung stellt Eros Ratti zunächst fest, dass es unerlässlich ist, den Jugendlichen als erstes das theoretische Grundwissen zu vermitteln, bevor sie «praktische Erfahrungen» machen: «Damit ist gemeint, dass man nicht in die konkrete Situation einsteigen kann (also in die Realität einer Gemeindeversammlung hineintauchen), ohne zuerst bestimmte und genaue Grundkenntnisse zu erwerben.» Eine Erkenntnis, die jeder Lehrer sich wieder einmal hinter die Ohren schreiben sollte!
In der zweiten Hälfte der «filosofia di fondo» stösst der Autor zum Kerngedanken der direkten Demokratie vor, der weit über die Zufriedenheit der Menschen, mitbestimmen zu dürfen, hinausweist:
«Wenn wir zum behandelten Thema der Lektion zurückkehren, nämlich der Gemeindeversammlung, kann niemandem der grosse Wert einer derartigen Institution entgehen. Einer Institution, in der ohne Wenn und Aber alle volljährigen Bürger – unabhängig von Geschlecht, Alter, Vermögen oder anderen Kriterien – die Möglichkeit besitzen, sich spontan zu beteiligen, wo sie gleichzeitig diskutieren und frei entscheiden können über Fragen, die die Gemeinschaft betreffen, in der sie leben und mit der sie zusammenleben.
Die Mitwirkung an einer Gemeindeversammlung sowie das Wissen darüber, wie sie funktioniert, machen die tragenden Pfeiler der «Bürgerpflicht» jedes Bürgers aus. Diese Pflicht entspringt notwendigerweise nicht nur aus jenem Empfindungsvermögen, das jeder Mensch durch das Gesetz der Natur besitzt, sondern vor allem auch aus dem Solidaritätssinn und dem Bewusstsein der Verantwortlichkeit gegenüber seinen Mitmenschen, die er sich gleichzeitig mit der Mitbestimmung und dem Kenntniserwerb zusammen aneignet.»
Dieses einmalige Werk, das, wie zu Beginn bemerkt, weit mehr ist als ein staatskundliches Lehrmittel, dürfen wir uns nicht entgehen lassen!    •

(Quelle: Voglio fare il Cittadino, von Eros Ratti, erschienen 2009 in «Edizioni San Giorgio»; ISBN 978-88-905070-0-7)

Eros Ratti, geboren 1924 in Arogno, ist Bürger von Caslano und lebt in Vira Gambarogno. Er ist verheiratet mit Sonia, geborene Regazzi, und Vater von 4 Kindern (Oliviero, Tazio, Brunetto und Novella). Er besuchte die Primar- und Sekundarschule in Arzo, Indemini, Brissago und Gerra Gambarogno und schloss mit dem Lizenziat in Handelswissenschaften an der kantonalen Handelsschule in Bellinzona ab. Von 1946 bis 1959 war Eros Ratti Steuerbeamter in Locarno. Seit 1960 war er als Gemeindeinspektor beim kantonalen Innendepartement tätig, von 1972 bis 1989 leitete er dieses Gemeindeinspektorat. 1978 bis 1994 war er zudem Friedensrichter im Bezirk von Gambarogno. Ausserdem war er Mitglied in zahlreichen Vereinen und Verbänden, die mehrheitlich das Gemeindewesen zum Inhalt hatten. Eros Ratti veröffentlichte von 1987 bis 1990 das Werk «Il Comune» in drei Bänden mit einem Ergänzungsband (2003), ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Tessiner Gemeindebehörden und Gemeindesekretariate. 1996 publizierte er das staatskundliche Heft «Il mio Comune» für die Primarschulen des Kantons.

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