Das neue Tierseuchengesetz TSG, Wolf im Schafspelz?!

Das neue Tierseuchengesetz TSG, Wolf im Schafspelz?!

Eigenverantwortung statt staatlich verordneter Zwangsmedikation unserer Tiere:

Referendum unterstützen

Am 16. März hat auch der Nationalrat das neue Tierseuchengesetz TSG angenommen. Damit steht dem Impfzwang, der Zwangsmedikation und Zwangsmassnahmen bei Tieren nichts im Wege. Um dieses pharmaindustriefreundliches Gesetz zu verhindern, muss ein Referendum ergriffen werden, welches nach Zustandekommen (50 000 Unterschriften innert 100 Tagen) zu einer Volksabstimmung führt. Das heisst, das Volk kann dann entscheiden, ob das Gesetz eingeführt werden soll oder eben nicht.
Viele Bauern haben grösste Bedenken, dass erneut ungenügend überprüfte Impfstoffe aus der EU übernommen werden und mit weiteren Zwangsaktionen – wie damals die Blauzungenimpfung – ihre Tiere geschwächt und krank werden. Auch für Heimtierhalter ergeben sich aus dem neuen Gesetz viele Fragen; denn auch diese Gruppe ist vom neuen TSG betroffen. Dieses Gesetz betrifft verbindlich alle Tierhalter. So kann es sein, dass einem Tier (zum Beispiel Hund oder Katze) mit gesetzlichem Zwang ein Medikament gegeben oder es gar eingeschläfert werden muss.
Mit dem neuen TSG werden die Eigenverantwortung, Entscheidungsfreiheit und Erfahrungskompetenz der Tierhalter stark beschnitten. Die zum Teil massiven Schäden nach der Blauzungenimpfung und die in der industriellen Tierhaltung nötig gewordenen massiven Gaben von Antibiotika zeigen auf, dass dies der falsche Weg sein muss.

Argumentarium gegen das Tierseuchengesetz TSG:

-    Machtkonzentration beim Bund
Durch die Neufassung erhält der Bund völlig unnötigerweise wesentlich mehr Kompetenzen, welche durch Staatsverträge mit internationalen Institutionen wie der WHO abgegeben wurden. Dazu gehört z.B. auch der Betrieb von Impfstoffbanken (Impfstoff auf Vorrat). Wer will schon Vorräte kostenpflichtig entsorgen? Sind diese Impfstoffe erst einmal eingekauft, oder werden von «übergeordneter» Stelle Massnahmen zwingend gefordert, ist die Gefahr gross, dass sich der Druck auf die Tierhalter zusätzlich massiv erhöht.

-    Transparenz
In der heutigen Zeit ist absolute Transparenz ein Muss! Vor allem betreffend Impfungen muss diese erst noch hergestellt werden!

-    Nachweisnotwendigkeit (Art. 1/2)

Was vom Bvet bzw. vom Bundesrat als Seuche erklärt wird, muss auf der Basis allgemein anerkannter, naturwissenschaftlicher Nachweise beruhen. Impfstoffe und Medikamente dürfen nur dann Anwendung finden, wenn sie gemäss Arzneimittel- und Lebensmittelgesetz zugelassen und entsprechend unabhängig, mittels Placebo-basierter Doppelblindstudien, überprüft worden sind. Impfkritiker sind in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.

-    Schäden
Durch angeordnete Bekämpfungsmassnahmen entstandene Schäden müssen vollumfänglich vergütet werden (Art. 32). Nebenwirkungsmeldungen müssen zwingend erfolgen, ernst genommen und unabhängig untersucht werden. Die Tierseuchenkasse darf nicht für Impfungen missbraucht werden.

-    Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Der Europäische Gerichtshof hat im September 2011 entschieden, dass GVO kontaminierter Honig vernichtet werden muss. In der Schweiz sind GVO verboten (siehe Gentechmoratorium in der Schweiz, Wahlumfrage 2011: Ja zu gentechfreier Produktion, SAG: Gentechweizen war ein Misserfolg). Viele der neueren Impfstoffe werden mittels Gentechnik hergestellt. Die möglichen Zwangsimpfungen sind sicherlich der hervorstechendste Teil des überarbeiteten TSG. Impfkritiker sind nicht gleich Impfverweigerer. Doch viele Tierhalter und Bauern haben negative Erfahrungen gemacht. Es gibt in jedem Fall einen natürlichen Weg; diese Erfahrungswerte müssen gestärkt und gewährt bleiben. Es gibt keine standhaften Beweise, dass Impfungen tatsächlich schützen. Das TSG untergräbt das Entscheidungsrecht und verdreht die Sachlage; das darf nicht akzeptiert werden. Die individuelle freie Selbstbestimmung, das Entscheidungsrecht, darf als zugesichertes Menschenrecht nicht angetastet werden.

Für uns relevante gesetzliche Artikel des am 16. März 2012 geänderten Tierseuchengesetzes (TSG)

Art. 10
Abs. 8: «[…] unentgeltliche Mithilfe des Tierhalters bei Bekämpfungsmassnahmen.» Der Tierhalter kann so gegen seinen Willen zur Mithilfe gezwungen werden.

Art. 26
Aufgehoben! Einsprachemöglichkeit gegen Verfügungen der zuständigen Behörde gemäss Art. 25 wurde gestrichen.

Art. 27
Immunbiologische Erzeugnisse: «BR setzt Bedingungen fest, unter denen Stoffe […] angeboten oder verkauft werden dürfen, sofern sie zur Verhütung oder Behandlung von Tierseuchen [Tierseuchen ersetzt Tierkrankheiten; Anm. der Red.] dienen, […].»

Art. 31a
«Der BR kann vorsehen, dass für Programme zur Bekämpfung […] bei den Tierhaltern […] Abgaben erhoben werden.»

Art. 32
Abs. 1bis «Der BR regelt, bei welchen […] Tierverluste nicht entschädigt werden.»

Art. 42
f    «Der Bund kann Impfstoffe gegen Tierseuchen beschaffen […].»
g    «Der Bund kann Impfstoffbanken betreiben.»

Art. 53b
Abs. 1 Internationale Zusammenarbeit: «der Bundesrat (BR) kann völkerrechtliche Verträge abschliessen (auch mit Nicht-EU-Staaten) […] im Bereich Tiergesundheit.»

Art. 56a
Abs. 1 «Wer Tiere der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung zur Schlachtung bringt, hat für jedes Tier eine Abgabe zu entrichten.»

Art. 56a
Abs. 3 «Der Bund setzt den Ertrag aus den Abgaben für die Tierseuchenprävention ein.»

Art. 57
Abs 2b: Verschärfung von Art 10: Regelung Bekämpfungsmassnahmen.

Fazit

•    Mehr Macht dem Bundesrat, abgestützt auf internationale Programme, um Impfungen und andere Massnahmen mit Zwang durchzuführen, eventuell sogar mehrere pro Jahr?
•    Strafen für Nichtimpfer werden erhöht, unentgeltliche Pflicht zur Mithilfe bei Massnahmen, Einsprachemöglichkeiten werden reduziert.
•    Die ganze Seuchenprävention wird ein riesiger administrativer, logistischer und somit auch wesentlich kostenintensiverer Aufwand, der mittels, zum Teil neuen, Tierhalterbeiträgen und Steuergeldern gedeckt werden muss. Die Folge ist, dass wir statt des sozialen genossenschaftlichen Gedankens (Tierseuchenkasse) zur Abfederung eines Härtefalles die Pharma-/Impfindustrie und den Beamtenapparat ­finanzieren müssen?
•    Die Aspekte der natürlichen Selektion und der natürlichen Immunisierung werden gänzlich weggelassen. Jahrtausende haben Tiere und Menschen zusammengelebt, und jetzt soll das plötzlich nicht mehr gehen? Sollen mit Impfungen Haltungs- und Zuchtfehler behoben werden, wodurch die Populationen immer schwächer werden? Nach Erfahrung zum Beispiel vieler Bauern ist dies auch Jahre nach der Blauzungenimpfung noch spürbar.
•    Die Blauzungenimpfung hat viele Schäden verursacht, praktisch alle wurden ignoriert, während nicht geimpfte Tiere keine oder nur geringe Anzeichen hatten (eine leichte Grippe). Auch im Heimtierbereich sind Schäden nach Impfungen bekannt.
•    Alle Impfungen – vor allem ihre Adjuvantien – enthalten Giftstoffe welche, gemäss Toxikologie, genau definierte Krankheiten und Beschwerden hervorrufen können. Auch die Wirkstoffkombinationen kann niemand wirklich abschätzen.
•    Impfstoffherstellung ist nur mit gentechnisch veränderten Organismen machbar. Was bei Nahrungsmitteln verboten ist, darf auch bei Impfungen und Medikamenten nicht zum Einsatz kommen.
•    Deren Nutzung in Impfstoffen ist mehr als fraglich, da der Wirkrahmen nicht abgeschätzt werden kann.
•    1992 wurde die Maul- und Klauen-­Seuchenimpfung verboten, nachdem die Überprüfung des Sachverhaltes klar zeigte, dass sie keinen Nutzen, dafür aber massive Kosten und Nebenwirkungen brachte.
Wir brauchen gesunde Böden, gesunde Pflanzen, gesunde Nahrung und eine gute Lebensweise, dann sind Tiere und Menschen gesund.
Die Schweiz war bis in die 90er Jahre bekannt für ihre guten, von der eigenen Firma Berna hergestellen Impfstoffe. Diese Qualität ist verlorengegangen, seit die Impfstoffe aus der EU bezogen werden. Eine noch weitergehende und durch ein Gesetz abgesicherte Einbindung in die EU kommt nicht in Frage.

Resümee

Analog dem Epidemiegesetz soll auch im überarbeiteten Tierseuchengesetz der Impfzwang – für Nutz- und Heimtiere gleichermassen – gesetzlich ermöglicht und damit verankert werden.
Alle, die tierische Produkte verspeisen, kommen auch in den «Genuss» der Impf­inhaltsstoffe und sonstiger Medikamente. Was eine Impfung oder ein Medikament im Tier oder im Menschen langfristig auslösen kann, weiss niemand genau. Es betrifft uns alle, denen gesunde Tiere ein Anliegen sind, denn wir haben die moralische und ethische Verantwortung!

Weiterführende Informationen

Infos auf der Webseite www.TSG-Referendum.ch werden laufend aktualisiert. Bis am 5. Juli läuft die Sammelfrist für das Referendum (Stand 2. April bei Druckvergabe). Nach einem Zustandekommen des Referendums kommt die Vorlage in etwa 11/2 Jahren vors Volk. Bis dahin muss die Information dieses Anliegens in der Bevölkerung so breit wie möglich gestreut werden. Gerne schicken wir Ihnen diesen Flyer zu oder halten einen entsprechenden Vortrag vor Ort. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Natürlich brauchen wir auch die entsprechenden finanziellen Mittel, um den Abstimmungskampf gewinnen zu können.
 Auf jeden Fall: Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Bitte melden Sie sich für den Newsletter des Netzwerkes Impfentscheid www.impfentscheid.ch an, damit Sie laufend und aktuell informiert werden.
Herzlichen Dank.

Ihr TSG-Referendums-Komitee

Weitere ergänzende Informationen und sonstiges ­Material erhalten Sie bei/unter:

TSG Referendum, Rosshag 1, 9470 Buchs,
Tel: +41 81 633 122 6, <link http: www.tsg-referendum.ch>www.tsg-referendum.ch ,
<link http: www.blauzungenimpfung.ch>www.blauzungenimpfung.ch

Kontoverbindungen: Postkonto: 85-298434-3, IBAN: CH08 0900 0000 8529 8434 3, BIC POFICHBEXXX

Eigenverantwortung statt staatlich verordneter Zwangsmedikation unserer Tiere

 

Nein zum bundesrätlichen Allmachtsstreben: Die kantonalen Veterinärämter kennen die Situation

in ihrem Zuständigkeitsbereich genau und können differenziert beraten
Dieses Gesetz betrifft nicht nur Bauern, sondern auch alle anderen Tier- und Kleintierhalter!
(Unter anderem) sollen folgende Punkte im neuen Tierseuchengesetz verankert werden:
•    Der Tierhalter kann gegen seinen Willen zur unentgeltlichen Mithilfe bei von Behörden angeordneten Bekämpfungsmassnahmen gezwungen werden.
•    Der Tierhalter hat gegen gewisse Vefügungen der zuständigen Behörden kein Einspracherecht mehr.
•    Für Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen kann der Bundesrat bei den Tierhaltern neue Abgaben verordnen.
•    Der Bundesrat regelt, bei welchen behördlichen Massnahmen Tierverluste nicht entschädigt werden.
•    Der BR setzt die Bedingungen fest, um immunbiologische Erzeugnisse (Impfstoffe) anzubieten und zu verkaufen.
•    Der Bund kann Impfstoffe gegen Tierseuchen beschaffen.
•    Der Bund kann Impfstoffbanken betreiben.
•    Der Bundesrat kann veröffentlichte Verträge (auch mit Nicht-EU-Staaten) im ­Bereich der Tiergesundheit abschliessen.
•    Wer Tiere der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung zur Schlachtung bringt, hat neu für jedes Tier dem Bund eine Abgabe zu entrichten.
•    Der Bund setzt den Ertrag aus den Abgaben für die Tierseuchenprävention ein.
•    Das Bvet fördert die Tierseuchenprävention, es kann Früherkennungs- und Überwachungsprogramme durchführen.

Fazit

Das Ganze wird ein riesiger finanzieller und logistischer Aufwand, der von Tierhaltern und Steuerzahlern finanziert werden muss. Die Förderung der Gesundheit mittels natürlicher Mittel fehlt vollständig. Sie wird sogar beschnitten, und es wird massiv in die private Erfahrungs- und Entscheidungskompetenz der Tierhalter eingegriffen.
Zwischen den Zeilen ist deutlich erkennbar, dass Impfungen eingeführt werden sollen, und impfgeschädigte Tiere werden dann sofort eingeschläfert und vernichtet (das ist bereits der Fall).
Die Pharma- und Impfstoffindustrie und deren Geldgeber wird es freuen, uns und unsere Tiere nicht. Der Weg zu pharmazeutischen Feldstudien, das heisst das Ausprobieren von Versuchs-Impfstoff an lebenden Populationen, würde damit geöffnet und völlig unkontrollierbar. Ähnliches ist für die Menschen geplant mit dem neuen Epidemiegesetz (im Juni 2012 im Ständerat). Mit Ihrer Unterschrift helfen Sie diesen fatalen Irrtum zurückzuweisen.

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite <link http: www.tsg-referendum.ch>www.TSG-Referendum.ch  und helfen Sie beim Unterschriftensammeln.
Herzlichen Dank!

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