«Responsibility to Protect» – eine Theorie ohne Geschichte?

«Responsibility to Protect» – eine Theorie ohne Geschichte?

ab./km. Tom Koenigs, der heute Abgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag ist und Vorsitzender von dessen Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, war in den Jahren 2006 und 2007 Sondergesandter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen in Afghanistan und Chef der dortigen UN-Unterstützungsmission (UNAMA). Er hat seine Erfahrungen und Überlegungen aus diesen zwei Jahren in Form seiner Briefe an Familie und Freunde zugänglich gemacht («Machen wir Frieden oder haben wir Krieg? Auf UN-Mission in Afghanistan», Wagenbach-Verlag, 2011).

Entstehungsgeschichte des Konzeptes «Responsibility to Protect»

Darin befindet sich ein Kapitel vom 13. August 2006, in dem er die Entstehungsgeschichte des Konzeptes «Responsibility to Protect» (R2P oder RtP) aufschlüsselt. An diesem 13. August besuchte ihn der frühere Aussen- und auch Premierminister von Australien Gareth Evans in Kabul. Evans war massgeblich an der Ausarbeitung des «Responsibility to Protect»-Konzeptes für den 60-Jahr-Jubiläumsgipfel der Uno 2005 beteiligt. Dieser Besuch ist für Tom Koenigs Anlass, um die ideellen und ideologischen Anfänge dieses Konzeptes nachvollziehbar zu machen.

«Wie wir, die heutigen Grünen, uns zu Befürwortern der humanitären Intervention entwickelten»

Koenigs verweist auf das Buch von Paul Berman «Idealisten an der Macht. Die Passion des Joschka Fischer» (deutsche Ausgabe 2006, englisch «Power and the Idealists», 2005, Paperback-Ausgabe im selben Jahr mit einem Vorwort von Richard Holbrooke). Berman habe zum ersten Mal beschrieben, «wie wir, die 68er Generation, die heutigen Grünen, die Frankfurter Spontis und ich uns von der extremen Linken schliesslich zu Befürwortern der humanitären Intervention entwickelten, sie durchgedacht, durchdiskutiert und uns zu ihr durchgerungen haben. Er hat das an der Biographie von Joschka, Dany [Cohn-Bendit] und Bernard Kouchner gezeigt, hat den Weg mit den Gedanken von André Glucksmann und Régis Debray verbunden, die offenbar mehr Einfluss auf uns gehabt haben, als wir dachten.» (S. 121f.) «Ich erinnere mich am besten an die ausführlichen Debatten, die ich mit Dany beim Frühstück im Urlaub in Le Gurp in Südfrankreich geführt habe, als er immer schon alle Zeitungen gelesen hatte und bei der Gazetta dello Sport gelandet war, bevor wir aus den Zelten herauskamen, ich ein bisschen früher vielleicht, dann die Diskussionen über die Zeitläufe, vor allem über Bosnien und die Entwicklung auf dem Balkan. Der Druck der französischen Philosophen und der ganzen intellektuellen Öffentlichkeit auf eine Intervention hin, die auch Kosovo einschliessen sollte, um ein zweites Sarajevo und vor allem ein zweites Srebenica zu verhindern.» (S. 122)
Koenigs konnte sich damals noch nicht vorstellen, je in die grosse Welt einzugreifen, noch dass die Diskussionen darüber etwas bewirken würden. «Kohl seit Ewigkeiten an der Regierung, die FDP mit dem Monopol auf Aussenpolitik, die Grünen in der Opposition, die Mehrheit der Grünen bei den Pazifisten und den Vertretern der Nichteinmischung, vor allem der Nichteinmischung von Deutschen. Dany auf seiten der Einmischung auf allen Ebenen, vielleicht auch der Intervention.» (S. 122)
Ein Antrag von Cohn-Bendit auf der Bundesversammlung der Grünen im Jahre 1997 fand keinerlei Resonanz. Ein Jahr später aber waren die Grünen in der Regierung und die Diskussion um Intervention oder nicht wurde aktuell. Sie «stand nun unmittelbar auf der Tagesordnung der grünen Bundesversammlung. Die Diskussion wurde jetzt dort stellvertretend für die ganze deutsche Gesellschaft ausgetragen. Inzwischen gab es eine halbwegs gesicherte Meinung der Real­politiker, die stark von Joschka und Dany bestimmt und vor allem darauf aus war, den Aussenminister zu stützen. Joschka war auf Probe, neu auf dem diplomatischen Parkett, genauso die neue Regierung vor der internationalen Gemeinschaft.» (S. 123)

Politik gegen die deutsche Verfassung

Doch was soll denn in diesem Abschnitt der Entwicklung Joschka Fischers Aufgabe (oder «Passion») gewesen sein? In der deutschen Verfassung stand und steht immer noch, dass nie wieder Krieg von deutschem Boden ausgehen darf. Als neuer Aussenminister wurde er auf die Verfassung vereidigt. Wenn Tom Koenigs sich hier nur auf Madeleine Albright bezieht, die zu Joschka sagte: «It’s hard to be green», dann ist das nicht nur eine schwache Erklärung: es ist eine grandiose Amnesie, die Grossmachtpolitik auf kleine Seelenbefindlichkeiten reduziert. Sogar das rote Farbei auf Joschka Fischer bekommt seine Bedeutung und hat die Grundsatzdebatte befördert. «Gestritten wurde über das Recht der internationalen Gemeinschaft zur Intervention. Wie viel leichter hätten wir uns getan, wenn wir damals schon über die Pflicht zum Schutz der Menschenrechte gesprochen hätten. Die Diskussion war noch nicht so fortgeschritten – bei uns, bei den Grünen, bei mir. Auch die Uno war damals, kurz nach dem Ende der Kohl-Zeit noch eine ferne, wenig relevante Grösse. Erst die rot-grüne Regierung mit Joschka hat den Multilateralismus in den Mittelpunkt gestellt […].» (S. 124f.) «Wir hätten über die Menschenrechte diskutieren sollen, zu deren Schutz in allererster Linie die Staaten verpflichtet sind. Aber nicht nur jeder einzelne Staat, sondern die Staatengemeinschaft gegenüber jedem einzelnen Bürger, und jeder einzelne Bürger ist verpflichtet, daran mitzuarbeiten, sie zu schützen – mithilfe seines Staates zuerst, dann mit der Staatengemeinschaft und schliesslich auch gegen den einzelnen Staat, der sie systematisch verletzt. Das ist der Begriff der ‹Responsibility to Protect›.» (S. 124)

Amnesie gegenüber der Realität des Balkan-Krieges

Damit sind wir bei Berman schon bei grundsätzlichen Ableitungen ohne jeden staats- und völkerrechtlichen Rückgriff. Vergessen ist die ganze unselige Entstehung des Balkan-Krieges. Vergessen, dass amerikanische Generäle – im geheimen und ohne Kriegserklärung – schon seit 1994 ganz offiziell über die Nato und vor allem halboffiziell über die 1987 von pensionierten hohen US-Offizieren gegründete Military Professional Ressources Inc., kurz MPRI, militärisch in den Jugoslawien-Krieg auf seiten der Kroaten und der muslimischen Bosniaken eingegriffen haben. In seinem Buch «Wie der Dschihad nach Eu­ropa kam. Gotteskrieger und Geheimdienste auf dem Balkan» (NP Buchverlag, 1. Auflage 2005) schreibt Jürgen Elsässer, dass MPRI «340 frühere US-Generäle in ihrer Kartei» hatte, es einen «steten Austausch von Fachpersonal» zwischen dem Pentagon und MPRI gab. Die Armee stellte ihr Führungspersonal «unbezahlt frei, um für MPRI zu arbeiten».
Damals stand Carl Vuono an der Spitze von MPRI. Zuvor war er Generalstabschef der US-Armee bei der Invasion in Panama 1989 und im ersten Krieg gegen den Irak 1991. Unter der Kapitelüberschrift «Balkansturm der MPRI» schreibt Elsässer: «Einer der ersten hochkarätigen Auftritte der MPRI war die Unterstützung der kroatischen Armee bei einer Grossoffensive gegen die Serben in der Krajina Anfang August 1995, die als ‹Operation Sturm› […] in die Geschichtsbücher einging. Eine erste Anfrage vom kroatischen Verteidigungsminister Gojko Susak gab es schon im März 1994. Im September 1994 [also fast ein Jahr vor Srebrenica] schlossen MPRI-Spezialisten mit Zagreb einen Beratervertrag zur Ausbildung der Armee. Ein weiterer mit Sarajevo wurde anschliessend bei einem Treffen des muslimischen Generals Mehmet Alagic mit DIA-Chef Dyke Hayden und US-Emissär Holbrooke perfekt gemacht. […] Diesen de jure privaten Deals folgte im November 1994 ein offizielles Abkommen über militärische Zusammenarbeit zwischen dem Pentagon und der kroatischen Armee.» (S. 102f.) Das Ergebnis dieser «Zusammenarbeit»: Bei der «Operation Sturm» wurden, so Elsässer mit weiteren Verweisen, 410 Zivilisten massakriert und 200 000 Serben vertrieben – die seit dem Zweiten Weltkrieg bis dahin grösste Vertreibung einer Volksgruppe.

Balkan-Kriege – Bestandteil der US-Strategie seit dem Ende des kalten Krieges

War das militärische Eingreifen der USA in den Balkan-Krieg denn etwas anderes als die Fortführung der US-Politik gegen Jugoslawien seit 1990? Schon am 5. November 1990 hatte der US-Kongress ein speziell auf Jugoslawien gemünztes Gesetz verabschiedet, das Foreign Operations Appropriations Law 101-513, auf Deutsch: Gesetz über die Bewilligung von Mitteln an das Ausland. In seinem Buch «In unseren Himmeln kreuzt der fremde Gott. Verheimlichte Fakten der Kriege in Ex-Jugoslawien (Kroatien, Bosnien und Kosovo)» (Ahriman-Verlag, 2001) zitiert Alexander Dorin zu diesem Gesetz eine ausführliche Stellungnahme von Sarah Flounders: «In einem Artikel des Gesetzes 101-513 wurde völlig unvermittelt und ohne jede Vorwarnung festgelegt, dass die USA binnen sechs Monaten Jugoslawien jegliche Unterstützung entziehen, die Handelsbeziehungen abbrechen sowie alle Kredite und Darlehen streichen würden. Ferner enthielt dieser Abschnitt die Forderung, in jeder der sechs jugoslawischen Teilrepubliken müssten separate Wahlen durchgeführt werden, wobei die Wahlverfahren und -ergebnisse vom US-Aussenministerium zu genehmigen seien. […] Die Auswirkungen waren, wie zu erwarten, verheerend. Das Gesetz stürzte die jugoslawische Bundesregierung in den Untergang.»
Flounders schreibt weiter: «Zu diesem Zeitpunkt herrschte noch kein Bürgerkrieg; keine der Republiken hatte sich bis dahin abgespalten. Von einer Kontroverse zwischen den USA und Jugoslawien war noch nichts zu merken. Das Land wurde nicht einmal in den Nachrichten erwähnt.» Und Flounders fragt: «Was steckte hinter diesem vernichtenden, gegen Jugoslawien gerichteten Gesetz? Über seine Bedeutung war man sich im klaren, denn die US-Strategen sagten […] voraus, dass ein plötzliches Auseinanderbrechen des Landes zum Bürgerkrieg führen würde.» Flounders Antwort: «Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion befindet sich das amerikanische Grosskapital auf einem aggressiven Vormarsch, um eine neue Ordnung im gesamten europäischen Raum durchzusetzen. Das nicht auf Linie gebrachte Jugoslawien wurde nun nicht mehr als Puffer zwischen Nato und den Staaten des Warschauer Pakts benötigt.» (S. 115f.)

Deutsche Kriegesbeteiligung nur mit Rot-Grün

Vergessen, dass die Linke in Deutschland an die Regierung musste, um die Verfassung brechen zu können?
Am 7. April 2010 schrieb Uwe-Jürgen Ness, ehemaliges Mitglied der Grünen, in einem Beitrag für seine eigene Internetseite (http://uweness.eu/gruener-pazifismus.html): «Nur unter einer Regierung von Rot-Grün war das Tabu zu brechen, dass es keine bewaffneten Kampfeinsätze der Bundeswehr ausserhalb des Nato-Gebiets geben sollte. Hätte eine CDU/CSU-FDP-Regierung dies gewagt, wäre ihr ein Sturm der Empörung entgegengekommen. Es musste schon von Fischer, Fücks und Cohn-Bendit der Verweis auf die Menschenrechte, der dreiste Vergleich mit Auschwitz und die Lüge vom sogenannten ‹Hufeisen-Plan› sein, um die ehemals pazifistischen Grünen zur Kriegspartei zu machen.»
Auch die deutschen Vorgänger-Regierungen unter dem CDU-Kanzler Helmut Kohl waren schon seit Anfang der neunziger Jahre aktiv an der Zersplitterung Jugoslawiens beteiligt gewesen, den gewaltigen Sprung hin zu einer aktiven deutschen Kriegsbeteiligung im Jahr 1999 machte aber erst die Regierung Schröder/Fischer (SPD und Bündnis 90/Die Grünen).
Jürgen Elsässer hat in seinem Buch «Kriegslügen. Der Nato-Angriff auf Jugoslawien» (Kai Homilius Verlag, vollständig aktualisierte Fassung von 2008) die Vorgänge im deutschen Parlament und seit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 genau nachgezeichnet (S. 35ff.). Er kommt zum Ergebnis: «Die rot-grüne Bundesregierung wollte keine Alternative zum Krieg, sondern bereitete ihn aktiv vor.» (S. 35) Mit der Vorgängerregierung hätte es diese Kriegsbeteiligung wohl nicht gegeben: «Der Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer (CDU), in den achtziger Jahren Staatssekretär auf der Hardthöhe und mit Kohl an den Verhandlungen zur deutschen Einheit 1990 beteiligt, vertritt die Meinung, mit dem Pfälzer als Kanzler ‹hätte es 1999 keinen Krieg mit deutscher Beteiligung gegeben›. Der damalige russische Premier Jewgenij Primakow schreibt in seinen Erinnerungen, Kohl habe ihm gegenüber den Krieg gegen Jugoslawien ‹den grössten historischen Fehler› genannt. ‹Wäre ich zu jenem Zeitpunkt noch im Amt gewesen, hätte ich das niemals zugelassen›, habe er ihm gesagt.» (S. 47f.)

Vielfacher rot-grüner Rechtsbruch

Und Ralph Hartmann, ehemaliger Botschafter der DDR in Jugoslawien, fasste das, was die rot-grüne Regierung aus rechtlicher Sicht verbrochen hatte, schon am 16. April 2000 beim Hearing zum Nato-Krieg gegen Jugoslawien* so zusammen: «Allein die Bundesrepublik Deutschland ist anzuklagen, neben der Charta der Vereinten Nationen und anderen Grundsatzdokumenten des Völkerrechts die Vereinbarung auf das gröbste verletzt zu haben, mit der die Hauptmächte der Anti-Hitlerkoalition ihre Zustimmung zur Wiedergeburt eines staatlich vereinigten Deutschlands gaben. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag, der das Gewicht eines Friedenvertrages hat, hatte sie feierlich erklärt, ‹dass vom deutschen Boden nur Frieden ausgehen wird› und ‹dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen›. Und es ist eben die Bundesrepublik Deutschland, die wie kein anderer Nato-Staat so eindeutig gegen die eigene Verfassung verstossen hat, in der es in Artikel 26 als Lehre aus dem faschistischen Aggressionskrieg unmissverständlich heisst: ‹Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.›» (S. 15f.)

PR-Aufträge für den Krieg

Vergessen die PR-Aufträge in Millionenhöhe, die die Balkan-Kriege vorbereiteten und begleiteten? Jörg Becker und Mira Beham haben sie in ihrem Buch «Operation Balkan: Werbung für Krieg und Tod» (Nomos-Verlag, 1. Auflage 2006) dokumentiert. Wer die sorgfältig zusammengetragenen Tabellen im Anhang des Buches (S. 89ff.) studiert, erkennt, mit welch grossen Millionenbeträgen und mit welchen Aktivitäten insbesondere US-amerikanischer PR-Agenturen die Gegner Serbiens in den Jahren 1991 bis 2002 protegiert wurden. Besonders stolz war die PR-Agentur Ruder Finn auf ihren Coups, jüdische Gelder und Stimmen auf die Seite von Dschihadisten gezogen und gegen Serbien mobilisiert zu haben. Becker/Beham zitieren James Harff von der PR-Agentur Ruder Finn: «Die jüdischen Organisationen auf seiten der Bosnier ins Spiel zu bringen war ein grosser Bluff. In der öffentlichen Meinung konnten wir auf einen Schlag die Serben mit den Nazis gleichsetzen […]. Sofort stellte sich eine bemerkbare Veränderung des Sprachgebrauchs in den Medien ein, begleitet von der Verwendung solcher Begriffe, die eine starke emotionale Aufladung hatten, wie etwa ethnische Säuberung, Konzentrationslager usw., und all das evozierte einen Vergleich mit Nazi-Deutschland, Gaskammern und Auschwitz. Die emotionale Aufladung war so mächtig, dass es niemand wagte, dem zu widersprechen, um nicht des Revisionismus bezichtigt zu werden. Wir hatten ins Schwarze getroffen.» (S. 40f.)
Zuvor schon war derselbe James Harff über seinen «Triumph», den Krieg auch mit PR erzwungen zu haben, zitiert worden: «Ich muss sagen, als die Nato 1999 angriff, haben wir eine Flasche Champagner aufgemacht.» (S. 24)

Cohn-Bendit, Fischer, Kouchner und Koenigs – Schweben in luftigen Höhen, weit weg von der realen Geschichte

Und nun zurück zu Berman, der wie kein zweiter die Wandlung der Pazifisten zu kriegsfähigen Staatsmännern nachgezeichnet habe. Die ganze Realität – das bewusste Herbeiführen eines Balkan-Krieges – existiert bei ihm nicht. Aus purem «Idealismus» sei die Truppe nach den Nato-Bombadierungen als Angehörige verschiedener Machtstrukturen in Kosovo gelandet und habe sich dort zu einer Einheit verschweisst. Bermans Darlegungen bewegen sich zu diesem Zeitpunkt nur noch in so luftigen Höhen wie bei der Klimadebatte. Die realen geschichtlichen Abläufe am Boden werden als Schnee von gestern betrachtet. Auch das gehört zum neurolinguistischen Programm. «Bei systematischen und schweren Verletzungen der Menschenrechte in einem Staat durch den Staat selbst oder wenn der Staat seine Bürger nicht schützt, wenn er sich systematisch an den Rechten seiner Bürger vergeht, hat die Staatengemeinschaft die Verpflichtung, diesen Schutz an seiner Stelle und gegebenenfalls auch gegen ihn zu übernehmen. Diese Verpflichtung ist nicht absolut und nicht einfach. Sie ist gebunden an die Möglichkeit, einzugreifen und damit den Schutz zu erreichen, an die Betrachtung des Einzelfalles, an die Mehrheit des Sicherheitsrates und an den expliziten und auf den Fall bezogenen, beschlossenen politischen Willen der Gemeinschaft.» (Koenigs, S. 124)
Das stolze Quartett auf europäischem Boden – Cohn-Bendit – Fischer – Kouchner – Koenigs – hat ein bemerkenswertes Etappenziel erreicht. Die Schutzverpflichtung ist «common language» geworden, «seit 2005 steht sie so in den Dokumenten der Uno und mit der Resolution vom April 2006 über den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten ist sie auch in das Regelwerk des Sicherheitsrates eingegangen. An dieser Diskussion und ihrem Ergebnis haben Gareth Evans und natürlich Kofi Annan einen massgeblichen Anteil. Die Generalversammlung konnte sich endlich auf einen gemeinsamen Wortlaut einigen, der einleuchtet, an die Charta der Vereinten Nationen und an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anknüpft und zur Richtlinie der Organisation wurde.» (S. 124f.) Natürlich fehlt noch einiges und muss nach Ansicht der Urheber weiter erarbeitet werden: die näheren Begriffsbestimmungen, die militärischen Kapazitäten und der politische Wille in der Mehrheit der Völker. Alles Peanuts?

Und die nächsten Kriege sind schon geplant

Das arme Somalia dürfte das nächste Opfer sein, an dem die Theorie erprobt wird. Umsonst – so hört man aus Kenia – habe Frau Merkel nicht die kenianische Polizei mit Rüstungsgütern beliefert. Von diesem Stützpunkt aus sollen beste Verbindungen zu gewissen Rebellengruppen in Somalia bestehen. Gehört das auch zum «unfinished business» der zukünftigen Kriege?
«Auch das Prinzip der ‹Responsibility to Protect› muss zum Gemeingut der UN-Resolutionen werden. ‹Common language› heisst das im Fachjargon, eine Formulierung, auf die man sich schon einmal geeinigt hat und auf die man dann immer wieder ohne grosse weitere Diskussionen zurückkommen kann. So hatte ich im vorigen Jahr versucht, das Menschenrecht auf Wasser in den Dokumenten der Uno festzuschreiben und ich hoffe, andere werden daran weiterarbeiten.» (S. 126) Das Koenigs schon im August 2006 das Problem Wasser als Begründung für weitere kriegerische und kolonisatorische Militärinterventionen nennt, bevor er sich wieder seinem eher gemütlichen Teil in Afghanistan zuwendet, heisst, dass die strategische Vierertruppe noch einiges vorhat.    •

*Wolfgang Richter, Elmar Schmähling, Eckart Spoo (Hrsg.). Die deutsche Verantwortung für den Nato-Krieg gegen Jugoslawien. Schrift der Internationalen Vorbereitungskomitees für ein Europäisches Tribunal über den Nato-Krieg gegen Jugoslawien. Sammelband, Schkeuditzer Buchverlag, 2000

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