von Dr. iur. Richard Wengle, Rechtsanwalt, Richterswil
Staatsverträge haben gegenüber der internen Gesetzgebung zwei massive Nachteile:
1. Sie können in der Praxis zum Teil gar nicht, teils nur unter erschwerten Umständen den geänderten Verhältnissen angepasst werden.
2. Wo internationale Gremien mit der Anpassung betraut sind, laufen Staatsverträge nicht selten völlig aus dem Ruder.
Flexibilität als Wettbewerbsvorteil
Wir wissen es alle: Die Welt verändert sich, und zwar rasch.
Wer sich den veränderten Verhältnissen nicht flexibel und zeitig anpassen kann, kommt unter die Räder. Das gilt auch für Staaten. Wer flexibel bleibt, hat massive Vorteile.
1. Für die Anpassung unserer rein schweizerischen internen Regeln genügt ein Gesetzgebungsverfahren, nämlich unseres.
2. Wollen wir ein Abkommen mit einem ausländischen Staat unseren Bedürfnissen anpassen, kommt zu unserem internen Verfahren aber ein zweites, nämlich die Gesetzgebung des Vertragspartners, dazu.
Das hat zwei negative Folgen:
• Hält der Vertragspartner den Anpassungsvorschlag für negativ, so gibt es keine Anpassung an unsere Bedürfnisse.
• Findet er den Vorschlag im Prinzip auch positiv, so wird er Gegenforderungen stellen; zudem sind zwei Gesetzgebungen involviert, und die Angelegenheit wird nicht selten für politische Kampagnen missbraucht (wie der Steuerstreit mit Deutschland zeigt).
Staatsverträge mit einem anderen Staat sind komplizierter, erlauben aber immerhin Anpassungen wenigstens noch beschränkt.
3. Wollen wir einen bilateralen Vertrag mit der EU den geänderten Verhältnissen anpassen (z. B. das Schengener Abkommen), so vervielfältigen sich die Anpassungshindernisse. Nicht nur müssen die EU-Verwaltung, die EU-Kommission, eventuell das EU-Parlament überzeugt werden, sondern auch eine qualifizierte Mehrheit der 27 EU-Mitgliedstaaten. Das Verfahren ist derart lang, unübersichtlich und untransparent, dass eine Anpassung an geänderte Bedürfnisse in die Nähe der Unmöglichkeit rückt.
4. Am schlimmsten steht es bei multilateralen internationalen Konventionen. Eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse ist politisch und praktisch unmöglich. Regeln multinationaler Abkommen sind in Stein gemeisselt.
Aus all dem wird klar:
Staatsverträge zementieren einen Rechtszustand und erschweren oder verhindern die spätere Anpassung an geänderte Bedürfnisse.
Ist Unflexibilität ein seltenes, unbedeutendes, ein minimales Problem? Nein.
Sie umfassen in unserer Bundesgesetzgebung schon bald mehr Seiten als unser internes Schweizer Recht. Damit sind bei 50% unseres Regelwerkes Anpassungen an veränderte Verhältnisse erschwert oder unmöglich.
Dem muss ein Riegel geschoben werden. Es darf nicht mehr für jeden «Hafechäs» ein internationaler Vertrag abgeschlossen werden. Beitritte um des Mitmachens willen sind abzustellen.
Müssen Staatsverträge gemäss der Initiative dem Volk vorgelegt werden, so muss der Bundesrat für jeden Staatsvertrag einen erheblichen Vorteil für die Schweiz nachweisen.
Dort sind internationale Gremien mit der Anpassung betraut. So haben wir zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention abgeschlossen, damit Tötungen, Folterungen und willkürliche Verhaftungen unterbunden werden.
Aber was macht der Gerichtshof für Menschenrechte statt dessen? Er beschäftigt sich mit Fotografien von Prinzesschen Caroline von Monaco, schützt einen Verein mit dem Zweck illegaler Gebäudebesetzungen und verfügt die Krankenkassenpflicht für Geschlechtsumwandlungen. Das war klar nie die Absicht. Ein Versuch, den Gerichtshof auf seine Kernkompetenz zurückzuführen, ist kürzlich kläglich gescheitert.
Passt eine internationale Regel den Grossmächten nicht, foutieren sie sich einfach darum. Die USA sagen einfach «nein» zu weiteren Zahlungsverpflichtungen an den International Monetary Fund (IMF). Und wir?
Der Beitritt zum IMF wäre nie und nimmer bewilligt worden, hätte das Volk gewusst, dass vor zwei Jahren 16 000 Millionen und dieses Jahr weitere 10 000 Millionen an Verpflichtungen geleistet werden müssen. Und wie viele Milliarden nächstes Jahr? Für dieses Geld könnten unsere sämtlichen Sozialwerke saniert werden.
Wer glaubt, durch Auftürmen von IMF-Schulden über die alten Staatsschulden die europäische Schuldenkrise bewältigen zu können, der glaubt an den Storch.
Hier sind Volksabstimmungen zwingend. Stoppen wir diesen galoppierenden Unsinn mit einem Ja zur Initiative.
• schärft den Blick für die Nachteile der Unflexibilität, die jede internationale Bindung unweigerlich mit sich bringt.
• Sie verhindert Staatsverträge, die nicht einen erheblichen Vorteil für die Schweiz bringen.
• Sie verhindert exorbitante Verpflichtungen unter Umgehung der Volksabstimmung.
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