«Staatsverträge vors Volk!» – Die Ausrichtung unserer Aussenpolitik ist eine urdemokratische Angelegenheit

«Staatsverträge vors Volk!» – Die Ausrichtung unserer Aussenpolitik ist eine urdemokratische Angelegenheit

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

In den letzten Jahrzehnten haben Bundesrat und Parlamentsmehrheit eine Vielzahl von internationalen Verträgen abgeschlossen, die an den Grundpfeilern unserer Staatsstruktur tiefe Narben hinterlassen haben, ohne dass wir politisch interessierte Bürger alles erfahren hätten, geschweige denn uns dazu äussern können. Vor allem die immer dichtere Einbindung der Schweiz in das EU-Rechtsgeflecht lenkt unser Staatsschiff in eine Richtung, die wir je länger, je weniger unter direktdemokratischer Kontrolle haben.
Die Bevölkerung ist längst hochgradig alarmiert ob der Hinterhältigkeit dieses Vorgehens. Im Argumentarium der Initianten ist zu lesen, dass immer mehr EU-Recht in die schweizerische Rechtsordnung übernommen wird, obwohl die Schweiz «zumindest in formaler Hinsicht keine Hoheitsrechte an die EU abgetreten hat». Vor allem in neueren Abkommen verpflichte sich die Schweiz faktisch zur Übernahme der Weiterentwicklungen des EU-Rechts (AUNS, Argumentarium, Seite 15).
Gegen diese ungute Entwicklung gilt es, entschieden Gegensteuer zu geben.

Im Abstimmungs-«Büechli» behauptet der Bundesrat, «die Ausweitung des obligatorischen Referendums sei unnötig, weil die direkte Demokratie im Bereich der Staatsverträge heute bereits funktioniert». Tatsächlich unterstellen die Räte pro Jahr zehn bis zwanzig internationale Abkommen dem fakultativen Referendum, weil sie eine der Voraussetzungen von Artikel 141 Abs. 1 d. der Bundesverfassung erfüllen (siehe Artikel von René Roca). Im Jahre 2009 waren dies ganze zwölf Vorlagen. Gegen lediglich zwei davon wurde das Referendum ergriffen; in den drei Jahren davor gelangte kein Staatsvertrag zur Abstimmung (Botschaft des Bundesrates vom 10.10.2010, BBl 2010, S. 6975). Daraus zieht der Bundesrat den irrigen Schluss, offenbar würden die Stimmbürger sich für viele Staatsverträge nicht interessieren, denn sonst würde das ­fakultative Referendum häufiger ergriffen.

Politisch interessierte Bürger wollen über alle wichtigen Staatsverträge entscheiden

Diese Interpretation greift weit daneben. Ich persönlich und viele andere Bürgerinnen und Bürger würden gern über alle Staatsverträge abstimmen, die wichtige Änderungen für unser Rechtswesen nach sich ziehen, ohne jedesmal 50  000 Unterschriften sammeln zu müssen. Haben Sie schon einmal eine Referendumsabstimmung organisiert? Einen solchen Einsatz können auch die engagiertesten Bürger, ja sogar die gut organisierten politischen Parteien nicht alle Tage leisten! Und wie kommt der Bundesrat zu der Behauptung, auch «unbestrittene» Abkommen müss­ten bei einer Annahme der Initiative zur Abstimmung vorgelegt werden? Woher weiss der Bundesrat, welche Vorlagen unbestritten sind? Darüber entscheiden eben Volk und Stände an der Urne.

Was sind «wichtige» Abkommen? So schwierig ist das nicht!

In seiner Botschaft rätselt der Bundesrat herum, welche Abkommen denn nun gemäss dem Initiativtext «wichtig» seien: Sind alle Verträge, die die Schweiz mit der EU abschliessen will, allein auf Grund des Umstands, dass es um Europapolitik geht, wichtig? Ist das Statistikabkommen weniger wichtig als das Abkommen über die Betrugsbekämpfung? Ist – immer im europa­politischen Kontext – Luftverkehr wichtiger als Forschungsförderung?» (Botschaft, S. 6978f.)
In derselben Botschaft verrät uns derselbe Bundesrat, dass diese Frage längst geklärt ist, gilt doch auch das heutige fakultative Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 141 BV unter anderem für Abkommen, die «wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten»: «Nachdem die Anwendung der neuen Verfassungsnormen kurz nach ihrem Inkraft­treten noch verschiedene Interpretationsfragen aufgeworfen hatte, kann die mittlerweile entwickelte Praxis von Bundesrat und Bundesversammlung insgesamt als gefestigt gelten. Fundamentale Meinungsverschiedenheiten oder öffentliche Auseinandersetzungen über die Frage, ob ein Staatsvertrag dem Referendum zu unterstellen ist, sind nicht aufgetreten. (Botschaft, S. 6969f.)
Also alles klar – warum dann das Gezeter?

Beispiele zu Art. 140 Abs. 1, d (neu)

zu Ziff. 1    

Beispiel für die Verpflichtung zur direkten Übernahme fremden Rechtes: die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)

zu Ziff. 2    

Beispiele für die Verpflichtung, die inländische Gesetzgebung zu ändern: alle Bilateralen Verträge Schweiz/EU, alle Doppelbesteuerungsabkommen

zu Ziff. 3    

Beispiel für die Verpflichtung, sich ausländischen Gerichten zu unterstellen: sogenannte Gemischte Ausschüsse in den bilateralen Verträgen, in denen ausschliesslich EU-Recht zur Anwendung kommt.

zu Ziff. 4    

Beispiel für grosse Zahlungen ans Ausland: Aufstockung der bisherig abgemachten 6 Milliarden Franken an den IWF durch das Parlament auf 10 Milliarden, um das immer grössere Euroloch stopfen zu helfen.

Staatsverträge, die in den letzten Jahren dem obligatorischen Referendum hätten unterstellt werden müssen:

Selbstverständlich sind die bilateralen Abkommen mit der EU alle wichtig – gerade auch weil sie alle mehr oder weniger einschneidende Auswirkungen auf unsere Rechtsordnung haben –, selbstverständlich sind sie Volk und Ständen obligatorisch zur Genehmigung oder zur Nichtgenehmigung vorzulegen, und zwar jedes einzeln, nicht in einem Paket, wie es bei den Bilateralen I aus taktischen Gründen der Fall war. Dazu kommen aber noch weitere äusserst wichtige Verträge.  

Die Bilateralen I
(in Kraft seit 2002)
•    Personenfreizügigkeit: die Arbeitsmärkte werden geöffnet (Folgen sind bekannt)
•    Technische Handelshemmnisse: einfachere Zulassung von Produkten
•    Öffentliches Beschaffungswesen: erweiterter Zugang zum europäischen Beschaffungsmarkt (Pflicht von Bund, Kantonen und Gemeinden, ihre Infrastruktur-Vorhaben EU-weit den günstigsten Anbietern zuzuschlagen statt den Schweizer KMU)
•    Landwirtschaft: vereinfachter Handel bestimmter Produkte (Billigwaren überschwemmen den Schweizer Markt.)
•    Landverkehr: Öffnung der Märkte für Strassen- und Schienenverkehr (40- und 60-Tonner überschwemmen in unzumutbarer Zahl unser Land, im Widerspruch zum Alpenschutzartikel in BV Art. 84)
•    Luftverkehr: gegenseitiger Zugang zum Luftverkehrsmarkt (zum Schutz der Swiss­air angeblich unbedingt erforderlich – heute gibt es nur noch die Lufthansa, die den Zugang zum Luftverkehrsmarkt ohne­hin hat, dafür traktiert uns Deutschland mit seinem rigiden Flugregime.)
•    Forschung: Schweizer Teilnahme an den EU-Forschungsrahmenprogrammen; Kosten: 2,4 Milliarden Franken für 6 Jahre (2007–2013) (Einbindung in EU-Programme für viel Geld, ohne Kontrollmöglichkeit für uns Bürger)

Die Bilateralen II (die Abkommen treten seit 2005 schrittweise in Kraft)
•    Schengen/Dublin: Aufhebung der Grenzkontrollen, vorgesehene Koordination des Asylwesens (funktioniert bis heute nicht)
•    Zinsbesteuerung (in erster Linie Zahlungen der Schweiz an die EU)
•    Betrugsbekämpfung: Kampf gegen Delikte wie Schmuggel (U.a. können Schweizer Firmen gezwungen werden, EU-Fahndern ihre Buchhaltung vorzulegen.)
•    Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte: Abbau von Zöllen und Exportsubventionen für Produkte der Lebensmittelindustrie (Billigwaren überschwemmen den Schweizer Markt.)
•    Umwelt: Teilnahme an der EU-Umwelt­agentur (Schweizer Umweltgesetzgebung ist aber weitgehend strenger.)
•    Statistik: Harmonisierung und Austausch statistischer Daten (Datenschutz?)
•    MEDIA: Zugang zur EU-Förderung für Filmschaffende (Die Schweiz könnte ihre Beiträge an Schweizer Filmemacher für weniger Geld auch direkt bezahlen, aber dann könnten unsere Entscheidungsträger nicht umgangen werden.)
•    Bildung: Teilnahme an EU-Bildungsprogrammen (mit schwerwiegenden Folgen für unser Bildungswesen)
•    Ruhegehälter: Aufhebung der Doppelbesteuerung (für Rentner der EU-Verwaltung mit Wohnsitz in der Schweiz: Sie bezahlen ihre Steuern an die EU und leben hier steuer­frei.)

Weitere bisherige internationale Abkommen von grundlegender Bedeutung:

•    EWR-Abstimmung 1992: EWR wurde «aus politischen Gründen», also freiwillig, der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt und von Volk und Ständen abgelehnt.
•    Beitritt zur WTO: Anschluss der Schweiz an den grenzenlosen globalen Markt (Das Referendum kam nicht zustande, weil niemand sich wirklich dafür eingesetzt hat – ein Vertrag mit so schwerwiegenden Folgen gilt deshalb durch blossen Parlamentsbeschluss.)
•    Cassis de Dijon: einseitige Zulassung von Produkten aus dem ganzen EU-Raum, deren Produktion den EU-Vorschriften entspricht (Das Referendum kam nicht zustande, die negativen Folgen machen sich allmählich bemerkbar.)
•    Partnership for Peace (PfP) und Euro-Atlantische Partnerschaft (EAPC): Kooperation mit der Nato, Beitritt 1996 bzw. 1997, seit da sogenannt freiwillige Anpassung der Schweizer Armee an die Nato zwecks Möglichkeit gemeinsamer Einsätze wie Kfor in Kosovo (durch blossen Beschluss des Bundesrates, unter Umgehung von Parlament und Volk)
•    Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) bezüglich EU-Rüstungsprojekten sowie der Beschaffung und Instandhaltung von Rüstungsgütern (genehmigt vom Bundesrat am 15. Februar 2012, ohne Parlament)
•    Finanzielle Milliardenbeiträge in den EU-Topf und an den IWF
•    die zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen: Schweiz verspricht einer Vielzahl von Staaten Abgeltungssteuern auf den Zinsen von ausländischen Konten­inhabern bzw. sie verspricht, das Bankkundengeheimnis zu brechen, indem sie sogenannte Gruppenanfragen ans Ausland beantwortet (laufend abgeschlossen seit der – nicht durch die Schweiz verursachten! – Geldnöte anderer Staaten).

Beispiele für künftige Verträge, über die unbedingt das Volk abstimmen muss:

•    Agrarabkommen Schweiz-EU (Folge wäre ein massives Bauernsterben in der Schweiz.)
•    Strommarktabkommen (grenzenloser europäischer Markt zugunsten der grossen Stromkonzerne, mit schwerwiegenden Folgen für unsere kleineren, lokal verankerten Stromproduzenten)
•    Änderungen in der Unternehmensbesteuerung (kantonales Recht, worüber der Bund nicht zu verhandeln hat)
•    Rahmenabkommen zur «Friedensförderung»:Anschluss an die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), gegenwärtige Beteiligung an drei sogenannten friedensfördernden GSVP-Einsätzen in Bosnien und Herzegowina sowie in Kosovo (im Klartext: Beteiligung an der Kriegspolitik der EU; Bundesrätin Calmy-Rey wollte ein GSVP-Rahmenabkommen mit der EU zur «Erleichterung des administrativen Aufwandes», womit sie vorläufig gescheitert ist, das Projekt liegt auf Eis.)
•    Rahmenabkommen zu sogenannten Institutionellen Fragen (Übernahme von EU-Recht auf EU-Befehl; wird später in Zeit-Fragen ausführlich besprochen.)
Die Annahme dieser Initiative ist ein wichtiger Schritt, damit das Volk wieder klarer die Richtung für die Aussenpolitik weisen kann. So kann der stete Marsch von Bundesbern Richtung EU-Unterwerfung gestoppt werden, und auch die eifrigen Verbeugungen vor den fremden Finanzämtern, die ihre Löcher mit unserem Geld stopfen wollen, können vom Volk verhindert werden.    •

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