Gerne schmückt sich der Ständerat mit dem Begriff der «chambre de réflexion»; bezüglich des Verständnisses seiner Wirtschaftskommission WAK zum Anlegerschutz aber ist der Begriff der «chambre d’ignorance» treffender! Wer sich seit dem Swissair-Grounding um den echten Anlegerschutz bemüht, empfindet die Auffassung der WAK des Ständerats als eine Ohrfeige ins Gesicht des Anlegerschutzes, denn die WAK legt damit den roten Teppich aus, damit gewissenlose Banker und Finanzberater weiterhin zu ihrem persönlichen Vorteil – Einstreichen von Kommissionen und dergleichen – ungestraft die Anleger an der Nase herumführen können.
Der Vermögensverwaltungsauftrag ist mitnichten ein Ausweis für professionelles Wissen des Anlegers; im Gegenteil, legt doch der Anleger das Geschick seines Vermögens damit gewollt in die professionellen Hände seiner Bank.
Die Mitglieder der WAK scheinen Sinn und Zweck des Vermögensverwaltungsauftrags zu verkennen, schlicht zu ignorieren!
Die Auffassung der WAK des Ständerats ist nicht nur realitätsfremd, sondern geradezu verwerflich, weil Beihilfe zum Missbrauch der von den Anlegern den Banken anvertrauten Vermögenswerte.
Hans-Jacob Heitz
Rechtsanwalt/aBundesverwaltungsrichter
Anlegerschützer (der ersten Stunde)
Weingartenstrasse 44
8708 Männedorf
(079 430 36 70)
zurzeit im Ausland
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