«Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller»

«Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller»

Eidgenössische Volksinitiative

von Reinhard und Daniel Koradi

Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller» tangiert alle wesentlichen wirtschaftspolitischen Bereiche. Sie dient nicht Einzelinteressen, sondern setzt sich für eine Volkswirtschaft ein, die dem Volk und damit der gesamten Schweiz nützt. Die Initianten dieser Initiative wollen eine grundlegende Diskussion unter den Bürgern über die zukünftige Wirtschaftspolitik unseres Landes in Gang setzen.

Die neudefinierte Wirtschafts«freiheit» schadet der Allgemeinheit

In den letzten Jahren hat sich eine pervertierte Form der freien Marktwirtschaft weitgehend durchgesetzt. Dadurch wurde der Staat zurückgebunden. Er verlor die Fähigkeit, wirtschaftspolitische Weichenstellungen situationsgerecht vorzunehmen. Mit der fortschreitenden Individualisierung der Gesellschaft setzen sich heute Einzelinteressen über das Allgemeininteresse hinweg. Die Wirtschaft löste sich von der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Die absolute Wirtschaftsfreiheit führte zu wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Schäden, die heute korrigiert werden müssen und auch korrigiert werden können. Die Initiative setzt an Stelle des Vorrangs der Kapitalwirtschaft die Rücksicht auf die Umwelt, die natürlichen Ressourcen und will lokale wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen schützen respektive fördern.
In den letzten Jahrzehnten breitete sich ein Wirtschaftskonzept aus, das den Nationalstaat zum Befehlsempfänger der mächtigen Wirtschaftsorganisationen und der Finanzwelt degradierte. Dadurch wurden auch die Bürger eines Landes in Wirtschaftsfragen entmündigt.
Die Initiative schafft Voraussetzungen, um über diese Entwicklung nachzudenken und in einer würdigen Art und Weise notwendige Korrekturen einzuleiten.

Ja zum Qualitäts-/Innovations­wettbewerb

Im Rahmen der Wettbewerbspolitik werden Marktzugang (Zulassungsbestimmungen für bestimmte Berufe oder auch Produkte) und allfällige Sanktionen beim Verstoss gegen den fairen Wettbewerb geregelt. Die Handels- und Gewerbefreiheit wird in der schweizerischen Wettbewerbspolitik grundsätzlich garantiert und wird auch durch die Initiative nicht in Frage gestellt. Die Initianten wollen aber den fairen Wettbewerb fördern und vor allem den Machtmissbrauch marktmächtiger Unternehmen bekämpfen. Die in den vergangenen Jahren verfolgte «Wettbewerbsförderung» durch Deregulierung und Liberalisierung soll einer Politik der Fairness und der gleich langen Spiesse weichen. Der einseitige Preiskampf auf ­Kosten von Qualität oder durch Grössenvorteile und Preisdrückerei bei den Produzenten soll durch den Preis-/Leistungswettbewerb relativiert werden. Ja zum Qualitäts- und Innovationswettbewerb – Nein zum Verkauf von Produkten unter den realen Produktions­kosten. Eine Mehrwert-Strategie anstelle der Niedrigpreis-Strategie drängt sich auch mit Rücksicht auf die Umwelt und die begrenzten Ressourcen auf. Die immer kürzer werdenden Produktelebenszyklen sollen durch entsprechende Qualität und Serviceleistungen (Reparaturfähigkeit der Produkte) wieder ausgedehnt werden. Dies hat übrigens auch einen positiven Einfluss auf die Beschäftigungslage (Reparaturarbeiten).
Die Initiative verlangt, dass der Staat in den Markt eingreift, wenn ein Marktpartner:
-    eine unlautere Wettbewerbspolitik verfolgt,
-    Produkte unter den Entstehungs- respektive Beschaffungskosten verkauft (Dumping),
-    qualitativ minderwertige Produkte anbietet, um sich damit einen Preisvorteil zu verschaffen,
-    durch ungerechtfertigten Preisdruck schädliche Auswirkungen auf Wirtschaft (Ausschalten von Konkurrenten – Verlust von Arbeitsplätzen) und Gesellschaft (Lohndumping) in Kauf nimmt.
Mit dieser Forderung soll sichergestellt werden, dass «die Wirtschaft» sich als Teil der Gesellschaft versteht und sich wieder in ein gesellschaftspolitisches Gesamtes einordnet.
Eine weitere wettbewerbspolitische Forderung beinhaltet den Schutz der Inlandproduktion. Diesen Schutz braucht es, damit nicht das Kapital die unternehmerische Eigenleistung ersetzt, zum Beispiel durch Übernahmen, Fusionen usw. Das gesunde Wachstum einer Unternehmung sollte aus dem Unternehmen selbst herauskommen. Des weiteren ruinierten Spekulation und Heuschreckenmentalität solide Unternehmen und sind mit ein Grund, dass der Arbeitsplatz Schweiz eine grosse Zahl renommierter, erfolg- und tradi­tionsreicher Unternehmen verlor (Saurer, Oerlikon Bührle, Rieter, Sulzer, Swissair usw.). Die Kapitalwirtschaft hat die Produktionswirtschaft ausgelaugt und letztlich auch in die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise geführt. In der Schweiz haben wir dank unserer Branchen- und Betriebsstruktur eine vielfältige lokal-regional vernetzte Volkswirtschaft, die mit ein Grund für die verhältnismässig niedrige Arbeitslosigkeit ist. Warum sollen wir diese Struktur nicht schützen?
Marktregulierung oder technische Handelshemmnisse sind legitime wirtschaftspolitische Massnahmen und zeugen vom Willen, Verantwortung gegenüber der Bevölkerung zu übernehmen und die eigene Souveränität zu schützen.

Initiative stützt die Konjunkturpolitik

Die Volkswirtschaft kennt einige Grundgesetze, die im Laufe der Liberalisierung und Globalisierung bewusst ausgeblendet wurden. Eine Globalwirtschaft hält sich nicht an Landesgrenzen und kümmert sich auch nicht um die nationale Konjunkturpolitik. Dadurch wird die nationale Volkswirtschaft vernachlässigt – mit entsprechend negativen gesellschaftspolitischen Folgen. Die Wirtschaftsentwicklung folgt den Kapitalströmen. Eine national ausgerichtete Konjunkturpolitik kann wegen der fehlenden Einflussmöglichkeiten des Nationalstaates gar nicht mehr umgesetzt werden. Die durch Erfahrung erhärteten, auf die nationalen Bedürfnisse abgestimmten konjunkturpolitischen Ziele wie: Gleichgewicht zwischen Produktion und Konsum, Preis­stabilität, Vollbeschäftigung und eine weitgehend ausgeglichene Handelsbilanz verlieren sich im transnationalen Wettbewerb und treiben die nationalen Volkswirtschaften in ein globales Klumpenrisiko (Weltwirtschaftskrise). In guten Zeiten sollte aber das Volksvermögen auf- und in schlechten Zeiten abgebaut werden. Werden diese auf den Nationalstaat abgestimmten Steuerungsmöglichkeiten an internationale Organisationen wie IWF, WTO oder EU durch Verträge oder Beitritt an transnationale Zentralen abgetreten, verliert der Staat die Wirtschaftssouveränität und damit jede Möglichkeit, die Volkswirtschaft zu lenken. Die Initiative verteidigt diese nationalstaatliche Einflussnahme und stützt damit auch den in der Bundesverfassung festgehaltenen konjunkturpolitischen Auftrag des Bundes. Konsequenterweise lässt sie aber keine Kompromisse zugunsten der Wirtschaftsfreiheit zu.

Landesversorgung

Die Landesversorgung wurde mit dem Argument, dass keine unmittelbare Bedrohung bestehe, erheblich eingeschränkt. Strategisch wichtige Güter werden zwar immer noch eingelagert, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen (Energieträger, Saatgut, Fette usw.).
Die Initiative bestätigt den Auftrag des Bundes, will aber auch hier keine Konzessionen an die Wirtschaftsfreiheit eingehen und streicht daher die entsprechende Ausnahmeregelung.

Stärkung des strukturpolitischen Handlungsspielraums des Bundes

Die Strukturpolitik eines Landes soll den Zusammenhalt der Bevölkerung fördern und vor allem den Randgebieten eine soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunft sichern. Die Schweiz verfolgte immer eine Politik der dezentralen Besiedlung. Strukturpolitik wird oft als vergangenheitsorientiert und wenig zukunftsweisend angeprangert. Es ist aber gerade die in der Vergangenheit geschaffene Struktur, auf der die Zukunft aufbaut. Strukturen zerstören heisst, sich die Zukunft verbauen. Gerade die Schweiz verfügt über eine Gesellschafts-, Staats- und Wirtschaftsstruktur, die absolut zukunftsfähig ist. Die Branchen- und Betriebsgrössenvielfalt garantiert eine hohe stabile Wirtschaft und damit eine hohe Beschäftigungsquote. Für unser Land bedeutet Strukturerhaltung Zukunftschancen wahren. Daher sollten wir uns auch ohne Scheu schützend vor unsere Strukturen stellen. Die Initianten haben die Bedeutung der Strukturerhaltung für die Zukunft erkannt. Sie unterstützen den Bund bei seinen diesbezüglichen Aufgaben und wollen dessen Handlungsspielraum sogar noch erweitern.

Nachhaltige Landwirtschaftspolitik

In der Bundesverfassung erhält der Bund den Auftrag, eine Landwirtschaftspolitik umzusetzen, die eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion fördert und vor allem einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Pflege der Kulturlandschaft und zur dezentralen Besiedlung des Landes leistet.
Dieser Auftrag wird durch die Initiative vollumfänglich unterstützt. Die vom Bund ergriffenen Massnahmen haben den multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft zu entsprechen. Multifunktional bedeutet, dass der Landwirt neben den rein produktiven Aufgaben Kulturlandschaften gestaltet und erhält, die Vielfalt der natürlichen Lebensräume pflegt, soziales Leben im ländlichen Raum aufrechterhält und Erholungsräume für die Menschen aus den Ballungszentren schafft.
Anreize, um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollen Direktzahlungen sein, die auf Grund von naturnahen, umweltfreundlichen und tiergerechten Produktionsformen ausgezahlt werden. Weiter soll der Bund die Vermarktung der inländischen Produkte durch Herkunftsdeklarationen fördern und Investitionshilfe an die Bauern leisten. Es liegt im Interesse der Schweizer Bevölkerung, eine produzierende Landwirtschaft zu erhalten respektive zu fördern. Unsere Versorgungssicherheit und damit auch unsere Unabhängigkeit stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Existenzsicherung für unsere Landwirte, und zwar in der jetzt vorliegenden Betriebsstruktur. Die Initiative steht in keinem Widerspruch zum Verfassungsauftrag für die Landwirtschaft. Sie schlägt jedoch durch die wettbewerbspolitischen Forderungen griffige Lenkungsmassnahmen vor, um die Erfüllung des Verfassungsauftrags durch den Bund zu ermöglichen.

Fazit

Die Initiative «Eine Wirtschaft zum Nutzen aller» ist eine klare Antwort auf die negativen Folgen einer einseitigen Wachstums- und Globalisierungsstrategie. Mit der Forderung «Schützen – Entwickeln – Weitergeben» regen uns die Initianten zum Nachdenken und Handeln an.
Kritiker mögen uns vorwerfen, den Protektionismus zu fördern und die Exportwirt- schaft zu vernachlässigen. Solange vitale Staatsinteressen betroffen sind, und bei der Initiative geht es um vitale Interessen, haben die Bürger das Recht, ja sogar die Pflicht, Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Exportwirtschaft darf nicht gegen die Inlandwirtschaft ausgespielt werden. Beide haben ihre volkswirtschaftliche Bedeutung, konjunkturpolitisch ist die Inlandwirtschaft jedoch ein bedeutender Stabilitätsfaktor und kann durch die Schweiz selbst beeinflusst werden, während die Exportwirtschaft durch die Entwicklung auf den ausländischen Märkten beeinflusst wird und grossen Schwankungen unterworfen ist.
Es liegt in unseren Händen, ob wir bereit sind, die Wirtschaftsrealität zu erkennen und die Weichen für eine Wirtschaftsform zu stellen, die dem Menschen und nicht dem Kapital dient.    •

EFTA – für ein Europa der Vaterländer

Je grösser die Schwierigkeiten im EU-Bereich werden, desto mehr setzt in ganz Europa ein Nachdenken über mögliche Alternativen ein. Man spricht wieder von einem «Europa der Vaterländer», auf das hingearbeitet werden sollte. Damit könnten souveräne Länder ihre Verantwortung wieder wahrnehmen und ihre Belange regeln, meinte Dr. Martin Zbinden, Ressortleiter Freihandelsabkommen/EFTA im Staatssekretariat für Wirtschaft in der Schweiz. Die EFTA existiert immer noch und besteht derzeit aus vier Mitgliedern: Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. Wenn ein Land nicht Mitglied der EU ist, kann es in anderen Organisationen, wie z.B. der WTO oder der EFTA, eigenständig auftreten und seine Anliegen dort direkt vertreten.

Quelle: interinfo, Folge 402, Juni 2012

Obama erhält von Rothschild und Rockefeller die Aufträge für seine nächste Präsidentschaft

Bilderberger: Ein Treffen der Bilderberger-Gruppe fand von Donnerstag, 31. Mai, bis Sonntag, 3. Juni 2012, in der Nähe von Washington DC statt. Tagungsort war, wie bereits mehrmals genutzt, das Westfields Marriott Hotel in Chantilly. Die Sicherheit der etwa 120 Teilnehmer wurde durch das übliche Aufgebot an Sicherheitskräften gewährleistet, zudem ist das Luxushotel von einem Wald umgeben und nicht einsehbar. Dies­mal wird, neben zahlreichen weitreichenden Entscheidungen, Obama von Rothschild und Rockefeller die Aufträge für seine nächste Präsidentschaft erhalten. Neuer Vorsitzender der Bilderberger ist nun Henri de La Croix de Castries, Vorstandsvorsitzender (CEO) des französischen Versicherungskonzerns AXA.

Quelle: interinfo, Folge 402, Juni 2012

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