Vereinbarung zum Europa-Dialog – oder: Wie bringt man die Kantone in Gleichschritt?

Vereinbarung zum Europa-Dialog – oder: Wie bringt man die Kantone in Gleichschritt?

mw. Praktisch zeitgleich mit der Forcierung einer «institutionellen Regelung» mit der EU durch den Bundesrat hat dieser ein neuartiges rechtliches Gebilde geschaffen – das kann doch kein Zufall sein. «Bund und Kantone unterzeichnen Vereinbarung zum ­Europa-Dialog», so war in einer Medienmitteilung des Integrationsbüros vom 5. Juni 2012 zu lesen. In Wirklichkeit handelt es sich nicht um einen Vertrag zwischen dem Bund und den 26 Kantonen: Unterzeichner sind Bundesrat Didier Burkhalter (EDA), Bundesrat ­Johann N. Schneider-Ammann (EVD) und «als Vertreter der Kantone» Regierungspräsident Pascal Broulis, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Inhalt dieser Vereinbarung ist nicht nur ein biss­chen «Informationsaustausch in Europa-Fragen zwischen Bund und Kantonen», sondern die Errichtung eines «permanenten politischen Leitorgans» (Ziff.1 der Vereinbarung), das die Einbindung der Schweiz in die EU vorantreiben soll und zu diesem Zwecke den Präsidenten der KdK und einige weitere kantonale Exekutivmitglieder mit hineinnimmt – gegenüber allfälligen Protesten aus den Kantonen können die EU-Turbos aus dem Integrationsbüro dann sagen: Ihr seid ja im «Europa-Dialog» dabeigewesen … «Partizipativer Prozess» nennt man das in Brüssel – wir dagegen sagen dem: Einschieben einer neuen Staatsebene auf Kosten der Souveränität der Kantone.
«Auf Grund des immer engeren Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU, der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs sowie der institutionellen Herausforderungen im bilateralen Verhältnis Schweiz-EU nimmt die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Europa-Politik zu.» (aus: Einleitung der Vereinbarung)
Aha, da haben wir die Verbindung zur geplanten Unterstellung unseres Landes unter fremdes Recht und fremde Richter!

«Beitrag zur effizienten Willensbildung in der Europa-Politik»

Das «politische Leitorgan» aus dem Integrationsbüro, sekundiert durch eine Abordnung der KdK, bezweckt unter anderem, «einen Beitrag zur effizienten Willensbildung in der Europa-Politik zu leisten» (Ziff.1), zu deutsch: Es soll auf Staatskosten ein weiteres Gremium geschaffen werden, das in erster Linie den Weg zum EU-Beitritt der Schweiz ebnen soll, diesmal über die Beeinflussung der Kantonsbehörden. Das «Leitorgan» ist als Forum für den «Austausch» über «strategische Fragen» sowie über «laufende und geplante Verhandlungen mit der EU» gedacht, und – ebenfalls sehr bemerkenswert! – «zu Fragen betreffend innere Reformen im Zusammenhang mit den Entwicklungen der Beziehungen Schweiz-EU.» (Ziff.1)
Was für «innere Reformen» sind hier angesprochen? Das würde uns Bürger sehr interessieren. Zum Beispiel die Einführung des vom Bundesrat geplanten Überwachungsorgans, das selbstverständlich auch in die Kompetenzen der Kantone eingreifen würde: «Denn die Kantone sind von zahlreichen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in ihren Zuständigkeiten betroffen oder, auf Grund des Vollzugsföderalismus, mitbetroffen.» (Einleitung der Vereinbarung)

«Europa-Dialog» ist eine Geheimbehörde

«3.6 Vertraulichkeit
Die Beratungen im Rahmen des Europa-Dialogs sowie schriftliche Sitzungsunterlagen sind grundsätzlich vertraulich.
Abweichung vom Vertraulichkeitsprinzip sind in gegenseitiger Absprache und gemäss den Grundsätzen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zu vereinbaren.1
3.7 Information der Öffentlichkeit
Die Parteien entscheiden fallweise und in gegenseitiger Absprache über die Information der Öffentlichkeit.»
Das ist aber nett, dass das tumbe Volk in wohlgeplanten Häppchen etwas über die Tätigkeit der Geheimbehörde erfährt.     •

1    Verweis auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vom 17. Dezember 2004

Verpflichtung der Bundesverwaltung auf das Öffentlichkeitsprinzip

Art. 6 Öffentlichkeitsprinzip     (Bundesgesetz über das Öffentlichkeits­prinzip der Verwaltung)
1    Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten.
2    Die Dokumente können vor Ort eingesehen werden, oder es können Kopien davon angefordert werden. Die Gesetzgebung über das Urheberrecht bleibt vorbehalten.
3    Ist ein amtliches Dokument in einem Publikationsorgan oder auf einer Internetseite des Bundes veröffentlicht, so gilt der Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 für jedermann als erfüllt.

mw. Übrigens beginnt die Geheimnistuerei bereits mit dem Dokument der Vereinbarung. Nach vergeblicher Suche im Internet hat sich die Autorin per Mail an die zuständige Stelle gewendet. So einfach war aber die Vereinbarung nicht zu haben. Zuerst wollte der Kontaktmann aus dem Integrationsbüro genau wissen, warum sie sich für das Dokument interessiere, ob sie Journalistin sei und für welche Zeitung, und ob sie einen Artikel dazu schreiben wolle. Erst nach Beantwortung all dieser Fragen wurde ihr die Vereinbarung per Mail zugestellt. Auf die Gegenfrage, warum der Text nicht auf der Homepage des Bundes veröffentlicht sei, antwortete der Angerufene, dazu sei die Vereinbarung «zu wenig wichtig».
Entscheiden jetzt die «Diener des Volkes» in der Bundesverwaltung, welche Texte «wichtig genug» sind, damit sie jeder interessierte Bürger lesen darf? Jedenfalls entscheiden sie – wie wir gerade erfahren haben – darüber, welche Informationen aus dem geheimen «Europa-Dialog» wir zu lesen bekommen. Das führt zu einer weiteren unbehaglichen Frage: Was wird wohl der Bevölkerung sonst noch alles vorenthalten? Im 19. Jahrhundert hat sich die Bevölkerung in verschiedenen Kantonen erkämpft, dass die Protokolle ihrer Parlamente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Heute haben wir im Internet Platz für sämtliche öffentlichen Protokolle, Dokumente und weiteren Unterlagen. Wir bestehen auf dem Zugang zu allen Dokumenten für alle Bürger, ohne vorherige Kontrolle, wer was wozu lesen will.

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