Österreich
hs. Der Bürger muss wachsam sein, wenn heutzutage von seiten der österreichischen Parteien von Stärkung der direkten Demokratie die Rede ist. Das Erfolgsmodell direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild darf nicht verwechselt werden mit der vorgeschlagenen «begrenzten» direkten Demokratie. Über wichtigste Bereiche der Politik soll nämlich das Volk nicht abstimmen dürfen. DiePresse.com berichtet Ende Mai 2012: «Ausgeklammert bleiben folgende Bereiche: Grundprinzipien der Bundesverfassung, völkerrechtliche Verpflichtungen, EU-Primärrecht, Menschenrechts- u. Grundrechtsfragen sowie Budget- u. Steuerfragen.»
Dagegen entscheiden der Schweizer Souverän, der Bürger, durch Initiative, Referendum und in der Gemeinde selbst über alle Belange. Damit können Fehlentwicklungen der Politik oder allfälliges Versagen von Volksvertretern korrigiert werden. Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbsthilfe und Neutralität sind die obersten Prinzipien der vorbildlichen Eidgenossen.
Beispielsweise legen die Schweizer Gemeinden ihre Steuern selbst fest, und die Bürger bestimmen über die Aufnahme von neuen Krediten. Die Schweiz bilanziert seit zehn Jahren positiv, und das, weil in diesem Land die direkte Demokratie lebt. Vorbildlich ist auch die Initiative «Staatsverträge vors Volk», welche am 17. Juni 2012 zur Abstimmung kam.
Bei genauerer Betrachtung der Reformvorschläge stellt sich heraus, dass die neuen Modelle das Gegenteil der vorbildlichen Schweizer direkten Demokratie sind.
In der demokratischen Republik Österreich soll alle Macht vom Volk ausgehen. Trotz Wahlrecht muss eine ständige Kontrolle durchs Volk möglich gemacht werden. Jede Umfrage würde das ergeben.
Das zeigt auch das Ergebnis einer Umfrage der «Kronen-Zeitung»:
– Sowohl Volk als auch Parlament sollen eine Volksabstimmung herbeiführen können.
– Ab 100 000 Unterschriften für eine Volksabstimmung soll zwingend eine Volksabstimmung eingeleitet werden müssen.
– Es soll über alle Fragen abgestimmt werden dürfen.
Diese Umfrage erscheint eher dem Bürgerwillen zu entsprechen und nicht die vorgeschlagenen Reformen der Demokratie durch die Parteien.
Geradezu gefährlich wäre ein Ja in einer Volksabstimmung der Bürger auf eine Demokratie, welche wichtigste Themen ausklammert. Das könnte vielleicht als Auftrag gewertet werden, den wichtigen Art. 44 Abs. 3 in der Bundesverfassung zu verändern oder gar zu streichen. Der Art. 44 Abs. 3 schreibt verpflichtende Volksabstimmung bei Gesamtänderung der Bundesverfassung vor.
Die Regierung will nicht zugeben, dass durch die EU-Entwicklung die Prinzipien der Bundesverfassung (die Baugesetze) verändert werden und damit eine obligatorische Volksabstimmung abgehalten werden muss. Das Verfassungsgericht Österreich will darüber nicht entscheiden. Deswegen ist es notwendig, dass das Volk darüber abstimmen darf.
Die ÖVP will ein Volksbegehren ab 650 000 Unterschriften zur Volksabstimmung machen, dagegen schlägt die SPÖ die Zahl 700 000 vor. Die FPÖ will schon ab 250 000 eine verbindliche Volksabstimmung und auch über wichtige Entscheidungen wie «Euro-Bonds» und «Fiskalpakt» abstimmen lassen. Die BZÖ will ab 400 000 Unterschriften übers Internet eine Volksabstimmung, und die Grünen sind angeblich auch schon ab 250 000 Unterschriften für eine verbindliche Volksabstimmung in einem 3-Stufen-Plan. Natürlich wären die Hürden für die Erreichung von verbindlichen Volksabstimmungen für kleine Bürgerinitiativen viel zu hoch angesetzt, auch wenn man über alles abstimmen dürfte. Für die grossen Parteien oder Zeitungen sind die vorgeschlagenen Hürden eventuell leichter zu erreichen.
Die Bürger sollen für mehr Mitsprache in der Politik eintreten, aber sich nicht von einem Daniel Cohn-Bendit über den Tisch ziehen lassen. Dass die österreichische Regierung solche «Vorschläge» in die öffentliche Debatte einspeist, ohne die Karten offenzulegen, ist hinterhältig. Es riecht nach Verkauf des Landes an die Pläne des Grosskapitals. Dafür haben wir nicht nach dem Zweiten Weltkrieg zehn Jahre für unsere Souveränität gekämpft, bis wir 1955 schliesslich unseren Staatsvertrag hatten. •
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