7. Juli 2012: Tag der Genossenschaften
von Josef Zolk, Bürgermeister von Flammersfeld (D)
Die Vereinten Nationen haben 2012 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen, um auf die weltweite Bedeutung von Genossenschaften aufmerksam zu machen und ihre Rolle für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung vieler Länder zu betonen. Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon begründet diese Entscheidung mit der Verbindung von Wirtschaftlichkeit und sozialer Verantwortung, die von den Genossenschaften der internationalen Gemeinschaft vorgelebt werde. Am 7. Juli fand nun der Internationale Genossenschaftstag statt. Grund genug im Raiffeisenland, sich mit dem Thema «Genossenschaften» zu beschäftigen.
In Deutschland ist die Genossenschaftsgruppe die bei weitem mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation. Mit 26 Millionen Mitgliedern und mehr als 800 000 Mitarbeitern in über 7500 Genossenschaften sind sie eine treibende Kraft für Wirtschaft und Gesellschaft. Genossenschaften gibt es in vielen Bereichen und Branchen:
1. Genossenschaftsbanken
Nähe zum Kunden, Verantwortung in der Region und Partner des Mittelstandes – nach diesen Grundsätzen arbeiten die 1138 deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Verbundunternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe.
2. Wohnungsgenossenschaften
Mit ihren rund 2,2 Millionen Wohnungen bieten die rund 2000 Wohnungsgenossenschaften für mehr als 5 Millionen Menschen Wohnungen. Der Anteil der Genossenschaftswohnungen am Mietwohnungsbestand in Deutschland von 24 Millionen Mietwohnungen beträgt etwa 10%.
3. Raiffeisengenossenschaften
Über 2000 landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit 1,7 Millionen Mitgliedern berufen sich auf die Ideen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Sehr viele Landwirte und Winzer sind Mitglieder von ländlichen Genossenschaften.
4. Gewerbliche Genossenschaften
In Deutschland gibt es zu Beginn des Jahres 2012 rund 1600 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit rund 300 000 Mitgliedern und einem addierten Jahresumsatz (Umsatz aller Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften zusammen) von etwa 103 Milliarden Euro.
5. Konsumgenossenschaften
Das Genossenschaftsgesetz von 1889 definierte Konsumgenossenschaften als «Vereine zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- oder Wirtschaftsbedürfnissen». Dabei bedeutet «Einkauf» nicht, dass mehr Handel betrieben wird. Die eigene Produktion ist traditionell Teil des konsumgenossenschaftlichen Konzepts.
Kooperation ist keine neue Erfindung. In der Menschheitsgeschichte haben in allen Kulturen, in allen Weltregionen und zu allen Zeiten Menschen für gemeinsame Zwecke zusammengearbeitet. Dabei haben sich unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit herausgebildet: Ad-hoc-Zusammenschlüsse, auf Langfristigkeit angelegte Kooperationen und informelle bzw. traditionelle Formen.
Die Entstehung des modernen Genossenschaftswesens im 19. Jahrhundert und die Rolle der Pioniere Raiffeisen und Schulze-Delitzsch werden in diesem Uno-Jahr der Genossenschaften zu Recht herausgestellt.
Friedrich Wilhelm Raiffeisen, der Sohn des Westerwaldes, folgte zunächst seiner christlichen Überzeugung unter dem Leitspruch: «Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.» Seine ursprünglichen Ideen basierten auf einem karitativen Ansatz.
Hermann Schulze-Delitzsch, preussischer Politiker, Kaufmann, Jurist, war dagegen der Meinung, dass sich die Menschen selbst helfen müssen, um ihre wirtschaftlichen Probleme zu lösen. Auch Raiffeisen erkannte bald, dass ein karitativer Ansatz allein die Not nicht nachhaltig überwinden konnte. Die Menschen müssen den Willen haben und die Chance erhalten, sich selbst zu helfen. Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung, die «drei S», wurden die Grundlagen des genossenschaftlichen Handelns.
Heute sind Genossenschaften in vielen Ländern wichtige Elemente der Wirtschaft und Gesellschaft. Sie schaffen und sichern Marktzugang, Grössenvorteile und eigenständige Marktpositionen. Ihr Fundament sind Stabilität, Vertrauen und Zuverlässigkeit. Die Sozial- und Wirtschaftsstruktur eines Landes wird durch Genossenschaften positiv beeinflusst. Genossenschaften im Finanzsektor, Handel, Handwerk und in der Landwirtschaft sind in vielen Ländern das Rückgrat der wirtschaftlichen Aktivitäten. Sie basieren auf lokaler Initiative und Wirtschaftskraft und tragen wesentlich zur Entwicklung bei. Sie sind in ihren Strukturen regionalbezogen und überschaubar, sie unterliegen nicht anonymen Konstrukten weltweit operierender Finanzkonzerne.
Erfolgreiche genossenschaftliche Systeme umfassen mehrere Ebenen: lokale Genossenschaften und regionale bzw. nationale Zentralen und Verbände. Sie sind dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend aufgebaut, das Eigenverantwortung vor staatliches Handeln stellt, müssen aber auch geprüft und kontrolliert werden. Schon 1872 schrieb Raiffeisen: «Die Organisation ist das einzige Mittel, die Darlehns-Vereine für die ganze Zukunft zu erhalten, durch sie sind die einzelnen Vereine nicht mehr alleinstehend, nicht mehr den Zufälligkeiten und Wechselfällen der Zeit unterworfen.» Spar- und Kreditgenossenschaften müssen lizenziert sein und der Regulierung und Aufsicht durch staatliche Stellen unterliegen. Auch kleinste Ersparnisse müssen sicher sein; hier spielt neben der Bankenaufsicht auch ein Einlagensicherungssystem eine wichtige Rolle. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor moderner genossenschaftlicher Systeme ist die umfassende genossenschaftliche Prüfung und Kontrolle.
Gerade wegen der Globalisierung nimmt die Bedeutung der lokalen und regionalen Wirtschaft als eine der Grundlagen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu, die von unterschiedlichen Faktoren wie Ressourcenausstattung, fachlichem Know-how, Infrastruktur, Existenz eines leistungsfähigen
Finanzsektors und effizienten Märkten abhängt. Um den Menschen Teilhabe an der Entwicklung zu ermöglichen, muss ihnen die Chance zur Selbsthilfe gegeben werden. Der Staat setzt den (wirtschafts-)politischen Rahmen, innerhalb dessen sich «Entwicklung» vollziehen kann.
Genossenschaften werden in der entwicklungspolitischen Diskussion bis heute sehr unterschiedlich beurteilt. Auf der einen Seite findet sich eine völlige Überschätzung als «Instrument» zur Entwicklung, auf der anderen Seite gibt es undifferenzierte Ablehnung. Es wurde oft versucht, einen Organisationstyp, der sich zum Beispiel in Europa organisch entwickelt hat, ohne Beachtung der spezifischen Bedingungen eines einzelnen Entwicklungslandes oder der Bedürfnisse der Menschen zu übertragen oder gar als Instrument des Staates bzw. von Geberorganisationen zu benutzen. Landesspezifische Bedingungen wie sozialer Zusammenhalt und betriebswirtschaftliche Aspekte als Grundlage unternehmerischen Handelns wurden ebenso vernachlässigt wie notwendige landeseigene gesetzliche Rahmenbedingungen.
Genossenschaften können staatliches Handeln nicht ersetzen. Wollen sie ihrem eigentlichen Auftrag gerecht werden, sind sie Unternehmen ihrer Mitglieder, für diese tätig, von diesen getragen, finanziert und kontrolliert.
Es gibt weltweit viele Beispiele erfolgreicher genossenschaftlicher Strukturen, die aus eigener Kraft und Initiative heraus entstanden sind oder erfolgreich «behutsam» von aussen gefördert wurden. Wesentliche Bedingung dafür aber war und ist immer, dass sich die Genossenschaften an den Zielen und Bedürfnissen der Mitglieder orientieren.
Eine der wichtigsten Lehren aus dem Aufbau genossenschaftlicher Strukturen ist: Jedes Land ist anders, jede Kultur ist anders. Deshalb kann es auch kein Standardmodell geben. Aber es gibt Erfahrungen, die genutzt werden können:
• Jede Genossenschaft muss für ihre Mitglieder leistungsfähig und attraktiv sein. Dazu sind in der einzelnen Genossenschaft eine konsequente wirtschaftliche Ausrichtung, eine adäquate interne Organisation und gut ausgebildete Führungskräfte und Mitarbeiter erforderlich. Die Genossenschaften müssen Teil von subsidiär aufgebauten Netzwerken sein, denn dann können sie von den Leistungen spezialisierter Zentralunternehmen und Verbände profitieren. Genossenschaften bieten die Chancen, die Menschen an der regionalen Wertschöpfung zu beteiligen, ja regionale Wertschöpfung erst zu ermöglichen und zu stabilisieren.
• Der Staat hat dabei «nur» die Pflicht, einen angemessenen rechtlichen und regulatorischen Rahmen für genossenschaftliches Handeln zu schaffen. Genossenschaften können staatliches Handeln nicht ersetzen und haben auch keinen öffentlichen Auftrag. Sie sind Unternehmen ihrer Mitglieder, für diese tätig, von diesen getragen, finanziert und kontrolliert. Und das unterscheidet Genossenschaften grundlegend von den Finanzkonzernen. •
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