1. Der Export von Waffen, insbesondere Kriegswaffen, ist im «Kriegswaffenkontrollgesetz» (Kr.Waff.Kontr.G.) und einigen Ausführungsbestimmungen geregelt. Im Internet sind Details zu finden. In den §§ 17–19 ist ausgeführt, was Kriegswaffen sind, dazu gehören auch U-Boote.
2. Untersagt ist der Export von Kriegswaffen
a. in Krisengebiete
b. bei Frieden-störenden Handlungen und
c. bei Angriffskriegen
Nach diesen Kriterien dürfen an die «bedrohte» Atommacht Israel keine U-Boote geliefert werden.
3. Die Schutzbehauptung der Politiker, bei U-Booten handle es sich um Verteidigungs-/Zweitschlagwaffen, ist eine hochgradige Volksverdummung. Im Zweiten Weltkrieg haben die U-Boot-Flotten praktisch nur Angriffe durchgeführt! Heute erreichen sie problemlos den Persischen Golf, können lange auf Grund liegen und auf Befehle warten.
4. Die Frage, warum die Bevölkerung in zunehmendem Masse von ihren Politikern belogen wird, ist eine sehr sorgfältige Analyse wert.
Vorab nur Merkposten: indirekte Demokratie, das Vasallentum innerhalb der Nato, die Erpressbarkeit der Politiker über Dossiers der Dienste.
Lügen werden besonders dann verwendet, wenn die Politiker parteiübergreifend ferngesteuert werden und eine wahre Opposition fehlt.
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