Das Ziel bleibt: Aus Schwertern Pflugscharen machen

Das Ziel bleibt: Aus Schwertern Pflugscharen machen

Ein Aufruf zur Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbotes ist ein Aufruf zum Verfassungsbruch

zf. Im folgenden Brief an die Herausgeber und die Chefredakteure der Berliner Zeitung «Der Tagesspiegel» hat der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dieter Deiseroth entschieden dagegen Einspruch erhoben, dass die Deutschen dazu aufgerufen werden sollen, den Krieg künftig als «Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln» hinzunehmen und damit radikal mit der Staatsräson des deutschen Grundgesetzes, das Völkerrecht zu achten und sich nie mehr an einem Angriffskrieg zu beteiligen, zu brechen.

Sehr geehrter Herr Dr. Rudolph, sehr geehrte Mitherausgeber, sehr geehrte Herren Chefredakteure
Ich bitte sehr um Verständnis dafür, dass ich mir – ausserhalb meiner dienstlichen Funktion – erlaube, Sie auf diesem Wege auf die in Ihrer Zeitung am 23. Juli 2012 publizierte Kolumne («Pazifistische Melodien») des Historikers Dr. Alexander Gauland anzusprechen. Bei allem Respekt vor der persönlichen Meinungsfreiheit jedes Einzelnen bin ich sehr verwundert, ja entsetzt, dass eine angesehene liberal-konservative Zeitung wie der «Tagesspiegel» einem Text zu öffentlicher Verbreitung verhilft, in dem der Sache nach zur Missachtung und zum Bruch des geltenden Verfassungs- und Völkerrechts aufgerufen wird.
Der Historiker Dr. Gauland, früherer beamteter Chef der Hessischen Staatskanzlei von Ministerpräsident Walter Wallmann (CDU), ist bekanntermassen ein sehr belesener Theoretiker des Konservatismus mit zahlreichen von mir geschätzten einschlägigen Publikationen. Das Skandalöse seines «Tagesspiegel»-Gastbeitrags liegt meines Erachtens darin, dass er dafür wirbt, bei der Entscheidung über die militärische Durchsetzung aussen- und sicherheitspolitischer Interessen allein politische Nützlichkeitserwägungen anzustellen.
Gauland negiert damit insbesondere das nach den Verbrechen des Zweiten Weltkrieges als historische Errungenschaft der Menschheit in der UN-Charta verankerte Verbot jeder Anwendung militärischer Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Die UN-Charta lässt von diesem Verbot nur zwei enge Ausnahmen zu: zum einen die Gewaltanwendung mit vorheriger ausdrücklicher Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat (Art. 42 UN-Charta) und zum anderen – bis zum Ergreifen der notwendigen Massnahmen durch den UN-Sicherheitsrat – die einstweilige Selbstverteidigung eines Staates und seiner Verbündeten gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden militärischen Angriff (Art. 51 UN-Charta).
Das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta gehört zum sogenannten zwingenden Völkerrecht («jus cogens») und damit auch zu den «allgemeinen Regeln des Völkerrechts» im Sinne von Art. 25 des Grundgesetzes (GG). Die «allgemeinen Regeln des Völkerrechts» sind in Deutschland kraft ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Normierung «Bestandteil des Bundesrechts», gehen nach Art. 25 Satz 2 GG «den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes».
Um diese verfassungs- und völkerrechtlichen Grenzen militärischer Einsätze schert sich Kolumnist Dr. Gauland – in der selbst gewählten Pose eines Niccolò Machiavelli und eines Carl von Clausewitz – nicht. Ja, er plädiert sogar unter ausdrücklicher Anrufung des preussischen «Blut-und-Eisen-Ministerpräsidenten» Otto von Bismarck für ihre Nichtbeachtung.
Pikant ist, dass Alexander Gauland als früherer beamteter Staatssekretär den Bindungen des Beamtenrechts und natürlich auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt, für deren Bruch er sich der Sache nach öffentlich einsetzt. Das ist auch disziplinarrechtlich relevant. Auch für Ruhestandsbeamte und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen gilt nach den Beamtengesetzen (vgl. § ­47 ­BeamtStG), dass sie sich nicht «gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes» betätigen dürfen.
Das umfasst – ungeachtet aller Missdeutungen dieser Begrifflichkeit – jedenfalls die uneingeschränkte Achtung des für eine Demokratie unverzichtbaren rechtsstaatlichen Gebots der strikten und ausnahmslosen Bindung aller öffentlichen Gewalt an «Recht und Gesetz» (Art. 20 Abs. 3 GG). Zu «Recht und Gesetz» gehört auch das geltende Völkerrecht. Ein Ruhestandsbeamter, der öffentlich unter ausdrücklicher affirmativer Bezugnahme auf die Regierungserklärung Otto von Bismarcks als preussischer Ministerpräsident aus dem Jahre 1862 und dessen darin verkündete «Blut und Eisen»-Maximen, die sich um geltendes Recht und «Majoritätsbeschlüsse» nicht scherten, aus Gründen politischer Opportunität für die grundsätzliche Missachtung von Art. 20 Abs. 3 GG bei der Anwendung militärischer Gewalt plädiert, ruft damit zum permanenten Verfassungs- und Völkerrechtsbruch auf.
Unverständlich ist mir, offen gesagt, auch, dass Sie als Chefredaktion einen Beitrag mit augenscheinlich gravierenden journalistischen Schwächen zum Abdruck bringen. Woher weiss eigentlich Herr Dr. Gauland, dass «die Deutschen», also über 80 Millionen Menschen, «ein gestörtes Verhältnis zur militärischen Gewalt» haben und dass «die Deutschen» allein in «der Welt» mit ihrer «absoluten Verwerfung militärischer Gewalt» stehen? Wie definiert Herr Dr. Gauland «die Welt»? Spricht er von allen Menschen/Bürgern dieser Erde? Meint er die Regierungen? Oder nur die Mehrheit der westlichen Regierungen, die aber nicht für «die Welt» stehen? Es handelt sich bei solchen Parolen um augenscheinliche Simplifizierungen, die die Komplexität der realen Gegebenheiten und diffizilen Probleme gleichsam auf Stammtischniveau ignorieren. Für einen wissenschaftlich ausgebildeten Historiker ist das, zurückhaltend ausgedrückt, nahe an der Grenze zur Peinlichkeit!
Das Skandalon eines solchen Plädoyers eines hohen (Ruhestands-)Beamten für den Verfassungs- und Völkerrechtsbruch weist über den aktuellen Vorgang hinaus.
Es gilt, einer Entwicklung Einhalt zu gebieten, die den vom geltenden Recht unbehinderten Einsatz des Militärs zu politischen Zwecken für Deutschland wieder zur Normalität machen will und die Öffentlichkeit auf diese Ungeheuerlichkeit einzustimmen versucht. In Dr. Gaulands Kolumne wird dies zugleich strategisch mit der unterschwelligen moralischen Diskreditierung derjenigen als politikunfähige und weltfremde Träumer verbunden, die die Anwendung militärischer Gewalt angesichts der schrecklichen Erfahrungen mit Kriegen und den damit untrennbar einhergehenden Gewalteskalationen insbesondere auch gegenüber Nicht-Kombattanten («Kollateralschäden») ablehnen oder jedenfalls auf der strikten Einhaltung der völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen beharren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir die Möglichkeit einräumen würden, auf die Kolumne von Dr. Gauland in Ihrer Zeitung in geeigneter Weise zu replizieren.

Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht

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