km./rr. Der Beitrag von Felix Staratschek berührt grundsätzliche Verfassungsfragen. Es geht in der Tat nicht um die Frage, ob das Deutsche Volk sich auch auflösen und in einem europäischen Staat aufgehen könnte, wenn es dies wollte. Sondern darum, dass es dazu derzeit überhaupt keinen Grund und keine Möglichkeit gibt, weil es kein Europäisches Volk gibt.
Schon gar nicht ist der ESM ein solcher Grund, um das Deutsche Volk aufzulösen. Klar ist: Im Rahmen des Deutschen Grundgesetzes und damit im Rahmen eines souveränen Deutschen Staates ist ein ESM verfassungsrechtlich nicht möglich.
Es trifft weiter zu, dass der ESM mit den sozialen Grundwerten des Grundgesetzes (Deutschland ist gemäss Artikel 20 GG ein sozialer Rechtsstaat) nicht mehr vereinbar wäre, wie unter anderem auch von Professor Karl Albrecht Schachtschneider immer wieder dargelegt wird. Ohne eigene Volkswirtschaft kann ein Staat seinen Bürgern keine soziale Gerechtigkeit gewährleisten, weil ihm die Mittel dazu – zum Beispiel die eigene Währungspolitik – genommen sind.
Deswegen sind die derzeitigen Diskussionen über eine einmalige Volksabstimmung zum ESM gefährlich und vor allem nicht ehrlich.
Da die «Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus» (Jürgen Habermas, 1973) zur Täuschung drängen und die Verfechter der «Postdemokratie» (Colin Crouch, 2008, der am 15. August in einer grossen deutschen Tageszeitung darlegen durfte, warum es für seine postdemokratischen Pläne die EU braucht) und des Finanzfaschismus nicht mit offenem Visier auftreten wollen, wird versucht, die Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Grotesk ist es, wenn ein Verein, der sich «Mehr Demokratie» nennt, dabei auch noch mitwirkt.
Doch da machen die Bürger nicht mit. Sie lassen sich nicht durch eine einmalige Volksabstimmung auf immer entmündigen. Im Deutschen Grundgesetz heisst es nicht: «Alle Staatsgewalt geht von Experten aus», sondern: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.» (Artikel 20, Absatz 2, Satz 1, Grundgesetz; unveränderbar nach Artikel 79, Absatz 3, Grundgesetz). Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat die Bedeutung dieser Bürgerrechte, von denen einige Staatsrechtler zurecht als von Bürgerpflichten sprechen, immer wieder betont. Dies lässt sich nicht durch die Zustimmung zur fiskalen Entmündigung abschaffen.
Der Mensch ist mit den Rechten, die ihm das Grundgesetz als Bürger gibt, geboren. Dazu gehört auch die soziale Gerechtigkeit. Diese im Grundgesetz – wie in anderen Verfassungen – festgeschriebenen Rechte sind vorstaatlich, d.h. sie bestehen auf Grund der Natur des Menschen. Keine Macht kann diese Rechte den Menschen nehmen. Jeder Staat und jede Verfassung hat sie vielmehr zu gewähren. Gerade in der Frage der sozialen Gerechtigkeit geht dies nur in kleinen Einheiten, den Nationalstaaten. Deswegen sind Euro, EU und insbesondere ESM unmenschlich, ein Verstoss gegen die Würde des Menschen und verfassungswidrig. Dazu bekennen sich die Bürger. Deswegen würde eine Volksabstimmung zum ESM auch scheitern.
Warum aber soll sie nur hier und nur einmalig gewährt werden, wo die Bürger sie allgemein und in jeder Frage, die sie betrifft, doch schon so lange fordern und das erforderliche Ausführungsgesetz bereits beschlossen wurde und ihm nur die Zweidrittelmehrheit wegen der Verweigerung der CDU/CSU und Teilen der FDP fehlte? Deutschland ist voll von Bürgerinnen und Bürgern, die schon lange eigenständig denken und nun auch endlich selbst entscheiden wollen, wie sie in der von ihnen gewählten politischen Gemeinschaft, wie sie in ihrem Staat und mit den Völkern anderer Staaten zusammenleben wollen. •
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