Wir beugen uns nicht dem Gewaltprinzip

Wir beugen uns nicht dem Gewaltprinzip

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die EU-Bürokraten hätten eigentlich allen Anlass, sich die Schweiz zum Vorbild zu nehmen – mit ihrem ausgeprägten Föderalismus und ihrer direkten Demokratie, mit ihrem geordneten Haushalt, ihrer politischen und wirtschaftlichen Stabilität und ihrer niedrigen Arbeitslosenrate. Statt dessen fahren sie ihren eigenen Karren auf Kosten der Völker weiter in den Sumpf und machen andere Länder, die besser kutschieren, aufs übelste herunter. Wieso machen SPD und EU-Bürokraten nicht ihre eigene Unfähigkeit zum Thema? Deutschland, Frankreich und Italien haben so viel Vermögen in privater Hand, dass sie ihre Staatsschulden doppelt zurückzahlen könnten (siehe Focus vom 13. August 2012, S. 38f.). Aus Unfähigkeit, mit den eigenen Bürgern zu reden, schiesst man jetzt aus allen Rohren, verleumdet die prosperierenden Nachbarn und holt sich deren erarbeitetes Geld per Faustrecht, nach dem Motto: «Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.»
Wie kommen wir Schweizer dazu, unser Geld ans Ausland zu verschenken und uns zum Dank dafür zusammenstauchen zu lassen – verbal, wirtschaftlich und, wenn die Herren mit der Peitsche es für nötig halten, auch mit der Kavallerie?
Wie kommen wir Schweizer dazu, unseren Finanzplatz als kriminelle Bande beschimpfen zu lassen, während deutsche Landesregierungen ihre Steuerfahnder auf krumme Touren in die Schweiz schicken und Diebe für geklaute Bankkundendaten fürstlich entlohnen? Hehlerei nennt man das! Wer ist hier eigentlich kriminell?

Tatsache ist, dass die Schweiz von jeher die Finanzwirtschaft – wie alle anderen rechtlichen Bereiche – auf gewohnt hohem Niveau regelt. Sie beachtet die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze und hält sich wie kaum ein anderes Land an die ausgehandelten internationalen Verträge und die Prinzipien des Völkerrechts. Allfällige Mängel geht sie nach Kräften an und sucht sie möglichst weitgehend zu beseitigen.

Warum ein Bankkonto in der Schweiz?

Erste Lüge der Verleumder: Die vielen Menschen aus der ganzen Welt, die einen Teil ihrer Spargelder in einer Schweizer Bank deponieren, täten dies allein deshalb, um ihrem eigenen Staat Steuerzahlungen zu entziehen und ihn damit zu schädigen. Es wird Zeit, dass unsere deutschen Nachbarn sich nicht nur gegen die ungeheuerlichen Anwürfe gegenüber der Schweiz zur Wehr setzen (nämlich ihr Wohlstand basiere auf Diebstahl), sondern auch gegen die Verunglimpfung ihrer selbst als eiskalte Steuerhinterzieher.
Seit 100 Jahren hatten die Menschen aus vielen Ländern ganz andere Gründe, ihr sauer erarbeitetes Geld in einen sicheren Hafen zu bringen. Die Schweizer Banken empfahlen sich trotz ihrer meist niedrigen Zinsen auf Grund der sicheren politischen und wirtschaftlichen Lage und wegen der stabilen Währung, dem Franken. So war es in der Zeit des Ersten Weltkrieges, danach in der grossen Weltwirtschaftskrise der dreissiger Jahre und in den Jahren vor und nach dem Zweiten Weltkrieg. So ist es auch heute, da die westlichen Grossmächte USA und EU samt ihren Währungen mehr als wacklig auf den Beinen stehen. Diesen Zusammenhang versteht jeder, der zwei und zwei zusammenzählen kann. Und diejenigen, die am lautesten schreien, haben ihre eigenen Kapitalien sicher längst an einen sicheren Ort verfrachtet – vielleicht auf die Kanalinseln oder nach Delaware? Doch etwa nicht in der Schweiz?

Schweizer Finanzplatz besteht nicht aus UBS, CS und Julius Bär

Der «Schweizerische Bankverein» und die «Schweizerische Bankgesellschaft» waren noch echte Schweizer Unternehmungen, anders als ihre Nachfolgerin UBS, die zwar die Schweiz in ihrem Namen führt und ihren Sitz in der Schweiz hat, sich aber nicht gross um die Erhaltung des Schweizer Modells kümmert. Aktien-Kapitalmässig sind 87% nicht in Schweizer Hand. Denn die globalen Riesenkonzerne UBS und CS sind nicht auf das Schweizer Rechtssystem angewiesen, sie geschäften überall auf der Welt, in der Londoner City ebenso wie an der Wallstreet. Sie können auch ohne Bankkundengeheimnis und ohne souveräne Schweiz ihre Milliarden einfahren.
Ganz anders die zahlreichen KMU, die wie in allen Wirtschaftsbereichen auch in der Finanzbranche ihren festen Platz und ihre grosse Bedeutung für den Werkplatz Schweiz haben. Sie generieren eine grosse Zahl an Arbeits- und Ausbildungsplätzen und tragen massgebend zum Bruttoinlandprodukt und zu den Steuereinnahmen bei. Dass sie kaputtgemacht werden wie die traditionsreiche Bank Wegelin, können wir Schweizer nicht hinnehmen. Das geht ans Mark unseres Wirtschaftsstandortes und unserer Souveränität.

«Bundesgesetz über Banken und Sparkassen» von 1934 – ein Schutz gegen faschistische Übergriffe Hitler-Deutschlands

Bundesverfassung Art. 13
Schutz der Privatsphäre

1Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Schon in der Weltwirtschaftskrise der dreissiger Jahre gingen Frankreich und Deutschland auf die Schweiz los und forderten die Aufdeckung der Konten ihrer Bürger bei Schweizer Banken. Dagegen setzte sich das eidgenössische Parlament zur Wehr und erliess im Jahre 1934 das «Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen». Artikel 47 des Bankengesetzes untersagte den Bankiers und Bankangestellten unter Strafandrohung, Kundendaten herauszugeben. Damit war das Bankkundengeheimnis in der Schweiz erstmals gesetzlich festgelegt. Im Geschäftsgebaren der Finanzunternehmen der Schweiz und vieler anderer Staaten hatte das Bankkundengeheimnis jedoch schon lange vorher seinen Platz. Denn es basiert auf einer jahrhundertealten Kultur der Verschwiegenheit bei Handelsgeschäften von Privatbanken. Vor dem Inkrafttreten des Bankengesetzes hatte man das Bankkundengeheimnis auf das Persönlichkeitsrecht im Zivilgesetzbuch gestützt, das die Vermögensverhältnisse als Teil der Privatsphäre schützt (ZGB Artikel 27/28), analog zum Arzt- oder zum Anwaltsgeheimnis. Darüber hinaus ist im Wirtschaftsleben ganz allgemein das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Kunden das A und O jeder Geschäftstätigkeit.

«Das Bankkundengeheimnis dient dem Schutz der Privatsphäre nach Verfassung und Gesetzen der Schweiz. Art. 13 der Schweizerischen Bundesverfassung gibt jeder Person ‹Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens›. Dazu gehören ihre finanziellen Erwerbs- und Vermögensverhältnisse.
Nicht dazu gehören Missbräuche, zumal krimineller Art. Seit je wird das Bankkundengeheimnis für Strafverfolgungsbehörden aufgehoben. Ihnen muss die Bank über Kundinnen und Kunden Auskunft geben. Neue Straftatbestände haben zu neuen Auskunftspflichten geführt, vom Insiderhandel (1988) bis zur Geldwäscherei (1990). Das gilt – über die Verfahren der Amts- und Rechtshilfe – auch für ausländische Strafverfolgungsbehörden.»
(aus der Homepage der Schweizerischen Bankiervereinigung)

Grenzen des Bankkundengeheimnisses: Vorbildliche Strafverfolgung der Geldwäscherei seit 1990

Zweite Lüge der Verleumder: In der Schweiz könne jeder Kriminelle und jeder Verbrecherring seine Gelder unterbringen, ohne belangt zu werden. Auch diese Lüge weisen wir deutsch und deutlich zurück. Die Behauptung trifft vielleicht auf die Steueroasen im angloamerikanischen Raum zu, sicher aber nicht auf die Schweiz, die die rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Grundlagen nach bestem Wissen und Gewissen einhält.
In den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde die Schweizer Bevölkerung von Meldungen in den Medien aufgeschreckt, dass Diktatoren wie Jean-Claude Duvalier (Haïti) und Ferdinand Marcos (Philippinen) Hunderte Millionen Dollar, die sie unrechtmässig aus ihren notleidenden Völkern herausgepresst hatten, auf Schweizer Bankkonten deponiert hatten. Als Reaktion darauf kam am 20. Mai 1984 die Eidgenössische Volksinitiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht» zur Abstimmung. Weil sie das Kind mit dem Bad ausschütten wollte, das heisst das Bankkundengeheimnis mehr oder weniger ganz abschaffen wollte, wurde sie vom Volk mit 73% Nein und von allen Kantonen wuchtig abgelehnt: Die Schweizer wollten das Bankkundengeheimnis als Grundlage beibehalten.
Trotz des deutlichen Abstimmungsergebnisses nahmen Bundesrat und Parlament das berechtigte Anliegen der Initianten, der Anlage unrechtmässig erworbener Potentatengelder und anderer Kapitalien krimineller Herkunft bei Schweizer Banken einen Riegel zu schieben, ernst. Denn hier ging es um die Verbrechensbekämpfung. Die Potentatenkonten von Duvalier, Marcos und später auch anderer Gewalt-Regimes wurden gesperrt und die Gelder an die demokratisch gewählten Nachfolgeregierungen zurückerstattet.
Bereits im Jahr 1990 fügten National- und Ständerat einen neuen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch ein.

StGB Art. 305bis Geldwäscherei vom 1. August 1990
[heutige, mehrmals revidierte Fassung]
1.    Wer eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er weiss oder annehmen muss, aus einem Verbrechen herrühren, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2.    In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freiheitsstrafe wird eine Geldstrafe bis zu 500 Tagessätzen verbunden.
    Ein schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn der Täter:
a.    als Mitglied einer Verbrechensorganisation handelt;
b.    als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung der Geldwäscherei zusammengefunden hat;
c.    durch gewerbsmässige Geldwäscherei einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt.
3.    Der Täter wird auch bestraft, wenn die Haupttat im Ausland begangen wurde und diese auch am Begehungsort strafbar ist.

Am 10. Oktober 1997 wurde ergänzend zu dieser Strafbestimmung ein Geldwäschereigesetz verabschiedet, das von den Banken einen hohen Standard an Sorgfaltspflichten bezüglich der Identifizierung der Kunden und von Art und Zweck ihrer Transaktionen einfordert und ihnen bei Verdacht auf Geldwäscherei eine Meldepflicht auferlegt, unter Strafandrohung.

Die Verrechnungssteuer

Selbstverständlich hat der Schutz des Bankkundengeheimnisses seine Grenze zudem beim Steuerbetrug: Wer aktiv seine Steuerunterlagen fälscht mit dem Ziel, Steuern zu sparen, wird gerichtlich verfolgt und verurteilt. Die Bank ist in diesem Fall verpflichtet, den Behörden und Gerichten Auskunft zu geben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines konkreten Verdachts gegen eine konkrete Person.
Im Gegensatz dazu darf das Bankkundengeheimnis nicht gebrochen werden, wenn ein Schweizer beim Ausfüllen seiner Steuererklärung einen Vermögenswert nicht angibt. Es steht im Zusammenhang mit dem direktdemokratischen Modell Schweiz, dass der Bürger eigenverantwortlich seine Einkünfte und Vermögenswerte deklariert, dabei kann er auch einmal etwas vergessen oder einen Fehler machen. Wenn es herauskommt, muss er zwar mit Nach- und Strafsteuern rechnen, aber in der Schweiz wird grundsätzlich unterschieden zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Die weniger demokratiegewohnten europäischen Nachbarn scheinen diese Unterscheidung nicht zu verstehen.
Damit es sich für die Schweizer Steuerzahler nicht lohnt, einen Vermögenswert (Bankkonten, Obligationen, Aktien) in der Steuererklärung nicht anzugeben, wird im Inland bereits seit dem 1. Januar 1944 eine Verrechnungssteuer erhoben, zuerst mit Notrecht im Zweiten Weltkrieg (Bundesratsbeschluss vom 1. September 1943 über die Verrechnungssteuer). 1958 wurde mit Art. 132 Abs. 2 BV die Verrechnungssteuer durch Volk und Stände in der Bundesverfassung verankert. Darauf gestützt errichteten die eidgenössischen Räte am 13. Oktober 1965 das Verrechnungssteuergesetz, das seit dem 1. Januar 1967 in Kraft ist.
Das Prinzip der Verrechnungssteuer ist ganz einfach: Sie wird jährlich auf allen Vermögenserträgen erhoben und beträgt seit dem Jahr 1976 35% dieser Erträge. Diese Steuer wird direkt von sämtlichen Zinsen und Dividenden abgezogen und der eidgenössischen Finanzverwaltung überwiesen. Der Bankkunde erhält also nur 65% seiner Erträge. Wer sein Vermögen in der Steuererklärung deklariert, bekommt die volle Verrechnungssteuer vom Bund wieder zurück und bezahlt statt dessen seinem Wohnkanton und seiner Gemeinde Vermögenssteuern. Der Verrechnungssteuersatz ist so hoch angesetzt, dass sich die Steuerhinterziehung nicht rechnet: Die Vermögenssteuern sind in jedem Fall günstiger.
Bemerkenswert für ausländische Leser: Die Schweizer Bevölkerung nimmt ihre direktdemokratischen Rechte mit grossem Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Staat wahr: Jede Steuer in Bund, Kantonen und Gemeinden wurde in einer Volksabstimmung eingeführt. Folge dieses Systems sind zufriedene Bürger: Es gibt keine Protestdemonstrationen gegen ungerechte Steuern und Behördenwillkür, weil die Schweizer ihr Heft selbst in der Hand haben. So hat sich die Mehrheit der Schweizer auch die Verrechnungssteuer selbst auferlegt, weil sie der Meinung sind, dass jeder Steuerpflichtige sein Vermögen versteuern soll.

Was passt den US-EU-Globalisierern nicht an der Schweiz?

Seit einigen Jahren gehen die angeblich mit der Schweiz «befreundeten» Regime mit einer Wucht auf unser Land los, dass man sich manchmal wie am Vorabend eines kriegerischen Angriffs vorkommt. Der Bundesrat wird in einer Art und Weise unter Druck gesetzt, die sich die souveräne Schweiz kein einziges Mal mehr gefallen lassen darf.
Das Verhalten der Schweizer Behörden und Banken ist jedenfalls nicht die Ursache dieser massiven Methoden. Die Schweiz leistet von jeher Amtshilfe auf Antrag ausländischer Justiz- und Verwaltungsbehörden, wenn ein begründeter Verdacht auf eine kriminelle Handlung besteht (zum Beispiel gemäss Art. 32 des Geldwäschereigesetzes). Allerdings wurde seit vielen Jahren kaum ein Antrag aus dem Ausland gestellt.

Amerikanischer Auftrag – erbärmliche Ausführung durch EU und SPD

Wie in anderer Beziehung auch setzt Amerika Stellvertreter-Krieger ein. EU und SPD sind sich nicht zu schade, um solch unlogische und in keiner Weise «nachhaltige» Aufträge zu übernehmen. Europa hätte Fachkräfte genug, um zukunftsfähige Entwicklungen in die Wege zu leiten, unter Respektierung der Souveränität der Länder und unter Wahrung der gemeinsamen Interessen unserer Länder – in friedlichem Zusammenwirken mit der Schweiz. Unserem Kontinent Aufträge aus Übersee aufzwingen zu wollen, ist eine Sackgasse, die sich rächen wird. Ein Deutschland, das dem US-UK-Finanzimperium solche «Liebesdienste» erweisen will, wird seinerseits genau gleich in die Knie gezwungen werden: Diese Lektion aus dem letzten Jahrhundert muss sicherlich nicht wiederholt werden.

Geistlosigkeit der SPD … Ein wahrer Krimi

Es ist kaum zu fassen, wie gedankenlos die SPD sich in die kriminelle Position hineintreiben lässt. Die Partei, die historisch eine wirtschaftliche Schutzfunktion für die europäischen Völker einnehmen könnte und die sehr viel übrig haben müsste für die direkte Demokratie – ähnlich ihrem einstigen ­Postulat nach Basis-Demokratie, lässt sich von einem Habermas das neue Parteiprogramm schreiben und geht mit einem Lügenschild auf das Nachbarland los. Die grotesken Töne des neuvermählten Paares Rothschild-Rockefeller übermittelt über die OECD, EU und deren Marionetten, die deutschen Grünen und die SPD, lauten etwa so:
•    OECD – His Master’s Voice
Die Schweizer sollen endlich aufhören, so stur zu sein. Ihre Banken sollen gefälligst auch bei blossem Verdacht auf Steuerhinterziehung Kundendaten herausgeben … Die Schweiz beruft sich auf das Bankkundengeheimnis. Darauf wird hinterrücks der Hilfssheriff OECD eingesetzt, der auf Befehl aus Washington flugs die Schweiz auf eine graue Liste von Staaten mit angeblich «rechtswidriger» Steuerpraxis setzt (wider welches Recht?). Obwohl die Schweiz ihre Beiträge an die OECD wahrscheinlich am pünklichsten bezahlt, wird sie als «Beinahe-Schurkenstaat» nicht einmal angehört. Nun beugt sich der Bundesrat den zähnefletschenden Wölfen und produziert eilig die geforderten Doppelbesteuerungsabkommen nach «OECD-Standard». Im Widerspruch zum eigenen Recht werden die Schweizer Banken angehalten, auf Anfrage auch bei Steuerhinterziehung ausländische Konten aufzudecken. Die Schweiz war am Zustandekommen dieses für sie höchst nachteiligen «Standards» nicht beteiligt, wurde aber unter Missachtung ihrer Souveränitat zu dessen Akzeptanz gezwungen. Wir kennen ja die OECD inzwischen: Eine willige Marionette, die als «His Master’s Voice» den Ländern der Welt auch im Gesundheits- und Schulwesen amerikanische Standards aufdrängt, die der «Master» selber hinten und vorne nicht einhält!

•    Her mit euren Kundendaten, aber dalli!
Inzwischen geht die US-Steuerbehörde auf die UBS los und verlangt von der Schweiz ultimativ die Herausgabe einiger tausend Bankkundendaten von US-Bürgern. Bundesrat Merz, der kurz zuvor noch fest dabei blieb: «Das Bankkundengeheimnis ist nicht verhandelbar», knickt ein – was wurde ihm wohl angedroht? (Die amerikanischen Filialen der UBS hatten zum Teil wirklich Dreck am Stecken, also wäre die einzig saubere Lösung gewesen, dass die UBS sich vom US-Geschäft trennt und die dort drüben ihren Schlamassel selbst in Ordnung bringen. Aber die US-Regierung zog es vor, die Schweiz zu deckeln.)

•    Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU – wer pickt hier die Rosinen?
Mit der EU hatte die Schweiz bereits 2004 im Rahmen der Bilateralen Verträge II ein Zinsbesteuerungsabkommen abgeschlossen und damit «Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind», übernommen. Zu deutsch: Die EU hatte der Schweiz ihr Zinsbesteuerungsrecht aufgezwungen. Die Schweizer Banken müssen seit 2005 mit dem EU-üblichen bürokratischen Aufwand die Zinsen ausländischer Kunden besteuern, mit aufsteigendem Prozentsatz bis 35%, und das Geld in der EU-Kasse abliefern. Über dieses Abkommen wurde in der Schweiz damals kaum gesprochen, sondern die Diskussion wurde auf Schengen/Dublin fokussiert. Statt der zig Milliarden Euro, die sich die EU zusammenphantasierte, weil sie dringend Geld für ihren Topf ohne Boden benötigte, kamen jährlich aber «nur» ein paar hundert Millionen herein – also ging das Gezeter von neuem los.

•    Nächste Attacke des Hilfssheriffs OECD
Denn in Wirklichkeit wollen die Finanzmultis von USA und EU den sogenannten «automatischen Informationsaustausch»: Das heisst, die Schweizer Banken sollen automatisch jeden Kunden mit Wohnsitz in den USA oder im EU-Land bei seiner Steuerbehörde verraten. Ein Geschäftsgebaren, das keine seriöse Bank mit ihrem Ruf vereinbaren kann und das übrigens die US-UK-Steuerparadiese weit von sich weisen, soweit es sie selbst betrifft.
Kaum ist die Tinte auf den von der OECD erpressten Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit x Staaten trocken, folgt der nächste Überfall der zähnefletschenden Wölfe: Plötzlich zaubert das Hilfsbüro OECD einen neuen «Standard» aus dem Hut, die sogenannten «Gruppenanfragen»: Die Bank A soll dem Staat B alle ihre Konteninhaber bekanntgeben, die «gewisse Finanzprodukte» kaufen, welche auf Steuerhinterziehung hindeuten könnten … Das wäre das Ende des Bankkundengeheimnisses: Dieses setzt voraus, dass das ausländische Steueramt Namen von Verdächtigen nennen kann, nicht nur ins Blaue hinaus pokert.

•    Deutsche Landesregierungen als Diebe und Hehler
In einigen Bundesländern unseres nördlichen Nachbarn besorgt man sich das dringend benötigte Geld für den kränkelnden Staatshaushalt inzwischen auf andere Weise: Man verbreitet in den Medien, dass man bereit ist, gestohlene Kundendaten deutscher Konteninhaber bei Schweizer Banken fürstlich zu bezahlen. Die Landesregierungen outen sich also als Kriminelle: Sie begehen offen Anstiftung zu Diebstahl und Hehlerei; gemäss schweizerischem Strafgesetzbuch werden diese Delikte mit Gefängnis bestraft, und wir nehmen einmal an, dass auch in Deutschland das Stehlen und das Hehlen verboten sind. Das Rechtshilfegesuch der schweizerischen Bundesanwaltschaft zwecks Einvernahme der zu diesem Zweck eingesetzten Steuerfahnder wird übrigens von der Regierung Nordrhein-Westfalens mit Spott und Hohn bedacht. Es ruht nun in der Schublade des Berliner Justizministeriums bis zum Nimmerleinstag.

•    Steuerabkommen mit Grossbritannien, Deutschland und Österreich – wir Schweizer können auch nein sagen!
Und schon liegen die nächsten Abkommen auf dem Tisch, mit welchen die Schweiz tüchtig gemolken werden soll: 25% aller Zinsen, Dividenden und Veräusserungsgewinne, die den Konten der Briten, Österreicher und Deutschen in der Schweiz entspringen, sollen unsere Banken bezahlen. Warum die Londoner City und die zahlreichen britischen Steuerinseln nie auf einer grauen oder schwarzen Liste des Hilfssheriffs OECD aufgetaucht sind – das sind die grossen Rätsel der Weltgeschichte. Aber dass die britische Regierung die Stirn hat, von den Schweizer Banken Geld zu verlangen, weil manche Briten ihr Geld lieber in Franken als in Pfund anlegen – dazu braucht es schon einige Unverfrorenheit, finden Sie nicht?
Deutschland will zusätzlich zu den 25% der Bankerträge noch einen «Solidaritätszuschlag» gemäss «deutschem Solidaritätszuschlaggesetz» – Wie kommen wir dazu? Und falls jemand geglaubt hat, die Deutschen würden sich wenigstens höflich bedanken für das grosszügige Geschenk aus der Schweiz, für das eigentlich keinerlei Grund besteht – ja, Pustekuchen! Beschimpft und verleumdet werden wir, so dass man meinen könnte, eigentlich sei ja die Schweiz schuld an der Euro-Misere. Und wer gemeint hat, wenn wir bereit seien, immer noch einmal und noch mehr zu blechen, dann sei wenigstens Schluss mit den kriminell beschafften Daten-CDs, der hat sich gleich noch einmal getäuscht. «Jetzt erst recht!» verkünden die Regierungen in Hamburg und Düsseldorf. Denn mit den Abgeltungssteuern werde die Schweiz noch viel zuwenig ausgesaugt, deshalb würden sie im deutschen Bundesrat nein sagen dazu. Und für den Fall, dass das Abkommen angenommen werde, würden sie sich weiter auf kriminellem Weg Bankdaten ergattern. Da nützt uns die Erklärung der deutschen Bundesregierung anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens am 21. September 2011, «dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden», herzlich wenig.
Und schon steht die nächste Meldung in den Medien: Frankreich will der Schweiz per sofort ein neues Regime von Erbschaftssteuern aufzwingen: Abweichend von jeder Usanz will das Steueramt in Paris die in Frankreich wohnenden Erben zur Kasse bitten, auch wenn der Erblasser in der Schweiz lebt. Falls die Schweiz diesem einseitigen Diktat nicht zustimme, würden sie die Steuern dennoch einziehen. «Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.»
Zeigt Euch nur weiter von Euerer schlechtesten Seite. Bei uns jedenfalls sind für die Entscheidung über die Steuerabkommen nicht nur ein paar Exekutivmitglieder zuständig, sondern das ganze Schweizer Volk. Das Referendum gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Deutschland und Österreich wurde von Parteien und Bürgergruppen verschiedenster Couleur ergriffen, von der Jungen SVP bis zu den JuSo. Es läuft bis am 27. September 2012; diese 50 000 Unterschriften kriegen wir mit Leichtigkeit zusammen. Und am 25. November findet die eidgenössische Volksabstimmung statt.     •

Leserbrief

Der deutsche Staat – ein konspirativer Partner?

Seit etwa vier Jahren bedrängt Deutschland die Schweiz, ihr Bankkundengeheimnis zu lockern, um den deutschen Steuerbehörden die Fahndung nach möglichen Steuerflüchtigen zu erleichtern. Das gipfelte in einer unglaublichen Arroganz der Macht. Ein grosses Land (ca. 80 Millionen Einwohner) droht einem souveränen Nachbarstaat mit ca. 8 Millionen Einwohnern «mit dem Einmarsch seiner Kavallerie», um es zum Nachgeben zu zwingen.
Diese auf den ersten Blick harmlos klingende öffentliche Verächtlichmachung der Schweizer Nation mit der Kavallerie-Drohung des damaligen Ministers Steinbrück ist in Wirklichkeit eine schwere Diffamierung eines befreundeten, friedlichen Nachbarstaates, die ihresgleichen sucht. In dieser Ausdrucksweise sehe ich auch eine Beleidigung gegenüber einem eigentlich befreundeten Nachbarn, den man ausserdem damit versucht lächerlich machen zu können. Eine hier dringend gebotene Entschuldigung für diese Diskreditierung der Schweiz ist meines Wissens nicht erfolgt. Das beschämt mich als Deutschen zutiefst.
Eine weitere Eskalation erfolgte durch einen kriminellen Akt: Einige Bundesländer kauften gestohlene CDs mit Namen von Bankkunden in der Schweiz und deren persönlichen Daten und bezahlen Millionenbeträge an unbekannte Personen, die sich mit diesen unseriösen Machenschaften und unter dem Bruch des Völkerrechts bereichern. Damit macht sich der deutsche Staat zum Handlanger und Auftraggeber für konspiratives, kriminelles Tun.
Es ist unakzeptabel, dass ein Staat einen anderen souveränen Staat zwingen will, seine Gesetzgebung zu übernehmen, und er so in dessen staatliche Souveränität eingreift.
Und noch ein dritter Gedanke zu diesem traurigen Thema: Wie will man besonders unserer jungen Generation gegenüber rechtfertigen, was im Auftrage einiger deutscher Landesregierungen in deren Steuerbehörden geschieht? Spätestens jetzt stehen wir auch vor der Frage an die politische Klasse nach ihrem Verhältnis zu: Ethik – Moral – Recht.

Dr. Hans-Hermann Kaiser, Freiburg i.Br.

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