«Going to Court»

«Going to Court»

von René Schneider

Am 27. August 2012 wurde eine Sendung im Deutschlandfunk angekündigt:1
«Der Streit über das Steuerabkommen mit der Schweiz spitzt sich zu. Ein Zürcher Professor schlägt schon vor, Deutschen die Durchfahrt durch den Gotthard-Tunnel zu sperren oder zu erschweren. Der Ärger darüber, dass Nordrhein-Westfalen weiterhin entwendete Daten Schweizer Banken aufkauft, schlägt nicht nur in unserem Nachbarland hohe Wellen. Die Bundesregierung wirft den SPD-regierten Ländern vor, mit dem Kauf das bereits ausgehandelte Abkommen zu gefährden. Die Sozialdemokraten wiederum sprechen von bandenmässiger Steuerhinterziehung und organisierte Kriminalität. Das bereits ausgehandelte Abkommen geht ihnen nicht weit genug, und sie wollen es nun im Bundesrat scheitern lassen.
–    Darf man gestohlene Bank-Daten kaufen?
–    Kann man Steuerhinterzieher mit Nachzahlungen davonkommen lassen?
–    Soll die Berliner Politik hart bleiben, soll man den Schweizern die Kavallerie schicken, wie es einst Peer Steinbrück formuliert hat?
–    Oder geht es darum, mit dem Steuerabkommen endlich für Rechtssicherheit und eine verlässliche Einnahmequelle zu sorgen?
Studiogäste:
–    Antje Tillmann, CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses
–    Manfred Lehmann, Vorsitzender der Steuergewerkschaft in Nordrhein-Westfalen
–    Casper Selg, Deutschland-Korrespondent des Schweizer Radio DRS
–    Moderation und Redaktion: Martin Zagatta»

Geboten wurde den Hörern und Hörerinnen eine Diskussion, in der vor allem Herr Selg (SRF) mit sachlichen Argumenten brillierte, denn er war weder der CDU noch der SPD-nahen «Steuergewerkschaft in NRW» irgendwie verbunden.

Die Komposition der Gästeliste ist vielsagend

Die Frau aus der CDU-Bundestagsfraktion bekam nicht einen Mann aus der SPD-Opposition im Bundestag als gleichwertigen Gesprächspartner gegenüber gestellt, nicht einmal einen Parlamentarier aus Nord­rhein-Westfalen, wo inzwischen die – insgesamt zwölfte – illegale Daten-CD erworben wurde, sondern in die Rolle der Befürworter dieser illegalen Praxis schlüpfte schlicht ein Mann von der Steuergewerkschaft, dem man natürlich abnimmt, dass Steuerhinterziehung eine üble Straftat ist, die verfolgt werden muss, ohne die Gefahr, ein bekennendes oder praktizierendes SPD-Mitglied aus dem einen oder anderen Parlament damit zu «verbrennen», wie es im Agenten-Jargon so anschaulich heisst.
Mag die CDU-Frau sich also um Kopf und Kragen reden, die SPD hat damit nichts zu tun, weder als Opposition im Bundestag, noch als Regierung in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Schön, dass wenigstens die schweizerischen Ansichten durch den parteipolitisch neutral argumentierenden Deutschland-Korrespondenten des SRF vertreten wurden.

Strafrecht, Verfassungsrecht und Völkerrecht

In ihrer ersten Einlassung brachte Frau Tillmann (CDU) zum Ausdruck, dass es vor allem um die Frage der «Rechtsstaatlichkeit» ginge, Herr Selg (SRF) sprach sogar das Völkerrecht an. Leider blieb es nur bei diesen Ansätzen, der Rest der Diskussion drehte sich um Fragen der Strafverfolung deutscher Steuerhinterzieher, allenfalls noch ihrer Gehilfen in schweizerischen Banken, und um das «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt», welches am 21. September 2011 in Berlin unterzeichnet wurde, und noch nicht in Kraft getreten ist.2
Die naheliegende Frage, welche unabhängige Stelle den Konflikt lösen könnte, wurde leider nicht diskutiert, allen Teilnehmern der Runde fehlte nämlich der Überblick, jeder sah nur die naheliegenden Fragen und Antworten.
Ganz unten in der Problematik ist natürlich der Straftäter, der deutsche Steuerhinterzieher und gegebenenfalls sein Gehilfe in einer ausländischen Bank (wobei der normale «Bankier» bestimmt kein «Bankster» ist, man beachte bitte den feinen Unterschied). Da empören sich die ehrlichen Steuerzahler mit Recht über den oder die Straftäter, und genauso ehrlich ist sicherlich auch der Neid jener, die selbst gern Millionenbeträge hinterzögen, wenn sie diese nur hätten!
Andere wurden in der rechtsstaatlich geprägten Bundesrepublik Deutschland sozialisiert, welche aus den Trümmern des Zweiten Weltkrieges aufgebaut wurde, und bis zum Anschluss des mitteldeutschen Staates zwischen Elbe und Oder, gemeinhin «Westdeutschland» oder «W-Germany» genannt wurde. Wer am Tag der Verkündung des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 geboren wurde, ist heute schon 63 Jahre alt, das heisst, er hat im Elternhaus, in der Schule, auf der Universität und an vielen anderen Orten der politischen Bildung immer wieder den Satz gehört: «Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.»3
Gilt dieser Satz nicht mehr, seit die in der ehemaligen «DDR» sozialisierte Frau Merkel als Bundeskanzlerin die Macht in «Gesamtdeutschland» ausüben darf? Soll der Westdeutsche wegsehen oder beide Augen zudrücken, wenn rote und grüne Gutmenschen die Verfassung und das Völkerrecht brechen, so wie 1999 im Krieg gegen Jugoslawien? Wenn Frau Merkel, vertreten durch ihren Finanzminister Herrn Wolfgang Schäuble, im «Steuerstreit» mit der Schweiz heute eher rechtsstaatlich dasteht als ihre offen kriminellen Widersacher aus der SPD nebst Koalitionären, ist das nur ein Beweis für die politische Verschlagenheit dieser Akteure: Merkel und Schäuble können vordergründig die Fahne der Rechtsstaatlichkeit hochhalten und aussenpolitisch die Biedermänner spielen, während die SPD-Leute die «Dreckarbeit» erledigen und sich auf internationaler Ebene weiter unbeliebt machen. So oder so, die Datenträger werden gekauft, das Geld strömt in die leeren Kassen der Länder und des Bundes und kann von dort mit vollen Händen in das Fass ohne Boden – und ohne demokratische Verfassung –, nämlich in den Moloch EU, geschaufelt werden. Frau Merkel strebt nach immer mehr Macht in der EU, und das funktioniert eben nur bei absoluter Gleichschaltung.

Verfassungsrecht, der innerstaatliche Rechtsbruch

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Anschluss der «DDR» vom 3. Oktober 1990 nicht mehr die gute alte «Bonner Republik», welche liebevoll Westdeutschland genannt wurde, bevor ein gewisser Herr Kohl und seine Nachfolger alle mühsam errungenen Werte vernichteten, nur um persönlich davon zu profitieren. Der Ehrgeizling Kohl gierte nach einem sicheren Platz in den europäischen Geschichtsbüchern, er opferte dafür die «Deutsche Mark» auf dem Altar der europäischen Unfreiheit, und er zementierte die Teilung Deutschlands: Was der Bevölkerung als «Einigungsvertrag» oder sogar als «Wiedervereinigung» vorgegaukelt wurde, ist in Wirklichkeit der verfassungs- und völkerrechtswidrige Verzicht auf die unvergessenen deutschen Länder östlich von Oder und Neisse. So hatten die Gründer und Gründerinnen der Bundesrepublik Deutschland sich das nicht gedacht, als sie den letzten Artikel des Grundgesetzes formulierten: «Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» (Artikel 146 GG)
Noch schlimmer als Herr Kohl trieben es seine Nachfolger Gerhard Schröder und Joseph Martin alias «Joschka» Fischer, die sich 1999 am ersten und natürlich völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Nato-Staaten gegen das souveräne Jugoslawien beteiligten. Die Zeit des Friedens in Deutschland dauerte vom 8. Mai 1945 bis zum 24. März 1999, und damit endete eine Epoche, deren Ende längst eingeläutet war, seitdem Herr Kohl das alte Deutschland, die Deutsche Mark und das deutsche Volk eintauschte gegen die «Europäische Union» nach dem Vertrag von Maastricht (1992), den «Euro» als Bargeld (2002) und die «Unionsbürgerschaft» im Reisepass. Was soll «Kohls Mädchen», wie Frau Merkel während ihrer Lehrzeit bei Herr Kohl von allen genannt wurde, jetzt anders machen, als die Macht in diesem europäischen Gebilde an sich zu reissen? Soll sie warten, bis England, Frankreich, Spanien oder eine andere Hegemonialmacht in der EU das Steuerrad in ihre Hände nimmt? Selbst wenn diese Länder es wollten, sie könnten es nicht, denn ihnen fehlt dazu die Wirtschaftskraft.
Und nicht nur die Wirtschaftskraft fehlt in diesen Ländern, ihnen fehlt vor allem ein Führer oder eine Führerin: Frau Merkel, «die Machtfurie aus dem Osten»,4 wie die österreichische Zeitung «Kurier» eine Besprechung des aktuellen Buches «Die Patin»5 überschrieb.
Der Rezensent, Herr Frauscher, schliesst seine Buchbeprechung mit einer Feststellung, die man gar nicht deutlich genug hervorheben kann:
«In Deutschland kann man seit der Einigung politisch an die Spitze rücken, wenn man [...] an allen Vorgaben vorbeizieht, von denen sich die Mitspieler aus der alten Westwelt aufhalten lassen: Rechtsnormen und Verfassungswerte, Verträge und Wettbewerbsfreiheit, ethische Standards und moralischer Grundkonsens.»
Wen wundert es jetzt noch, dass «Kohls Mädchen», die «Machtfurie» Merkel, welche in der «DDR» sozialisiert wurde, die deutsche Verfassung und das internationale Recht gerne bricht, wenn es für sie persönlich nützlich ist?

Völkerrecht, der zwischenstaatliche Rechtsbruch

Noch vor zwei Jahren waren es Frau Merkel und ihr damaliger Finanzminister Peer Steinbrück, die den illegalen Handel mit den Datendieben dummdreist und höchstpersönlich verantworteten, sekundiert von dem damaligen Innenminister Herrn Schäuble, dies sei «rechtlich in Ordnung und sachlich erforderlich».6
Heute bezeichnet Herr Schäuble das gleiche Tun als «scheinheilig, wenn ein sozialdemokratischer Finanzminister [...] mit Kriminellen zusammenarbeitet»,7 obwohl er selbst noch im Jahr 2010 «händeringend nach einem Bundesland, das die Steuersünder-CD aus Baden-Württemberg kauft»,8 suchte.
Aber diese innerstaatliche (nordrhein-westfälische) Zusammenarbeit «mit Kriminellen» ist im Aussenverhältnis zur Schweiz, also völkerrechtlich, eine Handlung der Bundesrepublik Deutschland. Im Aussenverhältnis zwischen den souveränen Staaten agieren nicht die bösen Steuerhinterzieher und die guten Steuerfahnder, sondern das souveräne Mitglied der Völkerrechtsgemeinschaft, die Bundesrepublik Deutschland, muss sich diesen kriminellen «Deal» der Düsseldorfer Landesregierung zurechnen lassen und ihn nach aussen vertreten. Frau Merkel hätte allen Grund, in Sack und Asche nach Bern zu pilgern und um Vergebung zu bitten, aber statt dessen sitzt sie wie eine Spinne im Netz und wartet auf ihre fette Beute.
Da muss die Frage schon erlaubt sein, wie lange noch die Schweiz sich diese Situation gefallen lassen will und wann sie endlich bei dem Internationalen Gerichtshof (IGH) um Rechtsschutz nachsucht.
Solange Merkeldeutschland jeden Datendieb mit millionenschweren Belohnungen anstiftet, die souveräne Schweiz nach innen und aussen weiter zu destabilisieren und das ­positive Image des neutralen und wohlhabenden Landes, welches die Schweizer und Schweizerinnen sich mühsam aufgebaut haben, zu verzerren, so lange wird es keinen Rechtsfrieden geben.
Die diplomatischen Karten sind ausgespielt, die vertraglichen Abreden im «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt»9 wurden schon durch den Dissens über die deutsche Erklärung in der Schlussakte dieses Abkommens ad absurdum geführt, noch bevor dieses Abkommen überhaupt in Kraft gesetzt wurde, und Steinbrücks kriegerische Reiterhorden düften genauso wenig eine wünschenswerte Alternative sein, hüben wie drüben.

«Going to Court», persönliche Erinnerung und Empfehlung

Als ich am 10. Mai 1999 zum ersten Mal den IGH in Den Haag besuchte, herrschte dort Hochbetrieb: Verhandelt wurde über den [Eil-]Antrag von Jugoslawien gegen die Nato-Staaten wegen vorläufigen Rechtsschutzes gegen den völkerrechtswidrigen Bombenkrieg, der damals Jugoslawien in Schutt und Asche legte. Durch Zufall lernte ich Mr. David Head kennen, einen würdigen älteren Herrn aus London, der mir eine kleine Broschüre mit dem Titel «Going to Court not War» schenkte. Dort las ich die bemerkenswerte Sätze:
«Yet, for over 50 years, there has existed an institution that could have helped to avoid many of these wars using international law. The countries of the world are already theoretically bound by the UN Charter to seek judicial settlement before going to war, yet the legal arm of the UN itself is largely unknown, unreported, under-financed and unappreciated by member states. This noble institution is the International Court of Justice. One must ask: Why is the Court so ignored?»10
Seitdem, und nicht zuletzt durch die Klagen Jugoslawiens gegen die Nato-Aggressoren, ist der IGH aus seinem Schattendasein in das Licht der Öffentlichkeit getreten, und seine Dienste werden zunehmend mehr in Anspruch genommen. Die Frage, warum das Gericht «ignoriert» wird, kann man heute in dieser Allgemeinheit nicht mehr stellen.
Deutschland nimmt für sich in Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. So steht es im Grundgesetz, aber dazu hatte ein Schweizer Bankier schon vor vier Jahren, als der erste deutsche Angriff gegen das souveräne Fürstentum Liechtenstein geführt wurde, eine völlig andere Meinung.11
Auch die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Sie sollte den rechtsstaatlichen Weg zum IGH deshalb nicht scheuen, sondern diesen Staatsklageweg ganz souverän und stolz beschreiten.    •

1    Quelle/URL: <link http: www.dradio.de dlf programmtipp vorschau_dlf>www.dradio.de/dlf/programmtipp/vorschau_dlf/1848520/
2    Quelle/URL: Vorabdruck des Akommens vom 21. September 2011, <link http: www.news.admin.ch nsbsubscriber message attachments>www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24360.pdf 
3    Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), das sogenannte Rechtsstaatsprinzip.
4    Quelle/URL: Buchbesprechung von Reinhard Frauscher, im «Kurier» vom 24. August 2012, Seite 6, <link http: kurier.at nachrichten external-link-new-window>kurier.at/nachrichten/4509315-angela-merkel-die-machtfurie-aus-dem-osten.php 
5    Gertrud Höhler: «Die Patin – Wie Merkel Deutschland umbaut», Orell Füssli, 296 Seiten
6    Quelle: Financial Times Deutschland vom 18.2.2008
7    Quelle/URL: «Bild» vom 23.07.2012, <link http: www.bild.de politik inland wolfgang-schaeuble warum-muessen-wir-fuer-spaniens-banken-blechen-25284794.bild.html>www.bild.de/politik/inland/wolfgang-schaeuble/warum-muessen-wir-fuer-spaniens-banken-blechen-25284794.bild.html 
8    Quelle/URL: «Der Spiegel» Nr. 12/2012 vom 22.03.2010, <link http: www.spiegel.de spiegel print d-69628949.html>www.spiegel.de/spiegel/print/d-69628949.html
9    Quelle/URL: Vorabdruck des Akommens vom 21. September 2011, <link http: www.news.admin.ch nsbsubscriber message attachments>www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24360.pdf 
10    Quelle/URL: Institute for Law and Peace (Hrsg.), «Going to Court not War», 4. Auflage, London, Januar 1999, S. 2; vgl. David Head, «Going to Court not War», in: «Medicine, Conflict and Survival», Vol. 15, 1999, pp. 149–156 (p. 149), <link http: www.tandfonline.com doi abs>www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/13623699908409449#preview 
11    Quelle/URL: «Konrad Hummler über Steuerhinterziehung», in: Die Weltwoche, Nr. 12/2008, <link http: www.weltwoche.ch ausgaben artikel-2008-12-deutschland-ist.html>www.weltwoche.ch/ausgaben/2008-12/artikel-2008-12-deutschland-ist.html

«Yet, for over 50 years, there has existed an institution that could have helped to avoid many of these wars using international law. The countries of the world are already theoretically bound by the UN Charter to seek judicial settlement before going to war, yet the legal arm of the UN itself is largely unknown, unreported, under-financed and unappreciated by member states. This noble institution is the International Court of Justice. One must ask: Why is the Court so ignored?»

«Schon seit über 50 Jahren gibt es eine Institution, die hätte helfen können, viele  Kriege, die das Völkerrecht nutzen, zu vermeiden. Die Länder der Welt sind schon theoretisch der Uno-Charta verpflichtet, um juristische Beilegung zu ersuchen, bevor man in den Krieg zieht; dennoch ist der juristische Arm der Uno selbst weitgehend unbekannt, über ihn wird nicht berichtet, er ist unterbezahlt und wird von den Mitgliedsstaaten nicht beachtet. Diese ehrwürdige Institution ist der Internationale Gerichtshof. Man muss fragen, warum der Gerichtshof derart ignoriert wird.»

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