«Es wird offenbar religiöser Zwist angeheizt»

«Es wird offenbar religiöser Zwist angeheizt»

Staatsduma will schärfere Massregeln gegen Gotteslästerung

Die Staatsduma (russisches Parlaments­unterhaus) hat den Erklärungsentwurf «Zum Schutz der religiösen Gefühle der Bürger der Russischen Föderation» erörtert, in dem die sich in letzter Zeit häufenden Fälle von Schändung religiöser Heiligtümer verurteilt werden. 

Der Chef des Duma-Ausschusses für gesellschaftliche Vereinigungen und religiöse Organisationen, Jaroslaw Nilow, der den Dokumententwurf vorstellte, ging auf etliche «blasphemische, unerhörte Vorkommnisse» im Jahr 2012 ein. Nach dem Skandal um «Pussy Riot» seien in verschiedenen Städten und Regionen Russlands Fälle von Ikonen-Schändung registriert worden. Ikonen seien mit Hakenkreuzen und satanistischen Symbolen sowie Kirchen- und Synagogenmauern mit entsprechenden Losungen beschmiert worden.
Es kam zu zwei aufsehenerregenden Mordanschlägen gegen moslemische Geistliche – in Tatarstan und Dagestan. In Krasnodar wurde ein hölzernes Gotteshaus niedergebrannt und im Moskauer Aussenbezirk Nowokossino ein protestantisches Gebetshaus zerstört, wie Nilow sagte. «Das ist eine Herausforderung für die Ruhe unseres Landes, und wir müssen rechtzeitig darauf reagieren», betonte der Abgeordnete. 

«Es wird offenbar religiöser Zwist angeheizt. All das hat einen destruktiven, provokatorischen Charakter und ist darauf gerichtet, die Situation zu destabilisieren und die Feindschaft in unserer Gesellschaft zu schüren», so Nilow. «Die Staatsduma darf nicht schweigend zusehen», ergänzte der Abgeordnete. Ihm zufolge hatte der von ihm geleitete Ausschuss in seiner ersten Sitzung im Herbst eine Erklärung von allen Duma-Fraktionen konzipiert, um die Übereinstimmung ihrer Positionen zu zeigen. 

Laut dem Abgeordneten Dmitri Sablin soll die heutige Erklärung hervorheben, dass die russische Gesellschaft einhellig die traditionellen Werte unterstützt, die die Gesellschaft auch zusammenhalten.
Laut der Erklärung erfüllen die religiösen Vereinigungen unter den gegenwärtigen Bedingungen wichtige Aufgaben zur Bewahrung des geistigen und kulturellen Erbes Russ­lands, zur Entwicklung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche und zur internationalen Zusammenarbeit, zur Festigung des Bürgerfriedens und der Bürgereinheit, zur Bildung der heranwachsenden Generation und zu ihrer Erziehung im Geiste der Liebe und der Achtung des Heimatlandes.
Die Staatsduma «verurteilt entschieden derartige verbrecherische Taten und hält es für notwendig, den destruktiven Kräften, die den antireligiösen Extremismus, den Vandalismus und das Rowdytum lobpreisen und Hass gegen die russisch-orthodoxe Kirche und andere religiöse Organisationen in der Gesellschaft schüren, zu trotzen», wird unterstrichen. 

Wie der erste Vize-Chef des Ausschusses für gesellschaftliche Vereinigungen und religiöse Organisationen, Sergej Popow, zuvor bekanntgegeben hatte, sollen die Abgeordneten in den nächsten Tagen Änderungen am Strafgesetzbuch einbringen, die die Verantwortung für die Beleidigung der Gefühle der Gläubigen und die Schändung der verehrten Heiligtümer betreffen sollen. 

Laut Artikel 214 (Vandalismus) des russischen Strafgesetzbuches wird heute die Schändung von Häusern bzw. Bauten, die Beschädigung von Vermögen in Verkehrsmitteln und an öffentlichen Aufenthaltsorten mit Geldstrafen bis zu 40 000 Rubel (etwa 1000 Euro), Besserungsarbeit oder Haftstrafen von bis zu drei Monaten geahndet.
Laut Popow wollen die Abgeordneten für derartige Taten Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren einführen.    •

Quelle: RIA Novosti vom 25.9.2012

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK