Die Alternative zum «Homo oeconomicus»

Die Alternative zum «Homo oeconomicus»

Zum Internationalen Jahr der Genossenschaften

von Eva-Maria Föllmer-Müller

Am 18. Dezember 2009 hat die Generalversammlung der Uno beschlossen, das Jahr 2012 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften auszurufen (Resolution: A/RES/64/136; s. Kasten). Mit der Entscheidung soll die weltweite Bedeutung von Genossenschaften betont und auf deren wirtschaftliche sowie soziale und gesellschaftliche Bedeutung hingewiesen werden: Genossenschaften senken die Armut, schaffen Arbeitsplätze und fördern die soziale Integration. Die Uno will damit auch erreichen, dass Regierungen Strukturen schaffen, die das Wachstum und die Bildung von neuen Genossenschaften fördern.
Nach Angaben der Uno gibt es weltweit etwa eine Milliarde Genossenschaftsmitglieder in mehr als 100 Ländern; über 100 Millionen Arbeitsplätze werden von Genossenschaften bereitgestellt. Die Hälfte der Weltbevölkerung – so schätzt die Uno – findet ihre Ernährungsgrundlage in Genossenschaften (s. Kasten). So tragen Kreditgenossenschaften, ländliche und gewerbliche Genossenschaften dazu bei, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stabilisieren und lokale Beschäftigung zu fördern.
Zu den Kernaussagen gehören:
•    Genossenschaftliche Unternehmen gehören den Mitgliedern, dienen den Mitgliedern und werden von Mitgliedern geführt.
•    Genossenschaften stärken Menschen.
•    Genossenschaften verbessern die Lebensbedingungen und stärken die Wirtschaft.
•    Genossenschaften ermöglichen nachhaltige Entwicklung.
•    Genossenschaften bringen die ländliche Entwicklung voran.
•    Genossenschaften gleichen sowohl die soziale als auch die wirtschaftliche Nachfrage aus.
•    Genossenschaften fördern demokratische Grundsätze.
•    Genossenschaften sind ein nachhaltiges Unternehmensmodell für die Jugend.
Auch der diesjährige Welternährungstag am 16. Oktober war dem Thema «Landwirtschaftliche Genossenschaften ernähren die Welt» gewidmet. In Zeit-Fragen Nr. 45 haben wir die Stellungnahme des Generaldirektors der FAO, José Graziano da Silva, hierzu im Wortlaut wiedergegeben.
In vielen weiteren Stellungnahmen wurde an diesem Tag die einzigartige Bedeutung, die den Genossenschaften bei der weltweiten Armuts- und Hungerbekämpfung zukommt, hervorgehoben. Angemahnt wurde aber auch, dass diese Bedeutung von vielen noch nicht erkannt wurde und dass es hier eine bündigere Zusammenarbeit der Regierungen mit der Genossenschaftsbewegung bräuchte.
Obwohl es 132 Millionen weniger Hungernde gibt auf der Welt als vor 20 Jahren, gibt es immer noch fast 870 Millionen Menschen, die zuwenig zu Essen haben.
Ein Armutszeugnis für die gesamte sogenannte entwickelte Welt, wenn man bedenkt, dass bereits heute die Nahrungsmittel ausreichen, um die ganze Welt ernähren zu können, wie der Generaldirektor der FAO sagte.
Papst Benedikt XVI. brachte dies in seiner Botschaft zum diesjährigen Welternährungstag mit deutlichen Worten zum Ausdruck: Genossenschaften können die spekulativen Tendenzen eindämmen, die nunmehr bereits die Grundnahrungsmittel betreffen.
Es würde genügen, auf politische Massnahmen zu verzichten, die «als einziges Ziel den Profit, den Schutz der Märkte, den nicht für die Ernährung bestimmten Gebrauch landwirtschaftlicher Produkte, die Einführung neuer Produktionstechniken ohne die notwendigen Vorsichtsmassnahmen» haben. Und dann muss den spekulativen Tendenzen ein Ende gesetzt werden, «die nunmehr bereits die Grundnahrungsmittel betreffen», sowie dem «massenhaften Aufkauf von Anbauflächen», der die Bauern – die scheinbar keine Rechte besitzen – zwingt, ihr Land zu verlassen. Der Papst verurteilt ganz entschieden alles, was dem Recht auf Nahrung der gesamten Menschheitsfamilie im Wege steht. Ebenso entschieden verteidigt er jene «neue Form der Wirtschaft, die im Dienst der Person steht und daher in der Lage ist, Formen des Miteinander-Teilens und der Unentgeltlichkeit zu fördern», wie sie von den landwirtschaftlichen Genossenschaften vertreten wird.
«Die Genossenschaft in ihrer tiefsten Bedeutung verweist auf den Anspruch der Person, sich mit anderen zusammenzutun, um gemeinsam mit ihnen neue Ziele im ­sozia­len, wirtschaftlichen, kulturellen und religiösen Bereich zu erreichen.» Es handelt sich um eine dynamische und vielfältige Wirklichkeit, die «aufgerufen ist, nicht nur auf unmittelbare und materielle Erfordernisse zu antworten, sondern zur Perspektive einer jeden Gemeinschaft beizutragen». «Die Kirche», so fügte der Papst hinzu, betrachtet auch die Arbeit und das genossenschaftliche Unternehmen als Formen, eine Erfahrung der Einheit und der Solidarität zu leben, die in der Lage ist, die Unterschiede und selbst die sozialen Konflikte zwischen den Personen und den verschiedenen Gruppen zu überwinden». Dafür ist es unverzichtbar, dass die öffentliche Hand «die notwendigen rechtlichen und finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, damit die Kooperativen in den ländlichen Gebieten wirkkräftige Werkzeuge für die landwirtschaftliche Produktion, die Ernährungssicherung, den sozialen Wandel und eine umfassendere Verbesserung der Lebensbedingungen sein können».
Man kann es nur begrüssen, dass die Vereinten Nationen sich des Genossenschaftswesens angenommen haben und damit die Bedeutung der Genossenschaften auf Weltebene heben. Bereits vor Jahrhunderten aus dem Zusammenwirken der Menschen entwickelt, weist dieses Wirtschaftsmodell ordnungs­politisch in die Zukunft: Jenseits von Kollektivismus und Laissez-faire entspricht es dem Subsidiaritätsprinzip und der Sozialnatur des Menschen. Hierüber hat Zeit-Fragen immer wieder grundlegende Artikel veröffentlicht (z. B. Nr. 29 vom 18.7.2011, Nr. 13/14 vom 4.4.2012 oder Nr. 33 vom 20.8.2012). Die Menschen haben genug davon, auf einen rein interessengeleiteten, egoistischen «Homo oeconomicus» reduziert zu werden. Das genossenschaftliche Prinzip von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung ist mit jeder Form von Machtausübung unvereinbar. Statt dessen weist ein solcherart gestaltetes Zusammenwirken in Würde und Gleichwertigkeit den Weg hin zu mehr Menschlichkeit.     •

Resolution der Uno-Generalversammlung von der 65. Plenarsitzung am 18. Dezember 2009, A/RES/64/136 [Auszüge]:

«Die Generalversammlung,
unter Hinweis
auf ihre Resolutionen 47/90 vom 16. Dezember 1992, 49/155 vom 23. Dezember 1994, 51/58 vom 12. Dezember 1996, 54/123 vom 17. Dezember 1999, 56/114 vom 19. Dezember 2001, 58/131 vom 22. Dezember 2003, 60/132 vom 16. Dezember 2005 und 62/128 vom 18. Dezember 2007 betreffend die Rolle der Genossenschaften in der sozialen Entwicklung,
in Anerkennung dessen, dass die Genossenschaften in ihren verschiedenen Formen die breitestmögliche Mitwirkung aller Menschen, namentlich auch von Frauen, Jugendlichen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und indigenen Völkern, an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung fördern, zu einem wichtigen Faktor dieser Entwicklung werden und zur Beseitigung der Armut beitragen, [...]
mit Anerkennung Kenntnis nehmend von der möglichen Rolle der Genossenschaftsentwicklung bei der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der indigenen Völker und der ländlichen Gemeinschaften, [...]
1.    nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs;
2.    erklärt das Jahr 2012 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften;
3.    ermutigt alle Mitgliedstaaten sowie die Vereinten Nationen und alle sonstigen massgeblichen Akteure, das Internationale Jahr der Genossenschaften dazu zu nutzen, Genossenschaften zu fördern und ihren Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung stärker bekanntzumachen;
4. lenkt die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten auf die Empfehlungen in dem Bericht des Generalsekretärs betreffend weitere Massnahmen zur Förderung des Wachstums der Genossenschaften, die als Wirtschafts- und Sozialunternehmen zur nachhaltigen Entwicklung, zur Beseitigung der Armut und zur Sicherung des Lebensunterhalts in verschiedenen Wirtschaftssektoren in städtischen und in ländlichen Gebieten beitragen können, und zur Unterstützung bei der Gründung von Genossenschaften in neuen und zukunftsträchtigen Bereichen;
5.    legt den Regierungen nahe, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit von Genossenschaften gegebenenfalls weiter zu prüfen, mit dem Ziel, das Wachstum und die Bestandfähigkeit von Genossenschaften in einem raschen Wandel unterworfenen sozioökonomischen Umfeld zu stärken, unter anderem indem den Genossenschaften die gleichen Ausgangsbedingungen geboten werden wie den anderen Wirtschafts- und Sozialunternehmen, einschliesslich geeigneter steuerlicher Anreize und des Zugangs zu Finanzdienstleistungen und Finanzmärkten;
6.    fordert die Regierungen, die zuständigen internationalen Organisationen und die Sonderorganisationen nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen Genossenschaftsorganisationen der Rolle und dem Beitrag der Genossenschaften [...] entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen, indem sie unter anderem
a)    die Möglichkeiten und den Beitrag der Genossenschaften im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der sozialen Entwicklung, insbesondere der Beseitigung der Armut, der Schaffung von produktiven Erwerbsmöglichkeiten mit dem Ziel der Vollbeschäftigung und der Förderung der sozialen Integration, in vollem Umfang nutzen und erschliessen;
b)    die Einrichtung und den Aufbau von Genossenschaften unterstützen und erleichtern, indem sie unter anderem Massnahmen ergreifen, die es Menschen, die in Armut leben, oder Angehörigen schwächerer Gesellschaftsgruppen, einschliess­lich Frauen, Jugendlicher, Menschen mit Behinderungen, älterer Menschen und indigener Völker, ermöglichen, uneingeschränkt und freiwillig an Genossenschaften mitzuwirken und die Deckung ihres Bedarfs an sozialen Dienstleistungen anzugehen; [...]»

Quelle: <link http: www.un.org depts german gv-64 band1 ar64136.pdf>www.un.org/Depts/german/gv-64/band1/ar64136.pdf

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